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   EuG, 22.06.2006 - T-136/04   

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https://dejure.org/2006,12083
EuG, 22.06.2006 - T-136/04 (https://dejure.org/2006,12083)
EuG, Entscheidung vom 22.06.2006 - T-136/04 (https://dejure.org/2006,12083)
EuG, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - T-136/04 (https://dejure.org/2006,12083)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    Freiherr von Cramer-Klett und Rechtlerverband Pfronten / Kommission

    Richtlinie 92/43/EWG des Rates - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Entscheidung 2004/69/EG der Kommission - Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die alpine biogeografische Region - Nichtigkeitsklage - ...

  • EU-Kommission PDF

    Freiherr von Cramer-Klett und Rechtlerverband Pfronten / Kommission

    Richtlinie 92/43/EWG des Rates - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Entscheidung 2004/69/EG der Kommission - Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die alpine biogeografische Region - Nichtigkeitsklage - ...

  • EU-Kommission

    Freiherr von Cramer-Klett und Rechtlerverband Pfronten / Kommission

    Umwelt

  • nomos.de PDF, S. 33 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Klagebefugnis des Grundstückeigentümers gegen FFH-Gebietsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ziel der Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (Habitat-Richtlinie); Folgen der Auflistung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung; Voraussetzungen der unmittelbaren Betroffenheit eines Einzelnen; ...

  • Judicialis

    Richtlinie 92/43/EWG; ; Entscheidung 2004/69/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 92/43/EWG; Entscheidung 2004/69/EG
    Richtlinie 92/43/EWG des Rates - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Entscheidung 2004/69/EG der Kommission - Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die alpine biogeografische Region - Nichtigkeitsklage - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 33 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Klagebefugnis des Grundstückeigentümers gegen FFH-Gebietsschutz

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Richtlinie 92/43/EWG des Rates - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Entscheidung 2004/69/EG der Kommission - Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die alpine biogeografische Region - Nichtigkeitsklage - ...

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.06.2006 - T-136/04
    22 Ihrer Ansicht nach handelt es sich bei der angefochtenen Entscheidung nur um eine Zwischenmaßnahme im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81 (IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 10).
  • EuGH, 17.11.1998 - C-70/97

    Kruidvat / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.06.2006 - T-136/04
    55 Auch wenn die Kläger nicht befugt sind, eine Klage auf Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung zu erheben, so können sie gleichwohl die sie berührenden Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Habitat-Richtlinie anfechten; in diesem Zusammenhang bleibt ihnen die Möglichkeit, deren Rechtswidrigkeit vor den nationalen Gerichten geltend zu machen, die unter Beachtung des Artikels 234 EG entscheiden (Urteil des Gerichtshofes vom 17. November 1998 in der Rechtssache C-70/97 P, Kruidvat/Kommission, Slg. 1998, I-7183, Randnrn.
  • EuG, 27.06.2000 - T-172/98

    DIE KLAGEN DER UNTERNEHMEN AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE ÜBER

    Auszug aus EuG, 22.06.2006 - T-136/04
    45 Die Voraussetzung der unmittelbaren Betroffenheit eines Einzelnen verlangt hier, dass sich die angefochtene Maßnahme auf die Rechtsstellung der Kläger unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, diese Durchführung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass dabei weitere Vorschriften angewandt werden (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-386/96 P, Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43 und die zitierte Rechtsprechung, sowie Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2000 in den Rechtssachen T-172/98, T-175/98 bis T-177/98, Salamander u. a./Parlament und Rat, Slg. 2000, II-2487, Randnr. 52).
  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.06.2006 - T-136/04
    45 Die Voraussetzung der unmittelbaren Betroffenheit eines Einzelnen verlangt hier, dass sich die angefochtene Maßnahme auf die Rechtsstellung der Kläger unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, diese Durchführung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass dabei weitere Vorschriften angewandt werden (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-386/96 P, Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43 und die zitierte Rechtsprechung, sowie Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2000 in den Rechtssachen T-172/98, T-175/98 bis T-177/98, Salamander u. a./Parlament und Rat, Slg. 2000, II-2487, Randnr. 52).
  • EuG, 12.07.2000 - T-45/00

    'Conseil national des professions de l''automobile u.a. / Kommission'

    Auszug aus EuG, 22.06.2006 - T-136/04
    48 und 49, und Beschluss des Gerichts vom 12. Juli 2000 in der Rechtssache T-45/00, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, Slg. 2000, II-2927, Randnr. 26).
  • EuG, 06.09.2004 - T-213/02

    SNF / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.06.2006 - T-136/04
    37 Auch wenn durch die angefochtene Entscheidung die Eigentümer der in ihrem Anhang I aufgeführten Grundstücke möglicherweise bestimmt werden könnten, bedeute dies nicht, dass die Kläger als individuell betroffen anzusehen seien, da die Entscheidung aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands tatsächlicher Art, d. h. der Naturwerte der Grundstücke, anwendbar sei (vgl. Beschluss des Gerichts vom 6. September 2004 in der Rechtssache T-213/02, SNF/Kommission, Slg. 2004, II-3047, Randnr. 59 und die zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.09.2002 - T-223/01

    Japan Tobacco und JT International / Parlament und Rat

    Auszug aus EuG, 22.06.2006 - T-136/04
    Räumt der Rechtsakt hingegen dem Mitgliedstaat die Möglichkeit ein, zu handeln oder nicht zu handeln, oder zwingt er ihn nicht, in einem festgelegten Sinn zu handeln, so ist es das Handeln oder Nichthandeln des Mitgliedstaats, das diese Person unmittelbar betrifft, und nicht der Rechtsakt selbst (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 10. September 2002 in der Rechtssache T-223/01, Japan Tobacco und JT International/Parlament und Rat, Slg. 2002, II-3259, Randnr. 46).
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 46/11

    Beteiligungsrecht einer kommunalen Gebietskörperschaft im Rahmen der Erteilung

    Selbst die von der Kommission auf der Grundlage ihres Entwurfs in dem Verfahren nach Art. 21 FFH-Richtlinie erstellte Liste stellt noch keinen Dritte unmittelbar betreffenden Hoheitsakt im Sinne des Art. 263 Abs. 4 AEUV dar (vgl. hierzu das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften -Erste Kammer- in der Rechtssache "Rasso Freiherr von Cramer-Klett und Rechtlerverband Pfronten gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften", Beschluss vom 22.6.2006 - T-136/04 -).

    Diese Rechtsauffassung steht auch im Einklang mit dem Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 22. Juni 2006 in der Rechtssache "Rasso Freiherr von Cramer-Klett und Rechtlerverband Pfronten gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften" (T-136/04), mit dem dieses eine Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EGV gegen die Entscheidung der Kommission zur Verabschiedung der Liste der GGB für die alpine biogeografische Region wegen fehlender unmittelbarer Betroffenheit der klagenden Grundeigentümer als unzulässig abgewiesen hat.

    Das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften hat in seinem Beschluss vom 22. Juni 2006 in der Rechtssache "Rasso Freiherr von Cramer-Klett und Rechtlerverband Pfronten gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften" (T-136/04) ausdrücklich hervorgehoben, dass die FFH-Richtlinie "den Mitgliedstaat hinsichtlich des zu erreichenden Zieles bindet, den einzelstaatlichen Behörden aber die Zuständigkeit belässt, was die zu treffenden Erhaltungsmaßnahmen und die einzuhaltenden Genehmigungsverfahren angeht." Welche Maßnahmen von den nationalen Naturschutzbehörden im Einzelnen getroffen werden, wird häufig von deren Beurteilungen und Zweckmäßigkeitserwägungen abhängen.

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 34/11

    Erteilung des Einvernehmens zu dem Entwurf der Liste der Gebiete von

    Selbst die von der Kommission auf der Grundlage ihres Entwurfs in dem Verfahren nach Art. 21 FFH-Richtlinie erstellte Liste stellt noch keinen die Klägerin unmittelbar betreffenden Hoheitsakt im Sinne des Art. 263 Abs. 4 AEUV dar (vgl. hierzu das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften - Erste Kammer - in der Rechtssache "Rasso Freiherr von Cramer-Klett und Rechtlerverband Pfronten gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften", Beschluss vom 22.6.2006 - T-136/04 -).

    Diese Rechtsauffassung steht auch im Einklang mit dem Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 22. Juni 2006 in der Rechtssache "Rasso Freiherr von Cramer-Klett und Rechtlerverband Pfronten gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften" (T-136/04), mit dem dieses eine Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EGV gegen die Entscheidung der Kommission zur Verabschiedung der Liste der GGB für die alpine biogeografische Region wegen fehlender unmittelbarer Betroffenheit der klagenden Grundeigentümer als unzulässig abgewiesen hat.

    Das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften hat in seinem Beschluss vom 22. Juni 2006 in der Rechtssache "Rasso Freiherr von Cramer-Klett und Rechtlerverband Pfronten gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften" (T-136/04) ausdrücklich hervorgehoben, dass die FFH-Richtlinie "den Mitgliedstaat hinsichtlich des zu erreichenden Zieles bindet, den einzelstaatlichen Behörden aber die Zuständigkeit belässt, was die zu treffenden Erhaltungsmaßnahmen und die einzuhaltenden Genehmigungsverfahren angeht." Welche Maßnahmen von den nationalen Naturschutzbehörden im Einzelnen getroffen werden, wird häufig von deren Beurteilungen und Zweckmäßigkeitserwägungen abhängen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 138/19

    Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land

    Auch die Entscheidung der EU-Kommission nach Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 3 FFH-RL über die Aufnahme der Gebiete in die Gemeinschaftsliste war nicht im Wege einer Nichtigkeitsklage gemäß Art. 263 Abs. 4 AEUV (ex-Art. 230 Abs. 4 EGV) angreifbar (vgl. EuGH, Urteil vom 23. April 2009 - C-362/06 P - juris Rn. 19 ff.; EuG, Beschluss vom 22. Juni 2006 - T-136/04 - juris Rn. 43 ff.; Heugel, in: Lütkes/Ewer, a.a.O., § 32 BNatSchG Rn. 17; Kahl/Gärditz, a.a.O., S. 560 ff.).

    Vielmehr ist die Sache nach Art. 267 AEUV (ex-Art. 234 EGV) dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. Mai 2003 - 8 A 4229/01 - a.a.O. Rn. 76 ff.; Beschluss vom 23. Januar 2008 - 8 A 154/06 - a.a.O. Rn. 77; NdsOVG, Beschluss vom 21. März 2006 - 8 LA 150/02 - a.a.O. Rn. 12 ff.; Gärditz, ZUR 2006, 536 ; Kahl/Gärditz, a.a.O. S. 563 ff.; aus unionsrechtlicher Sicht: EuGH, Urteil vom 23. April 2009 - C-362/06 P - a.a.O. Rn. 43; EuG, Beschluss vom 22. Juni 2006 - T-136/04 - a.a.O. Rn. 55).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2022 - 2 K 134/19

    Normenkontrolle der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura

    Auch die Entscheidung der EU-Kommission nach Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 3 FFH-RL über die Aufnahme der Gebiete in die Gemeinschaftsliste war nicht im Wege einer Nichtigkeitsklage gemäß Art. 263 Abs. 4 AEUV (ex-Art. 230 Abs. 4 EGV) angreifbar (vgl. EuGH, Urteil vom 23. April 2009 - C-362/06 P - juris Rn. 19 ff.; EuG, Beschluss vom 22. Juni 2006 - T-136/04 - juris Rn. 43 ff.; Heugel, in: Lütkes/Ewer, a.a.O., § 32 BNatSchG Rn. 17; Kahl/Gärditz, a.a.O., S. 560 ff.).

    Vielmehr ist die Sache nach Art. 267 AEUV (ex-Art. 234 EGV) dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. Mai 2003 - 8 A 4229/01 - a.a.O. Rn. 76 ff.; Beschluss vom 23. Januar 2008 - 8 A 154/06 - a.a.O. Rn. 77; NdsOVG, Beschluss vom 21. März 2006 - 8 LA 150/02 - a.a.O. Rn. 12 ff.; Gärditz, ZUR 2006, 536 ; Kahl/Gärditz, a.a.O. S. 563 ff.; aus unionsrechtlicher Sicht: EuGH, Urteil vom 23. April 2009 - C-362/06 P - a.a.O. Rn. 43; EuG, Beschluss vom 22. Juni 2006 - T-136/04 - a.a.O. Rn. 55).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2022 - 2 K 137/19

    Normenkontrolle der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura

    Auch die Entscheidung der EU-Kommission nach Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 3 FFH-RL über die Aufnahme der Gebiete in die Gemeinschaftsliste war nicht im Wege einer Nichtigkeitsklage gemäß Art. 263 Abs. 4 AEUV (ex-Art. 230 Abs. 4 EGV) angreifbar (EuGH, Urteil vom 23. April 2009 - C-362/06 P - juris Rn. 19 ff.; EuG, Beschluss vom 22. Juni 2006 - T-136/04 - juris Rn. 43 ff.; Heugel, in: Lütkes/Ewer, a.a.O., § 32 BNatSchG Rn. 17; Kahl/Gärditz, a.a.O., S. 560 ff.).

    Vielmehr ist die Sache nach Art. 267 AEUV (ex-Art. 234 EGV) dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. Mai 2003 - 8 A 4229/01 - a.a.O. Rn. 76 ff.; Beschluss vom 23. Januar 2008 - 8 A 154/06 - a.a.O. Rn. 77; NdsOVG, Beschluss vom 21. März 2006 - 8 LA 150/02 - a.a.O. Rn. 12 ff.; Gärditz, ZUR 2006, 536 ; Kahl/Gärditz, a.a.O. S. 563 ff.; aus unionsrechtlicher Sicht: EuGH, Urteil vom 23. April 2009 - C-362/06 P - a.a.O. Rn. 43; EuG, Beschluss vom 22. Juni 2006 - T-136/04 - a.a.O. Rn. 55).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - 8 A 154/06

    Rechtsschutzbedürfnis einer Klage auf Feststellung des Nichtunterliegens der

    So ausdrücklich: EuG, Beschluss vom 22.6.2006 - T-136/04 -, ZUR 2006, 535, m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 7.4.2006 - 4 B 58.05 -, a.a.O., mit Anmerkung von Gatz, a.a.O.; OVG S.-H., Beschluss vom 26.4.2002 - 1 L 162.01 -, NordÖR 2002, 317.
  • VG Hannover, 27.04.2010 - 4 A 6036/08

    Abschuss; Artenschutz; Ausnahmezulassung; Befreiung; Belastung; Erlaubnis;

    Das Steinhuder Meer ist ein solches Gebiet (vgl. EuGH, Beschluss vom 22.06.2006 - T-136/04 - von Cramer-Klett), weil es die Kommission am 12.01.2007 gemäß FFH-Richtlinie in die erste aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantisch biogeographischen Region aufgenommen hat.
  • EuG, 19.09.2006 - T-117/05

    Rodenbröker u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/43/EWG -

    Ein etwaiges Verbot eines dieser Projekte würde sich nicht aus der Richtlinie ergeben, sondern aus der Entscheidung des jeweiligen Mitgliedstaats, die angefochtene Entscheidung und die Habitat-Richtlinie im Einzelfall in bestimmter Weise umzusetzen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichts vom 22. Juni 2006 in den Rechtssachen T-136/04, Freiherr von Cramer-Klett und Rechtlerverband Pfronten/Kommission, Slg. 2006, II-00000, Randnrn.
  • EuG, 19.09.2006 - T-80/05

    Bavendam u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung

    Ein etwaiges Verbot eines dieser Projekte würde sich nicht aus der Habitat-Richtlinie ergeben, sondern aus der Entscheidung des jeweiligen Mitgliedstaats, die angefochtenen Entscheidungen und die Habitat-Richtlinie im Einzelfall in bestimmter Weise umzusetzen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichts vom 22. Juni 2006 in den Rechtssachen T-136/04, Freiherr von Cramer-Klett und Rechtlerverband Pfronten/Kommission, Slg. 2006, II-00000, Randnrn.
  • EuG, 19.09.2006 - T-122/05

    Benkö u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung

    Ein etwaiges Verbot eines dieser Projekte würde sich nicht aus der Habitat-Richtlinie ergeben, sondern aus der Entscheidung des jeweiligen Mitgliedstaats, die angefochtene Entscheidung und die Habitat-Richtlinie im Einzelfall in bestimmter Weise umzusetzen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichts vom 22. Juni 2006 in den Rechtssachen T-136/04, Freiherr von Cramer-Klett und Rechtlerverband Pfronten/Kommission, Slg. 2006, II-00000, Randnrn.
  • EuG, 07.07.2014 - T-202/13

    'Group''Hygiène / Kommission'

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - 11 A 4.06

    Naturschutzgebiet "Dünen Dabendorf"; teilweise Ausweisung als FFH-Gebiet; Umfang

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