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   BayObLG, 25.11.2003 - 1Z RR 6/02   

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BayObLG, 25.11.2003 - 1Z RR 6/02 (https://dejure.org/2003,4904)
BayObLG, Entscheidung vom 25.11.2003 - 1Z RR 6/02 (https://dejure.org/2003,4904)
BayObLG, Entscheidung vom 25. November 2003 - 1Z RR 6/02 (https://dejure.org/2003,4904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 839; ; ZPO § ... 717 Abs. 2; ; ZPO § 788 Abs. 2; ; GVG § 17 Abs. 2; ; GVG § 17a Abs. 5; ; VwZVG Art. 26 Abs. 7 Satz 1; ; VwZVG Art. 28; ; KAG Art. 10 Nr. 2; ; KAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 1.b; ; KAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 2.b; ; KAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 5.a; ; KAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 5.b; ; KAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 5.dd; ; AO § 3 Abs. 4; ; AO § 37 Abs. 2; ; AO § 218; ; AO § 227; ; AO § 240

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs im Erschließungsbeitragsrecht - Zivilrechtsweg bei Ansprüchen mit öffentlich-rechtlicher Rechtsgrundlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfang des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inhaltliche Überprüfbarkeit der Rechtswegfrage durch das Berufungsgericht; Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Säumniszuschläge und Mahngebühr wegen Aufhebung des Vorausleistungsbescheids ; Vollstreckung von Erschließungsbeitrags- bzw. ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 318
  • BayObLGZ 2003, 325
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2003 - 1Z RR 6/02
    Ihr hat sich das Bundesverwaltungsgericht - für Fälle, in denen die Behörde die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts angeordnet hat, der sich im Anfechtungsprozess als rechtswidrig erweist - angeschlossen und den Kläger auf den (verschuldensunabhängigen) öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungs- bzw. den (nur bei Verschulden gegebenen) Amtshaftungsanspruch verwiesen (NVwZ 1991, 270 f.).

    b) In Betracht kommt der Folgenbeseitigungsanspruch, auf den BVerwG NVwZ 1991, 270/271 als die an Stelle der abgelehnten Analogie zu § 717 Abs. 2 ZPO (neben dem Amtshaftungsanspruch) gegebene Rechtschutzmöglichkeit verweist.

  • BGH, 16.11.2000 - III ZR 1/00

    Schadensersatz wegen amtspflichtwidriger Vollziehung eines Haftungsbescheids

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2003 - 1Z RR 6/02
    Er hat die Ablehnung eines Schadensersatzanspruchs in entsprechender Anwendung von § 717 Abs. 2 ZPO später allgemein für Abgabenbescheide bestätigt, deren Vollziehung durch ein Rechtsmittel nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht gehemmt wird (BGHZ 83, 190/196 f.), und diese Rechtsprechung bis in die jüngste Zeit fortgeführt (vgl. BGH NJW 2001, 1067/1068).

    Ein Erlass durch das Gericht ohne vorausgehendes Verwaltungsverfahren kommt nicht in Betracht (vgl. BFH BStBl II 1986, 702; BGH NJW 2001, 1067/1068; Klein § 227 Rn. 32, § 218 Rn. 17; Hübschmann/Hepp/Spitaler/Alber § 218 Rn. 34, 54, 60, 80, 101, 102).

  • BGH, 11.03.1982 - III ZR 174/80

    Bardepot I - Enteignungsgleicher Eingriff, Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2003 - 1Z RR 6/02
    Er hat die Ablehnung eines Schadensersatzanspruchs in entsprechender Anwendung von § 717 Abs. 2 ZPO später allgemein für Abgabenbescheide bestätigt, deren Vollziehung durch ein Rechtsmittel nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht gehemmt wird (BGHZ 83, 190/196 f.), und diese Rechtsprechung bis in die jüngste Zeit fortgeführt (vgl. BGH NJW 2001, 1067/1068).

    Dieser kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil Voraussetzung für einen enteignungsgleichen Eingriff ein unmittelbarer Eingriff in eine durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition ist (BGHZ 92, 34/41; Ossenbühl Staatshaftungsrecht 5. Aufl. S. 242), Art. 14 Abs. 1 GG aber grundsätzlich nicht das Vermögen als solches gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten, insbesondere Steuern und Abgaben, schützt; eine andere Beurteilung kommt nur in dem - hier nicht behaupteten und ersichtlich auch nicht gegebenen - Fall in Betracht, dass die Geldleistungspflicht die Betroffenen übermäßig belastet und ihre Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigt, d.h. eine erdrosselnde Wirkung ausübt (BGHZ 83, 190/194 m.w.N.; BVerfGE 65, 196/209; Ossenbühl aaO S. 245; Hübner NJW 1973, 353/354).

  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2003 - 1Z RR 6/02
    In keinem Fall darf es Ansprüche aus dem Steuer- bzw. Abgabenschuldverhältnis selbst erlassen (BFH BStBl II 1997, 259).
  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2003 - 1Z RR 6/02
    Hat der Abgabenschuldner alles getan, um die Aussetzung der Vollziehung eines Leistungsbescheids zu erreichen, und wurde diese, obwohl an sich möglich und geboten, abgelehnt, so ist - wenn das Rechtsmittel des Abgabenschuldners gegen den Leistungsbescheid Erfolg hatte - die Erhebung (jedenfalls) der (vollen) Säumniszuschläge eine unbillige Härte im Sinne des - ebenfalls entsprechend anwendbaren (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5. a KAG) - § 227 AO (BFH BStBl II 1991, 906); in einem solchen Fall ist der Erlass (oder wenigstens Teilerlass) der Säumniszuschläge möglich (vgl. Tipke/Kruse/Loose AO § 240 Rn. 57).
  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2003 - 1Z RR 6/02
    f) Hiervon unberührt bleibt die Erstattung der Säumniszuschläge und Mahngebühr im Billigkeitswege entsprechend § 227 AO (i.V.m. Art. 13 Abs. 1 Nr. 5.a KAG), über die in einem besonderen Verfahren durch besonderen Verwaltungsakt zu entscheiden ist (vgl. BFHE 163, 263/266 f.; BStBl II 1995, 297/298, 747/749; 1998, 702/704).
  • BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren;

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2003 - 1Z RR 6/02
    Dieser kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil Voraussetzung für einen enteignungsgleichen Eingriff ein unmittelbarer Eingriff in eine durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition ist (BGHZ 92, 34/41; Ossenbühl Staatshaftungsrecht 5. Aufl. S. 242), Art. 14 Abs. 1 GG aber grundsätzlich nicht das Vermögen als solches gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten, insbesondere Steuern und Abgaben, schützt; eine andere Beurteilung kommt nur in dem - hier nicht behaupteten und ersichtlich auch nicht gegebenen - Fall in Betracht, dass die Geldleistungspflicht die Betroffenen übermäßig belastet und ihre Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigt, d.h. eine erdrosselnde Wirkung ausübt (BGHZ 83, 190/194 m.w.N.; BVerfGE 65, 196/209; Ossenbühl aaO S. 245; Hübner NJW 1973, 353/354).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2003 - 1Z RR 6/02
    Dieser kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil Voraussetzung für einen enteignungsgleichen Eingriff ein unmittelbarer Eingriff in eine durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition ist (BGHZ 92, 34/41; Ossenbühl Staatshaftungsrecht 5. Aufl. S. 242), Art. 14 Abs. 1 GG aber grundsätzlich nicht das Vermögen als solches gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten, insbesondere Steuern und Abgaben, schützt; eine andere Beurteilung kommt nur in dem - hier nicht behaupteten und ersichtlich auch nicht gegebenen - Fall in Betracht, dass die Geldleistungspflicht die Betroffenen übermäßig belastet und ihre Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigt, d.h. eine erdrosselnde Wirkung ausübt (BGHZ 83, 190/194 m.w.N.; BVerfGE 65, 196/209; Ossenbühl aaO S. 245; Hübner NJW 1973, 353/354).
  • BFH, 31.08.1995 - VII R 58/94

    Keine Aufrechnung nach Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2003 - 1Z RR 6/02
    Die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung (§ 80 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 3 VwGO) bewirkt, dass Säumniszuschläge nicht entstehen bzw., wenn sie bereits entstanden sind, rückwirkend entfallen (BFHE 178, 306/309; BStBl II 1987, 389/390 ff.; Klein AO 7. Aufl. Rn. 18 und 19; Hübschmann/Hepp/Spitaler/Ruban Rn. 56 und 57 jeweils zu § 240).
  • BFH, 10.12.1986 - I B 121/86

    Steuerbescheid - Aufhebung der Vollziehung - Säumniszuschlag - Wirkung der

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2003 - 1Z RR 6/02
    Die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung (§ 80 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 3 VwGO) bewirkt, dass Säumniszuschläge nicht entstehen bzw., wenn sie bereits entstanden sind, rückwirkend entfallen (BFHE 178, 306/309; BStBl II 1987, 389/390 ff.; Klein AO 7. Aufl. Rn. 18 und 19; Hübschmann/Hepp/Spitaler/Ruban Rn. 56 und 57 jeweils zu § 240).
  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel -

  • BFH, 12.06.1986 - VII R 103/83

    Zu den Voraussetzungen einer auf Erstattung gerichteten Leistungsklage; zu den

  • BVerwG, 09.11.1962 - VII B 91.62

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 30.07.2001 - 23 ZB 01.1519
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 8.81

    Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs - Wirksamkeit

  • BAG, 09.07.1996 - 5 AZB 6/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

  • BGH, 19.11.1993 - V ZR 269/92

    Überprüfung der Rechtswegentscheidung in der Berufungsinstanz

  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 138/61

    Unrichtiger Steuerbescheid. Schadensersatz

  • BVerwG, 12.01.1983 - 8 C 78.81

    Aufhebung eines Erschließungsbeitragsbescheids im Widerspruchsverfahren -

  • BGH, 25.05.1959 - III ZR 39/58

    Steuerarrest. Schadensersatzanspruch

  • BVerwG, 11.03.1960 - VII C 163.59
  • BGH, 25.09.2019 - IV AR (VZ) 2/18

    Anspruch auf Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen

    Insoweit ist dem entscheidenden Gericht regelmäßig eine rechtswegüberschreitende Sachkompetenz eröffnet, soweit der zu ihm beschrittene Rechtsweg auch nur für einen Klagegrund zulässig ist (BT-Drucks. 11/7030, S. 37 li. Sp.; BVerwG ZBR 2005, 392 [juris Rn. 4]; BayObLGZ 2003, 325 unter II 5 a [juris Rn. 46 f.]; Lückemann in Zöller, ZPO 32. Aufl. § 17 GVG Rn. 5 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BGH, 25.09.2019 - IV AR (VZ) 4/19

    Gewährung der Einsicht in den senatsinternen Geschäftsverteilungsplan des 19.

    Insoweit ist dem entscheidenden Gericht regelmäßig eine rechtswegüberschreitende Sachkompetenz eröffnet, soweit der zu ihm beschrittene Rechtsweg auch nur für einen Klagegrund zulässig ist (BT-Drucks. 11/7030, S. 37 li. Sp.; BVerwG ZBR 2005, 392 [juris Rn. 4]; BayObLGZ 2003, 325 unter II 5 a [juris Rn. 46 f.]; Lückemann in Zöller, ZPO 32. Aufl. § 17 GVG Rn. 5 m.w.N. aus der Rspr.).
  • VGH Bayern, 27.07.2006 - 4 B 05.2832

    Messbescheid; Gewerbesteuerbescheid; Aussetzung der Vollziehung;

    Schließlich greift auch Art. 26 Abs. 7 VwZVG i.V.m. § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht; denn ein sofort vollziehbarer Verwaltungsakt stellt keine vorläufig vollstreckbare Entscheidung im Sinne dieser Regelung dar (ausführlich BayObLG, U.v. 25.11.2003 - 1Z RR 6/02, BayVBl. 2004, 280 m.w.N. zur Entwicklung der Rechtsprechung).
  • VG München, 24.03.2020 - M 10 K 18.5235

    Erfolglose Klage auf Erlass von Säumniszuschlägen zur Gewerbesteuer und von

    Dies gilt auch für Säumniszuschläge als steuerliche Nebenleistungen nach § 37 Abs. 1, § 3 Abs. 4 Nr. 5 AO und für Mahn- und Vollstreckungsgebühren, auch wenn diese Kosten im Bereich des bayerischen Kommunalabgabenrechts nicht unter den Begriff der steuerlichen Nebenleistungen im Sinne des § 37 Abs. 1, § 3 Abs. 4 Nr. 7 AO fallen, da § 3 Abs. 4 Nr. 7 AO wegen Art. 13 Abs. 1 Nr. 1b, Nr. 6 KAG nicht gilt (s. zur Anwendbarkeit des § 227 AO auf Mahn- und Vollstreckungsgebühren: BayObLG, U.v. 25.11.2003 - 1 Z RR 6/02 - NVwZ-RR 2004, 318).
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