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   BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 224/07   

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BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 224/07 (https://dejure.org/2007,11408)
BVerfG, Entscheidung vom 29.03.2007 - 2 BvR 224/07 (https://dejure.org/2007,11408)
BVerfG, Entscheidung vom 29. März 2007 - 2 BvR 224/07 (https://dejure.org/2007,11408)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 55 StPO; § 70 Abs. 1 Satz 2 StPO
    Erzwingung der Zeugenpflicht ohne vorhergehende anwaltliche Beratung; keine Strafe (Ordnungsgeld) ohne Schuld

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand durch ein Fachgericht; Verstoß gegen das gerichtliche Willkürverbot; Allgemeines Recht auf Rechtsbeistand bei der Zeugenvernehmung; Beurteilung der Anordnung eines Ordnungsgeldes ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 70 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 70 Abs. 1 S. 2; GG Art. 2 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit eines Ordnungsgeldbeschlusses gegen einen Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 224/07
    Dies gilt namentlich für den Zeugen, der sich in Erfüllung seiner allgemeinen staatsbürgerlichen Zeugenpflichten der Gefahr eigener Verfolgung aussetzt und dessen Situation daher enge Bezüge zu der des Beschuldigten aufweist (vgl. BVerfGE 38, 105 ).

    Als gemeinschaftsbezogener und gemeinschaftsgebundener Bürger muss der Zeuge staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit - hier dem Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren - getroffen werden (vgl. BVerfGE 38, 105 ).

    Auch die gesetzlichen Vorschriften, die das Verfahren der Zeugenvernehmung regeln, insbesondere die Belehrungspflichten (§ 52 Abs. 3 Satz 1, § 55 Abs. 2, § 57 StPO), dienen dem Schutz des Zeugen (vgl. BVerfGE 38, 105 ).

    Besondere schutzwürdige Interessen, die weitergehende Maßnahmen des Zeugenschutzes hätten veranlassen müssen (vgl. BVerfGE 38, 105 ), hat er nicht konkret dargetan.

  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 900/82

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers in den Strafregisterauszug

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 224/07
    Dem BVerfG obliegt dabei insbesondere die Kontrolle, ob die Fachgerichte das Willkürverbot missachtet haben (vgl. BVerfGE 62, 338 ).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 224/07
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt vor, wenn die den angegriffenen Entscheidungen zugrunde liegende Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 224/07
    Dies gilt auch für die Verhängung von Ordnungsstrafen (vgl. BVerfGE 20, 323 ).
  • BVerfG, 19.10.1990 - 2 BvR 761/90

    Beugehaft bei wahrheitswidriger Erklärung, über die Beweisfrage nichts zu wissen

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 224/07
    a) Die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Vorschriften, aus denen sich ein gesetzlicher Grund für die Verweigerung des Zeugnisses oder der Auskunft ergeben könnte, ist Sache der Fachgerichte und vom BVerfG grundsätzlich nicht zu überprüfen, es sei denn, spezifisches Verfassungsrecht sei verletzt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 19.10.1990 - 2 BvR 761/90 - juris).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 224/07
    a) Die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Vorschriften, aus denen sich ein gesetzlicher Grund für die Verweigerung des Zeugnisses oder der Auskunft ergeben könnte, ist Sache der Fachgerichte und vom BVerfG grundsätzlich nicht zu überprüfen, es sei denn, spezifisches Verfassungsrecht sei verletzt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 19.10.1990 - 2 BvR 761/90 - juris).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 224/07
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt vor, wenn die den angegriffenen Entscheidungen zugrunde liegende Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 224/07
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt vor, wenn die den angegriffenen Entscheidungen zugrunde liegende Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ; stRspr).
  • BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58

    Geistig unreife Beweispersonen

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 224/07
    Die Frage, ob ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht gegeben ist, ist für die Fachgerichte nach objektiven Maßstäben zu beurteilen (vgl. BGHSt 1, 39 ; 12, 235 ; Dahs, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 1999, § 52 Rn. 1, § 55 Rn. 10, jeweils m.w. Nachw.).
  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 224/07
    Die Frage, ob ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht gegeben ist, ist für die Fachgerichte nach objektiven Maßstäben zu beurteilen (vgl. BGHSt 1, 39 ; 12, 235 ; Dahs, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 1999, § 52 Rn. 1, § 55 Rn. 10, jeweils m.w. Nachw.).
  • BGH, 28.12.1978 - StB 235/78

    Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechtes eines Pressemitarbeiters - Schutz von

  • BGH, 27.01.2021 - StB 44/20

    Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht

    a) Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes setzt Schuld voraus (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. November 1973 - 2 BvL 42/71, BVerfGE 36, 193, 200; vom 29. März 2007 - 2 BvR 224/07, juris Rn. 14; BGH, Beschlüsse vom 28. Dezember 1978 - StB 235/78, BGHSt 28, 240, 259; vom 13. Oktober 1995 - StB 71/95, BGHR StPO § 70 Verschulden 1).

    Ähnliches kann gelten, wenn ein Zeuge bei einer komplexen Rechtsfrage den Umfang seiner Zeugenpflicht nicht erkannt hat (vgl. Beschluss vom 28. Dezember 1978 - StB 235/78, BGHSt 28, 240, 259) oder er nach sorgfältiger Prüfung durch einen anwaltlichen Beistand auf dessen Rat und mit vertretbarer Begründung das Zeugnis verweigert (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 224/07, juris Rn. 14).

  • BGH, 27.01.2021 - StB 43/20

    Entbindungen von der Schweigepflicht gegenüber dem

    a) Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes setzt Schuld voraus (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. November 1973 - 2 BvL 42/71, BVerfGE 36, 193, 200; vom 29. März 2007 - 2 BvR 224/07, juris Rn. 14; BGH, Beschlüsse vom 28. Dezember 1978 - StB 235/78, BGHSt 28, 240, 259; vom 13. Oktober 1995 - StB 71/95, BGHR StPO § 70 Verschulden 1).

    Ähnliches kann gelten, wenn ein Zeuge bei einer komplexen Rechtsfrage den Umfang seiner Zeugenpflicht nicht erkannt hat (vgl. Beschluss vom 28. Dezember 1978 - StB 235/78, BGHSt 28, 240, 259) oder er nach sorgfältiger Prüfung durch einen anwaltlichen Beistand auf dessen Rat und mit vertretbarer Begründung das Zeugnis verweigert (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 224/07, juris Rn. 14).

  • BGH, 27.01.2021 - StB 48/20

    Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht

    a) Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes setzt Schuld voraus (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. November 1973 - 2 BvL 42/71, BVerfGE 36, 193, 200; vom 29. März 2007 - 2 BvR 224/07, juris Rn. 14; BGH, Beschlüsse vom 28. Dezember 1978 - StB 235/78, BGHSt 28, 240, 259; vom 13. Oktober 1995 - StB 71/95, BGHR StPO § 70 Verschulden 1).

    Ähnliches kann gelten, wenn ein Zeuge bei einer komplexen Rechtsfrage den Umfang seiner Zeugenpflicht nicht erkannt hat (vgl. Beschluss vom 28. Dezember 1978 - StB 235/78, BGHSt 28, 240, 259) oder er nach sorgfältiger Prüfung durch einen anwaltlichen Beistand auf dessen Rat und mit vertretbarer Begründung das Zeugnis verweigert (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 224/07, juris Rn. 14).

  • BGH, 09.04.2009 - StB 6/09

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Durchsuchung bei Dritten

    Die Durchsuchung zu dem Zweck, diese Daten sicherzustellen, erweist sich danach als nicht durch § 103 StPO gedeckt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 29. März 2007 - 2 BvR 224/07; Nack in KK 6. Aufl. § 103 Rdn. 7).
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