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   BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 2232/00   

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https://dejure.org/2000,4264
BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 2232/00 (https://dejure.org/2000,4264)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2000 - 2 BvR 2232/00 (https://dejure.org/2000,4264)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 2232/00 (https://dejure.org/2000,4264)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Unterlassung verfassungsrechtlicher Beanstandungen gegen Anwendung von § 2 DNA-IfG iVm § 81g Abs 1 StPO - formularartige Abfassung einer Entscheidung und Bezugnahme auf Schriftstücke außerhalb der Entscheidungsbegründung ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Grundsatz der Subsidiarität - Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Verletzung speziellen Verfassungsrechts - Drogenkonsum - Negativprognose - Mehrjährige Haftstrafe - Beschwerdebegründung

  • Judicialis

    DNA-IFG § 2; ; StPO § 81g; ; StPO § 81g Abs. 1; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DNA-IFG § 2; StPO § 81g
    Erschöpfung des Rechtswegs bei Maßnahmen nach DNA-IFG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 882
  • NStZ 2001, 332
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 2232/00
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 2232/00
    Im Übrigen wird auf den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99, 276/00, 2061/00 - (zur Veröffentlichung bestimmt) hingewiesen.
  • BVerfG, 16.10.1981 - 2 BvR 344/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verhaftungsaktion in Zusammenhang mit dem

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 2232/00
    a) Die formularartige Abfassung einer Entscheidung und eine Bezugnahme auf Schriftstücke außerhalb der Entscheidungsbegründung sind nicht stets von Verfassungs wegen zu beanstanden (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Oktober 1981 - 2 BvR 344/81 -, NJW 1982, S. 29 ).
  • BVerfG, 19.07.2004 - 1 BvR 912/03

    Rechtsbeschwerde gem § 522 Abs 1 S 4 ZPO iVm § 238 Abs 2 S 1, § 574 Abs 1 Nr 1

    Denn es ist anerkannt, dass die Beschwerdeführerin alle nach der Lage zur Verfügung bestehenden prozessualen Möglichkeiten zur Korrektur der gerügten Verfassungsverletzungen ergreifen muss (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 17. Oktober 1989 - 2 BvR 1276/89 -, BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 2232/00 -).
  • OLG Celle, 07.12.2009 - 1 Ws 556/09

    Zulässigkeit der Entnahme von Körperzellen zum Zwecke der Identitätsfeststellung

    Entscheidend ist, ob die Gründe unter Berücksichtigung der in Bezug genommenen Schriftstücke erkennen lassen, dass der Richter eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung getroffen hat, die sich auf tragfähige Gründe stützt und dadurch der Bedeutung des eingeschränkten Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung trägt (BVerfG NJW 2001, 882 f. (882 f.); Meyer-Goßner, § 34 StPO Rn. 4; BeckOK StPO Stand: 1.10.2009 § 34 Rn. 3).
  • LG Kiel, 23.03.2023 - 5 KLs 593 Js 27531/21
    Der danach anzulegende Prognosemaßstab ist nicht identisch mit jenen Prüfungskriterien, die den Prognoseentscheidungen nach §§ 56, 63, 64, 66 StGB zugrunde liegen (Senge NStZ 2001, 332), jedoch sind bei der Gefahrenprognose auch die Umstände in den Abwägungsvorgang einzustellen., die bei einer Sozialprognose für die Strafaussetzung zur Bewährung oder einer Gefahrenprognose bei der Verhängung einer Maßregel bestimmend sein können (BVerfG NStZ 2001, 328 (330) mit zust. Anm. Senge, der einen Überblick über die bis zur Entsch.
  • VerfG Brandenburg, 21.02.2008 - VfGBbg 46/07

    Subsidiarität; Rechtsbeschwerde

    Denn es ist anerkannt, daß die Beschwerdeführerin alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zur Korrektur der gerügten Verfassungsverletzungen ergreifen muß (BVerfG, Beschlüsse vom 19. Juli 2004 - 1 BvR 912/03 -, vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 2232/00 - sowie vom 17. Oktober 1989 - 2 BvR 1276/89 - vgl. zur Nichtzulassungsbeschwerde bereits BVerfGE 91, 93, 105 f.).
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