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   BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08   

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BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08 (https://dejure.org/2008,5573)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.2008 - 4 BN 25.08 (https://dejure.org/2008,5573)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 4 BN 25.08 (https://dejure.org/2008,5573)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zur Frage des Verhältnisses der in die Abwägung nach § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) einzustellenden Belange bei Schaffung eines Vertrauenstatbestandes der Gemeinde hinsichtlich der künftigen Erschließung von Baugrundstücken; Bindung einer Gemeinde in ihrer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 3 Abs. 2; BauGB § 9 Abs. 8
    Vertrauensschutz vor Überplanung eines Grundstücks; Rechtswirkungen des Mitteilungserfordernisses nach § 3 Abs. 2 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 609
  • ZfBR 2009, 274
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.01.2006 - 10 B 17.05

    Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision; Bezugnahme auf tatsächliche

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08
    Auch eine Bezugnahme kann diesen Zweck erfüllen, sofern die Beteiligten das in Bezug genommene Schriftstück kennen oder von ihm ohne Schwierigkeiten Kenntnis nehmen können und sofern sich für sie und das Rechtsmittelgericht aus einer Zusammenschau der Ausführungen in der Bezug nehmenden Entscheidung und dem in Bezug genommenen Schriftstück die für die richterliche Überzeugung maßgeblichen Gründe mit hinreichender Klarheit ergeben (Beschlüsse vom 3. April 1990 BVerwG 9 CB 5.90 Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31 und vom 3. Januar 2006 BVerwG 10 B 17.05 juris).

    Dass diese Vorschriften Bezugnahmen der Urteilsgründe in bestimmten Fallgestaltungen ausdrücklich zulassen, rechtfertigt nicht den Schluss, in allen anderen Fällen seien Verweisungen unzulässig; bei den genannten Regelungen handelt es sich vielmehr lediglich um spezielle Ausprägungen schon früher anerkannter allgemeiner Grundsätze (Beschluss vom 3. Januar 2006 a.a.O.).

    Würden § 117 Abs. 5 und § 130b Satz 2 VwGO die Bezugnahmen in den Entscheidungsgründen auf andere Schriftstücke abschließend regeln, dürfte ein Gericht beispielsweise entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 27. Mai 1988 BVerwG 9 CB 19.88 Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 6 und vom 3. Januar 2006 a.a.O.) auch nicht auf die tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen einer in einem anderen Verfahren ergangenen Entscheidung Bezug nehmen.

  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01

    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden;

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08
    Nicht mit Gründen versehen im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung nur, wenn die Entscheidungsgründe ihre Funktion, die Beteiligten über die dem Urteil zugrundeliegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiellrechtlicher Hinsicht zu ermöglichen, nicht mehr erfüllen (Urteil vom 28. November 2002 BVerwG 2 C 25.01 BVerwGE 117, 228 ; Beschluss vom 9. Juni 2008 BVerwG 10 B 149.07 juris).
  • BVerwG, 11.11.2002 - 4 BN 52.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Mitteilung des

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08
    In seinem Beschluss vom 11. November 2002 BVerwG 4 BN 52.02 (BRS 65 Nr. 48) hat der Senat dargelegt, dass diese Vorschrift eine ähnliche Funktion wie § 9 Abs. 8 BauGB erfüllt; in der Begründung, die dem Bebauungsplan beizufügen ist, sind die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans darzulegen; § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ergänzt diese Regelung dahin, dass Beteiligte, die Anregungen vorgebracht haben, darüber unterrichtet werden, ob und wie sich die Gemeinde mit ihrem Vorbringen auseinandergesetzt hat; dagegen ist es nicht Sinn der Vorschrift den planerischen Entscheidungsprozess offenzuhalten und über § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB hinaus weitere Mitwirkungsmöglichkeiten zu eröffnen; das Ergebnis der Prüfung kann auch noch nach Inkrafttreten des Bebauungsplans mitgeteilt werden.
  • BVerwG, 27.05.1988 - 9 CB 19.88

    Mündliche Verhandlung - Bezugnahme - Schriftliche Absetzung - Rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08
    Würden § 117 Abs. 5 und § 130b Satz 2 VwGO die Bezugnahmen in den Entscheidungsgründen auf andere Schriftstücke abschließend regeln, dürfte ein Gericht beispielsweise entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 27. Mai 1988 BVerwG 9 CB 19.88 Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 6 und vom 3. Januar 2006 a.a.O.) auch nicht auf die tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen einer in einem anderen Verfahren ergangenen Entscheidung Bezug nehmen.
  • BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90

    Anforderungen an die Begründungspflicht einer verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08
    Auch eine Bezugnahme kann diesen Zweck erfüllen, sofern die Beteiligten das in Bezug genommene Schriftstück kennen oder von ihm ohne Schwierigkeiten Kenntnis nehmen können und sofern sich für sie und das Rechtsmittelgericht aus einer Zusammenschau der Ausführungen in der Bezug nehmenden Entscheidung und dem in Bezug genommenen Schriftstück die für die richterliche Überzeugung maßgeblichen Gründe mit hinreichender Klarheit ergeben (Beschlüsse vom 3. April 1990 BVerwG 9 CB 5.90 Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31 und vom 3. Januar 2006 BVerwG 10 B 17.05 juris).
  • BVerwG, 09.06.2008 - 10 B 149.07

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensmangel,

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08
    Nicht mit Gründen versehen im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung nur, wenn die Entscheidungsgründe ihre Funktion, die Beteiligten über die dem Urteil zugrundeliegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiellrechtlicher Hinsicht zu ermöglichen, nicht mehr erfüllen (Urteil vom 28. November 2002 BVerwG 2 C 25.01 BVerwGE 117, 228 ; Beschluss vom 9. Juni 2008 BVerwG 10 B 149.07 juris).
  • BSG, 15.11.1988 - 11a RA 20/87

    Urteilsspruch - Entscheidungsgründe

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08
    10 Ob das Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. November 1988 4/11a RA 20/87 (NJW 1989, 1758), auf das sich die Beschwerde beruft, dahin zu verstehen ist, dass nach dem Sozialgerichtsgesetz eine Bezugnahme auf Schriftsätze der Beteiligten auch dann unzulässig ist, wenn sich die tragenden Erwägungen aus einer Zusammenschau der Entscheidungsgründe selbst und den in Bezug genommenen Schriftstücken mit hinreichender Klarheit ergeben, kann dahinstehen; im zu entscheidenden Fall ließ die Bezugnahme keine zuverlässige Nachprüfung der für das Landessozialgericht maßgeblichen Gründe durch das Bundessozialgericht zu.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.12.2016 - 8 S 2442/14

    Wie weit muss sich ein befangenes Ratsmitglied vom Sitzungstisch entfernen?

    Sie hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 3.12.2008 - 4 BN 25/08 - BauR 2009, 609; Beschluss vom 11.11.2002 - 4 BN 52/02 - NVwZ 2003, 206) nicht den Zweck, den Entscheidungsprozess weiter offen zu halten und den Beteiligten nach Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung noch weitere Mitwirkungsmöglichkeiten zu eröffnen.
  • BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20

    Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer

    Bezugnahmen sind außer in Fällen, in denen das Gericht das Rechtsmittel aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückweist (§ 122 Abs. 2 Satz 3, § 130b Satz 2 VwGO), nur zulässig, sofern die Beteiligten die in Bezug genommene Entscheidung oder das sonstige in Bezug genommene Schriftstück kennen oder von ihm ohne Schwierigkeiten Kenntnis nehmen können und sofern sich für sie und das Rechtsmittelgericht die für die richterliche Überzeugung maßgeblichen Gründe mit hinreichender Klarheit ergeben (BVerwG, Beschlüsse vom 3. April 1990 - 9 CB 5.90 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31 S. 9 f. und vom 3. Dezember 2008 - 4 BN 25.08 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus

    Nicht mit Gründen versehen im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung nur, wenn die Entscheidungsgründe ihre Funktion, die Beteiligten über die dem Urteil zugrundeliegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiellrechtlicher Hinsicht zu ermöglichen, nicht mehr erfüllen (Beschluss vom 3. Dezember 2008 - BVerwG 4 BN 25.08 - BRS 73 Nr. 41 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 18.06.2019 - 11 BV 18.778

    Begrenzung des Tattagprinzips durch absolutes Verwertungsverbot

    Speziell normierte Verweisungsmöglichkeiten (vgl. § 84 Abs. 4 und § 130b VwGO, § 77 Abs. 2 AsylG) stellen keine abschließenden Regelungen dar, sondern sind Ausprägungen schon früher anerkannter allgemeiner Grundsätze (Kraft, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, B.v. 13.11.2011 - 3 B 38.11 - juris Rn. 1, 4; B.v. 3.12.2008 - 4 BN 25.08 - juris Rn. 9; B.v. 27.5.1988 - 9 CB 19.88 - BayVBl. 1988, 570 = juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2009 - NC 9 S 240/09

    Aufnahmekapazität; Hochschule; Curricularnormwert; Titellehre und unvergütete

    Denn diesem kann auch durch die Bezugnahme auf eine andere Entscheidung Genüge getan werden, sofern den Beteiligten die in Bezug genommene Entscheidung bekannt ist oder sie von ihr ohne Schwierigkeiten Kenntnis nehmen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.12.2008 - 4 BN 25/08 -).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2023 - 14 KN 35/22

    Betriebsschließung; Corona; Mischsortiment; Schließungen von Baumärkten für den

    Der Senat schließt sich dieser Einschätzung des 13. Senats für die hier einschlägigen Fassungen der Regelungen auf der Grundlage einer eigenen Überprüfung und in eigener Überzeugung an und verweist zur Begründung auf diese (zur Zulässigkeit einer solchen Bezugnahme vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.4.1990 - 9 CB 5.90 -, juris Rn. 6, v. 22.11.1994 - 5 PKH 64.94 -, juris Rn. 4, u. v. 3.12.2008 - 4 BN 25.08 -, juris Rn. 9).

    Zur weiteren Begründung wird auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des am 23. April 2021 in Kraft getretenen Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite verwiesen (Bundesnotbremse, BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 -, juris; zur Zulässigkeit einer solchen Bezugnahme vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.4.1990 - 9 CB 5.90 -, juris Rn. 6, v. 22.11.1994 - 5 PKH 64.94 -, juris Rn. 4, u. v. 3.12.2008 - 4 BN 25.08 -, juris Rn. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2023 - 10 N 17.21

    Baugenehmigung für Schulungs- und Fortbildungsstandort der Bundesbank am Wannsee

    Auch eine Bezugnahme kann hingegen diesen Zweck erfüllen, sofern die Beteiligten das in Bezug genommene Schriftstück kennen oder von ihm ohne Schwierigkeiten Kenntnis nehmen können und sofern sich für sie und das Rechtsmittelgericht aus einer Zusammenschau der Ausführungen in der Bezug nehmenden Entscheidung und dem in Bezug genommenen Schriftstück die für die richterliche Überzeugung maßgeblichen Gründe mit hinreichender Klarheit ergeben (BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2008 - BVerwG 4 BN 25.08 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Vielmehr handelt es sich bei den beiden genannten Vorschriften lediglich um spezielle Ausprägungen schon früher anerkannter allgemeiner Grundsätze (BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2008, a.a.O., Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 8 S 2801/08

    Irreführender Hinweis auf § 47 Abs. 2a VwGO in Bebauungsplanverfahren

    Diese Mitteilung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung des Bebauungsplans (BVerwG, Beschluss vom 03.12.2008 - 4 BN 25.08 -, BauR 2009, 609), weil sie nicht Teil der eigentlichen Normsetzung ist und nicht mehr die Beteiligung der Bürger am Verfahren betrifft (Senat, Beschluss vom 05.06.1996 - 8 S 487/96 -, VBlBW 1996, 376).
  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 15 ZB 22.30278

    Rücknahme der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Täuschung über

    Das ist nicht nur dann der Fall, wenn dem Tenor überhaupt keine Gründe beigefügt sind, sondern auch dann, wenn die Entscheidungsgründe vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstands fehlen oder sich als derart sachlich inhaltslos, verworren oder unverständlich darstellen, dass sie unbrauchbar sind (BVerwG, B.v. 3.12.2008 - 4 BN 25.08 - ZfBR 2009, 274 = juris Rn. 9; B.v. 25.9.2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 16; B.v. 5.4.2017 - 8 C 16.16 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 304 = juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 26.2.2020 - 14 ZB 19.31771 - juris Rn. 5).

    Über die gesetzlich ausdrücklich geregelten Fälle (vgl. § 117 Abs. 5, § 130b VwGO, § 77 Abs. 2 AsylG) hinaus können Entscheidungsgründe ihrer Unterrichtungs- und Nachprüfungsfunktion auch durch Bezugnahmen auf andere Entscheidungen und sonstige Schriftstücke genügen, sofern die Beteiligten das in Bezug genommene Schriftstück kennen oder von ihm ohne Schwierigkeiten Kenntnis nehmen können und sofern sich aus einer Zusammenschau der Entscheidungsgründe und der in Bezug genommenen Ausführungen die für die richterliche Überzeugung maßgeblichen Erwägungen hinreichend klar entnehmen lassen (BVerwG, B.v. 3.1.2006 - 10 B 17.05 - juris Rn. 3; B.v. 3.12.2008 a.a.O. Rn. 9 ff.; B.v. 1.6.2016 - 3 B 67.15 - BayVBl 2016, 826 = juris Rn. 17; Kuhlmann in Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 138 Rn. 51; Neumann/Korbmacher in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 138 Rn. 229; Eichberger/Buchheister in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2021, § 138 Rn. 152).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2010 - NC 9 S 357/10

    Studienzulassung; Lehrverpflichtung wissenschaftlicher Mitarbeiter;

    Denn dem Begründungserfordernis kann auch durch die Bezugnahme auf eine andere Entscheidung Genüge getan werden, sofern den Beteiligten die in Bezug genommene Entscheidung bekannt ist oder sie von ihr ohne Schwierigkeiten Kenntnis nehmen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.12.2008 - 4 BN 25/08 -, ZfBR 2009, 274).
  • SG Halle, 07.03.2018 - S 25 AS 4076/14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2019 - 8 A 3309/17

    Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für Windenergieanlagen; Auswirkungen

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2023 - 14 KN 36/22

    Einzelhandel; allgemeiner Gleichheitsgrundsatz; Infektionsschutz; Mischsortiment;

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2023 - 14 KN 48/22

    Corona; Covid 19; Testung; Zur Testung von Beschäftigten auf eine Infektion mit

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2023 - 2 LB 444/19

    Beweiserleichterung; Hayat Tahrir al-Sham; HTS; Idlib; IS; Islamischer Staat;

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 2 LB 52/22

    Keine Rechtfertigung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft alleinig aufgrund

  • VGH Bayern, 31.08.2020 - 8 ZB 20.801

    Genehmigung der gastronomischen Nutzung eines Stegs

  • BVerwG, 13.10.2011 - 3 B 38.11

    Bezugnahme auf vorausgegangene Entscheidung; Verfahrensfehler

  • VGH Bayern, 31.08.2015 - 6 ZB 15.36

    Bundesbeamtenrecht; Untersuchungsanordnung; Begründung; erhebliche

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 16.2236

    Interimsparkplatz im Außenbereich

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2022 - 2 LB 12/22

    Syrien: Berufung der Beklagten erfolgreich; Keine politische Verfolgung wegen

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2022 - 2 LB 641/19

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen mit

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2022 - 2 LB 218/21

    Familienangehörige; Reflexverfolgung; Sippenhaft; Syrien; Wehrdienst;

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2022 - 2 LB 57/22

    Syrien: Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung im Berufungsverfahren

  • SG Halle, 07.11.2022 - S 25 KR 241/22

    Beitragsbemessung eines als hauptberuflich Selbständiger freiwillig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2022 - 4 B 920/22

    Anforderungen an die Begründung der Beschlüsse des vorläufigen Rechtsschutzes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2020 - 10 A 2193/20

    Auch Garagen tragen zur Zersiedlung des Außenbereichs bei!

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2009 - 12 A 1186/09

    Antrag auf Zulassung zur Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit

  • VGH Bayern, 31.07.2014 - 1 N 12.1044

    Normenkontrolle; Bebauungsplan (Verbreiterung einer Stadtstraße);

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2013 - 2 LA 7/13

    Begründungsmangel eines Urteils bei Bezugnahme auf die Begründung eines

  • VG Augsburg, 06.12.2022 - Au 8 K 20.1807

    Ersatzanspruch, Handlungsstörer, Verhältnismäßigkeit, untergeordnete

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2022 - 4 A 1467/22

    Verfahrensmangel als Zulassungsgrund i.R.e. Antrags auf Zulassung der Berufung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2017 - 2 N 88.14

    Anforderungen an die Inbezugnahme des Gerichts bei Abfassung seiner Entscheidung

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2023 - 2 ME 75/23

    Bezugnahme auf Schriftstücke; Bezugnahme auf Unterlagen; Bezugnahme pauschale;

  • VG Hannover, 02.08.2022 - 2 A 4066/20

    Beihilfe; Grauer Star; Zepto-Kapsulotomie-System

  • VG Stuttgart, 21.11.2019 - 11 K 11513/17

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; Rangverhältnis von Haupt- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2012 - 5 A 242/11

    Zuverlässigkeit eines Hundehalters zum Halten und Führen eines Hundes (hier:

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