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   BayObLG, 02.09.1982 - 1 BReg Z 101/81   

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BayObLG, 02.09.1982 - 1 BReg Z 101/81 (https://dejure.org/1982,11019)
BayObLG, Entscheidung vom 02.09.1982 - 1 BReg Z 101/81 (https://dejure.org/1982,11019)
BayObLG, Entscheidung vom 02. September 1982 - 1 BReg Z 101/81 (https://dejure.org/1982,11019)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Vorbescheides zur Vermeidung der Erteilung eines unrichtigen Erbscheins; Beweislast hinsichtlich der Existenz einer letztwilligen Verfügung für den Fall der Ehescheidung; Ermittlung des Willens des Erblassers durch Auslegung bei Nichteindeutigkeit

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  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

    Auszug aus BayObLG, 02.09.1982 - 1 BReg Z 101/81
    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1) gemäß § 20 Abs. 1 , § 29 Abs. 4 FGG folgt sowohl aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1973, 188/189) als auch daraus, daß das von ihr aufgrund des Testaments vom 23.6.1979 in Anspruch genommene Alleinerbrecht durch den angefochtenen Beschluß beeinträchtigt wird (BGH FamRZ 1974, 645/646; BayObLGZ 1973, 224/226; 1981, 69; 1982, 236/238 f. = Rpfleger 1982, 266 LS).

    Der Erblasser, nach welchem der Erbschein erteilt werden soll, war - wie sich aus den verfahrensrechtlich gebotenen Ermittlungen des Senats zur Staatsangehörigkeit (BayObLGZ 1982, 236/239 und Senatsbeschluß vom 27.11.1980 - BReg. 1 Z 78/80; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 73 RdNr. 5; § 27 RdNr. 45 Fn. 3, Jansen FGG 2. Aufl. § 27 RdNr. 40 mit Fn. 258; vgl. BGHZ 53, 128/131 f.; BayObLG Rpfleger 1975, 304) nunmehr eindeutig ergibt - französischer Staatsangehöriger, wahrscheinlich aufgrund Einbürgerung, besaß jedoch ausweislich des Schreibens des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Saarbrücken - Einwohnermeldeamt - vom 7.10.1981 laut Schreiben der Regierung des Saarlandes vom 21.4.1958 (M.d.I.-B/2-22-11) auch die deutsche Staatsangehörigkeit; insoweit kann dahingestellt bleiben, ob der Erblasser die durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund rassischer Verfolgung zwischen 1933 bis 1945 förmlich nicht verloren oder ob er nach Art. 116 Abs. 2 Satz 2 GG nicht als ausgebürgert gegolten hat, weil er nach dem Ende des 2. Weltkriegs 1945 seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland genommen und einen entgegengesetzten Willen nicht zum Ausdruck gebracht hat.

    Wegen der doppelten Staatsangehörigkeit des Erblassers liegt ein Fall mit Auslandsberührung vor, der in jeder Verfahrenslage zur Prüfung der internationalen Zuständigkeit Anlaß gibt (BayObLGZ 1981, 145/147 und 246/250; 1982, 236/239, sowie ständige Rechtsprechung).

    Wäre dies nämlich der Fall, so müßte wegen des dann insoweit gemäß Art. 28 EGBGB zu beachtenden französischen Rechts (nach dem Grundsatz "lex rei sitae") wegen der deshalb eintretenden Nachlaßspaltung (vgl. Senatsbeschluß vom 16.8.1982 - BReg. 1 Z 73/82 = BayObLGZ 1982 Nr. 44; Ferid/Firsching Internationales Erbrecht 3. Aufl. Stichwort "Frankreich" Grdz D I RdNrn. 6, 7, 8, 11, 12 und Stichwort "Deutschland" Grdz C III RdNrn. 20, 21), die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte (unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers) verneint werden (zu allem BayObLG a.a.O. und BayObLGZ 1982, 236/243 = Rpfleger 1982, 266 LS).

    Denn die Feststellung einer effektiven Staatsangehörigkeit dient nur dem Zweck, eine einheitliche Anknüpfung an ein Heimatrecht zu gewährleisten (vgl. BGH FamRZ 1981, 651/652; 1980, 673/674 und 1979, 696/698 f.; BayObLGZ 1982, 236/241).

  • BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
    Auszug aus BayObLG, 02.09.1982 - 1 BReg Z 101/81
    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1) gemäß § 20 Abs. 1 , § 29 Abs. 4 FGG folgt sowohl aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1973, 188/189) als auch daraus, daß das von ihr aufgrund des Testaments vom 23.6.1979 in Anspruch genommene Alleinerbrecht durch den angefochtenen Beschluß beeinträchtigt wird (BGH FamRZ 1974, 645/646; BayObLGZ 1973, 224/226; 1981, 69; 1982, 236/238 f. = Rpfleger 1982, 266 LS).

    Die Ankündigung des Amtsgerichts an die Beteiligten, es beabsichtige, sofern nicht binnen einer bestimmten Frist Beschwerde eingelegt werde, einen Erbschein nach dem bezeichneten Inhalt zu erteilen, ist eine beschwerdefähige Verfügung: ein solcher Vorbescheid ist stets dann zulässig, wenn eine Vorklärung der Sach- und Rechtslage geboten ist, um die Erteilung eines unrichtigen und später wieder einzuziehenden Erbscheins zu vermeiden (BGHZ 20, 255/256; BayObLGZ 1981, 69 f., 1982, 236/239 und ständige Rechtsprechung).

    Dem steht nicht entgegen, daß alle widersprechenden Erbscheinsanträge der Beteiligten dann Gegenstand des Vorbescheids sind, wenn das Nachlaßgericht zweifelsfrei zu erkennen gegeben hat, daß es entgegenstehende Erbscheinsanträge für unbegründet halte, sie also ablehnen werde (BayObLGZ 1981, 69/70; OLG Hamm DNotZ 1977, 751/752 und OLGZ 1970, 117/118).

  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 02.09.1982 - 1 BReg Z 101/81
    Ob eine Verfügung von Todes wegen der Auslegung fähig und bedürftig ist, ist eine Rechtsfrage, die vom Rechtsbeschwerdegericht nachzuprüfen und deren Verkennung als eine Gesetzesverletzung i.S. des § 27 FGG anzugehen ist (BayObLGZ 1976, 67/74 f.; 1979, 427/431; 1982, 59/65; BayObLG Rpfleger 1980, 471 f., je mit Nachw.).

    Die Auslegung der letztwilligen Anordnungen des Erblassers im Testament vom 23.6.1979 durch die Vorinstanzen begegnet weder hinsichtlich der angenommenen Erbeinsetzungen noch hinsichtlich der angeordneten Testamentsvollstreckung Bedenken (zur Zulässigkeit der Einsetzung eines Miterben zum Testamentsvollstrecker s. Palandt Anm. 3, MünchKomm RdNr. 11, je zu § 2197 BGB; vgl. BayObLGZ 1976, 67).

  • OLG Düsseldorf, 29.08.1980 - 3 W 147/80
    Auszug aus BayObLG, 02.09.1982 - 1 BReg Z 101/81
    Ob eine Verfügung von Todes wegen der Auslegung fähig und bedürftig ist, ist eine Rechtsfrage, die vom Rechtsbeschwerdegericht nachzuprüfen und deren Verkennung als eine Gesetzesverletzung i.S. des § 27 FGG anzugehen ist (BayObLGZ 1976, 67/74 f.; 1979, 427/431; 1982, 59/65; BayObLG Rpfleger 1980, 471 f., je mit Nachw.).

    1 Z 166/76">1977, 59/65; 1976 67/76; BayObLG Rpfleger 1980, 471 f.).

  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus BayObLG, 02.09.1982 - 1 BReg Z 101/81
    Die Ankündigung des Amtsgerichts an die Beteiligten, es beabsichtige, sofern nicht binnen einer bestimmten Frist Beschwerde eingelegt werde, einen Erbschein nach dem bezeichneten Inhalt zu erteilen, ist eine beschwerdefähige Verfügung: ein solcher Vorbescheid ist stets dann zulässig, wenn eine Vorklärung der Sach- und Rechtslage geboten ist, um die Erteilung eines unrichtigen und später wieder einzuziehenden Erbscheins zu vermeiden (BGHZ 20, 255/256; BayObLGZ 1981, 69 f., 1982, 236/239 und ständige Rechtsprechung).

    Sind mehrere einander widersprechende Erbscheinsanträge gestellt worden und kündigt das Nachlaßgericht an, es werde Erbschein nach einem bestimmten Antrag erteilen, so liegt darin zwar zugleich die Eröffnung, daß es die abweichenden Anträge ablehnen werde (BGHZ 20, 255/257); eine endgültige (u.a. mich Kosten - gemäß §§ 2, 107, 130 Abs. 1 KostO - auslösende) Entscheidung über diese für unbegründet gehaltenen Anträge liegt damit aber ebensowenig vor wie über den für begründet gehaltenen Antrag.

  • BGH, 17.04.1980 - IVa ZR 8/80

    Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit im deutschen internationalen Privatrecht

    Auszug aus BayObLG, 02.09.1982 - 1 BReg Z 101/81
    Mit den Vorinstanzen muß mithin die deutsche Staatsangehörigkeit des Erblassers als die effektive angesehen werden (vgl. BGH FamRZ 1980, 673/674 = NJW 1980, 2016 = IPRAX 1981, 25 f. m.Anm. Firsching S. 14 ff.; …

    Denn die Feststellung einer effektiven Staatsangehörigkeit dient nur dem Zweck, eine einheitliche Anknüpfung an ein Heimatrecht zu gewährleisten (vgl. BGH FamRZ 1981, 651/652; 1980, 673/674 und 1979, 696/698 f.; BayObLGZ 1982, 236/241).

  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus BayObLG, 02.09.1982 - 1 BReg Z 101/81
    Danach ist es nicht zu beanstanden, daß das Landgericht das Testament vom 23.6.1979 einer Auslegung unterzogen hat, denn sein Wortlaut ist nicht völlig klar und eindeutig (nur in diesem Fall wäre eine Auslegung ausgeschlossen: BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1965, 53/56); vielmehr kann - wie auch die unterschiedlichen Meinungen der Beteiligten zeigen - die für die Entscheidung wesentliche Frage, ob die Beteiligte zu 1) und die drei Töchter des Erblassers Miterbinnen zu den von den Vorinstanzen angenommenen Bruchteilen geworden sind oder ob nur die Beteiligte zu 1) nach dem Willen des Erblassers seine Erbin sein sollte und seine Töchter nur Vermächtnisnehmerinnen, hier nur durch Auslegung beantwortet werden.
  • BayObLG, 26.05.1982 - BReg. 2 Z 30/82

    Zum Selbstkontrahierungsrecht des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BayObLG, 02.09.1982 - 1 BReg Z 101/81
    Demzufolge durfte es das Landgericht auch offen lassen, ob insbesondere der Beteiligten zu 1), wenn sie als Testamentsvollstreckerin die ihr zugedachten Grundbesitzanteile an sich selbst überträgt (vgl. BayObLG Beschluß vom 26.5.1982 - BReg. 2 Z 30/82 = Rpfleger 1982, 266 LS.) und die alle Erben gleichermaßen beschwerenden Nachlaßverbindlichkeiten - vor allem die Vermächtnisse ( § 1967 Abs. 2 BGB ) - erfüllt hat, noch ein wirtschaftlicher Vorteil an der übrigen Erbschaft zukommt.
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81

    Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines

    Auszug aus BayObLG, 02.09.1982 - 1 BReg Z 101/81
    Ob eine Verfügung von Todes wegen der Auslegung fähig und bedürftig ist, ist eine Rechtsfrage, die vom Rechtsbeschwerdegericht nachzuprüfen und deren Verkennung als eine Gesetzesverletzung i.S. des § 27 FGG anzugehen ist (BayObLGZ 1976, 67/74 f.; 1979, 427/431; 1982, 59/65; BayObLG Rpfleger 1980, 471 f., je mit Nachw.).
  • BayObLG, 21.04.1971 - BReg. 3 Z 2/71
    Auszug aus BayObLG, 02.09.1982 - 1 BReg Z 101/81
    Dabei müssen die Schlußfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich sind, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe gelegen haben (BayObLGZ 19[...], 427/433; 1971, 147/154; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 42, Jansen RdNr. 14, je zu § 27 FGG ).
  • BayObLG, 17.12.1979 - BReg. 1 Z 76/79
  • BGH, 12.03.1981 - IVa ZR 111/80

    Zur Schreibhilfe bei eigenhändiger Unterschrift und zur Gültigkeit einer Ehe im

  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

  • BGH, 17.12.1969 - IV ZR 750/68

    Berücksichtigung neuer Tatsachen im Revisionsverfahren

  • BGH, 06.05.1959 - V ZR 97/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.06.1979 - IV ZB 122/78

    Anfechtbarkeit der Androhung eines Zwangsgeldes in Familiensachen -

  • BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82

    Testamentarische Erbfolge mit Auslandsberührung im Falle des teilweisen Widerrufs

  • BayObLG, 11.07.1973 - BReg. 1 Z 2/73

    Vormundschaftsgericht; Genehmigung; Ausschluß; Abänderungsbefugnis; Aufschiebende

  • OLG Hamm, 14.02.1977 - 15 W 159/75
  • BayObLG, 10.04.1981 - BReg. 1 Z 5/81
  • BayObLG, 17.04.1975 - BReg. 1 Z 118/74

    Internationale Zuständigkeit; Von Amts wegen; Prüfung; Verfahren

  • BayObLG, 07.08.1973 - BReg. 1 Z 36/73
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