Rechtsprechung
   BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 2668/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5057
BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 2668/18 (https://dejure.org/2021,5057)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.2021 - 2 BvR 2668/18 (https://dejure.org/2021,5057)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 2021 - 2 BvR 2668/18 (https://dejure.org/2021,5057)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,5057) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die richterliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung sowie gegen die einstweilige Beschlagnahme von Zufallsfunden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 95 Abs 1 Nr 4 AMG
    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterbliebener Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren trotz möglichen Gehörsverstoßes

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Nichtvorliegen der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterbliebener Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren trotz möglichen Gehörsverstoßes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 2
    Nichtzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Nichtvorliegen der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterbliebener Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren trotz möglichen Gehörsverstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 2668/18
    Soweit sich der Beschwerdeführer durch die richterliche Anordnung der Durchsuchung seiner Wohnung wegen eines Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in seinen Grundrechten verletzt sieht, wäre er zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG) gehalten gewesen, die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts zunächst mit einer Anhörungsrüge nach § 33a StPO anzugreifen (vgl. BVerfGE 134, 106 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Mai 2020 - 2 BvQ 26/20 -, juris, Rn. 25).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 2668/18
    Das Landgericht hat sich in der angefochtenen Entscheidung mit dem Kernvorbringen des Beschwerdeführers, der ihm zur Last gelegte Handel mit nicht verschreibungspflichtigen Blutzuckerteststreifen könne den Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG von vornherein nicht erfüllen, nicht ansatzweise auseinandergesetzt, weswegen die besonderen Umstände des Falles besorgen lassen, dass das Landgericht diesen Vortrag weder erwogen noch überhaupt zur Kenntnis genommen hat (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 2668/18
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 2668/18
    Das Landgericht hat sich in der angefochtenen Entscheidung mit dem Kernvorbringen des Beschwerdeführers, der ihm zur Last gelegte Handel mit nicht verschreibungspflichtigen Blutzuckerteststreifen könne den Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG von vornherein nicht erfüllen, nicht ansatzweise auseinandergesetzt, weswegen die besonderen Umstände des Falles besorgen lassen, dass das Landgericht diesen Vortrag weder erwogen noch überhaupt zur Kenntnis genommen hat (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 3044/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsanordnung (Tatverdacht; bloße

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 2668/18
    Soweit sich der Beschwerdeführer darüber hinaus durch die einstweilige Beschlagnahme von Zufallsfunden in seinen Grundrechten verletzt sieht, genügt die Verfassungsbeschwerde nicht dem Gebot der Rechtswegerschöpfung (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), da der Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde schon keinen fachgerichtlichen Antrag auf richterliche Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO gestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 3044/09 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvQ 26/20

    Durchsuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche (Erfordernis eines doppelten

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 2668/18
    Soweit sich der Beschwerdeführer durch die richterliche Anordnung der Durchsuchung seiner Wohnung wegen eines Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in seinen Grundrechten verletzt sieht, wäre er zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG) gehalten gewesen, die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts zunächst mit einer Anhörungsrüge nach § 33a StPO anzugreifen (vgl. BVerfGE 134, 106 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Mai 2020 - 2 BvQ 26/20 -, juris, Rn. 25).
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 2668/18
    Mangels Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde sind damit zugleich die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 114 ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 62/18 -, Rn. 1; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. April 2020 - 2 BvR 46/20 -, Rn. 4) zu verneinen.
  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 62/18

    Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge Todes einer

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 2668/18
    Mangels Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde sind damit zugleich die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 114 ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 62/18 -, Rn. 1; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. April 2020 - 2 BvR 46/20 -, Rn. 4) zu verneinen.
  • BVerfG, 17.04.2020 - 2 BvR 46/20

    Nichtannahme einer offensichtlich nicht hinreichend begründeten

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 2668/18
    Mangels Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde sind damit zugleich die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 114 ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 62/18 -, Rn. 1; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. April 2020 - 2 BvR 46/20 -, Rn. 4) zu verneinen.
  • BVerfG, 21.12.2021 - 2 BvR 2611/18

    Durchsuchungsbeschluss und rechtliches Gehör (Nachholung des Gehörs im

    Soweit sich der Beschwerdeführer durch die richterliche Anordnung der Durchsuchung in seinen Grundrechten verletzt sieht, wäre er zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG) gehalten gewesen, die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts zunächst mit einer Anhörungsrüge nach § 33a StPO anzugreifen (vgl. BVerfGE 134, 106 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Mai 2020 - 2 BvQ 26/20 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. März 2021 - 2 BvR 2668/18 -, Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht