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   BVerwG, 31.01.2020 - 6 B 35.19   

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https://dejure.org/2020,2248
BVerwG, 31.01.2020 - 6 B 35.19 (https://dejure.org/2020,2248)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2020 - 6 B 35.19 (https://dejure.org/2020,2248)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2020 - 6 B 35.19 (https://dejure.org/2020,2248)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 3, § 108 Abs. 2; TKG § 10, § 11, §§ 27 ff., § 42
    Drittmarktkonstellation; Entgeltregulierung; Hinweispflicht; Hybrid-Produkt; Kausalität; Markt für Festnetztelefonanschlüsse; Missbrauchsaufsichtliche Verfügung; Vorenthaltung von LTE-Kapazitäten auf Vorleistungsebene

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 86 Abs 3 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, § 10 TKG 2004, § 11 TKG 2004

  • Wolters Kluwer

    Kausalzusammenhang zwischen der Marktbeherrschung und dem missbilligten Verhalten bzw. seiner wettbewerbsbeeinträchtigenden Wirkung als Voraussetzung für den Erlass einer Missbrauchsverfügung in den sog. Drittmarktkonstellationen; Tatrichterliche Würdigung und Bewertung ...

  • rewis.io

    Kausalzusammenhang zwischen Marktbeherrschung und missbilligtem Verhalten bzw. seiner wettbewerbsbeeinträchtigenden Wirkung als Voraussetzung einer Missbrauchsverfügung bei Drittmarktkonstellationen

  • doev.de PDF

    Kausalzusammenhang zwischen Marktbeherrschung und missbilligtem Verhalten bzw. seiner wettbewerbsbeeinträchtigenden Wirkung als Voraussetzung einer Missbrauchsverfügung bei Drittmarktkonstellationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    TKG § 10 ; TKG § 42 Abs. 4 ; GWB § 19 Abs. 1
    Kausalzusammenhang zwischen der Marktbeherrschung und dem missbilligten Verhalten bzw. seiner wettbewerbsbeeinträchtigenden Wirkung als Voraussetzung für den Erlass einer Missbrauchsverfügung in den sog. Drittmarktkonstellationen; Tatrichterliche Würdigung und Bewertung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Missbrauchsverfügung nach dem TKG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 351
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.04.2007 - 6 C 21.06

    Missbrauchsaufsicht, besondere Missbrauchsaufsicht, allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2020 - 6 B 35.19
    Fehlt es an einem in einem Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahren gemäß §§ 10 und 11 TKG als regulierungsbedürftig festgelegten Markt, kommt nach der Rechtsprechung des Senats der Erlass einer auf § 42 TKG gestützten missbrauchsaufsichtlichen Verfügung der Bundesnetzagentur nicht mehr in Betracht (BVerwG, Urteil vom 18. April 2007 - 6 C 21.06 - BVerwGE 128, 305 Rn. 17 ff.).

    Diese Rechtssätze des Verwaltungsgerichts weichen jedoch nicht von denjenigen tragenden Rechtssätzen ab, die der Senat in dem von der Klägerin genannten Urteil vom 18. April 2007 - 6 C 21.06 - (BVerwGE 128, 305) aufgestellt hat.

    Dieser ist - soweit im vorliegenden Zusammenhang von Interesse - zwar der Rechtssatz zu entnehmen, dass es für den Anwendungsbereich des § 42 TKG nicht auf den Markt ankommt, auf dem das marktmächtige Unternehmen seine umstrittene Tätigkeit entfaltet, sondern auf den Markt, auf dem die Wirkungen dieser Tätigkeit eintreten (BVerwG, Urteil vom 18. April 2007 a.a.O. Rn. 16).

    Denn die Anwendung des § 42 TKG scheiterte bereits daran, dass die Bundesnetzagentur den sachlich relevanten Markt nicht zuvor nach § 10 TKG definiert und die beträchtliche Marktmacht eines der in § 42 Abs. 1 Satz 1 TKG genannten Unternehmen auf diesem Markt nicht im Wege einer Marktanalyse nach § 11 TKG festgestellt hatte (BVerwG, Urteil vom 18. April 2007 a.a.O. Rn. 17).

    Zum anderen hat er in diesem Zusammenhang auf sein bereits erwähntes, zu § 42 TKG ergangenes Urteil vom 18. April 2007 - 6 C 21.06 - (BVerwGE 128, 305 Rn. 16) verwiesen.

  • BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 18.09

    Entgeltgenehmigung; Nahbereichsprodukt; Homezone-Produkt; Vorleistungsentgelt;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2020 - 6 B 35.19
    aa) In Bezug auf § 28 TKG, der das missbräuchliche Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten verbietet, hat der Senat bereits entschieden, dass eine relevante Beeinträchtigung nicht nur auf dem beherrschten Markt, sondern auch auf einem Drittmarkt eintreten kann, sofern ein Kausalzusammenhang zwischen der Marktbeherrschung und dem missbilligten Verhalten bzw. seiner wettbewerbsbeeinträchtigenden Wirkung gegeben ist (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2010 - 6 C 18.09 - Buchholz 442.066 § 28 TKG Nr. 3 Rn. 16).

    Zwar reicht es für die Kausalität zwischen der marktbeherrschenden Stellung und ihrer missbräuchlichen Ausnutzung, wenn die Wettbewerbsschädlichkeit einer Maßnahme im Ergebnis gerade daraus erwächst, dass sie von einem marktmächtigen Unternehmen praktiziert wird (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2010 - 6 C 18.09 - Buchholz 442.066 § 28 TKG Nr. 3 Rn. 28).

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2020 - 6 B 35.19
    In der Rechtsprechung des Senats ist demnach geklärt, dass in den sogenannten Drittmarktkonstellationen - erstens - diejenigen Grundsätze herangezogen werden können, die der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 19 GWB zugrunde liegen und zu denen insbesondere auch das Kausalitätserfordernis gehört (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2003 - KZR 16/02 - BGHZ 156, 379 ).
  • BVerwG, 21.01.2019 - 6 B 120.18

    Leerung der Hosentaschen einer Person und Betrachtung der vorgezeigten

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2020 - 6 B 35.19
    Kann der mit der Klage verfolgte Neubescheidungsanspruch aber schon aus diesem Grund keinen Erfolg haben, steht dies analog § 144 Abs. 4 VwGO bereits der Zulassung der Revision entgegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 6 B 120.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:210119B6B120.18.0] - juris Rn. 32 m.w.N.).
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