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   EuG, 28.08.2007 - T-46/06   

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https://dejure.org/2007,19833
EuG, 28.08.2007 - T-46/06 (https://dejure.org/2007,19833)
EuG, Entscheidung vom 28.08.2007 - T-46/06 (https://dejure.org/2007,19833)
EuG, Entscheidung vom 28. August 2007 - T-46/06 (https://dejure.org/2007,19833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Einführung der Domäne oberster Stufe'. eu' - Registrierung des Domänennamens 'galileo. eu' - Reservierung für die Nutzung durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft - Klagebefugnis - Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Galileo Lebensmittel / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Einführung der Domäne oberster Stufe ".eu" - Registrierung des Domänennamens "galileo.eu" - Reservierung für die Nutzung durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft - Klagebefugnis - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission PDF

    Galileo Lebensmittel / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Zuständigkeit des Gemeinschaftsrichters - Anordnung an ein Organ - Unzulässigkeit (Art. 231 EG und 233 EG) (vgl. Randnrn. 25-26)

  • EU-Kommission

    Galileo Lebensmittel / Kommission

  • Judicialis

    VO (EG) Nr. 733/02; ; VO (EG) Nr. 874/04

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die Domäne "galileo.eu" nach Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission vom 28. April 2004 zur Festlegung von allgemeinen Regeln für die Durchführung und die Funktionen der Domäne oberster Stufe ".eu" und der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • EuG, 09.09.1999 - T-127/98

    UPS Europe / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.08.2007 - T-46/06
    25 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Gericht nicht befugt, den Gemeinschaftsorganen Anweisungen zu erteilen (Urteil des Gerichts vom 9. September 1999, UPS Europe/Kommission, T-127/98, Slg. 1999, II-2633, Randnr. 50; Beschluss des Gerichts vom 12. November 1996, SDDDA/Kommission, T-47/96, Slg. 1996, II-1559, Randnr. 45).

    Das betreffende Organ hat dann nach Art. 233 EG die sich aus dem Urteil des Gerichts ergebenden Maßnahmen zu ergreifen (Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1995, Ladbroke/Kommission, T-74/92, Slg. 1995, II-115, Randnr. 75, und UPS Europe/Kommission, Randnr. 50).

  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus EuG, 28.08.2007 - T-46/06
    Der Betroffene hätte sonst die Möglichkeit, die Bestandskraft zu umgehen, die die Entscheidung ihm gegenüber nach Ablauf der Klagefrist besitzt (Urteil des Gerichtshofs vom 9. März 1994, TWD Textilwerke Deggendorf, C-188/92, Slg. 1994, I-833, Randnrn.
  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG,

    Auszug aus EuG, 28.08.2007 - T-46/06
    47 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs können, wenn die angefochtene Maßnahme eine Gruppe von Personen berührt, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme anhand von den Mitgliedern der Gruppe eigenen Merkmalen feststanden oder feststellbar waren, diese Personen von der Maßnahme insoweit individuell betroffen sein, als sie zu einem beschränkten Kreis von Wirtschaftsteilnehmern gehören (Urteile Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 31, vom 26. Juni 1990, Sofrimport/Kommission, C-152/88, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 11, und vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, Randnr. 60).
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.08.2007 - T-46/06
    Das Gleiche gilt, wenn für die Adressaten nur eine rein theoretische Möglichkeit besteht, dem Gemeinschaftsakt nicht nachzukommen, weil ihr Wille, ihm nachzukommen, keinem Zweifel unterliegt (Urteile des Gerichtshofs vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, 11/82, Slg. 1985, 207, Randnrn. 8 bis 10, und Dreyfus/Kommission, Randnr. 44).
  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.08.2007 - T-46/06
    44 Nach der Rechtsprechung ist ein Einzelner nur dann unmittelbar betroffen, wenn die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft sich auf seine Rechtsstellung unmittelbar auswirkt oder ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, diese Durchführung vielmehr rein automatisch geschieht und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass dabei weitere Vorschriften angewandt werden (Urteil des Gerichtshofs vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission, C-386/96 P, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43).
  • EuGH, 13.05.1971 - 41/70

    International Fruit Company u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.08.2007 - T-46/06
    Wie jedoch oben in Randnr. 31 festgestellt, war diese Weigerung entgegen dem Vorbringen der Kommission keine selbständige Ausführungsmaßnahme der EURid, sondern geschah rein automatisch, da sie sich aus der angefochtenen Handlung ergab, denn diese ließ der EURid keinerlei Ermessensspielraum im Sinn des Urteils des Gerichtshofs vom 13. Mai 1971, 1nternational Fruit Company u. a./Kommission (41/70 bis 44/70, Slg. 1971, 411, Randnr. 25).
  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.08.2007 - T-46/06
    In Wirklichkeit besteht also das maßgebliche Kriterium für die Bestimmung der durch eine Handlung mit allgemeiner Geltung individuell betroffenen Personen in dem ihnen kraft Gemeinschaftsrecht zustehenden Schutz (vgl. in diesem Sinn Urteile Sofrimport/Kommission, oben in Randnr. 47 angeführt, Randnr. 12, und vom 11. Februar 1999, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, C-390/95 P, Slg. 1999, I-769, Randnr. 28).
  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.08.2007 - T-46/06
    47 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs können, wenn die angefochtene Maßnahme eine Gruppe von Personen berührt, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme anhand von den Mitgliedern der Gruppe eigenen Merkmalen feststanden oder feststellbar waren, diese Personen von der Maßnahme insoweit individuell betroffen sein, als sie zu einem beschränkten Kreis von Wirtschaftsteilnehmern gehören (Urteile Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 31, vom 26. Juni 1990, Sofrimport/Kommission, C-152/88, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 11, und vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, Randnr. 60).
  • EuGH, 22.11.2001 - C-451/98

    Antillean Rice Mills / Rat

    Auszug aus EuG, 28.08.2007 - T-46/06
    48 Jedoch bedeutet nach ständiger Rechtsprechung die Möglichkeit, dass die Personen, auf die eine Maßnahme angewandt wird, der Zahl oder sogar der Identität nach mehr oder weniger genau bestimmbar sind, nicht, dass diese Personen als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern feststeht, dass die Maßnahme aufgrund einer durch sie bestimmten objektiven Situation rechtlicher oder tatsächlicher Art geschieht (Beschlüsse des Gerichtshofs vom 21. Juni 1993, Chiquita Banana u. a./Rat, C-276/93, Slg. 1993, I-3345, Randnr. 8, und vom 28. Juni 2001, Eridania u. a./Rat, C-352/99 P, Slg. 2001, I-5037, Randnr. 59, vgl. außerdem Urteile des Gerichtshofs vom 16. März 1978, UNICME/Rat, 123/77, Slg. 1978, 845, Randnr. 16, und vom 22. November 2001, Antillean Rice Mills/Rat, C-451/98, Slg. 2001, I-8949, Randnr. 52, Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1996, Weber/Kommission, T-482/93, Slg. 1996, II-609, Randnr. 64, und Beschluss des Gerichts vom 12. Januar 2007, SPM/Kommission, T-447/05, Slg. 2007, II-0000, Randnr. 71).
  • EuG, 13.06.2006 - T-218/03

    Boyle / Kommission - Fischerei - Mehrjährige Ausrichtungsprogramme - Anträge auf

    Auszug aus EuG, 28.08.2007 - T-46/06
    43 Zur Frage der unmittelbaren Betroffenheit beruft sich die Klägerin auf den Beschluss des Gerichts vom 22. Juli 2005, Polyelectrolyte Producers Group/Rat und Kommission (T-376/04, Slg. 2005, II-3007, Randnr. 43), und das Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2006, Boyle u. a./Kommission (T-218/03 bis T-240/03, Slg. 2006, II-1699, Randnr. 51), in denen die unmittelbare Betroffenheit darin gesehen worden sei, dass die streitige Entscheidung ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut seien, keinerlei Ermessensspielraum gelassen habe.
  • EuGH, 11.07.1985 - 87/77

    Salerno u.a. / Kommission und Rat

  • EuGH, 28.06.2001 - C-352/99

    Eridania u.a. / Rat

  • EuG, 12.11.1996 - T-47/96

    Syndicat départemental de défense de droit des agriculteurs gegen Kommission der

  • EuG, 22.07.2005 - T-376/04

    Polyelectrolyte Producers Group / Rat und Kommission - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 12.01.2007 - T-447/05

    SPM / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Regelung über die

  • EuGH, 16.03.1978 - 123/77

    UNICME / Rat

  • EuG, 10.07.1996 - T-482/93

    Anspruch auf Direktzahlungen auf Grund der Stützungsregelung für die Erzeuger von

  • EuG, 24.01.1995 - T-74/92

    Ladbroke Racing Deutschland GmbH gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 21.05.1987 - 97/85

    Deutsche Lebensmittelwerke / Kommission

  • EuGH, 21.06.1993 - C-276/93

    Chiquita Banana u.a. / Rat

  • EuGH, 17.02.2009 - C-483/07

    Galileo Lebensmittel / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Galileo Lebensmittel GmbH & Co. KG (im Folgenden: Galileo Lebensmittel) die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 28. August 2007, Galileo Lebensmittel/Kommission (T-46/06, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, den Internet-Domänennamen "galileo.eu" unter der Domäne oberster Stufe ".eu" nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission vom 28. April 2004 zur Festlegung von allgemeinen Regeln für die Durchführung und die Funktionen der Domäne oberster Stufe ".eu" und der allgemeinen Grundregeln für die Registrierung (ABl. L 162, S. 40) als für die Nutzung durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft reservierten Domänennamen vorzubehalten (im Folgenden: streitige Entscheidung), als unzulässig abgewiesen hat.
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