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   BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01   

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BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01 (https://dejure.org/2002,1947)
BVerfG, Entscheidung vom 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01 (https://dejure.org/2002,1947)
BVerfG, Entscheidung vom 28. März 2002 - 2 BvR 2104/01 (https://dejure.org/2002,1947)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von GG Art 1 Abs 1, Art 3 Abs 1, Art 101 Abs 1 S 2 durch Ablehnung eines im Klageerzwingungsverfahren gestellten Antrags auf Anklageerhebung gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines Antrags - Verstoß gegen das BtMG - Körperverletzung im Amt - Drogenkurier - Bubbles - Magenschnitt - Beweissicherung - Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung

  • Judicialis

    BVerfGG § 92; ; BVerfGG § ... 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe a; ; GG Art. 101; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 1 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts im Klageerzwingungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2859
  • NStZ 2002, 606
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
    Dies gilt insbesondere für die Frage eines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Strafverfolgung eines Dritten durch den Staat (vgl. BVerfGE 51, 176 ).

    Denn es gibt grundsätzlich keinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen durch den Staat (BVerfGE 51, 176 ; Beschlüsse der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2001 - 2 BvR 1551/01 - Beschlussabdruck S. 6 und vom 31. Januar 2002 - 2 BvR 1087/00 - Beschlussabdruck S. 2).

  • BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1551/01

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1, Art 19 Abs 4 durch Einstellung gem StPO §

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
    Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat die Kammer nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2001 - 2 BvR 1551/01 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Denn es gibt grundsätzlich keinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen durch den Staat (BVerfGE 51, 176 ; Beschlüsse der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2001 - 2 BvR 1551/01 - Beschlussabdruck S. 6 und vom 31. Januar 2002 - 2 BvR 1087/00 - Beschlussabdruck S. 2).

  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
    Hinzukommen muss vielmehr, dass diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 4, 1 ; 80, 48 ; 81, 132 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
    Auch die staatliche Schutzpflicht für die Würde des Einzelnen aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. dazu BVerfGE 1, 97 ; 39, 1 ; 46, 160 ; 57, 250 ; 88, 203 ) verlangt eine solche Verfolgung bei einer etwaigen Verletzung der Menschenwürde durch Dritte nicht.
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
    Die Grenze zur Willkür ist erst überschritten, wenn die Auslegung und die Anwendung des einfachen Rechts unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr verständlich ist, es sich also um eine krasse Fehlentscheidung handelt (BVerfGE 89, 1 ).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
    Auch die staatliche Schutzpflicht für die Würde des Einzelnen aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. dazu BVerfGE 1, 97 ; 39, 1 ; 46, 160 ; 57, 250 ; 88, 203 ) verlangt eine solche Verfolgung bei einer etwaigen Verletzung der Menschenwürde durch Dritte nicht.
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
    Hinzukommen muss vielmehr, dass diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 4, 1 ; 80, 48 ; 81, 132 ; stRspr).
  • BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 1314/97

    Ablehnung einer Anklageerhebung verstieß jedenfalls wegen unzureichender

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
    Den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm im Klageerzwingungsverfahren, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet verworfen wurde, hob das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers hin auf (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 1998 - 2 BvR 1314/97 -, EuGRZ 1998, S. 466 f.).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 29, 198 ; 82, 159 ).
  • BVerfG, 31.01.2002 - 2 BvR 1087/00

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige, in der Sache unbegründete

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
    Denn es gibt grundsätzlich keinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen durch den Staat (BVerfGE 51, 176 ; Beschlüsse der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2001 - 2 BvR 1551/01 - Beschlussabdruck S. 6 und vom 31. Januar 2002 - 2 BvR 1087/00 - Beschlussabdruck S. 2).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

  • OLG Rostock, 29.03.1996 - I Ws 242/95
  • OLG Hamm, 18.09.2001 - 4 Ws 60/01

    Klageerzwingungsverfahren gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

  • OLG Köln, 04.04.2019 - 2 Ws 122/19

    Verdacht auf Doping im Boxsport - Hauptverfahren gegen Boxer Felix Sturm eröffnet

    Dabei ist hinreichender Tatverdacht im Sinne des § 203 StPO ein unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Tatgericht einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet, zumal es sich dabei um eine Prognoseentscheidung handelt (OLG Nürnberg a.a.O.; BVerfG vom 28. März 2002 - 2 BvR 2104/01; BGH vom 18. Mai 2000 - III ZR 180/99 -).
  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Oberlandesgericht bei dieser Feststellung nicht auf die das Gegenteil belegenden Schreiben des damaligen Bevollmächtigten des Beschwerdeführers eingegangen ist, obwohl die Ermittlungsakten zur üblichen Beurteilungsgrundlage im Klageerzwingungsverfahren gehören (vgl. Graalmann-Scheerer, in: Löwe-Rosenberg, StPO-Kommentar, 5. Bd., 26. Auflage 2008, § 173 Rn. 1 und 3; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 28. März 2002 - 2 BvR 2104/01 -, NJW 2002, S. 2859 ).
  • OLG Bremen, 18.08.2017 - 1 Ws 174/16

    Zur Verpflichtung der Oberlandesgerichte im Rahmen von Klageerzwingungsverfahren

    Dies setzt das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts im Sinne des §§ 170 Abs. 1, 203 StPO voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01, juris Rn. 19, NJW 2002, 2859; Beschluss vom 13.02.2008 - 2 BvR 2226/07, juris Rn. 18; OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2014 - III-1 Ws 77/14 - 65, juris Rn. 3).

    Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist zunächst auszulegen und eröffnet sodann einen erheblichen Beurteilungsspielraum (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01, juris Rn. 19, NStZ 2002, 606; BGH, Urteil vom 18.06.1970 - III ZR 95/68, juris Rn. 15, NJW 1970, 1543; Meyer-Goßner/Schmitt, 60. Aufl., § 170 StPO Rn. 1 m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 19.10.2010 - 2 Ws 227/10

    Keine Anklage gegen Polizeibeamte im Fall Tennessee Eisenberg

    "Hinreichender Tatverdacht" im Sinne des § 203 StPO ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet, zumal es sich dabei um eine Prognoseentscheidung handelt (BVerfG, NStZ 2002, 606 Rdn. 1; BGH, StV 2001, 580).

    Es wäre vielmehr rechtsstaatswidrig, den Beschuldigten einem Strafverfahren auszusetzen, dessen Grundlage nur solche Beweismittel bilden, deren Stichhaltigkeit im Hauptverfahren durch weitere Ermittlungsergebnisse erschüttert oder widerlegt zu werden drohen (BVerfG, NStZ 2002, 606 ).

  • OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über

    "Hinreichender Tatverdacht" im Sinne des § 203 StPO ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Tatgericht einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet, zumal es sich dabei um eine Prognoseentscheidung handelt (BVerfG NStZ 2002, 606 Rdn. 1; BGH StV 2001, 580).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    Der unbestimmte Rechtsbegriff "hinreichender Tatverdacht" eröffnet einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum (vgl. BVerfG NStZ 2002, 606; Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 170 Rn. 1), zumal es sich um eine Prognoseentscheidung handelt.
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 3 Ws 28/12

    Prognoseentscheidung des Tatgerichts bezüglich des hinreichenden Tatverdachts;

    Hinreichender Tatverdacht ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Tatgericht einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet, zumal es sich dabei um eine Prognoseentscheidung handelt (BVerfG NStZ 2002, 606 Rn. 1; BGH StV 2001, 580).
  • VerfGH Saarland, 07.05.2021 - Lv 5/19

    Verfassungsbeschwerde eine jüdischen Bürgers gegen die Einstellung eines

    Der Staat genügt dieser Schutzpflicht im Allgemeinen bereits dadurch, dass er entsprechende Verletzungshandlungen allgemein sanktioniert und in Fällen strafwürdigen Unrechts spezielle, an das Legalitätsprinzip gebundene Strafverfolgungsbehörden einsetzt sowie ein rechtsstaatlich geordnetes Verfahren mit flankierend eingeräumten Rechtsschutzbehelfen des Verletzten vorsieht (so BVerfG, Beschl. v. 28.3. 2002 - 2 BvR 2104/01 NStZ 2002, 606 - Magenoperation).
  • OLG Frankfurt, 02.11.2018 - 2 Ws 7/18

    Fahrlässige Tötung durch Unterlassen infolge mangelhafter Ausführung von

    Der unbestimmte Rechtsbegriff "hinreichender Tatverdacht" eröffnet einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum (BVerfG, NStZ 2002, 606 [BVerfG 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01] ), zumal es sich um eine Prognoseentscheidung handelt.
  • OLG Bamberg, 05.07.2007 - 3 Ws 44/06

    Klageerzwingungsverfahren gegen einen Sicherheitsoffizier der Bundeswehr wegen

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  • BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07

    Verfassungsrechtliche Nachprüfung einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens

  • OLG Saarbrücken, 17.07.2008 - 1 Ws 131/08

    Anklageschrift wegen Beitragsvorenthaltung: Hinreichender Tatverdacht bei

  • VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 56/04

    Verfassungsbeschwerde: Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags des

  • BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 2324/04

    Keine Verletzung der Rechtsweggarantie durch Ablehnung eines

  • OLG Zweibrücken, 12.01.2021 - 1 Ws 76/20

    Unterbringung: Anweisung an die Staatsanwaltschaft zur Durchführung notwendiger

  • KG, 31.05.2010 - 1 VAs 40/09

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen eine staatsanwaltliche

  • BVerfG, 13.12.2007 - 2 BvR 2318/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung des Hauptverfahrens in einem Strafprozess

  • KG, 29.10.2018 - 5 Ws 124/18

    Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen bei lebenslanger

  • OLG Celle, 26.03.2015 - 1 Ws 560/14

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung trotz unbekannter Identität

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