Rechtsprechung
   BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvQ 36/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8225
BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvQ 36/06 (https://dejure.org/2006,8225)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.2006 - 1 BvQ 36/06 (https://dejure.org/2006,8225)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - 1 BvQ 36/06 (https://dejure.org/2006,8225)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,8225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Zulassung zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs durch den Verleger eines Rechtsanwaltsfachzeitschrift; Ausschluss der Öffentlichkeit bei einem ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § ... 93 d Abs. 2; ; BRAO § 40 Abs. 3; ; BRAO § 40 Abs. 3 Satz 1; ; BRAO § 40 Abs. 3 Satz 4, 1. Halbsatz; ; BRAO § 40 Abs. 3 Satz 4, 2. Halbsatz; ; BRAO § 106; ; BRAO § 162; ; BRAO § 163 Satz 2; ; BRAO § 165; ; BRAO § 166; ; BRAO § 167; ; BRAO § 168; ; BRAO § 223 Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 169; ; GVG §§ 170 ff.; ; GVG § 171; ; GVG § 171 a Abs. 1; ; GVG § 171 b; ; GVG § 171 b Abs. 1; ; GVG § 171 b Abs. 2; ; GVG § 172; ; GVG § 173; ; GVG § 174; ; GVG § 174 Abs. 3; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 40 Abs. 3 S. 4; GVG § 171b
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die beabsichtigte nichtöffentliche Verhandlung vor dem Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 1
  • NJW 2007, 672
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvQ 36/06
    Von den Trägern des Grundrechts auf Informationsfreiheit, hier einem Presseverlag, kann geltend gemacht werden, dass das Gericht im konkreten Fall den rechtlich geregelten Zugang zu Gerichtsverhandlungen aus verfassungsrechtlichen Gründen weiter als geschehen oder gar unbeschränkt hätte eröffnen müssen (vgl. BVerfGE 103, 44 ).

    Die Vorschriften der §§ 169 bis 174 GVG berücksichtigen in verfassungsrechtlich bedenkenfreier Weise den Umstand, dass einer unbegrenzten Öffentlichkeit der Verhandlungen vor einem erkennenden Gericht gewichtige Interessen etwa des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verfahrensbeteiligten (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG), eines Interesses an zügiger Klärung ihrer Sache sowie Gesichtspunkte der Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege entgegen stehen können und solche gegenläufigen Belange allgemein oder im Einzelfall eröffnete Ausnahmen von dem Grundsatz der Öffentlichkeit erfordern (vgl. BVerfGE 103, 44 ).

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvQ 36/06
    Ergibt in einer solchen Fallgestaltung die Prüfung im Eilrechtsschutzverfahren, dass eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet wäre, liegt in der Nichtgewährung von Rechtsschutz der schwere Nachteil für das gemeine Wohl (vgl. BVerfGE 111, 147 ).
  • BGH, 05.12.2006 - AnwZ 2/06

    Zurückweisung der Anfechtungsanträge zweier Bewerber gegen die Wahl neuer

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvQ 36/06
    dem Bundesgerichtshof - Senat für Anwaltssachen - aufzugeben, eine Vertreterin oder einen Vertreter der Antragstellerin zur mündlichen Verhandlung im Verfahren AnwZ 2/06 am 5. Dezember 2006 zuzulassen.
  • BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99

    Vorläufige Entscheidung im Fall der "gegenläufigen Kindesentführung"

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvQ 36/06
    Lässt sich die aus einer bevorstehenden hoheitlichen Maßnahme befürchtete Rechtsverletzung im Falle der Versagung von Eilrechtsschutz wegen der Ausgestaltung des einfachrechtlichen Verfahrens nicht mehr rückgängig machen, so kann dies es auch rechtfertigen, dass das Bundesverfassungsgericht vorgreiflichen Eilrechtschutz gegen eine noch nicht ergangene hoheitliche Maßnahme gewährt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, NJW 1999, S. 2174 ).
  • BGH, 23.02.1989 - 4 StR 29/89

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung,

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvQ 36/06
    Nach Auffassung der Fachgerichte darf der Ausschluss unbegrenzt für ganze Verhandlungsteile angeordnet werden, sofern absehbar ist, dass während ihrer gesamten Dauer den Ausschluss rechtfertigende persönliche Umstände berührt werden können (vgl. BGH, NStZ 1989, S. 483 f.).
  • BVerfG, 10.11.2023 - 1 BvR 2036/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Presseunternehmens gegen eine in einem

    Diese gegenläufigen Belange zu berücksichtigen, dienen auch die in §§ 170 ff. GVG geregelten Ausnahmen von dem Grundsatz der Öffentlichkeit (vgl. BVerfGE 103, 44 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2006 - 1 BvQ 36/06 -, juris, Rn. 18).

    Diesem Recht auch unter den Bedingungen der Rechtspflege in einer seinem Stellenwert gerecht werdenden Weise Rechnung zu tragen, sind die Gerichte vielmehr durch Anwendung der ihnen in den Vorschriften der §§ 169 bis 174 GVG verfassungsrechtlich bedenkenfrei eingeräumten Befugnisse (vgl. BVerfGE 103, 44 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2006 - 1 BvQ 36/06 -, juris, Rn. 18) in besonderer Weise berufen.

  • OLG München, 18.12.2023 - 25 W 1456/23

    Geheimhaltungsanordnung in Prämienanpassungsverfahren

    Die Vorschriften der §§ 169 bis 174 GVG berücksichtigen in verfassungsrechtlich bedenkenfreier Weise den Umstand, dass einer unbegrenzten Öffentlichkeit der Verhandlungen vor einem erkennenden Gericht gewichtige Interessen entgegen stehen können und solche gegenläufigen Belange allgemein oder im Einzelfall eröffnete Ausnahmen von dem Grundsatz der Öffentlichkeit erfordern (BVerfG, NJW 2007, 672, 673).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht