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   EuG, 16.05.2018 - T-712/16   

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https://dejure.org/2018,12184
EuG, 16.05.2018 - T-712/16 (https://dejure.org/2018,12184)
EuG, Entscheidung vom 16.05.2018 - T-712/16 (https://dejure.org/2018,12184)
EuG, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - T-712/16 (https://dejure.org/2018,12184)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Lufthansa / Kommission

    Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Luftverkehrsmarkt - Beschluss, mit dem der Zusammenschluss vorbehaltlich der Einhaltung bestimmter Verpflichtungszusagen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Antrag auf teilweise Befreiung von den eingegangenen Verpflichtungen ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Aufhebung Von Verpflichtungszusagen In Der Fusionskontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Luftverkehrsmarkt - Beschluss, mit dem der Zusammenschluss vorbehaltlich der Einhaltung bestimmter Verpflichtungszusagen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Antrag auf teilweise Befreiung von den eingegangenen Verpflichtungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Die Kommission muss den Antrag von Lufthansa und Swiss auf Aufhebung ihrer tariflichen Verpflichtungszusagen hinsichtlich der Linie Zürich-Stockholm erneut prüfen

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Deutsche Lufthansa / Kommission

    Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Luftverkehrsmarkt - Beschluss, mit dem der Zusammenschluss vorbehaltlich der Einhaltung bestimmter Verpflichtungszusagen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Antrag auf teilweise Befreiung von den eingegangenen Verpflichtungen ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag von Lufthansa und Swiss auf Aufhebung ihrer tariflichen Verpflichtungszusagen hinsichtlich der Linie Zürich-Stockholm

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Deutsche Lufthansa / Kommission

    [fremdsprachig]

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Luftverkehrsmarkt - Beschluss, mit dem der Zusammenschluss vorbehaltlich der Einhaltung bestimmter Verpflichtungszusagen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Antrag auf teilweise Befreiung von den eingegangenen Verpflichtungen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Papierfundstellen

  • EuZW 2018, 584
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 15.02.2005 - C-12/03

    DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE

    Auszug aus EuG, 16.05.2018 - T-712/16
    Nach ständiger Rechtsprechung räumen die Grundregeln der Verordnung Nr. 139/2004 der Kommission ein gewisses Ermessen namentlich bei Beurteilungen wirtschaftlicher Art ein (vgl. entsprechend Urteile vom 31. März 1998, Frankreich u. a./Kommission, C-68/94 und C-30/95, EU:C:1998:148, Rn. 223, vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval, C-12/03 P, EU:C:2005:87, Rn. 38, und vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, C-202/06 P, EU:C:2007:814, Rn. 53).

    Folglich muss die vom Gericht vorzunehmende Kontrolle der Ausübung eines solchen Ermessens unter Berücksichtigung des Beurteilungsspielraums erfolgen, der den Bestimmungen wirtschaftlicher Art, die Teil der Regelung von Zusammenschlüssen sind, zugrunde liegt (Urteil vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval, C-12/03 P, EU:C:2005:87, Rn. 38).

    Es muss nämlich nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (Urteil vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval, C-12/03 P, EU:C:2005:87, Rn. 39).

    Entgegen dem Vorbringen der Kommission ist diese im Urteil vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval (C-12/03 P, EU:C:2005:87), dargelegte Rechtsprechung für den vorliegenden Fall nicht deshalb unbeachtlich, weil die Rechtssache, in der sie vom Gerichtshof entwickelt wurde, nicht die Überprüfung von Verpflichtungszusagen betraf, die durch eine Fusionskontrollentscheidung für verbindlich erklärt worden waren.

    Zudem unterliege die Kommission nach Maßgabe des Urteils vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval (C-12/03 P, EU:C:2005:87), sowie der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes einer besonders strengen Pflicht zur sorgfältigen Prüfung der langfristigen Verpflichtungszusagen und zur Durchführung einer Untersuchung.

    Infolgedessen ist festzustellen, dass die Kommission einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen hat, indem sie nicht alle relevanten Daten berücksichtigt hat, und dass die im angefochtenen Beschluss dargelegten Gesichtspunkte hinsichtlich der Linie ZRH-STO nicht geeignet sind, die Ablehnung des Befreiungsantrags zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval, C-12/03 P, EU:C:2005:87, Rn. 39).

  • EuG, 13.05.2015 - T-162/10

    Niki Luftfahrt / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Luftverkehr -

    Auszug aus EuG, 16.05.2018 - T-712/16
    Insoweit ist zunächst auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach ein Kläger, wenn die Kommission über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Binnenmarkt anhand einer diesem Zusammenschluss eigenen Anmeldung und Aktenlage entscheidet, gegen die Feststellungen der Kommission nicht einwenden kann, dass diese von früher in einer anderen Sache anhand einer anderen Anmeldung und Aktenlage getroffenen Feststellungen abweichen, was auch dann gilt, wenn die betreffenden Märkte in den beiden Sachen ähnlich oder gar identisch sind (Urteile vom 14. Dezember 2005, General Electric/Kommission, T-210/01, EU:T:2005:456, Rn. 118, und vom 13. Mai 2015, Niki Luftfahrt/Kommission, T-162/10, EU:T:2015:283, Rn. 142).

    Schließlich kann, da jeder Zusammenschluss individuell und anhand der jeweiligen tatsächlichen und rechtlichen Umstände geprüft wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Mai 2015, Niki Luftfahrt/Kommission, T-162/10, EU:T:2015:283, Rn. 142 und 144), der Umstand, dass Verpflichtungszusagen in bestimmten - oder gar in den meisten - Verfahren abgelehnt wurden, nicht ausschließen, dass sie in einem Einzelfall doch angenommen werden, sofern sie es ermöglichen, die festgestellten wettbewerbsrechtlichen Probleme zu lösen.

  • EuGH, 16.04.2013 - C-274/11

    Der Gerichtshof weist die von Spanien und Italien gegen den Beschluss des Rates

    Auszug aus EuG, 16.05.2018 - T-712/16
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass eine Rechtshandlung nach ständiger Rechtsprechung nur dann ermessensmissbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen Zwecken als denen, zu denen die betreffende Befugnis eingeräumt wurde, oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das die Verträge speziell vorsehen, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (vgl. Urteil vom 16. April 2013, Spanien und Italien/Rat, C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.09.2003 - T-158/00

    ARD / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.05.2018 - T-712/16
    Dies gilt nicht nur für die Beurteilung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Binnenmarkt, sondern auch für die Beurteilung, ob Zusagen einzuholen sind, um die gegen ein Zusammenschlussvorhaben bestehenden ernsthaften Bedenken zu zerstreuen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. September 2003, ARD/Kommission, T-158/00, EU:T:2003:246, Rn. 328, und vom 4. Juli 2006, easyJet/Kommission, T-177/04, EU:T:2006:187, Rn. 128), und für die Umsetzung solcher Zusagen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 3. April 2003, Petrolessence und SG 2R/Kommission, T-342/00, EU:T:2003:97, Rn. 102 und 103).
  • EuG, 03.04.2003 - T-342/00

    Petrolessence und SG2R / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.05.2018 - T-712/16
    Dies gilt nicht nur für die Beurteilung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Binnenmarkt, sondern auch für die Beurteilung, ob Zusagen einzuholen sind, um die gegen ein Zusammenschlussvorhaben bestehenden ernsthaften Bedenken zu zerstreuen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. September 2003, ARD/Kommission, T-158/00, EU:T:2003:246, Rn. 328, und vom 4. Juli 2006, easyJet/Kommission, T-177/04, EU:T:2006:187, Rn. 128), und für die Umsetzung solcher Zusagen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 3. April 2003, Petrolessence und SG 2R/Kommission, T-342/00, EU:T:2003:97, Rn. 102 und 103).
  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94

    DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN

    Auszug aus EuG, 16.05.2018 - T-712/16
    Nach ständiger Rechtsprechung räumen die Grundregeln der Verordnung Nr. 139/2004 der Kommission ein gewisses Ermessen namentlich bei Beurteilungen wirtschaftlicher Art ein (vgl. entsprechend Urteile vom 31. März 1998, Frankreich u. a./Kommission, C-68/94 und C-30/95, EU:C:1998:148, Rn. 223, vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval, C-12/03 P, EU:C:2005:87, Rn. 38, und vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, C-202/06 P, EU:C:2007:814, Rn. 53).
  • EuG, 20.03.2002 - T-31/99

    ABB Asea Brown Boveri / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.05.2018 - T-712/16
    Zu diesen Garantien gehören insbesondere die Verpflichtung der Kommission, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen, das Recht des Betroffenen, seinen Standpunkt zu Gehör zu bringen, und das Recht auf eine ausreichende Begründung der angefochtenen Entscheidung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, EU:C:1991:438, Rn. 14, und vom 20. März 2002, ABB Asea Brown Boveri/Kommission, T-31/99, EU:T:2002:77, Rn. 99).
  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuG, 16.05.2018 - T-712/16
    Zu diesen Garantien gehören insbesondere die Verpflichtung der Kommission, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen, das Recht des Betroffenen, seinen Standpunkt zu Gehör zu bringen, und das Recht auf eine ausreichende Begründung der angefochtenen Entscheidung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, EU:C:1991:438, Rn. 14, und vom 20. März 2002, ABB Asea Brown Boveri/Kommission, T-31/99, EU:T:2002:77, Rn. 99).
  • EuG, 20.11.2002 - T-251/00

    Lagardère und Canal+ / Kommission - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 16.05.2018 - T-712/16
    Hinsichtlich des geeigneten rechtlichen Maßstabs für die Prüfung eines Befreiungsantrags macht die Kommission unter Verweis auf die Rechtsprechung, wonach der rückwirkende Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts, mit dem subjektive Rechte oder gleichartige Vorteile eingeräumt wurden, in der Regel gegen die allgemeinen Rechtsgrundsätze verstößt (Urteil vom 20. November 2002, Lagardère und Canal+/Kommission, T-251/00, EU:T:2002:278, Rn. 139), geltend, dass rechtmäßige Fusionskontrollentscheidungen, mit denen Rechte oder gleichartige Vorteile eingeräumt würden, wie es bei der Entscheidung von 2005 der Fall sei, nur unter bestimmten außergewöhnlichen, eng definierten Umständen abgeändert oder widerrufen werden könnten.
  • EuG, 04.07.2006 - T-177/04

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM

    Auszug aus EuG, 16.05.2018 - T-712/16
    Dies gilt nicht nur für die Beurteilung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Binnenmarkt, sondern auch für die Beurteilung, ob Zusagen einzuholen sind, um die gegen ein Zusammenschlussvorhaben bestehenden ernsthaften Bedenken zu zerstreuen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. September 2003, ARD/Kommission, T-158/00, EU:T:2003:246, Rn. 328, und vom 4. Juli 2006, easyJet/Kommission, T-177/04, EU:T:2006:187, Rn. 128), und für die Umsetzung solcher Zusagen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 3. April 2003, Petrolessence und SG 2R/Kommission, T-342/00, EU:T:2003:97, Rn. 102 und 103).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-202/06

    Cementbouw Handel & Industrie / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • EuG, 14.12.2005 - T-210/01

    General Electric / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der

  • EuG, 23.02.2022 - T-834/17

    Das Gericht weist zwei Schadensersatzklagen von UPS und ASL Aviation Holdings ab

    Jeder Zusammenschluss wird nämlich individuell und anhand der jeweiligen tatsächlichen und rechtlichen Umstände geprüft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2018, Deutsche Lufthansa/Kommission, T-712/16, EU:T:2018:269, Rn. 131).
  • EuG, 31.01.2024 - T-583/20

    Italia Wanbao-ACC/ Kommission

    Selon les hypothèses, l'examen d'une telle demande nécessitera, en effet, plutôt de vérifier si les conditions prévues par la clause de révision assortissant, généralement, les engagements sont remplies ou d'évaluer, avec recul, si les prédictions émises au moment de l'approbation de la concentration se sont révélées exactes ou si les doutes sérieux soulevés par celle-ci sont encore d'actualité (arrêt du 16 mai 2018, Deutsche Lufthansa/Commission, T-712/16, EU:T:2018:269, point 35).
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