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   BayObLG, 09.08.2023 - 206 StRR 190/23   

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https://dejure.org/2023,20701
BayObLG, 09.08.2023 - 206 StRR 190/23 (https://dejure.org/2023,20701)
BayObLG, Entscheidung vom 09.08.2023 - 206 StRR 190/23 (https://dejure.org/2023,20701)
BayObLG, Entscheidung vom 09. August 2023 - 206 StRR 190/23 (https://dejure.org/2023,20701)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Corona, Falschdokumentation Coronaschutzimpfung, Beihilfe, Impfpass, Strafzumessung, persönliches Merkmal

  • BAYERN | RECHT

    IfSG § 74 Abs. 2, § 73 Abs. 1a Nr. 8, § 22 Abs. 1; StGB § 26, § 27
    Zur Strafbarkeit des Annehmens des Angebots einer unrichtigen Dokumentation einer Coronaschutzimpfung

  • rewis.io

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Revision, Arzt, Minderung, Rechtsfolgenausspruch, Berufung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Staatsanwaltschaft, Beihilfe, Generalstaatsanwaltschaft, Therapie, Strafe, Strafrahmenverschiebung, Gesamtgeldstrafe, Anwendung des Zweifelssatzes

  • strafrechtsiegen.de

    Beihilfe zur Impfpassfälschung bei Annahme eines Impfpassfälschungsangebots des Arztes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision in einem Verfahren wegen des Vorwurfs der Anstiftung zum Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz ; Übersehen von Strafmilderungsgründen

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Corona: Annahme eines Impfpassfälschungsangebot - Beihilfe zur Impfpassfälschung

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21

    Anstiftung (doppelter Anstiftervorsatz; Konkretisierung der Haupttat; omnimodo

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2023 - 206 StRR 190/23
    Es hat dabei zutreffend gesehen, dass eine solche nicht nur dann in Betracht kommt, wenn noch kein Tatentschluss des Haupttäters vorliegt und dieser vom Anstifter erst geweckt wird, sondern auch dann, wenn der Haupttäter zu derartigen Taten bereits allgemein bereit ist, diese Bereitschaft auch aufgezeigt oder sogar selbst die Initiative zu den Taten ergriffen hat, er aber erst durch den Teilnehmer zu einer konkret-individuellen Tat bestimmt wird (vgl. BGH, Urt. v. 1. Juli 2021, 3 StR 84/21, NStZ-RR 2021, 273, 274; Urt. v. 7. Februar 2017, 1 StR 231/16, NStZ 2017, 401, 402).
  • BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16

    Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2023 - 206 StRR 190/23
    Es hat dabei zutreffend gesehen, dass eine solche nicht nur dann in Betracht kommt, wenn noch kein Tatentschluss des Haupttäters vorliegt und dieser vom Anstifter erst geweckt wird, sondern auch dann, wenn der Haupttäter zu derartigen Taten bereits allgemein bereit ist, diese Bereitschaft auch aufgezeigt oder sogar selbst die Initiative zu den Taten ergriffen hat, er aber erst durch den Teilnehmer zu einer konkret-individuellen Tat bestimmt wird (vgl. BGH, Urt. v. 1. Juli 2021, 3 StR 84/21, NStZ-RR 2021, 273, 274; Urt. v. 7. Februar 2017, 1 StR 231/16, NStZ 2017, 401, 402).
  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06

    Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2023 - 206 StRR 190/23
    Fehlt eine solche, ist die Tat mit einer anschaulichen und verständlichen Wortbezeichnung so genau wie möglich zu bezeichnen (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl. 2023, § 260 Rn. 23; vgl. BGH, Beschl. v. 16. Januar 2007, 4 StR 574/06, NStZ-RR 2007, 149: nicht genügend ist Bezeichnung "Verstoß gegen das WaffG").
  • BayObLG, 06.11.2023 - 207 StRR 328/23

    Notwendige Feststellungen in den Urteilsgründen zur Beurteilung der Strafbarkeit

    Je nach festgestellter Tatsachengrundlage wird eine Verurteilung wegen Anstiftung oder Beihilfe zu den Straftaten des anderweitigen Verfolgten Dr. A. nach § 278 a. F. StGB und § 74 Abs. 2 IfSG zu prüfen und bejahendenfalls die zwingende Strafmilderung nach §§ 28 Abs. 1, 49 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu beachten sein (vgl. zu diesen Fragen eingehend Beschluss des BayObLG vom 09.08.2023, 206 StRR 190/23, zitiert nach juris).
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