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   BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08   

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https://dejure.org/2010,89
BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08 (https://dejure.org/2010,89)
BVerfG, Entscheidung vom 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08 (https://dejure.org/2010,89)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 1 BvR 2477/08 (https://dejure.org/2010,89)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 1004 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch eine zivilgerichtliche Verurteilung, die wörtliche Zitierung von Teilen eines anwaltlichen Schreibens im Internet zu unterlassen

  • Telemedicus

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

  • Telemedicus

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

  • JurPC

    Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung zur Unterlassung eines wörtlichen Zitats aus einem anwaltlichen Schreiben

  • aufrecht.de

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilrechtliche Unterlassungsverurteilung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bundesverfassungsgericht stärkt Meinungsfreiheit

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit eines Anspruchs auf Unterlassung wörtlicher Zitate aus anwaltlichen Schreiben auf einer Internetseite mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG; Öffentliches Informationsinteresse als Abwägungskriterium zwischen dem allgemeinen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • info-it-recht.de

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilrechtliche Verurteilung (hier: Unterlassung wörtlicher Zitate aus anwaltlichen Schreiben)

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch eine zivilgerichtliche Verurteilung, die wörtliche Zitierung von Teilen eines anwaltlichen Schreibens im Internet zu unterlassen

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch eine zivilgerichtliche Verurteilung, die wörtliche Zitierung von Teilen eines anwaltlichen Schreibens im Internet zu unterlassen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 1; GG Art. 2; GG Art. 5; BGB § 823; BGB § 1004
    Verfassungswidrige Verurteilung zur Unterlassung wörtlicher Zitate aus einem Anwaltsschreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit eines Anspruchs auf Unterlassung wörtlicher Zitate aus anwaltlichen Schreiben auf einer Internetseite mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz ( GG ); Öffentliches Informationsinteresse als Abwägungskriterium zwischen dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Art. 5 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1 GG; §§ 823 Abs. 1, Abs. 2, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB
    Zur (nicht bestehenden) "Prangerwirkung” bei Veröffentlichung von Zitaten aus E-Mail-Korrespondenz

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilrechtliche Unterlassungsverurteilung erfolgreich

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Zitate aus E-Mails

  • internet-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Aus Anwaltsschreiben darf online wörtlich zitiert werden

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zum Verhältnis von Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit // Meinungsfreiheit setzt kein öffentliches Interesse an geäußerter Meinung voraus

  • heise.de (Pressebericht)

    Verfassungsgericht stärkt Meinungsfreiheit im Web

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zitate aus fremden eMails

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Presse darf wörtlich aus E-Mail eines Anwalts zitieren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zitate aus E-Mails verletzen nicht immer Allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Zitaten auf Webseiten

  • kartellblog.de (Zusammenfassung)

    Persönlichkeitsschutz in der Sozialsphäre

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Medien dürfen aus Rechtsanwaltsschreiben wörtlich zitieren

Sonstiges

  • journalist.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    Wann dürfen Journalisten aus E-Mails zitieren?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1587
  • GRUR 2010, 14
  • GRUR 2010, 544
  • VersR 2010, 1194
  • MMR 2010, 422
  • DVBl 2010, 643
  • K&R 2010, 399
  • afp 2010, 145
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08
    Das gilt insbesondere für das Verhältnis zwischen den Grundrechten aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG bei der Veröffentlichung wahrer Tatsachen (vgl. BVerfGE 97, 391 ; 99, 185 ).

    In dessen Schutzbereich fallen außer Werturteilen auch Tatsachenbehauptungen, sofern sie zur Bildung von Meinungen beitragen können (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 71, 162 ; 99, 185 , stRspr.).

    Hierbei werden sie gegebenenfalls zu berücksichtigen haben, dass die Äußerung wahrer Tatsachen, zumal solcher aus dem Bereich der Sozialsphäre, regelmäßig hingenommen werden muss (vgl. BVerfGE 97, 391 ; 99, 185 ).

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08
    Das gilt insbesondere für das Verhältnis zwischen den Grundrechten aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG bei der Veröffentlichung wahrer Tatsachen (vgl. BVerfGE 97, 391 ; 99, 185 ).

    Diese Rechtsprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfGE 35, 202 ; 97, 391 ; BVerfGK 8, 107 ).

    Hierbei werden sie gegebenenfalls zu berücksichtigen haben, dass die Äußerung wahrer Tatsachen, zumal solcher aus dem Bereich der Sozialsphäre, regelmäßig hingenommen werden muss (vgl. BVerfGE 97, 391 ; 99, 185 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08
    Die Entscheidung über die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 14 Abs. 1, § 37 Abs. 2 RVG (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ).
  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08
    Diese wird von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung dann erwogen, wenn ein - nach Auffassung des Äußernden - beanstandungswürdiges Verhalten aus der Sozialsphäre einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird und sich dies schwerwiegend auf Ansehen und Persönlichkeitsentfaltung des Betroffenen auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2006 - VI ZR 259/05 -, NJW-RR 2007, S. 619 ; Urteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08 -, NJW 2009, S. 2888 ), was insbesondere dort in Betracht kommt, wo eine Einzelperson aus der Vielzahl derjenigen, die das vom Äußernden kritisierte Verhalten gezeigt haben, herausgehoben wird, um die Kritik des als negativ bewerteten Geschehens durch Personalisierung zu verdeutlichen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94 -, VersR 1994, S. 1116 ).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08
    Diese Rechtsprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfGE 35, 202 ; 97, 391 ; BVerfGK 8, 107 ).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08
    Werden dem Leser Tatsachen mitgeteilt, aus denen er erkennbar eigene wertende Schlussfolgerungen ziehen soll, so dürfen dabei keine wesentlichen Umstände verschwiegen werden, die geeignet sind, den Vorgang in einem anderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 114, 339 ; BGH, Urteil vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04 -, NJW 2006, S. 601 ).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08
    In dessen Schutzbereich fallen außer Werturteilen auch Tatsachenbehauptungen, sofern sie zur Bildung von Meinungen beitragen können (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 71, 162 ; 99, 185 , stRspr.).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08
    Werden dem Leser Tatsachen mitgeteilt, aus denen er erkennbar eigene wertende Schlussfolgerungen ziehen soll, so dürfen dabei keine wesentlichen Umstände verschwiegen werden, die geeignet sind, den Vorgang in einem anderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 114, 339 ; BGH, Urteil vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04 -, NJW 2006, S. 601 ).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08
    Diese wird von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung dann erwogen, wenn ein - nach Auffassung des Äußernden - beanstandungswürdiges Verhalten aus der Sozialsphäre einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird und sich dies schwerwiegend auf Ansehen und Persönlichkeitsentfaltung des Betroffenen auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2006 - VI ZR 259/05 -, NJW-RR 2007, S. 619 ; Urteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08 -, NJW 2009, S. 2888 ), was insbesondere dort in Betracht kommt, wo eine Einzelperson aus der Vielzahl derjenigen, die das vom Äußernden kritisierte Verhalten gezeigt haben, herausgehoben wird, um die Kritik des als negativ bewerteten Geschehens durch Personalisierung zu verdeutlichen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94 -, VersR 1994, S. 1116 ).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08
    (1) Vor dem Hintergrund, dass das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es ihm selbst genehm ist (vgl. BVerfGE 82, 236 ; 97, 125 ), begegnet bereits die Annahme der Gerichte, dass die Veröffentlichung des Zitats das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers beeinträchtige, erheblichen Bedenken.
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 1060/02

    Unzulässige Anprangerung eines Frauenarztes

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BGH, 12.07.1994 - VI ZR 1/94

    Zulässigkeit der Veröffentlichung angeblicher inoffizieller Mitarbeiter des MfS

  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 490/12

    Verwertung rechtswidrig beschaffter E-Mails zum Zwecke der

    Auch wörtliche Zitate, die - wie im Streitfall - geeignet sind, zu einer Bewertung des Zitierten beizutragen, fallen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, AfP 2010, 145 Rn. 21).
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als

    Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vermittelt seinem Träger aber keinen Anspruch darauf, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es seinem Selbstbild entspricht oder ihm selbst genehm ist (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 2010 - VI ZR 230/08, aaO, Rn. 14; BVerfGE 82, 236, 269; 97, 125, 149; 97, 391, 403; 99, 185; BVerfG, AfP 2010, 145 Rn. 24; AfP 2010, 365 Rn. 33; vgl. ferner etwa BVerfGE 101, 361, 380; 120, 180, 198, Rn. 46; BVerfG, NJW 2000, 2191, 2192; NJW 2000, 2193).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (vgl. BVerfGE 97, 391, 404 f.; BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 17; AfP 2010, 145 Rn. 25).

    Bereits hieraus bezieht das Grundrecht sein in eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann (vgl. BVerfG, AfP 2010, 145 Rn. 28; AfP 2010, 365 Rn. 29).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 16 A 770/17

    Fahrerbewertungsportal muss geändert werden

    vgl. zum Begriff der Prangerwirkung etwa BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2010 - 1 BvR 2477/08 -, DVBl. 2010, 643 = juris, Rn. 25 m. w. N.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2010, a. a. O., Rn. 28.

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