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   EuG - T-264/16   

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EuG - T-264/16 (https://dejure.org/9999,77831)
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Wird zitiert von ... (23)

  • EuG, 14.03.2018 - T-533/15

    Kim u.a./ Rat und Kommission

    In den verbundenen Rechtssachen T-533/15 und T-264/16.

    Klägerin in der Rechtssache T-264/16,.

    Europäische Kommission, in der Rechtssache T-533/15 vertreten durch L. Havas, S. Bartelt und D. Gauci als Bevollmächtigte und in der Rechtssache T-264/16 vertreten durch L. Havas und S. Bartelt als Bevollmächtigte, sodann in der Rechtssache T-533/15 vertreten durch L. Havas und D. Gauci als Bevollmächtigte und in der Rechtssache T-264/16 vertreten durch L. Havas als Bevollmächtigten,.

    wegen eines in der Rechtssache T-533/15 auf Art. 263 AEUV gestützten Antrags auf Nichtigerklärung des Beschlusses (GASP) 2015/1066 des Rates vom 2. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses 2013/183/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (ABl. 2015, L 174, S. 25), der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1062 der Kommission vom 2. Juli 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (ABl. 2015, L 174, S. 16), des Beschlusses (GASP) 2016/475 des Rates vom 31. März 2016 zur Änderung des Beschlusses 2013/183/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (ABl. 2016, L 85, S. 34), der Durchführungsverordnung (EU) 2016/659 der Kommission vom 27. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (ABl. 2016, L 114, S. 9), des Beschlusses (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP (ABl. 2016, L 141, S. 79) und jeder sich darauf beziehenden Durchführungsverordnung des Rates, soweit diese Maßnahmen die Kläger betreffen, und wegen eines in der Rechtssache T-264/16 auf Art. 263 AEUV gestützten Antrags auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2016/475, der Durchführungsverordnung 2016/659, des Beschlusses 2016/849 und jeder sich darauf beziehenden Durchführungsverordnung des Rates, soweit diese Maßnahmen die Klägerin betreffen,.

    Die Klägerin in der Rechtssache T-264/16, Korea National Insurance Corporation (im Folgenden: KNIC), ist ein im Versicherungswesen tätiges nordkoreanisches Unternehmen.

    Mit Klageschrift, die am 27. Mai 2016 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die KNIC in der Rechtssache T-264/16 Klage auf Nichtigerklärung der zweiten angefochtenen Rechtsakte erhoben.

    Mit Schreiben vom 3. Juni 2016 hat die KNIC gemäß Art. 86 der Verfahrensordnung ihre Klageschrift in der Rechtssache T-264/16 angepasst und beantragt, auch den Beschluss 2016/849, soweit dieser sie betreffe, sowie "jede sich darauf beziehende Durchführungsverordnung des Rates" für nichtig zu erklären.

    In diesen Stellungnahmen haben der Rat und die Kommission beantragt, das Verfahren in der Rechtssache T-533/15 auszusetzen und diese mit der Rechtssache T-264/16 zu verbinden.

    Mit Schreiben vom 18. Juli 2016 haben die Kläger in der Rechtssache T-533/15 anerkannt, dass ein Zusammenhang zwischen den Rechtssachen T-533/15 und T-264/16 bestehe, der eine Verbindung dieser Rechtssachen rechtfertigen könnte.

    Mit Schriftsatz, der am 16. August 2016 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat der Rat zur Anpassung der Klageschrift in der Rechtssache T-264/16 Stellung genommen.

    Am 13. März 2017 sind die Parteien in den Rechtssachen T-533/15 und T-264/16 mit prozessleitender Maßnahme gemäß Art. 89 der Verfahrensordnung aufgefordert worden, sich zu einer Verbindung der Rechtssachen zu gemeinsamer das Verfahren beendender Entscheidung zu äußern.

    Mit Entscheidung vom 4. April 2017 hat der Präsident der Dritten Kammer die Rechtssachen T-533/15 und T-264/16 zu gemeinsamer das Verfahren beendender Entscheidung verbunden.

    In der Rechtssache T-264/16 beantragt die KNIC,.

    In den verbundenen Rechtssachen T-533/15 und T-264/16 beantragt der Rat,.

    In den verbundenen Rechtssachen T-533/15 und T-264/16 beantragt die Kommission,.

    In der Rechtssache T-264/16 hat die KNIC in der mündlichen Verhandlung erklärt, die Worte "jede sich darauf beziehende Durchführungsverordnung des Rates" in der Anpassung ihrer Klageschrift vom 3. Juni 2016 bedeuteten, dass ihre Klage nur gegen die ausdrücklich genannten Rechtsakte, nicht aber gegen die mit diesen im Zusammenhang stehenden Maßnahmen gerichtet sei, was im Sitzungsprotokoll vermerkt worden ist.

    Ausweislich ihrer Klageschriften beantragen die Kläger, in der Rechtssache T-533/15 die Beschlüsse 2015/1066 und 2016/475 sowie in der Rechtssache T-264/16 den Beschluss 2016/475 für nichtig zu erklären.

    Die Kläger haben somit weiterhin ein berechtigtes Interesse an der Nichtigerklärung der Beschlüsse 2015/1066 und 2016/475, so dass die Klagen in den Rechtssachen T-533/15 und T-264/16 insoweit nicht gegenstandslos geworden sind.

    Nach Auffassung des Gerichts ist zunächst die Klage in der Rechtssache T-264/16 und sodann die Klage in der Rechtssache T-533/15 zu prüfen.

    Daher ist der erste Klagegrund in der Rechtssache T-264/16 zurückzuweisen.

    Nach alledem ist die Klage der KNIC in der Rechtssache T-264/16 in vollem Umfang abzuweisen.

    Da in der Rechtssache T-264/16 die KNIC unterlegen ist, sind ihr entsprechend dem Antrag des Rates und der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

  • EuG, 20.03.2024 - T-743/22

    Mazepin/ Rat

    Selon la jurisprudence, les articles de presse peuvent être utilisés aux fins de corroborer l'existence de certains faits lorsqu'ils sont suffisamment concrets, précis et concordants quant aux faits qui y sont décrits (voir arrêt du 14 mars 2018, Kim e.a./Conseil et Commission, T-533/15 et T-264/16, EU:T:2018:138, point 108 et jurisprudence citée).
  • EuG, 07.02.2024 - T-237/22

    Usmanov/ Rat

    En l'absence de pouvoirs d'enquête dans des pays tiers, l'appréciation des autorités de l'Union doit, de fait, se fonder sur des sources d'information accessibles au public, des rapports, des articles de presse, des rapports des services secrets ou d'autres sources d'information similaires (arrêts du 14 mars 2018, Kim e.a./Conseil et Commission, T-533/15 et T-264/16, EU:T:2018:138, point 107, et du 1 er juin 2022, Prigozhin/Conseil, T-723/20, non publié, EU:T:2022:317, point 59).
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