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   BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20   

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BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20 (https://dejure.org/2020,49596)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.2020 - 2 WD 1.20 (https://dejure.org/2020,49596)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 (https://dejure.org/2020,49596)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 113 Abs. 1 ; WDO § 92 Abs. 1
    Wehrdisziplinarverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt; Dienstgradherabsetzung als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Berufung der ...

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 169, 388
  • NVwZ-RR 2021, 493
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18

    Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20
    Ziel des Wehrdisziplinarrechts ist es, die Integrität, das Ansehen und die Disziplin in der Bundeswehr aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 65 Rn. 23).

    (2) Die alkoholbedingte Enthemmung erlangt auch nicht etwa deshalb Bedeutung, weil der frühere Soldat wegen einer Alkoholerkrankung nicht oder nur eingeschränkt in der Lage gewesen wäre, seinen Alkoholkonsum zu steuern (BVerwG, Urteile vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 65 Rn. 35 m.w.N. und vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13.15 - juris Rn. 42).

    Dabei trägt der Senat durchaus dem Umstand Rechnung, dass entlastende Umstände nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" schon dann beachtlich sind, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - juris Rn. 32).

  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WD 9.19

    Einstellung des Verfahrens bei rechtswidriger Inanspruchnahme dienstlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20
    Die Nachbewährung kann als klassischer Milderungsgrund den Übergang von der Regelmaßnahme der Dienstgradherabsetzung zur - vorliegend - nächstmilderen Maßnahmeart der Ruhegehaltskürzung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. September 2020 - 2 WD 18.19 - juris Rn. 73 und vom 2. Juli 2020 - 2 WD 9.19 - juris Rn. 33).

    Dieses Verhalten bildet jedoch auch keinen erschwerenden Umstand (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2020 - 2 WD 9.19 - juris Rn. 39).

    Berücksichtigungsfähig bleibt indes der Zeitraum von der Kenntniserlangung der Pflichtverletzungen durch den Bund - im Januar 2015 - bis zur Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens - Ende Mai 2016 -, da es einem Soldaten in dieser Verfahrensphase an einem dem § 101 Abs. 1 Satz 1 WDO vergleichbaren Rechtsbehelf fehlt (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2020 - 2 WD 9.19 - juris R. 35) und dem früheren Soldaten vorliegend auch mangels einer förmlichen Aussetzungsentscheidung der Wehrdisziplinaranwaltschaft (§ 83 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 WDO) nicht die Möglichkeit eröffnet worden ist, die damit verbundene Verlängerung der Verfahrensdauer im Rahmen eines Antrags nach § 83 Abs. 4 Satz 1 WDO überprüfen zu lassen.

  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20
    Liegt kein mittlerer, sondern ein höherer bzw. niedrigerer Schweregrad vor, ist gegenüber dem Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die zu verhängende Disziplinarmaßnahme nach "oben" bzw. nach "unten" zu modifizieren (BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2015 - 2 WD 11.14 - juris Rn. 52 m.w.N. und vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 31).

    Dabei unterliegt auch die Zeitdauer der Prüfung, ob ein hinreichender Anfangsverdacht vorliegt, dem Beschleunigungsgebot des § 17 Abs. 1 WDO (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 -, BVerwGE 166, 189 Rn. 43).

  • BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19

    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr;

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20
    Unklare, lückenhafte oder widersprüchliche Feststellungen können somit keine ausreichende Grundlage für das festzusetzende Disziplinarmaß sein (BVerwG, Urteil vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Die regelmäßig ermessensgerechte Aussetzung im Hinblick auf vorgreifliche strafrechtliche Verfahren ist im Einleitungsverfahren ebenso wie im truppendienstgerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 62 Rn. 34 und vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - juris Rn. 42).

  • BVerwG, 24.08.2018 - 2 WD 3.18

    Beleidigungen von Amtswaltern; Beweiswürdigung; Fußball-Fans;

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20
    Dem widerspricht krass, als Amtsinhaber die Dienstleistung anderer Amtswalter gezielt zu erschweren und dadurch das staatliche Gewaltmonopol als Teil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung infrage zu stellen (BVerwG, Urteil vom 24. August 2018 - 2 WD 3.18 - BVerwGE 163, 16 Rn. 74, und Beschluss vom 27. Juli 2020 - 2 WDB 5, 20 - juris Rn. 39).

    Dass der frühere Soldat als Inhaber von Hoheitsgewalt sich gegenüber anderen Inhabern von Hoheitsgewalt beleidigend geäußert und seine Stellung als Soldat dabei auch noch betont hat, tritt ebenso erschwerend hinzu (BVerwG, Urteil vom 24. August 2018 - 2 WD 3.18 - BVerwGE 163, 16 Rn. 74) wie der Umstand, dass er als Inhaber eines Vorgesetztendienstgrades seiner Vorbildwirkung nicht gerecht geworden ist (§ 10 SG).

  • BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16

    Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20
    Denn nur dann ist anzunehmen, dass nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervorgetreten sind, die sich im Rahmen dessen halten, was auch bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist wie etwa Stimmungsschwankungen, geringe Frustrationstoleranz, Tendenz zu Streitereien und Impulsivität (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16 - StV 2017, 588 Rn. 18 ff.).
  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin;

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20
    c) Beim Maß der Ruhegehaltskürzung bildet Ausgangspunkt der obere Rand des für diese Maßnahmeart gesetzlich Zulässigen, weil nur die auf der zweiten Bemessungsstufe vorliegenden Milderungsgründe dazu führten, von der Regelmaßnahme abzuweichen (BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2017 - 2 WD 14.16 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 53 Rn. 54 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11

    Strafurteil in abgekürzter Form; Bindungswirkung; Aufklärungsmangel;

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20
    (3) Der frühere Soldat hat sich zum Zeitpunkt der Pflichtverletzungen auch nicht in einem Vollrausch befunden, so dass auch insoweit kein Merkmal nach § 20 StGB vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 27. März 2012 - 2 WD 16.11 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 6 Rn. 27).
  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15

    Überlange Verfahrensdauer; Verfahrenshindernis; Milderungsgrund; Entzug aus

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20
    (2) Die alkoholbedingte Enthemmung erlangt auch nicht etwa deshalb Bedeutung, weil der frühere Soldat wegen einer Alkoholerkrankung nicht oder nur eingeschränkt in der Lage gewesen wäre, seinen Alkoholkonsum zu steuern (BVerwG, Urteile vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 65 Rn. 35 m.w.N. und vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13.15 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 14.09.2017 - 2 WA 2.17

    Angemessene Entschädigung; Auslandsverwendungszulage; Bemessungsentscheidung;

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20
    Verfahrenslaufzeiten, die durch die Verfahrensführung des Gerichts bedingt sind, führen nur dann zu einer unangemessenen Verfahrenslänge, wenn sie auch bei Berücksichtigung des von Art. 97 Abs. 1 GG geschützten gerichtlichen Gestaltungsspielraums sachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind (BVerwG, Urteile vom 14. September 2017 - 2 WA 1.17 D - BVerwGE 159, 366 Rn. 13 ff. und vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 58 Rn. 42).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 WA 1.17

    Anlass zur Besorgnis; Bemessungsparameter; Berücksichtigung im Stammverfahren;

  • BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d.

  • BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Erschleichen von Urlaub; Urkundenfälschung;

  • BVerwG, 14.05.2020 - 2 WD 12.19

    Anfangsverdacht; Beschleunigungsgebot; Bindungswirkung bei maßnahmebeschränkter

  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18

    Anstiften eines Untergebenen zum Dienstvergehen; Gestaltungszeitraum; Griff in

  • BGH, 11.06.2020 - 5 StR 157/20

    Konkurrenzen zwischen Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte

  • BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19

    Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

  • BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18

    Ausspruch eines Beförderungsverbotes gegenüber einem Soldaten nach dessen

  • BVerwG, 17.05.2018 - 2 WD 2.18

    Kürzung des Ruhegehalts eines Soldaten aufgrund eines Dienstvergehens;

  • BVerwG, 09.01.2007 - 2 WD 20.05

    Beschränkte Berufung; Teilrechtskraft; Ehrverletzung; Menschenwürdeverstoß;

  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14

    Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des

  • BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; dauerhafte und mehrfache Abwesenheit; Vorsatz

  • BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17

    Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln durch einen Soldaten als schwerwiegendes

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18

    Disziplinarverfahren wegen des Zugriffs auf Gelder einer Offizierskasse durch den

  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 WD 16.19

    Aberkennung des Dienstgrads; Angehöriger der Reserve; Berufsförderungsmaßnahme;

  • BVerwG, 08.07.2021 - 2 WD 22.20

    Dienstgradherabsetzung wegen heimlicher Bildaufnahmen von sich umkleidenden

    Dementsprechend können auch unangemessene Verzögerungen in einem wehrdisziplinarischen Vorermittlungsverfahren zu berücksichtigen sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juli 2020 - 2 WD 9.19 - juris Rn. 35 und vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 41).

    Da wegen des bereits vorliegenden rechtskräftigen Strafbefehls vom 17. Dezember 2015 zureichende Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht eines schwerwiegenden Dienstvergehens bestanden, hätte das gerichtliche Disziplinarverfahren bei einer dem Beschleunigungsgebot (§ 17 Abs. 1 WDO) entsprechenden zügigen Durchführung der erforderlichen Anhörungen der Vertrauensperson und des früheren Soldaten jedenfalls innerhalb eines angemessenen Bearbeitungszeitraums von drei Monaten eingeleitet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 44).

  • BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20

    Degradierung wegen Ermöglichens des Zugriffs auf eine kinderpornographische Datei

    Ausgehend davon war bereits das disziplinarische Vorermittlungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 41) überlang.

    Ausreichend ist dafür ein durch konkrete Tatsachen belegter, in der Lebenserfahrung begründeter Anhalt für das Vorliegen eines Dienstvergehens (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 42).

    Zum anderen muss eingestellt werden, dass sie bei früherer Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens gehalten gewesen wäre, es im Hinblick auf die laufenden strafprozessualen Verfahren nach § 83 WDO vorläufig auszusetzen, bis die Sachaufklärung gesichert war (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 44).

  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

    Denn nur dann ist anzunehmen, dass nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervorgetreten sind, die sich im Rahmen dessen halten, was auch bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und oft Ursache für strafbares Verhalten ist (Stimmungsschwankungen, geringe Frustrationstoleranz, Tendenz zu Streitereien und Impulsivität, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 32 sowie BGH, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16 - StV 2017, 588 - Rn. 18 ff.).

    Dieses Verhalten bildet jedoch auch keinen nachteiligen Umstand (BVerwG, Urteile vom 2. Juli 2020 - 2 WD 9.19 - juris Rn. 39 und vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 36).

    Denn entlastende Umstände sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" schon dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind (BVerwG, Urteile vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 65 Rn. 32 und vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 32 und BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06 - NStZ-RR 2006, 335 ff. - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 03.06.2021 - 2 WD 18.20

    Dienstgradherabsetzung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes nach § 176 Abs. 4

    (1) Ausgangspunkt bildet insoweit der obere Rand des für diese Maßnahmeart gesetzlich Zulässigen, weil nur der auf der zweiten Bemessungsstufe vorliegende Milderungsgrund eines minder schweren Falls dazu führt, von der Regelmaßnahme abzuweichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 37 m.w.N.).

    Ausgehend davon weist hier zwar das bei der Verfahrensdauer einzubeziehende disziplinarische Vorermittlungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juli 2020 - 2 WD 9.19 - juris Rn. 35 und vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 41) keine Überlänge auf.

  • BVerwG, 10.03.2022 - 2 WD 7.21

    Strenger Verweis wegen Einfahrens in einen für den Verkehr gesperrten Bereich

    (1) Das danach zu berücksichtigende Vorermittlungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 41) war um etwa einen Monat überlang.

    Nach der Rechtsprechung des Senats sollte bei zureichenden Anhaltspunkten für den Anfangsverdacht eines schwerwiegenden Dienstvergehens das gerichtliche Disziplinarverfahren bei einer dem Beschleunigungsgebot (§ 17 Abs. 1 WDO) entsprechenden zügigen Durchführung der erforderlichen Anhörungen der Vertrauensperson und des Soldaten jedenfalls innerhalb eines angemessenen Bearbeitungszeitraums von drei Monaten eingeleitet werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 44 und vom 8. Juli 2021 - 2 WD 22.20 - juris Rn. 39).

  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Versucht ein Soldat jemanden durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben zu

    Dabei erfasst die Bindungswirkung einer maßnahmebeschränkt eingelegten Berufung auch die konkreten Straftatbestände, aus denen das Truppendienstgericht die ernsthafte Relevanz im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 (a.F.) bzw. 3 (n.F.) SG abgeleitet hat (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 21; zum Verstoß gegen § 7 SG: BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - juris Rn. 33).

    Da ein Soldat als Amtswalter das staatliche Gewaltmonopol repräsentiert, trifft ihn eine weitaus größere Verpflichtung als sonstige Bürger, es strikt zu wahren und aktiv zu schützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 24).

  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 WD 10.22

    Einstufige Degradierung unter Verkürzung der Wiederbeförderungsfrist wegen

    (1) Ausgehend davon war das bei der Verfahrensdauer zu berücksichtigende disziplinarische Vorermittlungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 41) um etwa zwei Monate überlang.

    Bei zureichenden Anhaltspunkten für den Anfangsverdacht eines schwerwiegenden Dienstvergehens sollte das gerichtliche Disziplinarverfahren bei einer dem Beschleunigungsgebot (§ 17 Abs. 1 WDO) entsprechenden zügigen Durchführung der erforderlichen Anhörungen der Vertrauensperson und des Soldaten jedenfalls innerhalb eines angemessenen Bearbeitungszeitraums von drei Monaten eingeleitet werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 44 und vom 8. Juli 2021 - 2 WD 22.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 95 Rn. 39).

  • BVerwG, 25.03.2021 - 2 WD 13.20

    Disziplinarbuße; Nachteile des disziplinargerichtlichen Verfahrens;

    Schwere Verfahrensmängel, die eine Abweichung davon gebieten, liegen nicht vor (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 19 ff.).

    bb) Bei Soldaten, die sich im Ruhestand befinden oder - wie der frühere Soldat - wegen der noch nicht vollständig ausbezahlten Übergangsbeihilfe gemäß § 1 Abs. 3 WDO als solche gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 26), folgt daraus als regelmäßige Maßnahmeart die Kürzung des Ruhegehalts gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 1 WDO.

  • BVerwG, 02.02.2023 - 2 WD 3.22

    Unerlaubtes Fernbleiben eines Soldaten vom Dienst; Vorsätzliche Verletzung der

    Unklare, lückenhafte oder widersprüchliche Feststellungen können somit keine ausreichende Grundlage für das festzusetzende Disziplinarmaß sein (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 20).

    Allein durch eine möglicherweise falsche rechtliche Würdigung werden erstinstanzliche Tatsachen- und Schuldfeststellungen jedoch noch nicht widersprüchlich (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 21 m. w. N.).

  • BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21

    Kürzung der Dienstbezüge wegen verbaler sexueller Belästigung einer Kameradin

    (1) Ausgehend davon weist bereits das bei der Verfahrensdauer einzubeziehende disziplinare Vorermittlungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 41) eine Überlänge von etwa drei Monaten auf.
  • BVerwG, 07.10.2021 - 2 WD 23.20

    Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines anderen Soldaten unabhängig

  • VGH Bayern, 16.02.2022 - 16b D 19.316

    Keine Entfernung aus dem Dienst, sondern Zurückstufung eines A-16-Beamten als

  • BVerwG, 22.04.2021 - 2 WD 15.20

    Verhängung eines Beförderungsverbots für die Dauer von 48 Monaten gegen einen

  • BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22

    Beförderungsverbot mit Bezügekürzung wegen fahrlässig unterlassener Meldung eines

  • BVerwG, 14.04.2022 - 2 WD 9.21

    Disziplinarische Ahndung des Entzugs und der Unterschlagung dienstlichen

  • BVerwG, 16.12.2020 - 2 WDB 9.20

    Teilweise Aufhebung einer Anordnung der Einbehaltung von Dienstbezügen

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