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   BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97   

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https://dejure.org/1998,5632
BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97 (https://dejure.org/1998,5632)
BayObLG, Entscheidung vom 18.02.1998 - 5St RR 117/97 (https://dejure.org/1998,5632)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - 5St RR 117/97 (https://dejure.org/1998,5632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Ehrverletzung: Begründungsanforderung an Freispruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1982
  • ZUM 1998, 502
  • JR 1998, 384
  • BayObLGSt 1998, 15
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97
    Nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts für die Zuordnung einer Äußerung oder Handlung als Kunstwerk (NStZ 1985, 211/212) ist insbesondere bedeutsam, inwieweit eine "freie schöpferische Gestaltung" vorliegt, "in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnis des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden".

    Andererseits fiele auch die Satire der sogenannten "engagierten Kunst" unter Art. 5 Abs. 3 GG (BVerfGE 67, 213/228 = NJW 1985, 261 ).

    So ist etwa ein Eingriff (eines Kunstwerks) in das durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Persönlichkeitsrecht, wozu auch die Ehre gehört, durch die Freiheit künstlerischer Betätigung nicht ausnahmslos gedeckt (BVerfGE 67, 213/228 NJW 1985, 261 ; BVerfGE 75, 369/380 = NJW 1987, 2661 ; Hentschel a.a.O. S. 1941 ff. m. w. N.).

    Eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts, sofern sie zweifelsfrei feststellbar ist, kann durch die Kunstfreiheit nicht gerechtfertigt werden (BVerfG NStZ 1985, 211/212).

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97
    Bereits in einem die Konzert- oder Vortragstätigkeit des Angeklagten betreffenden Urteil des Senats vom 15.7.1993 (BayObLGSt 1993, 111 ff.) wurde dargelegt, daß die Satire als Kunstgattung mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen arbeitet (BVerfG NJW 1987, 2661 ).

    So ist etwa ein Eingriff (eines Kunstwerks) in das durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Persönlichkeitsrecht, wozu auch die Ehre gehört, durch die Freiheit künstlerischer Betätigung nicht ausnahmslos gedeckt (BVerfGE 67, 213/228 NJW 1985, 261 ; BVerfGE 75, 369/380 = NJW 1987, 2661 ; Hentschel a.a.O. S. 1941 ff. m. w. N.).

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97
    Die Äußerung muß jenseits polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen (BVerfGE 82, 2'72 = NJW 1991, 95 m. w. N.).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97
    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1995, 26/27) ist Ziel der Deutung die Ermittlung des objektiven Sinns einer Äußerung.
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97
    Der erhöhte Begründungszwang hinsichtlich des ermittelten Sinnes einer Handlung oder Äußerung ergibt sich daraus, daß schon aus dem Grundrechtsschutz selbst Anforderungen an die Sinnermittlung abzuleiten sind (BVerfGE 85, 1/13 f.).
  • BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90

    Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97
    Bei den Darlegungen des Landgerichts bleibt offen, ob das Landgericht rechtlich den Begriff des Vorsatzes, der lediglich das Bewußtsein umfassen muß, daß die Äußerung nach ihrem objektiven Sinn eine Mißachtung darstellt, nicht aber eine besondere Beleidigungsabsicht fordert (BGH NStZ 1992, 34 ), oder aber die Beweisanforderungen verkannt hat.
  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 1215/87

    Nationalhymne

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97
    Diese Verfassungsbestimmung käme aber nicht zur Anwendung, wenn der "Kunstbezug" künstlerisch (satirisch) verfremdeter Meinungsäußerungen nur gering wäre, die Kunst dabei also im wahrsten Sinn des Wortes nur Beiwerk wäre, die Meinungsäußerung demnach an erster Stelle stünde und als Hauptanliegen des Künstlers angesehen werden müßte (BVerfG NJW 1990, 1985 ; Hentschel NJW 1990, 1937/1943; Otto JR 1983, 1/10 und NJW 1986, 1206/1220).
  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93

    Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97
    Art. 5 Abs. 3 GG wäre nicht einschlägig, wenn verfahrensgegenständliche Äußerungen offenkundig weder eine Satire noch eine andere Kunstform darstellten (BVerfGE 82, 1/6 = NJW 1990, 2541 ; BVerfG NJW 1993, 1462 ).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 680/86

    Hitler-T-Shirt

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97
    Art. 5 Abs. 3 GG wäre nicht einschlägig, wenn verfahrensgegenständliche Äußerungen offenkundig weder eine Satire noch eine andere Kunstform darstellten (BVerfGE 82, 1/6 = NJW 1990, 2541 ; BVerfG NJW 1993, 1462 ).
  • BayObLG, 07.03.1983 - RReg. 2 St 140/82

    Zur Beleidigung durch Verweigerung des Eintritts in eine Gaststätte

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97
    Nach herrschender Meinung ist allerdings bei den Straftatbeständen der §§ 185, 186 StGB die Prüfung des Rechtfertigungsgrunds aus § 193 StGB erst erlaubt, wenn zuvor der objektive und subjektive Tatbestand der Beleidigung oder der üblen Nachrede festgestellt wurde (BGHSt 4, 194/197; 11, 273/276; BayObLGSt 1983, 32/35; vgl. auch Graul NStZ 1991, die die Feststellung nur des objektiven, nicht aber des subjektiven Tatbestands für erforderlich hält).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

  • BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92

    Peter Gauweiler

  • BGH, 12.02.1958 - 4 StR 189/57
  • BGH, 28.11.1972 - 1 StR 399/72
  • BGH, 28.04.1953 - 3 StR 502/52

    Rechtsmittel

  • RG, 07.11.1913 - V 484/13

    1. Unlauterer Wettbewerb. Welche Anforderungen sind an die Verneinung des inneren

  • BayObLG, 18.05.1998 - 3 ObOWi 54/98

    Pflichten des Besitzers von Abfällen

    Es hat aber relevante tatsächliche Umstände nicht geklärt, ohne ausgeführt zu haben, dass insoweit Feststellungen nicht hätten getroffen werden können (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 18.2.1998 - 5St RR 117/97).
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