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   BVerfG, 21.12.2000 - 1 BvR 1761/00   

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https://dejure.org/2000,5377
BVerfG, 21.12.2000 - 1 BvR 1761/00 (https://dejure.org/2000,5377)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.2000 - 1 BvR 1761/00 (https://dejure.org/2000,5377)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 1 BvR 1761/00 (https://dejure.org/2000,5377)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Verfügung - Gerichtlich bestellter Sachverständiger - Verletzung des Wilkürverbots - Grundrechtsverletzung - Grundsätzliche verfasungsrechtliche Bedeutung - Durchsetzung von Betretungsrechten - Unverletzlichkeit der Wohnung - Betreten einer Wohnung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 90; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1
    Betreten der Wohnung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sonstiges öffentliches Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2000 - 1 BvR 1761/00
    Die durch sie aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen, insbesondere zur zivilgerichtlichen Durchsetzung von Betretungsrechten (vgl. BVerfGE 75, 318 ), sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt.

    Es ist auf das Betreten und Besichtigen von Wohnungen gegen den Willen des Wohnungsinhabers auch durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen anzuwenden (BVerfGE 75, 318 ).

    Sie haben sich mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 75, 318 ) auseinander gesetzt.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2000 - 1 BvR 1761/00
    Berührt eine zivilgerichtliche Entscheidung Grundrechte der Parteien, so muss das Gericht diesen Grundrechten bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches Rechnung tragen (BVerfGE 7, 198 ; 86, 122 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2000 - 1 BvR 1761/00
    Berührt eine zivilgerichtliche Entscheidung Grundrechte der Parteien, so muss das Gericht diesen Grundrechten bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches Rechnung tragen (BVerfGE 7, 198 ; 86, 122 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2000 - 1 BvR 1761/00
    Denn die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 90, 22 ).
  • LG Düsseldorf, 04.08.2000 - 22 S 346/00

    Zutrittsecht eines Grundstücksverkäufers zum verkauften Grundstück zur

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2000 - 1 BvR 1761/00
    a) das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 4. August 2000 - 22 S 346/00 -,.
  • BGH, 20.05.2022 - V ZR 199/21

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Grenzfeststellung: Mitwirkungspflicht

    bb) Berührt eine zivilgerichtliche Entscheidung Grundrechte der Parteien, so muss das Gericht diesen Grundrechten bei Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 7, 198, 206 f.; 86, 122, 128 f.; BVerfG, WuM 2001, 111).
  • AG Brandenburg, 16.07.2021 - 31 C 79/21

    Zwangsversteigerung: Sachverständiger darf Grundstück besichtigen

    Es ist nämlich auf das Betreten und Besichtigen von Wohnungen gegen den Willen des Wohnungsinhabers auch durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen anzuwenden ( BVerfG , Beschluss vom 21.12.2000, Az.: 1 BvR 1761/00, u.a. in: WuM 2001, Seite 111; BVerfG , Beschluss vom 05.05.1987, Az.: 1 BvR 1113/85, u.a. in: NJW 1987, Seiten 2500 f. ).

    Berührt eine zivilgerichtliche Entscheidung Grundrechte einer Partei, so muss das Gericht diesen Grundrechten aber nur bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - Rechnung tragen ( BVerfG , Beschluss vom 21.12.2000, Az.: 1 BvR 1761/00, u.a. in: WuM 2001, Seite 111; BVerfG , Beschluss vom 05.05.1987, Az.: 1 BvR 1113/85, u.a. in: NJW 1987, Seiten 2500 f.; BVerfG , Urteil vom 15.01.1958, Az.: 1 BvR 400/51, u.a. in: NJW 1958, Seite 257 ).

  • AG Meldorf, 21.10.2011 - 81 C 1105/11

    Notwendigkeit der Erfolglosigkeit von zwei mindestens eine Woche zuvor

    Es kann dahin stehen, ob § 21 S. 1 NDAV mit Art. 13 GG in Einklang steht (vgl. BVerfG, WuM 2001, 111; BVerfG NJW 1982, 1511; BGH NJW 2006, 3352).
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