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   BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92   

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BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92 (https://dejure.org/1999,1811)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92 (https://dejure.org/1999,1811)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1422/92 (https://dejure.org/1999,1811)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen VermRÄndG 2 Art 6 u 14 - Geltung des Investitionsvorrangs für Restitutionsansprüche von Verfolgten des NS-Regimes nach VermG § 1 Abs 6 verfassungsmäßig

  • Wolters Kluwer

    Investitionsvorrang - Geltung - Verfolgte des NS-Regimes - Restitutionsanspruch - Eigentumsrecht - Gleichbehandlungsgebot - Rechtsweggarantie

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitutionsanspruch; Verfolgte des NS-Regimes; Investor für herausverlangten Betrieb

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; VermG § 3a; ; VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § 6; ; InVorG § 12 Abs. 1; ; InVorG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Investitionsvorrangs nach § 3a VermG für Restitutionsansprüche

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3326 (Ls.)
  • WM 1999, 736
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92
    Bei der Wiedergutmachung von Unrecht, das - wie dasjenige im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG und das unter der Herrschaft der DDR erlittene - eine dem Grundgesetz nicht verpflichtete Staatsgewalt zu verantworten hat, hat der Gesetzgeber allerdings einen besonders weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 13, 39 ; 84, 90 ; vgl. außerdem zur Bewältigung von Kriegsfolgelasten BVerfGE 71, 66 ).

    Das entbindet ihn zwar bei der näheren Ausgestaltung der von ihm beabsichtigten Wiedergutmachungsregelungen nicht schlechthin von der Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. BVerfGE 13, 39 ; 84, 90 ).

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92
    Bei der Wiedergutmachung von Unrecht, das - wie dasjenige im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG und das unter der Herrschaft der DDR erlittene - eine dem Grundgesetz nicht verpflichtete Staatsgewalt zu verantworten hat, hat der Gesetzgeber allerdings einen besonders weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 13, 39 ; 84, 90 ; vgl. außerdem zur Bewältigung von Kriegsfolgelasten BVerfGE 71, 66 ).

    Das entbindet ihn zwar bei der näheren Ausgestaltung der von ihm beabsichtigten Wiedergutmachungsregelungen nicht schlechthin von der Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. BVerfGE 13, 39 ; 84, 90 ).

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 764/66

    Bibliotheksgroschen

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92
    Ob dies tatsächlich zutrifft, ist nach dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zunächst durch Auslegung der Vorschrift durch die dafür zuständigen Verwaltungsgerichte zu ermitteln (vgl. BVerfGE 29, 277 ; 31, 248 ; 55, 244 ).
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 692/70

    Auswirkungen der Änderung des § 25 Abs. 3 Satz 5 AVG auf den Bezug vorgezogenem

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92
    Ob dies tatsächlich zutrifft, ist nach dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zunächst durch Auslegung der Vorschrift durch die dafür zuständigen Verwaltungsgerichte zu ermitteln (vgl. BVerfGE 29, 277 ; 31, 248 ; 55, 244 ).
  • BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77

    Vorrang der fachgerichtlichen Rechtsauslegung vor Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92
    Ob dies tatsächlich zutrifft, ist nach dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zunächst durch Auslegung der Vorschrift durch die dafür zuständigen Verwaltungsgerichte zu ermitteln (vgl. BVerfGE 29, 277 ; 31, 248 ; 55, 244 ).
  • BVerfG, 21.10.1998 - 1 BvR 179/94

    Geltung des Investitionsvorrangs für vermögensrechtliche Rückgabeansprüche von

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92
    Dazu kann auf den Beschluß der Kammer vom 21. Oktober 1998 - 1 BvR 179/94 - (EuGRZ 1998, S. 689) verwiesen werden.
  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92
    Es reicht vielmehr aus, wenn die Wiedergutmachung wenigstens in ihrer grundsätzlichen Ausgestaltung dem Gerechtigkeitsgebot entspricht (vgl. BVerfGE 27, 253 ).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 2/82

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der Witwenrente eines in der DDR lebenden

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92
    Bei der Wiedergutmachung von Unrecht, das - wie dasjenige im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG und das unter der Herrschaft der DDR erlittene - eine dem Grundgesetz nicht verpflichtete Staatsgewalt zu verantworten hat, hat der Gesetzgeber allerdings einen besonders weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 13, 39 ; 84, 90 ; vgl. außerdem zur Bewältigung von Kriegsfolgelasten BVerfGE 71, 66 ).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 1422/92

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung von

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92
    Den mit der Verfassungsbeschwerde verbundenen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat die Kammer mit Beschluß vom 21. April 1993 abgelehnt (vgl. ZOV 1993, S. 180).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92
    Bei der Wiedergutmachung von Unrecht, das - wie dasjenige im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG und das unter der Herrschaft der DDR erlittene - eine dem Grundgesetz nicht verpflichtete Staatsgewalt zu verantworten hat, hat der Gesetzgeber allerdings einen besonders weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 13, 39 ; 84, 90 ; vgl. außerdem zur Bewältigung von Kriegsfolgelasten BVerfGE 71, 66 ).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • VG Berlin, 24.08.1992 - 25 A 344.92

    Anmelder; Glaubhaftmachung; Mitteilungspflicht; Kaufpreis; Investitionskonzept;

  • BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07

    Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in

    Der Spielraum des Gesetzgebers endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mit anderen Worten ein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (vgl. BVerfGE 102, 254 ; ähnlich bereits für die Behandlung von Ansprüchen NS-Verfolgter im Vermögensgesetz: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1422/92 -, [...], Rn. 23).

    Dies gilt auch, soweit das Vermögensgesetz Ansprüche von Opfern des nationalsozialistischen Systems begründet (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1422/92 -, [...], Rn. 21) und damit ebenfalls für die hier in Rede stehenden Ansprüche nach § 3 Abs. 1 Satz 4 und 5 VermG.

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.10.2010 - 4 K 1663/07

    Haftung einer Bank für Erbschaftsteuer - Überweisung von Guthaben des Erblassers

    Der vom BFH vertretene Auslegungsgrundsatz wird auch vom Bundesverfassungsgericht anerkannt (vgl. z.B.: BVerfG vom 17. Februar 1999 1 BvR 1422/92, Juris; BVerfG vom 11. März 2009 1 BvR 3413/08; Juris).
  • BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08

    Grenzen des Anspruchs auf Bruchteilsrestitution gem § 3 Abs 1 S 4, S 6 VermG im

    Den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießen unbeschadet ihrer rechts- und sozialstaatlichen Wurzeln (vgl. BVerfGE 84, 90 ) allerdings die sich aus dem Vermögensgesetz ergebenden Restitutionsansprüche (vgl. BVerfGE 95, 48 ; für Ansprüche von Opfern des Nationalsozialismus vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1422/92 -, juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 06.02.2004 - 1 BvR 1948/00

    Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung von Rückübertragungspflichten nach dem VermG

    Dagegen bestehen im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1999, S. 468 f.; VIZ 1999, S. 469 ).
  • BVerwG, 17.03.2015 - 8 C 5.14

    Aktien; Aktiengesellschaft; Ausschluss; Ausschlussregelung; Berechtigung;

    Der Spielraum des Gesetzgebers endet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erst dort, wo die ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mit anderen Worten ein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1422/92 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.01.2010 - 3 K 2002/09

    Keine Verdoppelung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Jahre 2008

    Der vom BFH vertretene Auslegungsgrundsatz wird auch vom Bundesverfassungsgericht anerkannt (Beschluss vom 17. Februar 1999 1 BvR 1422/92, Juris; Beschluss vom 11. März 2009 1 BvR 3413/08, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2015 - 3 L 315/13

    Kosten der Schülerbeförderung

    Namentlich ist dies bei einem offensichtlichen bzw. erkennbaren Redaktionsversehen der Fall (BVerfG, Beschl. v. 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92 -, juris; Beschl. v. 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08 -, juris).
  • BVerwG, 31.07.2000 - 8 B 142.00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtbeachtung des Vorbringens der Kläger

    Im Einzelnen brauchte das Verwaltungsgericht schon deswegen auf die von den Klägern vorgetragenen Punkte nicht einzugehen, weil sich die inhaltliche Kritik an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (angeblich falscher Sachverhalt) nur auf die hier nicht einschlägige Passage zur unterschiedlichen Behandlung von vermögensrechtlichen Ansprüchen nach § 1 Abs. 6 VermG einerseits und nicht unter diese Vorschrift fallenden Ansprüchen andererseits (vgl. NJW 1999, 1460 ) beziehen kann, während das Bundesverfassungsgericht bei der hier allein in Betracht zu ziehenden Frage der unterschiedlichen Behandlung innerhalb der von § 1 Abs. 6 VermG erfassten Schädigungen (a.a.O. re. Spalte unter b) seinen Beschluss anders begründet hat (vgl. in diesem Zusammenhang auch Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschlüsse vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1579/95 u.a. - VIZ 1999, 468 und vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1422/92 - VIZ 1999, 469).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 14/09

    Zur Frage der Verzinsung von Erstattungsansprüchen im Abwasserabgabenrecht

    Dies kann beispielsweise bei einem erkennbaren bzw. offensichtlichen Redaktionsversehen - wie hier - der Fall sein (BVerfG, Beschl. v. 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92 - Beschl. v. 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08 - BFH, Urt. v. 08.09.2000 - IV R 37/99 -, alle zit. nach juris); denn entgegen der Auffassung der Klägerin würde eine wörtliche Auslegung des § 11 Abs. 1 Nr. 4 AG AbwAG LSA, dass § 233a AO entsprechend anzuwenden ist , zu einem sinnwidrigen Ergebnis führen, das vom Gesetzgeber nicht gewollt sein kann.
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