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   BSG, 26.11.2020 - B 14 AS 47/18 R   

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BSG, 26.11.2020 - B 14 AS 47/18 R (https://dejure.org/2020,49432)
BSG, Entscheidung vom 26.11.2020 - B 14 AS 47/18 R (https://dejure.org/2020,49432)
BSG, Entscheidung vom 26. November 2020 - B 14 AS 47/18 R (https://dejure.org/2020,49432)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerecht eines Grundsicherungsträgers - Zulässigkeit der Feststellungsklage - Streit zwischen kommunalem Träger und der Agentur für Arbeit über die Feststellung der Hilfebedürftigkeit - fehlende Feststellungen des LSG zur Rechtmäßigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit leistungsrechtlicher Feststellungen nach § 44a Abs. 4 ff. SGB II

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerecht eines Grundsicherungsträgers - Zulässigkeit der Feststellungsklage - Streit zwischen dem kommunalen Träger und der Agentur für Arbeit über Feststellung der Hilfebedürftigkeit - Sanktion - Beschränkung des Arbeitslosengeld II auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus BSG, 26.11.2020 - B 14 AS 47/18 R
    Im Verlaufe des Revisionsverfahrens hat das BVerfG entschieden, dass § 31a Abs. 1 SGB II teilweise mit Art. 1 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar ist (BVerfG vom 5.11.2019 - 1 BvL 7/16 - BVerfGE 152, 68) .

    Nach den im Revisionsverfahren dargelegten verwaltungsinternen Übergangsregelungen der Beklagten zum Urteil des BVerfG vom 5.11.2019 (1 BvL 7/16 - BVerfGE 152, 68) gilt dies aber nur auf der Grundlage eines "Günstigkeitsvergleichs" im Einzelfall, in dem sich gerade die hier zwischen den Grundsicherungsträgern streitige Rechtsfrage widerspiegelt.

  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 28/19 R

    Rückforderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus BSG, 26.11.2020 - B 14 AS 47/18 R
    Ein solches Rechtsverhältnis ist prozessrechtlich bei einem Streit anzunehmen, der die Anwendung einer Norm ua auf Rechtsbeziehungen betrifft, die aus einem konkreten Sachverhalt zwischen mehreren (natürlichen oder juristischen) Personen entstanden sind (vgl nur zuletzt BSG vom 14.5.2020 - B 14 AS 28/19 R - SozR 4-4200 § 44b Nr. 6 RdNr 21, vorgesehen für BSGE; vgl zu § 43 VwGO nur BVerwG vom 28.1.2010 - 8 C 38.09 - BVerwGE 136, 75 RdNr 32; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 55 RdNr 5; alle mwN) .

    bb) Die Subsidiarität der Feststellungsklage, die - trotz des insoweit von § 43 Abs. 2 VwGO abweichenden Wortlauts - auch im sozialgerichtlichen Verfahren zu beachten ist (zuletzt BSG vom 14.5.2020 - B 14 AS 28/19 R - SozR 4-4200 § 44b Nr. 6 RdNr 15, vorgesehen für BSGE) , steht ihrer Zulässigkeit nicht entgegen.

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Auszug aus BSG, 26.11.2020 - B 14 AS 47/18 R
    Die dort genannten Voraussetzungen unterliegen nicht der Disposition der Beteiligten, sondern sind, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Klage, als spezielle Ausprägungen dieses Streitbeilegungsverfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl zu erheblichen, von Amts wegen zu berücksichtigenden Mängeln des Vorverfahrens nach § 78 SGG: BSG vom 23.3.2010 - B 8 SO 17/09 R - BSGE 106, 62 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6, RdNr 12) .
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Auszug aus BSG, 26.11.2020 - B 14 AS 47/18 R
    Daneben anerkannt ist, dass ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse dann angenommen werden kann, wenn die begehrte Feststellung - im Sinne rechtlicher Präjudizialität - unmittelbar bindend für ein anderes gerichtliches oder behördliches Verfahren ist bzw ihr - im Sinne tatsächlicher Präjudizialität - eine natürliche Autorität für ein anderes Rechtsverhältnis zukommt (hierzu BSG vom 18.5.2011 - B 3 KR 7/10 R - BSGE 108, 206 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 34, RdNr 22; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 131 RdNr 10a; jeweils mwN) .
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

    Auszug aus BSG, 26.11.2020 - B 14 AS 47/18 R
    Dies erfordert, unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG über die erforderliche Klagebefugnis, dass der Kläger für die Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses eine eigene Rechtsbetroffenheit behaupten und diese auch möglich sein muss, wobei eine solche Rechtsbetroffenheit rechtlich geschützte Interessen voraussetzt, die vom Schutzzweck der zugrunde liegenden Norm erfasst sein müssen (vgl nur BSG vom 2.8.2001 - B 7 AL 18/00 R - SozR 3-1500 § 55 Nr. 34 S 64; BSG vom 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R - BSGE 105, 1 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 5, RdNr 14; jeweils mwN) .
  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 37/19 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Dreipersonenhaushalt in Berlin -

    Auszug aus BSG, 26.11.2020 - B 14 AS 47/18 R
    Das Jobcenter Hildesheim ist gegenüber den Leistungsträgern, deren Aufgaben es wahrnimmt, kein "Dritter" im Sinne der Vorschrift (vgl hierzu - im Verhältnis des Jobcenters zum kommunalen Träger - zuletzt BSG vom 3.9.2020 - B 14 AS 37/19 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen und B 14 AS 40/19 R) .
  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 40/19 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Anforderungen an die Prüfung der Angemessenheit

    Auszug aus BSG, 26.11.2020 - B 14 AS 47/18 R
    Das Jobcenter Hildesheim ist gegenüber den Leistungsträgern, deren Aufgaben es wahrnimmt, kein "Dritter" im Sinne der Vorschrift (vgl hierzu - im Verhältnis des Jobcenters zum kommunalen Träger - zuletzt BSG vom 3.9.2020 - B 14 AS 37/19 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen und B 14 AS 40/19 R) .
  • BSG, 20.05.2014 - B 1 KR 5/14 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Gesundheitsfonds -

    Auszug aus BSG, 26.11.2020 - B 14 AS 47/18 R
    Im Hinblick auf die drei Leistungsempfängerinnen werden durch die Entscheidung des Rechtsstreits über die Feststellung der Hilfebedürftigkeit nicht gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig deren Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben (zu diesem Erfordernis vgl BSG vom 20.5.2014 - B 1 KR 5/14 R - BSGE 120, 289 = SozR 4-2500 § 268 Nr. 1, RdNr 23; B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 75 RdNr 10; jeweils mwN) .
  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 44/16 R

    Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur Festsetzung eines Vertrages zur

    Auszug aus BSG, 26.11.2020 - B 14 AS 47/18 R
    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung des Feststellungsinteresses ist die Entscheidung durch die Revisionsinstanz (BSG vom 21.3.2018 - B 6 KA 44/16 R - SozR 4-2500 § 73b Nr. 2 RdNr 26) .
  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 18/00 R

    Klage auf Feststellung des Bestehen oder Nichtbestehens eines

    Auszug aus BSG, 26.11.2020 - B 14 AS 47/18 R
    Dies erfordert, unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG über die erforderliche Klagebefugnis, dass der Kläger für die Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses eine eigene Rechtsbetroffenheit behaupten und diese auch möglich sein muss, wobei eine solche Rechtsbetroffenheit rechtlich geschützte Interessen voraussetzt, die vom Schutzzweck der zugrunde liegenden Norm erfasst sein müssen (vgl nur BSG vom 2.8.2001 - B 7 AL 18/00 R - SozR 3-1500 § 55 Nr. 34 S 64; BSG vom 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R - BSGE 105, 1 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 5, RdNr 14; jeweils mwN) .
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

  • BSG, 09.08.2018 - B 14 AS 38/17 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

  • BSG, 15.12.2009 - B 1 AS 1/08 KL

    Schadensersatzanspruch des Bundes gegen das Land Berlin - Zuständigkeit des

  • BSG, 10.12.2019 - B 11 AL 1/19 R

    Pflicht zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen - Berechnung der

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 27/02 R

    Arbeitnehmerentsendung - grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung - Umfang

  • SG Nordhausen, 08.06.2021 - S 13 AS 1134/20

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Sozialdatenschutz - Grundsicherung für

    Die Feststellung einzelner Rechte und Pflichten in diesen Rechtsverhältnissen setzt deshalb ein qualifiziertes Feststellungsinteresse voraus (vgl. BSG, Urteil vom 26. November 2020, B 14 AS 47/18 R, juris).

    Dabei scheidet eine Wiederholungsgefahr vorliegend mangels Leistungsbezugs der Klägerin aus, zumal eine solche Gefahr im Hinblick auf das konkrete Rechtsverhältnis gegeben sein muss (BSG, Urteil vom 26. November 2020, B 14 AS 47/18 R, juris, mit weiteren Nachweisen ).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - L 1 KR 425/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage gegen untergesetzliche Norm

    Dies ist zu verneinen, wenn dem Betroffenen das geltend gemachte Recht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zustehen kann, das heißt die Möglichkeit einer Verletzung seiner subjektiven Rechte also nicht gegeben ist (BSG, Urteil vom 10. September 2020 - B 3 KR 11/19 R -, Rdnr. 20 mit Bezugnahme u. a. auf Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 4/09 R - BSGE 105, 1, Rdnr. 14; ähnlich - als Erfordernis des Vorliegens eines Feststellungsinteresses im Sinne eines berechtigten Interesses an der baldigen Feststellung des Inhalts des Rechtsverhältnisses-, Urteil vom 26. November 2020 - B 14 AS 47/18 R -, BSGE 131, 106, Rdnr. 23).
  • LSG Bayern, 29.11.2021 - L 11 AS 806/19

    Feststellungsinteresse als Voraussetzung einer Feststellungsklage.

    Hiervon erfasst wird auch die Feststellung einzelner Rechte und Pflichten, die auf einem Rechtsverhältnis beruhen (vgl. BSG, Urteil vom 26.11.2020 - B 14 AS 47/18 R; Urteil vom 15.06.2016 - B 4 AS 36/15 R - beide zitiert nach juris).

    Auch liegt kein gesteigertes bzw. qualifiziertes Feststellungsinteresse vor (vgl. dazu BSG, Urteil vom 26.11.2020 - B 14 AS 47/18 R - juris), das die begehrte Feststellung gerade auch zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung rechtfertigt (vgl. dazu Scholz in BeckOGK, SGG, Stand: 01.11.2021, § 55 Rn. 27).

  • SG Nordhausen, 08.06.2021 - S 13 AS 29/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse -

    Die Feststellung einzelner Rechte und Pflichten in diesen Rechtsverhältnissen setzt deshalb ein qualifiziertes Feststellungsinteresse voraus (vgl. BSG, Urteil vom 26. November 2020, B 14 AS 47/18 R, juris).

    Hier scheidet eine Wiederholungsgefahr mangels Leistungsbezugs der Klägerin aus, zumal eine solche Gefahr im Hinblick auf das konkrete Rechtsverhältnis gegeben sein muss (BSG, Urteil vom 26. November 2020, B 14 AS 47/18 R, juris, mit weiteren Nachweisen ).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 5 AS 623/18

    Sanktionen bei Eintritt; Sperrzeit nach dem SGB 3; verspätete

    Sie haben die Rechte und Pflichten der Agentur für Arbeit (§ 6b Abs. 1 Satz 2 SGB II), was eine Bindung an Weisungen der Bundesagentur für Arbeit für die Durchführung der Aufgaben ausschließt (das beim BSG zum Aktenzeichen B 14 AS 47/18 R anhängige Revisionsverfahren betrifft ein Klageverfahren eines kommunalen Trägers im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II, der mit dem Träger nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II eine gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung gebildet hat [Vorinstanz LSG Nds.-Br. v. 26. September 2018 - L 11 AS 1124/15 - juris]).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2021 - L 19 AS 2077/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Fortsetzungsfeststellungsklage - gerichtlich

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn die hinreichend bestimmte konkrete Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten, tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergehen wird (BSG, Urteil vom 26. November 2020 - B 14 AS 47/18 R -, Juris; Keller, in: Meyer-Ladewig, a. a. O., § 131 Rn. 10b).
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