Rechtsprechung
BVerfG, 28.01.2008 - 2 BvR 112/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 55 StPO
Pflicht zur Zeugenaussage gegen einen früheren Strafverteidiger; Zeugnisverweigerungsrecht (einfachrechtliches; verfassungsrechtliches) - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Kein Zeugnisverweigerungsrecht des Mandanten in Strafverfahren gegen seinen Verteidiger - keine Gefahr der Beeinträchtigung von Verteidigungsinteressen nach rechtskräftiger Verurteilung des Mandanten
- Wolters Kluwer
Erörterung eines über die strafprozessualen Vorschriften hinausreichenden verfassungsrechtlichen Zeugnisverweigerungsrechts; Herleitung eines Zeugnisverweigerungsrechtes unmittelbar aus der Verfassung; Gefahr einer Beeinträchtigung von Verteidigungsinteressen
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; StPO § 55
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1; StPO § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Voraussetzungen eines Zeugnisverweigerungsrechts des Mandanten eines Rechtsanwalts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus BVerfG, 28.01.2008 - 2 BvR 112/08
Grund und Reichweite dieses Schutzes ergeben sich für den Mandanten daraus, dass dem ungehinderten Verkehr mit dem Strafverteidiger die zur Wahrung der Menschenwürde wichtige Funktion zukommt, zu gewährleisten, dass der Beschuldigte nicht zu einem bloßen Objekt des Strafverfahrens wird, sondern seinem Anspruch auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren in angemessener Weise Rechnung getragen werden kann (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 110, 226 ). - BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01
Geldwäsche
Auszug aus BVerfG, 28.01.2008 - 2 BvR 112/08
Grund und Reichweite dieses Schutzes ergeben sich für den Mandanten daraus, dass dem ungehinderten Verkehr mit dem Strafverteidiger die zur Wahrung der Menschenwürde wichtige Funktion zukommt, zu gewährleisten, dass der Beschuldigte nicht zu einem bloßen Objekt des Strafverfahrens wird, sondern seinem Anspruch auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren in angemessener Weise Rechnung getragen werden kann (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 110, 226 ). - BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht …
Auszug aus BVerfG, 28.01.2008 - 2 BvR 112/08
a) Im Einzelfall und unter strengen Voraussetzungen können sich Zeugnisverweigerungsrechte unmittelbar aus der Verfassung ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Januar 2007 - 2 BvR 26/07 -, NJW 2007, S. 1865 m.w.N.).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 28.01.2008 - 2 BvR 112/08
a) Die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Vorschriften, aus denen sich ein gesetzlicher Grund für die Verweigerung des Zeugnisses ergeben könnte, ist Sache der Fachgerichte und vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu überprüfen, es sei denn, spezifisches Verfassungsrecht ist verletzt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1990 - 2 BvR 761/90 -, juris). - BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine …
- BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90
Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
Auszug aus BVerfG, 28.01.2008 - 2 BvR 112/08
Willkür ist im objektiven Sinne zu verstehen als eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, derer sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ; stRspr). - BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 900/82
Akteneinsichtsrecht des Verteidigers in den Strafregisterauszug
Auszug aus BVerfG, 28.01.2008 - 2 BvR 112/08
Dem Bundesverfassungsgericht obliegt dabei insbesondere die Kontrolle, ob die Fachgerichte das Willkürverbot missachtet haben (vgl. BVerfGE 62, 338 ). - BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91
Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht
Auszug aus BVerfG, 28.01.2008 - 2 BvR 112/08
Willkür ist im objektiven Sinne zu verstehen als eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, derer sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ; stRspr). - BVerfG, 19.10.1990 - 2 BvR 761/90
Beugehaft bei wahrheitswidriger Erklärung, über die Beweisfrage nichts zu wissen
Auszug aus BVerfG, 28.01.2008 - 2 BvR 112/08
a) Die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Vorschriften, aus denen sich ein gesetzlicher Grund für die Verweigerung des Zeugnisses ergeben könnte, ist Sache der Fachgerichte und vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu überprüfen, es sei denn, spezifisches Verfassungsrecht ist verletzt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1990 - 2 BvR 761/90 -, juris). - BVerfG, 26.11.1984 - 2 BvR 1409/84
Auszug aus BVerfG, 28.01.2008 - 2 BvR 112/08
Das gegen ihn geführte Strafverfahren, in dem er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist rechtskräftig abgeschlossen (vgl. auch BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 26. November 1984 - 2 BvR 1409/84 -, NStZ 1985, S. 277); dass der Beschwerdeführer sich durch seine Aussage selbst belasten würde, ist, wie die Fachgerichte dargelegt haben, hier ausgeschlossen.