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   BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R   

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BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R (https://dejure.org/2022,11553)
BSG, Entscheidung vom 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R (https://dejure.org/2022,11553)
BSG, Entscheidung vom 19. Mai 2022 - B 8 SO 13/20 R (https://dejure.org/2022,11553)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Bundessozialgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 9 Abs 2 S 1 SGB 12, § 9 Abs 2 S 3 SGB 12, § 55 Abs 1 SGB 9 vom 19.06.2001
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben - Kosten einer Begleitperson während einer Urlaubsreise

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattung von Reisekosten einer Begleitperson für eine Urlaubsreise

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach dem SGB XII; Anforderungen an die Übernahme von Reisekosten einer notwendigen Begleitperson als behinderungsbedingte Mehrkosten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach dem SGB XII Anforderungen an die Übernahme von Reisekosten einer notwendigen Begleitperson als behinderungsbedingte Mehrkosten

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Behinderungsbedingte Mehrkosten einer Urlaubsreise als soziale Teilhabeleistung vom Sozialhilfeträger zu erstatten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Behinderungsbedingte Mehrkosten einer Urlaubsreise - als soziale Teilhabeleistung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mehrkosten bei Urlaubsreisen: Behinderte Menschen bekommen Reisekosten für Assistenz erstattet

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Behinderungsbedingte Mehrkosten einer Urlaubsreise als soziale Teilhabeleistung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Behinderungsbedingte Mehrkosten einer Urlaubsreise, Reisekosten des Assistenten kostenübernahmefähig - Teilhabe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Behinderungsbedingte Mehrkosten einer Urlaubsreise als soziale Teilhabeleistung vom Sozialhilfeträger zu erstatten - Urlaubsreisen als Form der Freizeitgestaltung stellt legitimes soziales Teilhabebedürfnis dar

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    J.M. ./. Landkreis Leipzig

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Kosten einer Urlaubsreise - Begleitperson

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 134, 149
  • NJW 2023, 3117
  • NZS 2023, 694
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 9/17 R

    Übernahme von PKW-Reparaturkosten als Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem

    Auszug aus BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R
    Hierbei gilt ein individueller und personenzentrierter Maßstab, der einer pauschalierenden Betrachtung regelmäßig entgegensteht (vgl nur BSG vom 8.3.2017 - B 8 SO 2/16 R - SozR 4-1500 § 55 Nr. 20 RdNr 23; BSG vom 28.8.2018 - B 8 SO 9/17 R - BSGE 126, 210 = SozR 4-3500 § 18 Nr. 4, RdNr 21; BSG vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R - BSGE 131, 246 = SozR 4-3500 § 57 Nr. 1, RdNr 32, jeweils mwN); die Vorstellungen des Trägers der Eingliederungshilfe sind insoweit unerheblich.

    Es genügt die positive Kenntnis vom spezifischen Bedarfsfall, hingegen muss nicht bereits der konkrete finanzielle Bedarf feststehen (zuletzt BSG vom 28.8.2018 - B 8 SO 9/17 R - BSGE 126, 210 = SozR 4-3500 § 18 Nr. 4, RdNr 18 mwN).

    Der Sozialhilfeträger ist bereits durch die Kenntnis ersterer in die Lage versetzt worden, in die weitere ihm obliegende Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich des Bedarfsumfangs einzutreten (§ 20 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - ; BSG vom 28.8.2018 - B 8 SO 9/17 R - BSGE 126, 210 = SozR 4-3500 § 18 Nr. 4, RdNr 18), eine völlig neue Bedarfssituation liegt nicht vor (hierzu BSG vom 20.4.2016 - B 8 SO 5/15 R - BSGE 121, 139 = SozR 4-3500 § 18 Nr. 3, RdNr 11).

  • BSG, 11.09.2020 - B 8 SO 22/18 R

    Anspruch auf Hilfe zur Wohnungserhaltung nach dem SGB XII

    Auszug aus BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R
    Entsprechend enthält auch Art. 30 Abs. 5 UN-BRK (iVm dem Gesetz vom 21.12.2008, BGBl II 1419, in der Bundesrepublik in Kraft seit dem 26.3.2009 - BGBl II 812) die Zielformulierung, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen, und benennt in diesem Zusammenhang ausdrücklich Tourismusaktivitäten; auch dies ist bei der Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte sowie bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu beachten (vgl zuletzt BSG vom 11.9.2020 - B 8 SO 22/18 - SozR 4-3500 § 53 Nr. 10 RdNr 17 mwN) .

    Ein behinderter Mensch hat daher einen Anspruch auf Übernahme erforderlicher behinderungsbedingter Mehrkosten seiner angemessenen Freizeitgestaltung als Eingliederungshilfeleistung, dh auf diejenigen Kosten, die wegen Art und Schwere der Behinderung anfallen und die notwendig und geeignet sind, das Teilhabeziel zu erreichen (vgl BSG vom 11.9.2020 - B 8 SO 22/18 R - SozR 4-3500 § 53 Nr. 10 RdNr 16 mwN) .

    In dieser Regelung findet auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit seinen Ausdruck (vgl bereits BSG vom 11.9.2020 - B 8 SO 22/18 R - SozR 4-3500 § 53 Nr. 10 RdNr 19).

  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Auszug aus BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R
    Maßstab für berechtigte, dh angemessene und den Gesetzeszwecken und -zielen entsprechende Wünsche (§ 8 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, § 9 Abs. 2 Satz 1 SGB XII) bzw unverhältnismäßige Mehrkosten (§ 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII) sind die Bedürfnisse eines nicht behinderten, nicht sozialhilfebedürftigen Erwachsenen (stRspr; vgl zuletzt BSG vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R - BSGE 131, 246 = SozR 4-3500 § 57 Nr. 1, RdNr 32 mwN) .

    Hierbei gilt ein individueller und personenzentrierter Maßstab, der einer pauschalierenden Betrachtung regelmäßig entgegensteht (vgl nur BSG vom 8.3.2017 - B 8 SO 2/16 R - SozR 4-1500 § 55 Nr. 20 RdNr 23; BSG vom 28.8.2018 - B 8 SO 9/17 R - BSGE 126, 210 = SozR 4-3500 § 18 Nr. 4, RdNr 21; BSG vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R - BSGE 131, 246 = SozR 4-3500 § 57 Nr. 1, RdNr 32, jeweils mwN); die Vorstellungen des Trägers der Eingliederungshilfe sind insoweit unerheblich.

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R
    Dies hat der Senat im Zusammenhang mit ehrenamtlicher Tätigkeit bereits entschieden (vgl BSG vom 23.8.2013 - B 8 SO 24/11 R - ZFSH/SGb 2013, 696 RdNr 17 = FEVS 65, 418, 421) und zugleich an weiteren Beispielen deutlich gemacht, dass ehrenamtliches Engagement nicht (weitere) Voraussetzung für die Anerkennung von Freizeit als Teilhabeziel ist.

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Kenntnis ist der Zeitpunkt des Bedarfsanfalles, hier der Fälligkeit der Forderung des Reiseanbieters (vgl zur Hilfe zur Pflege BSG vom 5.9.2019 - B 8 SO 20/18 R - SozR 4-3500 § 18 Nr. 5 RdNr 18; zur Fälligkeit der Forderung als Bedarfsanfall im Rahmen der Eingliederungshilfeleistungen BSG vom 23.8.2013 - B 8 SO 24/11 R - RdNr 20).

  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Auszug aus BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R
    Eine Teilhabeleistung zielt nach diesem Verständnis auf den Ausgleich einer Benachteiligung wegen einer Behinderung ab, wenn andernfalls einem Menschen wegen einer Behinderung Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten werden, die anderen offenstehen (dazu auch BVerfG vom 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20 - für BVerfGE vorgesehen = NJW 2022, 380 RdNr 90 ff; BVerfG vom 30.1.2020 - 2 BvR 1005/18 - NJW 2020, 1282 - RdNr 35; BVerfG vom 29.1.2019 - 2 BvC 62/14 - BVerfGE 151, 1 = NJW 2019, 1201, RdNr 54 f) .
  • BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R
    Sie bestimmen sich nach der Differenz der Kosten der selbstgewählten Freizeitgestaltung des behinderten Menschen zu den Kosten eines nichtbehinderten Menschen bei dieser Freizeitaktivität (vgl BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 12/17 R - BSGE 128, 43 = SozR 4-3500 § 53 Nr. 9, RdNr 29 f).
  • BVerfG, 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20

    Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall

    Auszug aus BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R
    Eine Teilhabeleistung zielt nach diesem Verständnis auf den Ausgleich einer Benachteiligung wegen einer Behinderung ab, wenn andernfalls einem Menschen wegen einer Behinderung Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten werden, die anderen offenstehen (dazu auch BVerfG vom 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20 - für BVerfGE vorgesehen = NJW 2022, 380 RdNr 90 ff; BVerfG vom 30.1.2020 - 2 BvR 1005/18 - NJW 2020, 1282 - RdNr 35; BVerfG vom 29.1.2019 - 2 BvC 62/14 - BVerfGE 151, 1 = NJW 2019, 1201, RdNr 54 f) .
  • BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - berechtigtes Interesse -

    Auszug aus BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R
    Hierbei gilt ein individueller und personenzentrierter Maßstab, der einer pauschalierenden Betrachtung regelmäßig entgegensteht (vgl nur BSG vom 8.3.2017 - B 8 SO 2/16 R - SozR 4-1500 § 55 Nr. 20 RdNr 23; BSG vom 28.8.2018 - B 8 SO 9/17 R - BSGE 126, 210 = SozR 4-3500 § 18 Nr. 4, RdNr 21; BSG vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R - BSGE 131, 246 = SozR 4-3500 § 57 Nr. 1, RdNr 32, jeweils mwN); die Vorstellungen des Trägers der Eingliederungshilfe sind insoweit unerheblich.
  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 5/15 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Erstattung von

    Auszug aus BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R
    Der Sozialhilfeträger ist bereits durch die Kenntnis ersterer in die Lage versetzt worden, in die weitere ihm obliegende Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich des Bedarfsumfangs einzutreten (§ 20 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - ; BSG vom 28.8.2018 - B 8 SO 9/17 R - BSGE 126, 210 = SozR 4-3500 § 18 Nr. 4, RdNr 18), eine völlig neue Bedarfssituation liegt nicht vor (hierzu BSG vom 20.4.2016 - B 8 SO 5/15 R - BSGE 121, 139 = SozR 4-3500 § 18 Nr. 3, RdNr 11).
  • BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines

    Auszug aus BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R
    Eine Teilhabeleistung zielt nach diesem Verständnis auf den Ausgleich einer Benachteiligung wegen einer Behinderung ab, wenn andernfalls einem Menschen wegen einer Behinderung Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten werden, die anderen offenstehen (dazu auch BVerfG vom 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20 - für BVerfGE vorgesehen = NJW 2022, 380 RdNr 90 ff; BVerfG vom 30.1.2020 - 2 BvR 1005/18 - NJW 2020, 1282 - RdNr 35; BVerfG vom 29.1.2019 - 2 BvC 62/14 - BVerfGE 151, 1 = NJW 2019, 1201, RdNr 54 f) .
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 6/11 R

    Sozialhilfe - Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel - Hilfen zur

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Bindung des Sozialhilfeträgers an die

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

  • BSG, 05.09.2019 - B 8 SO 20/18 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Rücknahme des Leistungsantrags

  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 15.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Selbstbeschaffung; selbst

  • BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 3/13 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Auflösung einer zahnärztlichen

  • LSG Hamburg, 20.11.2014 - L 4 SO 31/12

    Sog. gastweise Unterbringung im Rahmen der Eingliederungshilfe; Aufgabe der

  • LSG Hessen, 24.02.2016 - L 4 SO 27/14

    Übernahme der Kosten für eine Ferienfahrt; Ermessensentscheidung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - L 9 SO 163/10

    Sozialhilfe

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2016 - L 9 SO 15/12
  • SG Düsseldorf, 12.11.2010 - S 17 SO 109/09

    Sozialhilfe

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2005 - 2 LB 71/04

    Behinderter, Eingliederungshilfe, Ferienmaßnahme, Betreuungskosten, Ermessen,

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LB 564/02

    Eingliederungshilfe; Teilnahme am Leben in Gesellschaft; Hinreichende

  • VG Potsdam, 28.03.2008 - 11 K 2698/04
  • SG Stade, 22.06.2011 - S 19 SO 60/11

    Center-Park; Eingliederungshilfe; Gemenschaftsreise; gesellschaftliche Kontakte;

  • VG Göttingen, 27.02.2002 - 2 A 2057/01

    Außenkontakt; Behinderter; Eingliederungshilfe; Gemeinschaftsreise; Sozialhilfe;

  • BSG, 17.05.2023 - B 8 SO 12/22 R

    Keine Auswahlentscheidung, kein vergabepflichtiger Auftrag!

    Der Leistungserbringung außerhalb des sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses steht zudem das Wunsch- und Wahlrecht der leistungsberechtigten Personen (vgl § 9 Abs. 2 SGB XII bzw § 8 Abs. 1 SGB IX) entgegen, das diesen als subjektiv-öffentliches Recht zusteht (vgl BSG vom 19.5.2022 - B 8 SO 13/20 R - BSGE 134, 149 = SozR 4-3500 § 19 Nr. 7, RdNr 14) , und für dessen Verwirklichung der Eingliederungsträger verantwortlich ist.
  • BSG, 23.02.2023 - B 8 SO 4/22 R

    Leistungen zur Weiterführung des Haushalts gemäß dem SGB XII ;

    Eine nicht erforderliche Leistung kann auch nicht im Wege des Wunsch- und Wahlrechts (§ 8 Abs. 1 SGB IX; § 9 Abs. 2 Satz 1 SGB XII) erlangt werden, denn berechtigt sind nur solche Wünsche, die sich im Rahmen der Gesetzeszwecke und -ziele bewegen (vgl BSG vom 19.5.2022 - B 8 SO 13/20 R - BSGE 134, 149 RdNr 18, für SozR 4 vorgesehen) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2022 - L 8 SO 42/22

    Ablösungsprozessvom Elternhaus; Angemessenheit; Assistenzleistungen; besondere

    Wegen der fiskalischen Bedeutung einer Dispensierung des Mehrkostenvorbehalts sind an die Verwirklichung einer selbstbestimmten Wohn- und Lebenssituation durch ein Leben "außerhalb einer besonderen Wohnform" i.S. des § 104 Abs. 3 Satz 3 SGB IX allerdings qualitative Anforderungen zu stellen (zu bejahen z.B. bei inklusiv ausgerichteten Wohnangeboten für Menschen mit und ohne Behinderungen, vgl. BT-Drs. 18/10523, S. 4, 62), die es - soweit sie vorliegen - rechtfertigen, dass der subjektive Wunsch der leistungsberechtigten Person nach Leistungen für eine bestimmte Wohnform - bei Vorliegen einer zumutbaren Alternative - dem das Sozialrecht allgemein und das Sozial- und Eingliederungshilferechtliche im Besonderen prägenden Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (zum Recht der Eingliederungshilfe vgl. etwa BSG, Urteil vom 11.9.2020 - B 8 SO 22/18 R - juris Rn. 19 a.E.; BSG, Urteil vom 19.5.2022 - B 8 SO 13/20 R - juris Rn. 18 a.E.; Luthe in jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2018, § 8 Rn. 52 ff.) vorgeht.

    Angesichts des individuellen und personenzentrierten Maßstabs der Eingliederungshilfe (vgl. jüngst BSG, Urteil vom 19.5.2022 - B 8 SO 13/20 R - juris Rn. 18; vgl. auch BT-Drs. 18/9522, S. 333) und der ihrer Art nach äußerst vielfältigen gemeinschaftlichen Wohnformen für Menschen mit Behinderung (vgl. nur Klie, PflR 2018, 348 ff., 423 ff.) wird eine allgemeine, vom Einzelfall unabhängige Grenzziehung, ab wann diese qualitativen Anforderungen erfüllt sind, kaum möglich sein.

  • SG Augsburg, 09.02.2023 - S 6 SO 126/21

    Auszahlungsanspruch auf bewilligte Leistungen aus dem persönlichen Budget

    Dazu gehört auch eine notwendige Begleitung für Freizeitgestaltung (vgl. BSG, Urteil vom 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R -).
  • BSG, 26.10.2023 - B 10 EG 2/23 R

    Elterngeld - Partnerschaftsbonus - beiderseitige Erwerbstätigkeit -

    Zwar enthält Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG außer einem Benachteiligungsverbot auch einen Förderauftrag (BVerfG Beschluss vom 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20 - BVerfGE 160, 79 - juris RdNr 94; BSG Urteil vom 19.5.2022 - B 8 SO 13/20 R - BSGE 134, 149 = SozR 4-3500 § 19 Nr. 7 RdNr 16; BVerwG Urteil vom 12.1.2022 - 5 C 2.21 - juris RdNr 23) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2022 - L 9 SO 317/21

    Anspruch eines behinderten Menschen auf Versorgung mit dem Therapiedreirad

    Wünsche sind insbesondere dann berechtigt iSv § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, wenn sie nicht über die Bedürfnisse der Mehrheit der nichtbehinderten Menschen hinausgehen und daher sozialadäquat sind (BSG Urteil vom 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R zum Wunsch eines behinderten Menschen nach einer einwöchigen Urlaubsreise).
  • SG Magdeburg, 16.06.2023 - S 34 AS 3828/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - rückwirkende Feststellung einer

    Schließlich bleibt offen, ob nach Inkrafttreten der Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (Gesetz vom 23. Dezember 2016, BGBl. I, 3234) § 113 SGB IX oder nach §§ 54 ff. SGB XII a.F. Anspruchsgrundlage für den nicht gedeckten Bedarf für Unterkunft und Heizung als Leistungen der sozialen Teilhaben gewesen wären (zu den sogenannten "neuen" Leistungen vgl. BSG, Urteil vom 19. Mai 2022 - B 8 SO 13/20 R) Jedenfalls ist § 113 SGB IX keine abschließende Regelung, so dass Unterkunftskosten als Leistungen zur sozialen Teilhabe grundsätzlich in Betracht kommen, auch wenn die anspruchsberechtigte Person nicht in einer besonderen Einrichtung lebt (vgl. BSG, Urteil vom 4. April 2019 - B 8 SO 12/17 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - L 9 SO 240/21
    § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX aF bzw. ab 2018 § 18 Abs. 6 Satz 1 SGB IX nF kommt hingegen als Anspruchsgrundlage nicht in Betracht, da der Anspruch von Anfang an auf eine Geldleistung gerichtet war (BSG Urteil vom 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R zu Reisekosten; BSG Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R und Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R zur Versorgung mit Hilfsmitteln).
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