Rechtsprechung
EGMR, 25.03.2010 - 30175/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
WETJEN v. GERMANY
Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 13 MRK
Violation of Art. 6-1 Violation of Art. 13 (englisch) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Verfahrensmitteilung)
[ENG]
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EGMR, 13.11.2008 - 26073/03
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (überlange Verfahrensdauer; Kriterien der …
Auszug aus EGMR, 25.03.2010 - 30175/07
November 2008, und O. ./. Deutschland (Nr. 2), Individualbeschwerde Nr. 26073/03, Rdnrn. 56-64, 13. November 2008). - EGMR, 13.11.2008 - 10597/03
Rechtssache O. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus EGMR, 25.03.2010 - 30175/07
Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass es nach deutschem Recht keinen wirksamen Rechtsbehelf gibt, der geeignet wäre, in Fällen wie dem vorliegenden, in dem der Verdächtige der wesentlichen ihm zur Last gelegten Taten nicht für schuldig befunden werden konnte, Abhilfe für die unangemessene Dauer strafrechtlicher Verfahren zu schaffen (siehe sinngemäß O. ./. Deutschland (Nr. 1), Individualbeschwerde Nr. 10597/03, Rdnr. 75, 13. - EGMR, 08.06.2006 - 75529/01
Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach …
Auszug aus EGMR, 25.03.2010 - 30175/07
Da der Gerichtshof jedoch erkennt, dass in Fällen, welche die Verfahrensdauer betreffen, die über eine "angemessene Frist" hinausgehende langwierige Prüfung einer Rechtssache für die Beschwerdeführer höhere Kosten mit sich bringt (…siehe u.a. Maurer ./. Österreich, Individualbeschwerde Nr. 50110/99, Rdnr. 27, 17. Januar 2002; S. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 75529/01, Rdnr. 148) spricht er dem Beschwerdeführer im Hinblick auf die in ähnlichen Fällen zugesprochenen Beträge unter dieser Rubrik 5.000 Euro zuzüglich gegebenenfalls zu berechnender Steuern zu. - EGMR, 27.06.2000 - 30979/96
FRYDLENDER c. FRANCE
Auszug aus EGMR, 25.03.2010 - 30175/07
Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass die Angemessenheit der Verfahrensdauer im Lichte der Umstände der Rechtssache sowie unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu beurteilen ist: Die Komplexität des Falles, das Verhalten des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie die Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer (siehe u.v.a. Frydlender ./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 30979/96, Rdnr. 43, ECHR 2000-VII). - EGMR, 17.01.2002 - 50110/99
MAURER v. AUSTRIA
Auszug aus EGMR, 25.03.2010 - 30175/07
Da der Gerichtshof jedoch erkennt, dass in Fällen, welche die Verfahrensdauer betreffen, die über eine "angemessene Frist" hinausgehende langwierige Prüfung einer Rechtssache für die Beschwerdeführer höhere Kosten mit sich bringt (siehe u.a. Maurer ./. Österreich, Individualbeschwerde Nr. 50110/99, Rdnr. 27, 17. Januar 2002;… S. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 75529/01, Rdnr. 148) spricht er dem Beschwerdeführer im Hinblick auf die in ähnlichen Fällen zugesprochenen Beträge unter dieser Rubrik 5.000 Euro zuzüglich gegebenenfalls zu berechnender Steuern zu.