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   BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11   

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BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11 (https://dejure.org/2013,5556)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2013 - 9 C 11.11 (https://dejure.org/2013,5556)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - 9 C 11.11 (https://dejure.org/2013,5556)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    BauGB § 123 Abs. 1, § 124 Abs. 1 und Abs. 2, § 129 Abs. 1 Satz 1, §§ 135a - 135c; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 1
    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten; Entscheidungsspielraum der Gemeinde; grobe Unangemessenheit; Vergaberechtsverstoß; Mitwirkungspflicht des Beitragsschuldners.

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 124 Abs 2 BauGB, § 124 Abs 1 BauGB, § 127 Abs 1 BauGB, § 123 Abs 1 BauGB, § 129 Abs 1 S 1 BauGB
    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten; Entscheidungsspielraum der Gemeinde; grobe Unangemessenheit; Vergaberechtsverstoß

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme einer Kostenvereinbarung in den Erschließungsvertrag bzgl. eines beitragsfähigen Erschließungsaufwands der Gemeinde i.R. der Übertragung der Erschließung auf einen Dritten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BauGB § 123 Abs. 1, § 124 Abs. 1, 2, § 129 Abs. 1 Satz 1, §§ 135a ff.; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 1
    Erhebung von Erschließungsbeiträgen bei modifiziertem Erschließungsvertrag und Verstoß gegen Ausschreibungspflicht

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten; Entscheidungsspielraum der Gemeinde; grobe Unangemessenheit; Vergaberechtsverstoß

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten; Entscheidungsspielraum der Gemeinde; grobe Unangemessenheit; Vergaberechtsverstoß; Mitwirkungspflicht des Beitragsschuldners

  • datenbank.nwb.de

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten; Entscheidungsspielraum der Gemeinde; grobe Unangemessenheit; Vergaberechtsverstoß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrkosten wegen Vergaberechtsverstoß umlagefähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Modifizierter Erschließungsvertrag

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Zur Rechtswidrigkeit des Erschließungsbeitrags

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrkosten wegen Vergaberechtsverstoßes: Kommune muss Erschließungsaufwand darlegen! (IBR 2013, 566)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 145, 354
  • NVwZ-RR 2013, 479
  • NZBau 2013, 362
  • DVBl 2013, 863
  • DÖV 2013, 778
  • ZfBR 2013, 383
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11
    Der Einwand, bei der Herstellung einer Erschließungsanlage seien durch einen Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften erhebliche Mehrkosten entstanden, ist in entsprechender Anwendung des § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB beachtlich, wenn die Mehrkosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen (im Anschluss an Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249 ).

    Abgesehen davon, dass die Gemeinde auch bei der Erschließung in Fremdregie regelmäßig die Ausführungsplanung zur Kenntnis erhält und genehmigen muss, und abgesehen davon, dass sie auch bei einer Erschließung in "Eigenregie" unter Einschaltung eines Generalunternehmers das Heft ein Stück weit aus der Hand gibt, greift dann, wenn die privatrechtliche Refinanzierung des Erschließungsträgers durch Beiträge "ergänzt" wird, die aus § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB ableitbare Beschränkung des beitragsfähigen Aufwandes auf das kostenmäßig Erforderliche, die den Beitragspflichtigen vor grob unangemessenen Belastungen schützt (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249 ).

    Diesen Betroffenen kommt es in erster Linie zugute, wenn das Gesetz und insbesondere § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB dafür Sorge tragen, dass sich der beitragsfähige Erschließungsaufwand in den Grenzen des nach Lage der Dinge Angemessenen hält (Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249 ).

    Sie ist erst dann überschritten, wenn sich die Gemeinde ohne rechtfertigende Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, das heißt, wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (Urteile vom 14. Dezember 1979 a.a.O., vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - NVwZ 1986, 925 und vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 50.88 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 81 S. 46 f.; Beschlüsse vom 30. April 1997 - BVerwG 8 B 105.97 - juris Rn. 6 und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 9 B 23.01 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 49 S. 3).

    Bereits in seiner grundlegenden Entscheidung zur entsprechenden Anwendbarkeit des § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB (Urteil vom 14. Dezember 1979 a.a.O. S. 253), die die Angemessenheit der Grunderwerbskosten betraf, hat das Bundesverwaltungsgericht betont, dass es auf die sachliche Vertretbarkeit der Mehrkosten ankomme und die Rechtfertigungsgründe für eine für die Gemeinde erkennbare Überschreitung der Verkehrswerte beim Grunderwerb umso gewichtiger sein müssten, je beträchtlicher die Mehrkosten seien.

  • BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09

    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft;

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11
    Dies hat zur Folge, dass bei der Gemeinde kein beitragsfähiger Aufwand i.S.v. § 127 Abs. 1 BauGB verbleibt, soweit sie die Durchführung der Erschließung übertragen hat (vgl. Urteil vom 1. Dezember 2010 - BVerwG 9 C 8.09 - BVerwGE 138, 244 Rn. 31 m.w.N.).

    Aus dem vom Senat in seinem Urteil vom 1. Dezember 2010 (a.a.O. Rn. 48) erwähnten Umstand, dass die Gemeinde durch § 124 Abs. 1 BauGB vor die Wahl gestellt wird, ob sie die Erschließung in "Eigenregie" durchführt, oder ob sie die Erschließung auf einen Dritten überträgt, der sie in "Fremdregie" durchführt und sich privatrechtlich refinanziert, folgt kein Verbot, bei einer Erschließung in "Fremdregie" in den Erschließungsvertrag eine Kostenvereinbarung aufzunehmen, die einen beitragsfähigen Erschließungsaufwand der Gemeinde begründet und auf diesem Weg eine vorteilsgerechte Beteiligung des Fremdanliegers an den Erschließungskosten ermöglicht.

    Das aus § 123 Abs. 1 BauGB folgende Verbot einer vertraglichen Refinanzierung bei Erschließung in "Eigenregie" der Gemeinde soll verhindern, dass die zugunsten der Grundstückseigentümer bestehende Schutzfunktion des Erschließungsbeitragsrechts, das die Heranziehung der Eigentümer auf den in § 127 Abs. 2 BauGB abschließend aufgezählten Erschließungsaufwand begrenzt und die Gemeinde verpflichtet, mindestens 10 v.H. dieser Erschließungskosten selbst zu tragen (§ 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB), dadurch aufgehoben wird, dass sie die ihr entstandenen Kosten durch vertragliche Vereinbarungen auf die Anlieger überwälzt (vgl. Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG 4 C 15.67 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 4 S. 2 f., vom 22. August 1975 - BVerwG 4 C 7.73 - BVerwGE 49, 125 und vom 1. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 45).

    Aus diesem Grund legt der Senat auch den Begriff des "Dritten" im Sinne des § 124 Abs. 1 BauGB eng aus (vgl. Urteil vom 1. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 44).

    Dass der Gesetzgeber als Partner eines Erschließungsvertrags einen privaten Erschließungsträger als "Investor" vor Augen hatte, der seine Entscheidung unabhängig von der Gemeinde trifft und sich dabei vor allem an kaufmännischen Überlegungen und den Möglichkeiten des "Marktes" und der Gewinnerzielung orientiert (BTDrucks 12/3944 S. 24 und S. 29 ; Urteil vom 1. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 40), lässt nicht den Schluss zu, nach der gesetzgeberischen Konzeption gehöre die ausschließlich privatrechtliche Refinanzierung des Erschließungsträgers zu den Wesensmerkmalen eines Erschließungsvertrags nach § 124 BauGB.

  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11
    Aus der Entscheidung der Gemeinde, die Erschließung auf einen Dritten zu übertragen, der sie in "Fremdregie" durchführt, folgt kein Verbot, in den Erschließungsvertrag eine Kostenvereinbarung aufzunehmen, die einen beitragsfähigen Erschließungsaufwand der Gemeinde begründet und auf diesem Weg eine vorteilsgerechte Belastung des Fremdanliegers mit Erschließungskosten ermöglicht (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 22. März 1996 - BVerwG 8 C 17.94 - BVerwGE 101, 12 ).

    Der Gemeinde entsteht bei einem durch eine Kostenabrede modifizierten Erschließungsvertrag bereits mit Vertragsabschluss ein erst mit der entsprechenden Bezifferung durch den Erschließungsträger aktualisierter beitragsfähiger Erschließungsaufwand, den sie nach Maßgabe der Verteilungsregelung ihrer Erschließungsbeitragssatzung auf alle durch die von dem Unternehmer hergestellte Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke (§ 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB) einschließlich der Grundstücke der Fremdanlieger zu verteilen hat (vgl. Urteil vom 22. März 1996 - BVerwG 8 C 17.94 - BVerwGE 101, 12 ).

    Die im Erschließungsvertrag gewählte Abwicklung des dem Erschließungsträger gegen die Gemeinde zustehenden Erstattungsanspruchs kann so erfolgen, dass die Gemeinde dem Erschließungsträger die auf die Grundstücke der Fremdanlieger entfallenden Beiträge nach deren Einziehung auszahlt, wobei die Erschließungsbeiträge der Fremdanlieger, die mit dem Erschließungsträger Verträge über den Kostenersatz abgeschlossen haben, als gemäß § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB abgelöst gelten und der Ablösungsbetrag auf den im Übrigen bestehenden Erstattungsanspruch angerechnet wird (vgl. Urteil vom 22. März 1996 - BVerwG 8 C 17.94 - BVerwGE 101, 12 ).

    Das Oberverwaltungsgericht hat unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1996 (a.a.O. S. 23) zutreffend ausgeführt, dass ein beitragsfähiger Aufwand in Höhe der Gesamtkosten für die Herstellung der Erschließungsanlage dann entsteht, wenn sich die Gemeinde nicht nur zur Erstattung der ausschließlich den Grundstücken der Fremdanlieger zuzuordnenden Erschließungskosten verpflichtet, sondern zur Erstattung des gesamten für die betreffende Erschließungsanlage entstehenden beitragsfähigen Erschließungsaufwands.

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings geklärt, dass die gerichtliche Aufklärungspflicht dort ihre Grenze findet, wo das Vorbringen des Klägers keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Sachaufklärung bietet, und dass eine Verletzung der Mitwirkungspflichten durch die Beteiligten die Anforderungen an die Ermittlungspflicht des Gerichts herabsetzen kann (vgl. Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 ).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11
    Denn nach der Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht, die - vorbehaltlich hier nicht ersichtlicher Verstöße gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder gesetzliche Auslegungsregeln - das Revisionsgericht bindet (vgl. Urteile vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - BVerwGE 65, 61 und vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157 ), lässt sich § 12 Abs. 3 des städtebaulichen Vertrags vom 21. Dezember 1999 ein Vorbehalt der späteren Modifizierung entnehmen.
  • BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01

    Erschließungsbeitragspflicht; Merkmale der endgültigen Herstellung einer

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11
    Sie ist erst dann überschritten, wenn sich die Gemeinde ohne rechtfertigende Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, das heißt, wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (Urteile vom 14. Dezember 1979 a.a.O., vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - NVwZ 1986, 925 und vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 50.88 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 81 S. 46 f.; Beschlüsse vom 30. April 1997 - BVerwG 8 B 105.97 - juris Rn. 6 und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 9 B 23.01 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 49 S. 3).
  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11
    Sie ist erst dann überschritten, wenn sich die Gemeinde ohne rechtfertigende Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, das heißt, wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (Urteile vom 14. Dezember 1979 a.a.O., vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - NVwZ 1986, 925 und vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 50.88 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 81 S. 46 f.; Beschlüsse vom 30. April 1997 - BVerwG 8 B 105.97 - juris Rn. 6 und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 9 B 23.01 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 49 S. 3).
  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11
    Denn nach der Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht, die - vorbehaltlich hier nicht ersichtlicher Verstöße gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder gesetzliche Auslegungsregeln - das Revisionsgericht bindet (vgl. Urteile vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - BVerwGE 65, 61 und vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157 ), lässt sich § 12 Abs. 3 des städtebaulichen Vertrags vom 21. Dezember 1999 ein Vorbehalt der späteren Modifizierung entnehmen.
  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 50.88

    Beitragsfähikeit von erheblichen Mehrkosten - Ablehnung der Beitragsfähigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11
    Sie ist erst dann überschritten, wenn sich die Gemeinde ohne rechtfertigende Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, das heißt, wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (Urteile vom 14. Dezember 1979 a.a.O., vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - NVwZ 1986, 925 und vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 50.88 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 81 S. 46 f.; Beschlüsse vom 30. April 1997 - BVerwG 8 B 105.97 - juris Rn. 6 und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 9 B 23.01 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 49 S. 3).
  • BVerwG, 30.04.1997 - 8 B 105.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Grundsatzrevision und Feststellungen des

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11
    Sie ist erst dann überschritten, wenn sich die Gemeinde ohne rechtfertigende Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, das heißt, wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (Urteile vom 14. Dezember 1979 a.a.O., vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - NVwZ 1986, 925 und vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 50.88 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 81 S. 46 f.; Beschlüsse vom 30. April 1997 - BVerwG 8 B 105.97 - juris Rn. 6 und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 9 B 23.01 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 49 S. 3).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2008 - 9 ME 453/07

    Heranziehung von Fremdanliegern bei modifiziertem Erschließungsvertrag

  • OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 1832/99

    Grundsätzliche Ausschreibungspflicht im; Ausschreibungspflicht;

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung -

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen nach Maßgabe des BBauG und des Ortsrechts;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2009 - 15 A 2267/07

    Erhebung von Anschlussgebühren für einen Abwasseranschluss durch eine Gemeinde

  • Drs-Bund, 08.12.1992 - BT-Drs 12/3944
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 15.67

    Gemeindliche Pflicht zum Erlaß einer Ortssatzung über Erschließungsbeiträge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2021 - 13 A 1376/17

    Melatoninkapseln sind nicht generell Arzneimittel

    vgl. nur BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 9 C 11.11 -, juris, Rn. 28, m. w. N.
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 447/18

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas

    Eine Verletzung der Mitwirkungspflichten durch die Beteiligten kann die Anforderungen an die Ermittlungspflicht des Gerichts herabsetzen (BVerwG, Urt. v. 30.01.2013 - 9 C 11/11, juris Rn. 28 m.w.N.).

    Welche Anforderungen dabei an die Substantiierung gestellt werden dürfen bzw. zu stellen sind, bestimmt sich neben der prozessualen Situation auch danach, ob die zu beweisende Tatsache bzw. der entscheidungserhebliche Umstand in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.09.2006 - 3 C 34/05, juris Rn. 25; Urt. v. 30.01.2013 - 9 C 11/11, juris Rn. 29; Beschl. vom 19.10.2011 - 8 B 37/11, juris Rn. 13; Urt. v. 11.02.2014 - 8 C 49/12, juris Rn. 26 m.w.N.).

    Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass hier im Wesentlichen Umstände betroffen sind, die nicht in der eigenen Wahrnehmungssphäre der Beschwerdeführerin liegen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 30.01.2013 - 9 C 11/11, juris Rn. 28 f.; Urt. v. 27.09.2006 - 3 C 34/05, juris Rn. 25).

  • BVerwG, 21.09.2022 - 8 C 12.21

    Bekanntgabefiktion: Anforderungen an die Darlegung von Zweifeln am Zugang eines

    Zugleich kann sie bei der tatrichterlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung zum Nachteil des Betroffenen berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 und vom 30. Januar 2013 - 9 C 11.11 - BVerwGE 145, 354 Rn. 28; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 86 Rn. 45).
  • VG München, 26.03.2021 - M 28 S 20.1155

    Erschließungsbeitrag eines Fremdanliegers

    Wenn sie sich für eine Durchführung der Erschließung in Fremdregie durch Abschluss eines Erschließungsvertrags entscheidet, in dem sie einem Erschließungsunternehmer die technische Durchführung und die kostenmäßige Abwicklung der Erschließung dergestalt überträgt, dass die Herstellung der Erschließungsanlagen im Namen und auf Kosten des Erschließungsträgers erfolgt, verbleibt bei ihr kein beitragsfähiger Aufwand i.S.v. § 127 Abs. 1 BauGB, soweit sie die Durchführung der Erschließung übertragen hat (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 9 C 11/11 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 1.12.2010 - 9 C 8/09 - juris Rn. 48; BVerwG, U.v. 22.3.1996 - 8 C 17/94 - juris Rn. 34; NdsOVG, U.v. 31.1.2011 - 9 LC 132/09 - juris Rn. 48, 55).

    Ein solchermaßen ergänzter Vertrag bleibt seiner Qualität nach ein - wenn auch durch die Kostenabrede modifizierter - Erschließungsvertrag (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 9 C 11/11 - juris Rn. 11 ff., Rn. 18 ff.; BVerwG, U.v. 22.3.1996 - 8 C 17/94 - juris Rn. 34 ff.).

    Denn unter Berücksichtigung der auch im öffentlichen Recht geltenden Vertragsautonomie ist eine Gemeinde nicht ausnahmslos an ihre ursprünglich getroffene Entscheidung, in welchem Regime die Erschließung erfolgen soll, gebunden (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 9 C 11/11 - juris Rn. 19; VG Potsdam, U.v. 17.1.2014 - 12 K 1139/11 - juris Rn. 28).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber klargestellt, dass eine zeitliche Begrenzung des Rechts zur nachträglichen Modifizierung eines ursprünglich ohne Kostenabrede abgeschlossenen Vertrags nur in Betracht gezogen werden kann, wenn mit der Herstellung der Erschließungsanlage im Zeitpunkt der Vertragsmodifikation bereits begonnen wurde (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 9 C 11/11 - juris Rn. 19).

    Letztere liegen vor, wenn sich die Gemeinde ohne rechtfertigende Gründe offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für sie erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 9 C 11/11 - juris Rn. 15 ff.; BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 15).

    Dies gilt umso mehr, als es unschädlich ist, wenn einem Erschließungsträger in einem städtebaulichen Vertrag gestattet wird, die Fremdanlieger, die sich ihm gegenüber vertraglich zur Kostenübernahme verpflichtet haben, über die beitragsfähigen Kosten hinaus zu belasten, da eine solche Vereinbarung ohne Auswirkungen auf die Höhe des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes und ggf. die Berechnung des Ablösungsbetrages bleibt (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 9 C 11/11 - juris Rn. 18).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2014 - 4 LB 35/14

    Heranziehung der Grundstückseigentümer zu einem Erschließungsbeitrag;

    Trägt die Gemeinde nach dem Erschließungsvertrag den Erschließungsaufwand, sei es auch nur, um Fremdanlieger heranziehen zu können (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 30.01.2013 - 9 C 11.11 -, BVerwGE 145, 354), unterfällt auch die vom Unternehmer in Fremdregie erstellte Teilstrecke dem "Rechtsregime" der §§ 127 ff. BauGB.

    Ein Verbot der Beitragsfinanzierung kann aus § 124 BauGB a.F. nicht hergeleitet werden (BVerwG, Urt. v. 30.01.2013, a.a.O.).

    Schließlich sind nach den neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 30.01.2013, a.a.O.) Erschließungsverträge im Nachhinein modifizierbar, mit der Folge, dass beitragsfähiger Aufwand entsteht.

  • VG Frankfurt/Oder, 11.06.2020 - 3 K 1057/13

    Rechtswidrigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides wegen vollständiger

    (1) Nimmt die Gemeinde eine nach dem Vergaberecht vorgeschriebene Ausschreibung ordnungsgemäß vor und entscheidet sie sich für den billigsten Anbieter, indiziert das die Erforderlichkeit der Kosten (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 9 C 11.11 -, juris Rn. 26).

    (2) Wie angesichts des (sich aus alldem ergebenden) Fehlens einer ordnungsgemäßen Ausschreibung weiter vorzugehen ist, ergibt sich aus der schon genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Januar 2013 - 9 C 11.11 -, juris Rn. 29).

    Für diesen Fall hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Zuschlag für das teurere Angebot schlechthin unvertretbar und die dadurch verursachten Mehrkosten grob unangemessen seien (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 9 C 11.11 -, juris Rn. 26 am Ende).

    Wird wegen einer nicht ordnungsgemäßen Vergabe von Bauleistungen durch die Gemeinde eine Überprüfung der Angemessenheit der vereinbarten Vergütung erforderlich, so muss sich auch diese Prüfung - angesichts des nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB zum Ausdruck kommenden Grundsatzes der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 9 C 11.11 -, juris Rn. 24) - am billigsten Angebot orientieren, das nach den Feststellungen des Sachverständigen im Leistungszeitraum ortsüblich gewesen wäre.

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht ist sie erst dann überschritten, wenn sich die Gemeinde ohne rechtfertigende Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.1.2013 - 9 C 11.11 - BVerwGE 145, 354 = juris Rn. 24 zu § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 525/18

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas

    Eine Verletzung der Mitwirkungspflichten durch die Beteiligten kann die Anforderungen an die Ermittlungspflicht des Gerichts herabsetzen (BVerwG, Urt. v. 30.01.2013 - 9 C 11/11, juris Rn. 28 m.w.N.).

    Welche Anforderungen dabei an die Substantiierung gestellt werden dürfen bzw. zu stellen sind, bestimmt sich neben der prozessualen Situation auch danach, ob die zu beweisende Tatsache bzw. der entscheidungserhebliche Umstand in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.09.2006 - 3 C 34/05, juris Rn. 25; Urt. v. 30.01.2013 - 9 C 11/11, juris Rn. 29; Beschl. vom 19.10.2011 - 8 B 37/11, juris Rn. 13; Urt. v. 11.02.2014 - 8 C 49/12, juris Rn. 26 m.w.N.).

    Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass hier im Wesentlichen Umstände betroffen sind, die nicht in der eigenen Wahrnehmungssphäre der Beschwerdeführerin liegen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 30.01.2013 - 9 C 11/11, juris Rn. 28 f.; Urt. v. 27.09.2006 - 3 C 34/05, juris Rn. 25).

  • BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 14.14

    Vorausleistung; Umlegung; Buchgrundstück; untergehendes Grundstück; erschlossene

    Diese wird überschritten, wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, d.h. wenn infolge eines der Gemeinde zurechenbaren Verhaltens sachlich schlechthin unvertretbare Mehrkosten entstehen (BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 1979 - 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249 und vom 30. Januar 2013 - 9 C 11.11 - BVerwGE 145, 354 Rn. 24 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 26.07.2016 - 1 A 112/15

    Kalkulation der Vorausleistung bei (fehlender) Erschließungsbeitragsfähigkeit der

    Nach Satz 1 dieser Vorschrift können Beiträge nur insoweit erhoben werden, als die Erschließungsanlagen zur Nutzung der Bauflächen und der gewerblichen Flächen erforderlich sind, wobei diese Vorschrift dahin zu verstehen ist und angewendet wird, dass sich das Kriterium der Erforderlichkeit nicht nur auf die Erschließungsanlage als solche, sondern ebenso auf ihre Art und ihren Umfang sowie die für die Erschließungsanlage aufgewendeten Kosten erstreckt.(ständ. Rspr. BVerwG, u.a. Urteil vom 30.1.2013 - 9 C 11/11 -, juris Rdnr. 24; Brügelmann, BauGB, Kommentar, Stand 97. Ergänzungslieferung Febr. 2016, § 129 Rdnr. 7 ff. m.w.N.) Fallbezogen entscheidungserheblich ist die Erforderlichkeit der für die endgültige Herstellung der Fahrbahn konkret aufgewendeten Kosten.

    Das Merkmal der Erforderlichkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der den Gemeinden einen weiten Beurteilungsspielraum eröffnet und nur eine äußerste Grenze markiert, die erst überschritten ist, wenn die von der Gemeinde im Einzelfall gewählte Lösung, sei es die Anlegung einer bestimmten Erschließungsanlage überhaupt, seien es Umfang und Art ihres Ausbaus, "sachlich schlechthin unvertretbar ist".(BVerwG, Urteil vom 30.1.2013, a.a.O., Rdnr. 24 m.w.N.) Seien sachlich einleuchtende Gründe nicht ohne weiteres ersichtlich, obliege es der Gemeinde, sie aufzuzeigen.

    Gelinge ihr dies nicht, gehe das zu ihren Lasten.(so in Bezug auf die Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage: BVerwG, Urteil vom 3.3.1995 - 8 C 25/93 -, juris Rdnr. 14 m.w.N.; in Bezug auf die Erforderlichkeit von Kosten: BVerwG, Urteil vom 30.1.2013, a.a.O., Rdnr. 26 ff.) Gemessen hieran sprechen die Umstände für die Erforderlichkeit und damit die Beitragsfähigkeit der für das Aufbringen der Asphalttragschicht und der Asphaltdeckschicht angefallenen Kosten.

  • OVG Saarland, 26.07.2016 - 1 A 111/15

    Vorausleistung - voraussichtlicher Erschließungsaufwand

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 9 A 5.12

    Normenkontrollverfahren; Schmutzwasserbeitragssatzung;

  • BGH, 14.02.2023 - KVZ 38/20

    Wasserpreise Gießen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2018 - 15 A 78/16

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvertrag; Regimeentscheidung

  • VG Arnsberg, 29.09.2023 - 13 K 1553/18

    Richter in Nordrhein-Westfalen ausreichend besoldet

  • VG Potsdam, 17.01.2014 - 12 K 1139/11

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • VG Düsseldorf, 11.01.2016 - 12 K 87/14

    Klage im Ratinger "Leuchtenstreit" abgewiesen

  • VG Düsseldorf, 14.09.2023 - 6 L 1791/23

    Eilverfahren gegen den Widerruf von 77 Mietwagengenehmigungen in Düsseldorf ohne

  • BVerwG, 30.01.2019 - 6 A 1.17

    Adolf Eichmann; Akten mit Personenbezug; Amtsermittlungspflicht;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2018 - 6 A 11945/17

    Auslegung eines Erschließungsvertrages; unentgeltliche Grundstücksübereignung;

  • VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 433/13

    Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu

  • VG Neustadt, 05.03.2015 - 4 K 894/14

    Beseitigung eines Ölunfalls; verwaltungsgerichtliche Leistungsklage; Ermessen der

  • VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817

    Stilllegungsanordnung für Abfalllagerplatz

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 407/19

    Ablösung; Anlage, leitungsgebunden; Auslegung; Avalzinsen;

  • VGH Bayern, 01.12.2016 - 6 BV 16.856

    Erhebung von Straßenausbaubeitrag

  • VG Augsburg, 27.03.2019 - Au 6 K 18.1246

    Herstellungsbeitrag für eine Entwässerungseinrichtung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12

    Erstattung von Mehrkosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt

  • VG Augsburg, 13.06.2013 - Au 2 K 12.1237

    Eine Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften (auch des

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 306.16
  • VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 10.2044

    Erstattungs-/Bereicherungsansprüche; öffentlich-rechtliche Verträge;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2021 - 13 A 2432/18

    Einstufung eines Produkts als zulassungspflichtiges Arzneimittel in Abgrenzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2016 - 4 B 519/16

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2021 - 9 A 10.12
  • OVG Sachsen, 18.12.2013 - 5 D 18/07
  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 6 CS 21.1154

    Zur Rechtmäßigkeit einer modifizierenden Kostenvereinbarung zwischen

  • VGH Bayern, 01.09.2016 - 6 ZB 16.798

    Angemessenheit der Kosten für Straßenausbau

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2015 - 5 N 8.14

    Straßenbaubeitrag; Erschließungsbeitrag; Ausbauvertrag; Erschließungsvertrag;

  • VGH Bayern, 23.02.2015 - 6 ZB 13.978

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; natürliche Betrachtungsweise;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2020 - 6 A 11143/19

    Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung der Fahrbahn einschließlich der

  • VG Potsdam, 06.09.2018 - 8 K 148/12

    Notwendigkeit der preisrechtlichen Überprüfung eines Fremdleistungsentgelts bei

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 307.16

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße;

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 k 133.20

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 6 A 10976/20

    Wiederkehrende Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege; Bestimmtheit; Ermittlung

  • VG Augsburg, 27.11.2014 - Au 2 K 13.342

    Erschließungsbeitragsrecht

  • VG Augsburg, 27.11.2014 - Au 2 K 13.343

    Erschließungsbeitragsrecht; Satzungsrecht (Maßstabsregelung zur Ermittlung des

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.06.2022 - 2 LB 19/20

    Unfallfürsorge; berufsbedingte Erkrankung eines beamteten Chemielehrers;

  • VG Koblenz, 13.07.2020 - 3 K 1107/19

    Stadt Birkenfeld durfte Kosten für Grabherstellung auf Bürger abwälzen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2020 - 9 A 1692/17

    Berücksichtigen der Gewinne aus der Stromerzeugung und Fernwärmeerzeugung der

  • BVerwG, 09.02.2022 - 9 BN 4.21

    Keine Pflicht zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens

  • VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1826

    Rüge der Besorgnis der Befangenheit

  • BVerwG, 27.02.2020 - 9 BN 2.19

    Zurückverweisung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht

  • OVG Sachsen, 20.06.2018 - 5 A 749/12

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung, Abwasserbeitrag, Gesamtschuldner,

  • VGH Bayern, 28.02.2019 - 9 ZB 17.2500

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung

  • VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 247/15

    Verwendungszulage - Beweislast; Darlegungslast; Elternzeit; haushaltsrechtliche

  • VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 250/15

    Gewährung einer Verwendungszulage - Beweislast; Darlegungslast;

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 LB 3/13

    Einrechnung der Kosten für den Erwerb der Straßenfläche in den

  • BVerwG, 20.07.2022 - 9 BN 1.22

    Rüge der Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Amtsermittlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2015 - 15 A 16/11

    Erstattung von Kanalbaukosten bei Zuordnung zur Grundstücksentwässerung;

  • VG Arnsberg, 29.09.2023 - 13 K 1555/18
  • VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 252/15

    Zahlung einer Zulage wegen Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes - Beweislast;

  • VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 115/15

    Änderung der Nutzung eines Gebäudes; Bürogebäude statt Wohnnutzung

  • VG Stuttgart, 19.06.2015 - 2 K 1880/12

    Kosten für eine fiktive Erschließungsanlage

  • BVerwG, 09.02.2022 - 9 BN 5.21

    Auslegung und Anwendung des landesrechtlichen Aufwandsüberschreitungsverbots nach

  • OVG Sachsen, 20.06.2018 - 5 A 746/12

    Abwasserbeitrag, wirtschaftliche Einheit, Vorfälligkeits-nachlass,

  • VG Greifswald, 03.04.2014 - 3 A 134/12

    Beitragsfähigkeit der Kosten für archäologische Arbeiten

  • VG Arnsberg, 29.09.2023 - 13 K 1554/18
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2022 - 11 N 58.18

    Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV); Beanstandung;

  • VG Frankfurt/Oder, 09.03.2023 - 3 K 2008/16
  • VG Ansbach, 28.03.2022 - AN 17 K 20.00982

    Erfolglose Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten - Nutzungsuntersagung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2020 - 1 N 66.19

    Zum Ermessen der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) bei der

  • OLG Nürnberg, 27.05.2020 - 4 U 506/20

    Zur Auslegung eines Erschließungsvertrags

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2018 - 9 M 1.18

    Verbesserung im Sinn des § 8 Abs 2 S 1 KAG (juris: KAG BB); Verbesserung des

  • VG Augsburg, 22.08.2016 - Au 7 S 16.997

    Fahrerlaubnisentziehung

  • VG Düsseldorf, 03.11.2022 - 21 K 2235/22

    Aufstiegsfortbildung, Rückforderung, regelmäßige Teilnahme, Teilnahmenachweis,

  • VG Potsdam, 19.02.2020 - 1 K 143/16
  • OVG Sachsen, 09.12.2013 - 5 A 188/12

    Erschließungsbeitrag, Vorausleistung, Herstellung zu DDR-Zeiten,

  • VG Berlin, 28.11.2019 - 13 K 94.16

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Land Berlin: beitragsfähiger

  • OVG Sachsen, 12.12.2013 - 5 A 213/12

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Erschließungsbeiträge, endgültige

  • VG Würzburg, 02.12.2020 - W 2 K 19.864

    Vorauszahlung auf Straßenausbaubeitrag rechtswidrig (Einzelfall)

  • VG Berlin, 01.10.2020 - 13 K 112.12
  • VG Berlin, 28.11.2019 - 13 K 88.16

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Land Berlin: beitragsfähiger

  • VG Berlin, 07.12.2022 - 4 K 347.18

    Beitrag zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen;

  • VG Köln, 09.08.2022 - 7 K 1674/18
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