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   BVerwG, 20.06.2017 - 4 BN 30.16   

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https://dejure.org/2017,24545
BVerwG, 20.06.2017 - 4 BN 30.16 (https://dejure.org/2017,24545)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.2017 - 4 BN 30.16 (https://dejure.org/2017,24545)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - 4 BN 30.16 (https://dejure.org/2017,24545)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13a Abs 1 S 1 BauGB, § 172 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB, § 10 Abs 1 BauGB, § 1 Abs 3 bis 7 BauGB, § 9 BauGB
    Bebauungsplan der Innentwicklung; Begriff und Inhalt

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung eines beschleunigten Bebauungsplansverfahrens unter dem Aspekt der Nachverdichtung

  • rewis.io

    Bebauungsplan der Innentwicklung; Begriff und Inhalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung eines beschleunigten Bebauungsplansverfahrens unter dem Aspekt der Nachverdichtung

  • rechtsportal.de

    BauGB § 13a Abs. 1 S. 1
    Rechtfertigung eines beschleunigten Bebauungsplansverfahrens unter dem Aspekt der Nachverdichtung

  • datenbank.nwb.de

    Bebauungsplan der Innentwicklung; Begriff und Inhalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan der Innenentwicklung ist vollwertiger Bebauungsplan!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 1632
  • ZfBR 2017, 680
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2017 - 4 BN 30.16
    Der Begriff der Innenentwicklung ist in § 13a BauGB nicht legal definiert, sondern wird vom Gesetzgeber als städtebaulicher Terminus vorausgesetzt (BVerwG, Urteil vom 4. November 2015 - 4 CN 9.14 - BVerwGE 153, 174 Rn. 22 m.w.N.).

    Als Gebiete, die für Bebauungspläne der Innenentwicklung in Betracht kommen, nennt er beispielhaft die im Zusammenhang bebauten Ortsteile i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB, innerhalb des Siedlungsbereichs befindliche brachgefallene Flächen sowie innerhalb des Siedlungsbereichs befindliche Gebiete mit einem Bebauungsplan, der infolge notwendiger Anpassungsmaßnahmen geändert oder durch einen neuen Bebauungsplan abgelöst werden soll (BVerwG, Urteil vom 4. November 2015 - 4 CN 9.14 - BVerwGE 153, 174 Rn. 24 mit Verweis auf BT-Drs. 16/2496 S. 12 zu Nummer 8 und Absatz 1).

  • BVerwG, 31.07.2014 - 4 BN 12.14

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit eines ~; ~ der Innenentwicklung; beschleunigtes

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2017 - 4 BN 30.16
    Der Bebauungsplan der Innenentwicklung ist im Übrigen ein vollwertiger Bebauungsplan i.S.v. § 10 Abs. 1 BauGB, auf den § 1 Abs. 3 bis 7 und § 9 BauGB Anwendung finden (siehe zu § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB etwa BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2014 - 4 BN 12.14 - Buchholz 406.11 § 13a BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2017 - 4 BN 30.16
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4).
  • BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2017 - 4 BN 30.16
    Die Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers ist aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind; diese Verstöße gegen den Überzeugungsgrundsatz können als Verfahrensmängel gerügt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - 8 B 98.10 - juris Rn. 8, vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7, vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 76 Rn. 8, vom 25. Juni 2012 - 7 BN 6.11 - juris Rn. 13 und vom 10. Oktober 2013 - 4 BN 36.13 - juris Rn. 20, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2017 - 4 BN 30.16
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, so bereits BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 4 B 91.97

    Bundesstraße - Ortsdurchfahrt - Geschlossene Ortslage - Erschließung der

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2017 - 4 BN 30.16
    Auf sie lässt sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres antworten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 1997 - 4 B 91.97 - NVwZ 1998, 172 und vom 23. Januar 2003 - 4 B 79.02 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 114).
  • BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11

    Aufklärungsrüge; fehlender Beweisantrag; Erforderlichkeit eines weiteren

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2017 - 4 BN 30.16
    Die Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers ist aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind; diese Verstöße gegen den Überzeugungsgrundsatz können als Verfahrensmängel gerügt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - 8 B 98.10 - juris Rn. 8, vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7, vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 76 Rn. 8, vom 25. Juni 2012 - 7 BN 6.11 - juris Rn. 13 und vom 10. Oktober 2013 - 4 BN 36.13 - juris Rn. 20, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.2003 - 4 B 79.02

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Funktionslosigkeit.

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2017 - 4 BN 30.16
    Auf sie lässt sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres antworten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 1997 - 4 B 91.97 - NVwZ 1998, 172 und vom 23. Januar 2003 - 4 B 79.02 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 114).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 8 B 76.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verfahrensfehler; Verfahrensrüge;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2017 - 4 BN 30.16
    Die Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers ist aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind; diese Verstöße gegen den Überzeugungsgrundsatz können als Verfahrensmängel gerügt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - 8 B 98.10 - juris Rn. 8, vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7, vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 76 Rn. 8, vom 25. Juni 2012 - 7 BN 6.11 - juris Rn. 13 und vom 10. Oktober 2013 - 4 BN 36.13 - juris Rn. 20, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 98.10

    Prüfung des Vorliegens eines Verfahrensmangels in einem Urteil muss auch im Falle

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2017 - 4 BN 30.16
    Die Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers ist aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind; diese Verstöße gegen den Überzeugungsgrundsatz können als Verfahrensmängel gerügt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - 8 B 98.10 - juris Rn. 8, vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7, vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 76 Rn. 8, vom 25. Juni 2012 - 7 BN 6.11 - juris Rn. 13 und vom 10. Oktober 2013 - 4 BN 36.13 - juris Rn. 20, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 4 BN 36.13

    Freiheit der Gemeinden bei der Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 11387/18

    Überplanung einer sog. Außenbereichsinsel im beschleunigten Verfahren;

    Es gehe um solche Planungen, die der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und dem Umbau vorhandener Ortsteile dienten; in Betracht kämen insbesondere im Zusammenhang bebaute Ortsteile im Sinne von § 34 BauGB, innerhalb des Siedlungsbereichs befindliche brachgefallene Flächen sowie innerhalb des Siedlungsbereichs befindliche Gebiete mit einem Bebauungsplan, der in Folge notwendiger Anpassungsmaßnahmen geändert oder abgelöst werden solle (BT-Drs. 16/2496, S. 12; zum Vorstehenden ebenfalls: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 4 BN 30.16 -, ZfBR 2017, 680, Rn. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.2018 - 1 C 11757/17

    Kein Bebauungsplan der Innenentwicklung außerhalb des Siedlungsbereichs einer

    Eine "Innenentwicklung nach außen" ermöglicht § 13a BauGB nicht (BVerwG, Urteil vom 4. November 2015, a.a.O. sowie Beschluss vom 20. Juni 2017 - 4 BN 30/16 -, juris).
  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 CN 5.18

    Antragsbefugnis; Bebauungsplanänderung; Bekanntmachung; Innenentwicklung;

    Für die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB kommt es daher nicht darauf an, wie die Gemeinde die von ihr mit dem Bebauungsplan beabsichtigten Maßnahmen bezeichnet, sondern allein darauf, ob sie damit "Innenentwicklung" im Sinne dieser Vorschrift betreibt (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 4 BN 30.16 - Buchholz 406.11 § 13a BauGB Nr. 4 Rn. 4).
  • BVerwG, 27.08.2020 - 4 CN 4.19

    Wiedernutzbarmachung von Flächen als Maßnahme der Innenentwicklung

    Es ist Voraussetzung sowohl für die in § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB beispielhaft genannten Maßnahmen der Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen als auch für andere, nicht konkretisierte Maßnahmen (BVerwG, Urteile vom 4. November 2015 - 4 CN 9.14 - BVerwGE 153, 174 Rn. 21 und vom 25. Juni 2020 - 4 CN 5.18 - juris Rn. 27; Beschluss vom 20. Juni 2017 - 4 BN 30.16 - Buchholz 406.11 § 13a BauGB Nr. 4 Rn. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2024 - 1 KN 14/18

    Normenkontrolle Bebauungsplan der Innenentwicklung

    "Innenentwicklung" ist deshalb der Oberbegriff, der die Anwendung des beschleunigten Verfahrens eröffnet (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 4 BN 30.16 -, juris Rn. 4; vgl. zum Ganzen auch Urteile des Senats vom 16. Juni 2020 - 1 KN 18/15 - juris Rn. 34 und vom 9. Juni 2022 - 1 KN 22/17 -, juris Rn. 52, jeweils m. w. N.).
  • OVG Saarland, 25.01.2024 - 2 C 186/22

    Normenkontrolle: Bebauungsplan der Innenentwicklung in einem überwiegend bebauten

    [vgl. BVerwG, Urteil vom 20.06.2017 - 4 BN 30/16 -, juris, Rn. 4] Als Gebiete, die für Bebauungspläne der Innenentwicklung in Betracht kommen, werden insbesondere die im Zusammenhang bebauten Ortsteile i. S. d. § 34 Abs. 1 BauGB ausdrücklich aufgeführt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2022 - 8 C 10123/22

    Bebauungsplan der Gemeinde Wellen unwirksam

    Es gehe um solche Planungen, die der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und dem Umbau vorhandener Ortsteile dienten; in Betracht kämen insbesondere im Zusammenhang bebaute Ortsteile im Sinne von § 34 BauGB, innerhalb des Siedlungsbereichs befindliche brachgefallene Flächen sowie innerhalb des Siedlungsbereichs befindliche Gebiete mit einem Bebauungsplan, der in Folge notwendiger Anpassungsmaßnahmen geändert oder abgelöst werden solle (BT-Drs. 16/2496, S. 12; s. auch BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 4 BN 30/16 -, juris Rn. 4).

    Die äußeren Grenzen des Siedlungsbereichs dürfen durch den Bebauungsplan nicht in den Außenbereich hinein erweitert werden; eine "Innenentwicklung nach außen" ermöglicht § 13a BauGB nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2015 - 4 CN 9.14 - juris Rn. 21 ff.; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 4 BN 30/16 - juris Rn. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2021 - 8 S 48/19

    Begriff der anderen Maßnahmen der Innenentwicklung; Anpassungspflicht an

    Gegen ein maßgeblich quantitatives Verständnis spricht auch die Systematik des § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB, da neben den - beispielhaft genannten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2017 - 4 BN 30.16 -, BauR 2017, 1632, juris Rn. 4) - Fällen der Wiedernutzbarmachung von Flächen sowie der Nachverdichtung noch Raum für den Auffangtatbestand "andere Maßnahme der Innenentwicklung" bleiben muss, was nur sehr begrenzt der Fall wäre (z.B. Umnutzung mit mehr Nutzungsmöglichkeiten einer Art zulasten einer anderen Nutzungsart), wenn unter Innenentwicklung allein die Erhöhung baulicher Ausnutzungsmöglichkeiten verstanden würde.

    Der Gesetzgeber will mit § 13a Abs. 1 BauGB (in einem allgemeineren Sinne) Planungen fördern, die der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und dem Umbau vorhandener Ortsteile dienen (vgl. Begr. zum Gesetzentwurf der BReg., BT-Drucks. 16/2496, S. 12, sowie BVerwG, Urteil vom 04.11.2015, a.a.O., juris Rn. 24; Beschluss vom 20.06.2017, a.a.O., juris Rn. 4).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 1 KN 18/15

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan: Anforderungen an die Verkündung bei

    "Innenentwicklung" ist deshalb der Oberbegriff, der die Anwendung des beschleunigten Verfahrens eröffnet (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2017 - 4 BN 30.16 -, juris [Rn. 4]).
  • VGH Bayern, 26.04.2018 - 9 N 14.1175

    Erfolgreiche Normenkontrolle gegen Bebauungsplan (hier: falsches Verfahren)

    Die äußeren Grenzen des Siedlungsbereichs dürfen durch den Bebauungsplan nicht in den Außenbereich hinein erweitert werden; eine "Innenentwicklung nach außen" ermöglicht § 13a BauGB nicht (vgl. BVerwG, U.v. 4.11.2015 a.a.O., juris Rn. 21 ff.; BVerwG, B.v. 20.6.2017 - 4 BN 30.16 - BauR 2017, 1632 = juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2019 - 1 KN 14/17

    Abwägung; Bebauungsplan der Innenentwicklung; Eigentümerinteressen;

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 20/17

    Wohnnutzung in einem sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Kurgebiet"

  • VGH Bayern, 26.04.2018 - 9 N 14.269

    Bebauungsplan der Innenentwicklung und Einbeziehung von Außenflächen

  • VGH Bayern, 26.04.2018 - 9 N 14.1134

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Fehlerhaft wurde das falsche Verfahren

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2022 - 1 KN 25/17

    Normenkontrollklage gegen die Änderung eines Bebauungsplans; Nachverdichtung

  • VG Halle, 01.02.2024 - 3 A 213/21

    Bundesrechtliche Verringerung der Abstandsflächentiefe zur Verdichtung eines

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