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   BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 43/08 R   

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https://dejure.org/2010,9151
BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 43/08 R (https://dejure.org/2010,9151)
BSG, Entscheidung vom 18.05.2010 - B 7 AL 43/08 R (https://dejure.org/2010,9151)
BSG, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 43/08 R (https://dejure.org/2010,9151)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Entscheidung durch Einzelrichter - Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters - Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung - besondere rechtliche Schwierigkeiten

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 S 1 SGG, § 105 SGG, § 155 Abs 3 SGG, § 155 Abs 4 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Entscheidung durch Einzelrichter - Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters - Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung - besondere rechtliche Schwierigkeit der Sache

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Entscheidung durch Einzelrichter - Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters - Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung - besondere rechtliche Schwierigkeit der Sache

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Entscheidung durch Einzelrichter - Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters - Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung - besondere rechtliche Schwierigkeit der Sache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters im sozialgerichtlichen Verfahren; Entscheidung durch Einzelrichter bei Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R

    Verfahrensmangel - Entscheidung - Urteil - Landessozialgericht - Vorsitzender -

    Auszug aus BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 43/08 R
    Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nur durch den Berichtserstatter ist regelmäßig ein auch ohne Rüge der Beteiligten von Amts wegen zu beachtender Verfahrensfehler; denn das LSG hat die Sache nicht in der vorschriftsmäßigen Besetzung entschieden (BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, jeweils RdNr 11; BSG SozR 4-1500 § 105 Nr. 1 RdNr 13) .

    Die Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter an der Entscheidung zählt zu den tragenden Grundsätzen des sozialgerichtlichen Verfahrens (BSGE 7, 230, 234 = SozR Nr. 1 zu § 108 SGG; BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, jeweils RdNr 14) .

    Das dem Vorsitzenden/Berichterstatter hiernach eingeräumte Ermessen ist in gleicher Weise wie bei einer Entscheidung des erstinstanzlichen Richters - ohne Beteiligung der ehrenamtlichen Richter durch Gerichtsbescheid (§ 105 SGG) in der Weise begrenzt, dass es sich um eine Sache ohne besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art handeln muss (angedeutet in BSG SozR 4-1500 § 155 Nr. 1 RdNr 45 f; BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, jeweils RdNr 22) .

    Das Urteil des LSG bezieht sich weder auf eine ständige Rechtsprechung des eigenen Senats (vgl BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2 RdNr 22) noch auf eine vorhandene, verfahrensfehlerfrei in vollständiger Senatsbesetzung getroffene Leitentscheidung oder bereits beim BSG anhängige Parallelfälle (vgl BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 11) noch ist das Einverständnis des Klägers mit der Entscheidung durch den Einzelrichter auch für den Fall der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache protokolliert (hierzu: BSG, Urteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 38/08 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, Juris, RdNr 14) .

  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 59/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsbescheid - Revisionszulassung wegen

    Auszug aus BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 43/08 R
    Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nur durch den Berichtserstatter ist regelmäßig ein auch ohne Rüge der Beteiligten von Amts wegen zu beachtender Verfahrensfehler; denn das LSG hat die Sache nicht in der vorschriftsmäßigen Besetzung entschieden (BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, jeweils RdNr 11; BSG SozR 4-1500 § 105 Nr. 1 RdNr 13) .

    Von besonderen rechtlichen Schwierigkeiten ist jedenfalls dann auszugehen, wenn der Einzelrichter einer zu entscheidenden Rechtsfrage - subjektiv - grundsätzliche Bedeutung beimisst (BSG SozR 4-1500 § 105 Nr. 1 RdNr 19; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 105 RdNr 6; Roller in Lüdtke, SGG, 3. Aufl 2009, § 105 RdNr 2) .

    Will er mithin die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zulassen, weist die Sache regelmäßig "besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art" auf und schließt eine Entscheidung als Einzelrichter aus (BSG SozR 4-1500 § 105 Nr. 1 RdNr 17) .

  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R

    Entscheidung des Revisionsgerichts trotz verfahrensfehlerhafter

    Auszug aus BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 43/08 R
    Das Urteil des LSG bezieht sich weder auf eine ständige Rechtsprechung des eigenen Senats (vgl BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2 RdNr 22) noch auf eine vorhandene, verfahrensfehlerfrei in vollständiger Senatsbesetzung getroffene Leitentscheidung oder bereits beim BSG anhängige Parallelfälle (vgl BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 11) noch ist das Einverständnis des Klägers mit der Entscheidung durch den Einzelrichter auch für den Fall der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache protokolliert (hierzu: BSG, Urteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 38/08 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, Juris, RdNr 14) .
  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Revisionszulassung wegen

    Auszug aus BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 43/08 R
    Das Urteil des LSG bezieht sich weder auf eine ständige Rechtsprechung des eigenen Senats (vgl BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2 RdNr 22) noch auf eine vorhandene, verfahrensfehlerfrei in vollständiger Senatsbesetzung getroffene Leitentscheidung oder bereits beim BSG anhängige Parallelfälle (vgl BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 11) noch ist das Einverständnis des Klägers mit der Entscheidung durch den Einzelrichter auch für den Fall der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache protokolliert (hierzu: BSG, Urteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 38/08 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, Juris, RdNr 14) .
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 2/06 R

    Entscheidung durch Berichterstatter ohne Einverständnis der Beteiligten

    Auszug aus BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 43/08 R
    Das dem Vorsitzenden/Berichterstatter hiernach eingeräumte Ermessen ist in gleicher Weise wie bei einer Entscheidung des erstinstanzlichen Richters - ohne Beteiligung der ehrenamtlichen Richter durch Gerichtsbescheid (§ 105 SGG) in der Weise begrenzt, dass es sich um eine Sache ohne besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art handeln muss (angedeutet in BSG SozR 4-1500 § 155 Nr. 1 RdNr 45 f; BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, jeweils RdNr 22) .
  • BSG, 19.06.1958 - 8 RV 1061/56
    Auszug aus BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 43/08 R
    Die Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter an der Entscheidung zählt zu den tragenden Grundsätzen des sozialgerichtlichen Verfahrens (BSGE 7, 230, 234 = SozR Nr. 1 zu § 108 SGG; BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, jeweils RdNr 14) .
  • BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 50/17 R

    Müssen ermächtigte Krankenhausärzte am ärztlichen Notdienst teilnehmen?

    Eine Entscheidung durch den konsentierten Einzelrichter sei danach in aller Regel nicht nur für den Fall ausgeschlossen, dass dieser einer zu entscheidenden Rechtsfrage selbst grundsätzliche Bedeutung beimesse und deshalb die Revision zulasse ( vgl BSG Urteil vom 18.5.2010 - B 7 AL 43/08 R) .

    Hierzu zählt insbesondere die Konstellation, dass der LSG -Senat in voller Besetzung bereits einen vergleichbaren Rechtsstreit unter Zulassung der Revision entschieden hat und nachfolgend weitere Parallelverfahren anstehen; dasselbe wird angenommen, wenn sich das LSG -Urteil auf bereits beim BSG anhängige Parallelfälle bezieht oder die Beteiligten ihr Einverständnis mit einer Einzelrichterentscheidung in Kenntnis der von ihm beabsichtigten Zulassung der Revision erklärt haben ( s hierzu BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 3 KR 2/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 11; BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 38/08 R - SozR 4-4300 § 53 Nr. 4 RdNr 14; BSG Urteil vom 2.5.2012 - B 11 AL 18/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 24 RdNr 14; BSG Urteil vom 18.5.2010 - B 7 AL 43/08 R - Juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 31.8.2011 - GS 2/10 - BSGE 109, 81 = SozR 4-1200 § 52 Nr. 4, RdNr 8) .

  • BSG, 07.08.2014 - B 13 R 37/13 R

    Entscheidung durch Einzelrichter - Verfahren mit besonderen Schwierigkeiten -

    Deshalb sollen nur solche Verfahren von einem Einzelrichter entschieden werden, die keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweisen (BSG aaO - unter Hinweis auf BVerfG Beschluss vom 5.5.1998 - 1 BvL 23/97 - NJW 1999, 274 f, Juris RdNr 19 f; ebenso BSG Urteil vom 18.5.2010 - B 7 AL 43/08 R - Juris RdNr 10) .

    Eine Entscheidung durch den konsentierten Einzelrichter ist danach in aller Regel nicht nur für den Fall ausgeschlossen, dass dieser einer zu entscheidenden Rechtsfrage selbst grundsätzliche Bedeutung beimisst und deshalb die Revision zulässt (vgl BSG Urteil vom 18.5.2010, aaO RdNr 11: "subjektiv") .

    Hierzu zählt insbesondere die Konstellation, dass der LSG-Senat in voller Besetzung bereits einen vergleichbaren Rechtsstreit unter Zulassung der Revision entschieden hat und nachfolgend weitere Parallelverfahren anstehen; dasselbe wird angenommen, wenn sich das LSG-Urteil auf bereits beim BSG anhängige Parallelfälle bezieht oder die Beteiligten ihr Einverständnis mit einer Einzelrichterentscheidung in Kenntnis der von ihm beabsichtigten Zulassung der Revision erklärt haben (s hierzu BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 11; BSG SozR 4-4300 § 53 Nr. 4 RdNr 14; BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 24 RdNr 14; BSG Urteil vom 18.5.2010 - B 7 AL 43/08 R - Juris RdNr 12; BSG BSGE 109, 81 = SozR 4-1200 § 52 Nr. 4, RdNr 8).

    Dieser grundlegende, den Anspruch auf Entscheidung durch den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S 2 GG) missachtende Verfahrensmangel ist im Revisionsverfahren als absoluter Revisionsgrund (§ 202 S 1 SGG iVm § 547 Nr. 1 ZPO) auch ohne Rüge der Beteiligten von Amts wegen zu berücksichtigen (BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, RdNr 11, 13; BSG Urteil vom 18.5.2010 - B 7 AL 43/08 R - Juris RdNr 8) ; er führt regelmäßig zur Zurückverweisung an den eigentlich zuständigen Spruchkörper (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 9).

  • BSG, 06.09.2018 - B 2 U 3/17 R

    Anspruch auf Geldleistungen während der Heilbehandlung in der gesetzlichen

    Darüber hinaus setzt die Entscheidung durch den Vorsitzenden oder BE anstelle des Senats bei verfassungskonformer Auslegung dieser Regelungen zur Entscheidungskompetenz mit Rücksicht auf die Garantie des gesetzlichen Richters ( Art. 101 Abs. 1 S 2 GG ) aber auch voraus, dass der Vorsitzende oder BE im Rahmen des ihm eröffneten Ermessens pflichtgemäß darüber befindet, ob er von der besonderen Verfahrensweise einer Entscheidung nur durch einen Berufsrichter Gebrauch macht oder ob es aus sachlichen Gründen bei einer Entscheidung durch den gesamten Senat und/oder zumindest unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter verbleiben muss ( vgl BSG vom 7.8.2014 - B 13 R 37/13 R - SGb 2014, 557; vom 8.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R - BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, RdNr 20 ff - mwN ; vgl auch BSG vom 23.8.2007 - B 4 RS 2/06 R - SozR 4-1500 § 155 Nr. 1; vom 25.6.2009 - B 3 KR 2/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 11; vom 18.5.2010 - B 7 AL 43/08 R - Juris RdNr 11; BSG vom 31.8.2011 - GS 2/10 - BSGE 109, 81 = SozR 4-1200 § 52 Nr. 4) .

    Schließlich ist in einer dritten Konstellation die Zulässigkeit des konsentierten Einzelrichters denkbar, wenn sich das Urteil auf eine bereits vorhandene, verfahrensfehlerfrei in vollständiger Senatsbesetzung getroffene Leitentscheidung des LSG oder auf bereits beim BSG anhängige Parallelfälle bezieht ( vgl zB BSG vom 7.8.2014 - B 13 R 37/13 R - SGb 2014, 557, Juris RdNr 15 mwN ; BSG vom 2.5.2012 - B 11 AL 18/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 24 RdNr 14 f mwN ; BSG vom 18.5.2010 - B 7 AL 43/08 R - Juris RdNr 11; BSG vom 25.6.2009 - B 3 KR 2/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 11) .

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