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   EuG, 19.10.2021 - T-208/20   

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https://dejure.org/2021,43945
EuG, 19.10.2021 - T-208/20 (https://dejure.org/2021,43945)
EuG, Entscheidung vom 19.10.2021 - T-208/20 (https://dejure.org/2021,43945)
EuG, Entscheidung vom 19. Oktober 2021 - T-208/20 (https://dejure.org/2021,43945)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    JH/ Europol

    Schadensersatzklage - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Europol - Beweiskraft der Beweismittel - Fehlen einer beschwerenden Maßnahme - Nicht ordnungsgemäße Durchführung des vorprozessualen Verfahrens - Unzulässigkeit

  • Wolters Kluwer

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 13.12.2012 - T-595/11

    A / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.10.2021 - T-208/20
    Dagegen muss das Verwaltungsverfahren im zweiten Fall mit einem Antrag im Sinne von Art. 90 Abs. 1 des Statuts auf Schadensersatz eingeleitet und gegebenenfalls mit einer Beschwerde gegen dessen Ablehnung fortgesetzt werden (vgl. Urteil vom 12. März 2019, TK/Parlament, T-446/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:151, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 13. Dezember 2012, A/Kommission, T-595/11 P, EU:T:2012:694, Rn. 111 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Um prüfen zu können, ob das vorprozessuale Verfahren und die Fristen gemäß den Art. 90 und 91 des Statuts eingehalten worden sind und der Schadensersatzantrag somit zulässig ist, ist danach zunächst zu ermitteln, ob der geltend gemachte Schaden auf eine beschwerende Handlung oder ein Verhalten der Verwaltung ohne Entscheidungscharakter zurückzuführen ist (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012, A/Kommission, T-595/11 P, EU:T:2012:694, Rn. 112 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 7. Februar 2017, Stips/Kommission, T-593/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:71, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 08.10.2014 - T-530/12

    Bermejo Garde / EWSA

    Auszug aus EuG, 19.10.2021 - T-208/20
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Maßnahmen nur dann beschwerende Handlungen, wenn sie von der zuständigen Behörde erlassen worden sind und in ihnen eine abschließende Position der Verwaltung zum Ausdruck kommt, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, die geeignet sind, die Interessen des betreffenden Klägers durch einen qualifizierten Eingriff in dessen Rechtsstellung unmittelbar und sofort zu beeinträchtigen (vgl. Urteil vom 8. Oktober 2014, Bermejo Garde/EWSA, T-530/12 P, EU:T:2014:860, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daraus, dass eine solche Ankündigung bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der dann ergangenen Umsetzungsverfügung von Bedeutung sein kann, lässt sich nicht schließen, dass die bloße Ankündigung einer solchen Umsetzungsverfügung den Kläger beschwerte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Oktober 2014, Bermejo Garde/EWSA, T-530/12 P, EU:T:2014:860, Rn. 46 und 47).

  • EuG, 07.02.2017 - T-593/16

    Stips / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.10.2021 - T-208/20
    Um prüfen zu können, ob das vorprozessuale Verfahren und die Fristen gemäß den Art. 90 und 91 des Statuts eingehalten worden sind und der Schadensersatzantrag somit zulässig ist, ist danach zunächst zu ermitteln, ob der geltend gemachte Schaden auf eine beschwerende Handlung oder ein Verhalten der Verwaltung ohne Entscheidungscharakter zurückzuführen ist (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012, A/Kommission, T-595/11 P, EU:T:2012:694, Rn. 112 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 7. Februar 2017, Stips/Kommission, T-593/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:71, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.05.2015 - T-562/12

    Dalli / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.10.2021 - T-208/20
    Es obliegt dem betreffenden Kläger, nachzuweisen, dass die beschwerende Handlung, die Gegenstand der Klage ist, existiert (vgl. entsprechend Beschluss vom 14. Januar 1992, 1SAE/VP und Interdata/Kommission, C-130/91, EU:C:1992:7, Rn. 11, sowie Urteil vom 12. Mai 2015, Dalli/Kommission, T-562/12, EU:T:2015:270, Rn. 66 und 67).
  • EuG, 28.02.2018 - T-292/15

    Vakakis kai Synergates / Kommission - Außervertragliche Haftung - Öffentliche

    Auszug aus EuG, 19.10.2021 - T-208/20
    Einer eidesstattlichen Versicherung kann nur dann ein Beweiswert beigemessen werden, wenn sie durch weitere Beweismittel bestätigt wird (vgl. Urteil vom 28. Februar 2018, Vakakis kai Synergates/Kommission, T-292/15, EU:T:2018:103, Rn. 136 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.11.2002 - T-141/99

    Vela / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.10.2021 - T-208/20
    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, von wem das Dokument stammt, unter welchen Umständen es erstellt worden ist und an wen es gerichtet ist; es ist darauf abzustellen, ob es seinem Inhalt nach vernünftig und glaubwürdig wirkt (vgl. Urteil vom 7. November 2002, Vela und Tecnagrind/Kommission, T-141/99, T-142/99, T-150/99 und T-151/99, EU:T:2002:270, Rn. 223 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.09.2018 - T-702/16

    Barroso Truta u.a. / Gerichtshof der Europäischen Union

    Auszug aus EuG, 19.10.2021 - T-208/20
    In dem durch die Art. 90 und 91 des Statuts eingeführten System von Rechtsbehelfen ist eine Schadensersatzklage nur zulässig, wenn ihr ein vorprozessuales Verfahren gemäß den Bestimmungen des Statuts vorausgegangen ist (vgl. Urteil vom 18. September 2018, Barroso Truta u. a./Gerichtshof der Europäischen Union, T-702/16 P, EU:T:2018:557, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.06.2015 - T-496/13

    McCullough / Cedefop

    Auszug aus EuG, 19.10.2021 - T-208/20
    Diese kann jedoch auf der Grundlage stichhaltiger und übereinstimmender Indizien, die von der Person, die den Zugang beantragt, beigebracht werden, mit jeglichen Mitteln widerlegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juni 2015, McCullough/Cedefop, T-496/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:374, Rn. 50, und vom 20. September 2019, Dehousse/Gerichtshof der Europäischen Union, T-433/17, EU:T:2019:632, Rn. 36 und 37).
  • EuG, 20.09.2019 - T-433/17

    Dehousse/ Gerichtshof der Europäischen Union

    Auszug aus EuG, 19.10.2021 - T-208/20
    Diese kann jedoch auf der Grundlage stichhaltiger und übereinstimmender Indizien, die von der Person, die den Zugang beantragt, beigebracht werden, mit jeglichen Mitteln widerlegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juni 2015, McCullough/Cedefop, T-496/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:374, Rn. 50, und vom 20. September 2019, Dehousse/Gerichtshof der Europäischen Union, T-433/17, EU:T:2019:632, Rn. 36 und 37).
  • EuGH, 14.01.1992 - C-130/91

    ISAE und INTERDATA / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.10.2021 - T-208/20
    Es obliegt dem betreffenden Kläger, nachzuweisen, dass die beschwerende Handlung, die Gegenstand der Klage ist, existiert (vgl. entsprechend Beschluss vom 14. Januar 1992, 1SAE/VP und Interdata/Kommission, C-130/91, EU:C:1992:7, Rn. 11, sowie Urteil vom 12. Mai 2015, Dalli/Kommission, T-562/12, EU:T:2015:270, Rn. 66 und 67).
  • EuG, 03.07.2019 - T-573/16

    PT / EIB

  • EuG, 12.03.2019 - T-446/17

    TK/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Änderung der

  • EuG, 10.04.2014 - T-340/09

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

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