Rechtsprechung
EuG, 09.08.1999 - T-38/99 R, T-39/99 R, T-40/99 R, T-41/99 R, T-42/99 R, T-45/99 R, T-48/99 R |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Keine Dringlichkeit
- Europäischer Gerichtshof
Sociedade Agrícola dos Arinhos / Kommission
- EU-Kommission
Sociedade Agrícola dos Arinhos Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Dringlichkeit - Fehlen.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzung des Vollzugs des Art. 2 a der Entscheidung 98/653/EG der Kommission vom 18. November 1998 mit durch das Auftreten der bovinen spongiformen Enzephalopathie in Portugal notwendig gewordenen Dringlichkeitsmaßnahmen, soweit darin der Versand von Kampfstieren aus ...
- Judicialis
EGV Art. 185 (jetzt EGV Art. 242); ; EGV Art. 186 (jetzt EGV Art. 243); ; Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom Art. 4; ; Entscheidung 98/653/EG Art. 2 a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensgang
- EuG, 09.08.1999 - T-38/99 R, T-39/99 R, T-40/99 R, T-41/99 R, T-42/99 R, T-45/99 R, T-48/99 R
- EuG, 07.02.2001 - T-38/99
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- EuG, 15.07.1998 - T-73/98
Prayon Rupel / Kommission
Auszug aus EuG, 09.08.1999 - T-38/99
Diese Voraussetzungen sind kumulativ zu erfüllen, so daß der Antrag auf einstweilige Anordnung zurückzuweisen ist, wenn eine von ihnen nicht erfüllt ist (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-73/98 R, Prayon-Rupel/Kommission, Slg. 1998, II-2769, Randnr. 25). - EuG, 07.11.1995 - T-168/95
Eridania Zuccherifici Nazionali SpA und andere gegen Rat der Europäischen Union. …
Auszug aus EuG, 09.08.1999 - T-38/99
Ein rein finanzieller Schaden kann nur unter besonderen Umständen als ein nicht oder auch nur schwer wiedergutzumachender Schaden angesehen werden, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (vgl. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24, und des Präsidenten des Gerichts vom 7. November 1995 in der Rechtssache T-168/95 R, Eridania u. a./Rat, Slg. 1995, II-2817, Randnr. 42). - EuGH, 18.10.1991 - C-213/91
Abertal / Kommission
Auszug aus EuG, 09.08.1999 - T-38/99
Ein rein finanzieller Schaden kann nur unter besonderen Umständen als ein nicht oder auch nur schwer wiedergutzumachender Schaden angesehen werden, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (vgl. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24, und des Präsidenten des Gerichts vom 7. November 1995 in der Rechtssache T-168/95 R, Eridania u. a./Rat, Slg. 1995, II-2817, Randnr. 42). - EuG, 07.02.2001 - T-50/99
Sociedade Agricola dos Arinhos / Kommission - Landwirtschaft
Auszug aus EuG, 09.08.1999 - T-38/99
Diese Klagen wurden bei ihrer Eintragung in das Register zu einer einzigen Rechtssache zusammengefaßt, der das Aktenzeichen T-38/99 bis T-50/99 zugeteilt wurde. - EuGH, 05.05.1998 - C-180/96
Vereinigtes Königreich / Kommission
Auszug aus EuG, 09.08.1999 - T-38/99
Dem Vorbringen der Antragsteller, bei Kampfstieren aus Portugal sei noch nie ein BSE-Fall festgestellt worden, hält die Kommission entgegen, daß mit dem Auftreten von Krankheitssymptomen erst nach etwa fünf Jahren zu rechnen sei (vgl. dazu Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-180/96, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1998, I-2265).
- EuG, 20.07.2000 - T-169/00
Esedra / Kommission
Der Antragsteller trägt daher die Beweislast dafür, daß er die Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht abwarten kann, ohne einen solchen Schaden zu erleiden (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-73/98 R, Prayon-Rupel/Kommission, Slg. 1998, II-2769, Randnr. 36, vom 9. August 1999 in den Rechtssachen T-38/99 R bis T-42/99 R, T-45/99 R und T-48/99 R, Sociedade Agrícola dos Arinhos u. a./Kommission, Slg. 1999, II-2567, Randnr. 42, und vom 14. April 2000 in der Rechtssache T-144/99 R, IMA/Kommission, Slg. 2000, II-2067, Randnr. 42). - EuG, 10.11.2004 - T-303/04
Evropaïki Dynamiki / Kommission
Der Antrag auf einstweilige Anordnung ist daher zurückzuweisen, ohne dass die Zulässigkeit des Antrags oder die Frage geprüft werden müsste, ob die anderen Voraussetzungen für einstweilige Anordnungen erfüllt sind (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 9. August 1999 in den Rechtssachen T-38/99 R bis T-42/99 R, T-45/99 R und T-48/99 R, Sociedade Agrícola dos Arinhos u. a./Kommission, Slg. 1999, II-2567, Randnr. 48). - EuG, 14.04.2000 - T-144/99
Institut des mandataires agréés / Kommission
Die Partei, die die Aussetzung des Vollzugs einer angefochtenen Entscheidung beantragt, ist dafür beweispflichtig, daß sie die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen derartigen Schaden zu erleiden (Beschluß des Gerichts erster Instanz vom 9. August 1999 in den verbundenen Rechtssachen T-38/99 R, T-39/99 R, T-40/99 R, T-41/99 R, T-42/99 R, T-45/99 R und T-48/99 R, Sociedade Agrícola dos Arinhos u. a./Kommission, Slg. 1999, II-0000, Randnr. 42).
- EuG, 09.08.1999 - T-40/99
Sociedade Agricola dos Arinhos / Kommission - Landwirtschaft
Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter EuG - 09.08.1999 - AZ: T 38/99 R. - EuG, 09.08.1999 - T-41/99
Sociedade Agricola dos Arinhos / Kommission - Landwirtschaft
Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter EuG - 09.08.1999 - AZ: T 38/99 R. - EuG, 09.08.1999 - T-48/99
Sociedade Agricola dos Arinhos / Kommission - Landwirtschaft
Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter EuG - 09.08.1999 - AZ: T 38/99 R. - EuG, 09.08.1999 - T-39/99
Sociedade Agricola dos Arinhos / Kommission - Landwirtschaft
Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter EuG - 09.08.1999 - AZ: T 38/99 R.