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   EuGH, 03.04.1968 - 28/67   

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EuGH, 03.04.1968 - 28/67 (https://dejure.org/1968,224)
EuGH, Entscheidung vom 03.04.1968 - 28/67 (https://dejure.org/1968,224)
EuGH, Entscheidung vom 03. April 1968 - 28/67 (https://dejure.org/1968,224)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Molkerei Zentrale Westfalen-Lippe / Hauptzollamt Paderborn

    1 . EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT - WESEN - TRAEGER VON RECHTEN UND PFLICHTEN - EINZELNE - VERTRAGSVORSCHRIFTEN MIT UNMITTELBARER WIRKUNG - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Molkerei Zentrale Westfalen-Lippe / Hauptzollamt Paderborn

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen von Art. 95 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag); Begründung individueller Rechte; Unmittelbare Wirkung; Durchbrechung der Gesetzgebungshoheit der Mitgliedstaaten für das Gebiet der Inneren Abgaben; Schaffung eines ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 95 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 95 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 97; ; EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT - WESEN - TRAEGER VON RECHTEN UND PFLICHTEN - EINZELNE - VERTRAGSVORSCHRIFTEN MIT UNMITTELBARER WIRKUNG - BEGRIFF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2208 (Ls.)
  • DVBl 1968, 763
  • DB 1968, 689
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht

    aa) Eine Gemeinschaftsbestimmung ist unbedingt, wenn sie eine Verpflichtung begründet, die weder an eine Bedingung geknüpft ist noch zu ihrer Erfüllung und Wirksamkeit einer Maßnahme der Gemeinschaftsorgane oder der Mitgliedsstaaten bedarf (EuGH 3. April 1968 - Rs. 28/67 - [Firma Molkerei-Zentrale Westfalen/Lippe GmbH] Slg. 1968, 215; 23. Februar 1994 - C-236/92 - [Comitato di coordinamento per la difesa della Cava u.a.] Slg. 1994 I-483, 497 Rn. 9).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. April 1968 (Rechtssache 28/67; Slg. Bd. XIV, S. 215) könne sich der einzelne auf das Diskriminierungsverbot des Art. 95 EWGV allerdings dann nicht berufen, wenn ein Mitgliedstaat den in Rede stehenden Steuersatz gemäß Art. 97 EWGV als Durchschnittssatz eingeführt habe.
  • BFH, 15.01.1969 - VII R 13/67

    Nichtigkeit der nationalen Vorschrift über den Ausgleichsteuersatz bei deren

    An dieser Auffassung hat der EGH auf den Vorlagebeschluß des BFH VII 156/65 vom 18. Juli 1967 (BFH 89, 52, BZBl 1967, 942) im Urteil Rs. 28/67 vom 3. April 1968 (RsprGH XIV, 215) festgehalten.

    Er hat dies aus der Antwort des EGH in der Rs. 28/67 auf die Frage des Senats, was unter Durchschnittssätzen im Sinne von Art. 97 EWGV zu verstehen sei, entnommen.

    hat sich der EGH jeweils damit begnügt, auf die dem BFH in der Rs. 28/67 gegebenen Antworten hinzuweisen.

    Damit hat der Senat entgegen der Meinung der Klägerin nicht den EWGV und auch nicht das Urteil des EGH in der Rs. 28/67 ausgelegt.

    28/67 und 34/67 dahin erläutert, daß es dem nationalen Gericht überlassen bleibe, nach seinem Recht darüber zu entscheiden, ob eine Abgabe, die nur über einen bestimmten Betrag hinaus mit Art. 95 Abs. 1 EWGV unvereinbar ist, insgesamt rechtswidrig ist oder nur insoweit, als sie jenen Betrag übersteigt.

    Wie der EGH in der Rs. 28/67 ausgeführt hat, steht den Mitgliedstaaten bei der Bestimmung der Warengruppen und - mangels gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die Berechnungsweise - bei der Festlegung der Durchschnittssätze ein Entscheidungsspielraum zu, der es ausschließt, daß sich der einzelne vor den staatlichen Gerichten auf Art. 97 EWGV berufen kann.

    Heute ist es - namentlich auf Grund des EGH-Urteils zu Art. 95 EWGV in der Rs. 28/67 - kaum mehr bestritten, daß mit der Ausgleichsteuer auch die mittelbare Umsatzsteuerbelastung gleichartiger oder vergleichbarer inländischer Waren ausgeglichen werden kann, also die Umsatzsteuerbelastung der der Einfuhr vorangehenden Fertigungs- und Vertriebsstufen, mit der auch inländische Waren dann in der Regel belastet sind, wenn ihr dem Einfuhrvorgang entsprechender Umsatz von der Umsatzsteuer befreit ist.

  • BFH, 11.07.1968 - VII 156/65
    Dieser hat mit Urteil Rs. 28/67 vom 3. April 1968, BZBl 1968, 340, auf das Bezug genommen wird, folgende Vorabentscheidung getroffen:.

    Dieser hat mit Urteil Rs. 28/67 vom 3. April 1968, BZBl 1968, 340, auf das Bezug genommen wird, folgende Vorabentscheidung getroffen:.

    In seiner vom erkennenden Senat eingeholten Vorabentscheidung (Rechtssache 28/67) hat der EGH die Art. 95 und 97 dahin ausgelegt, daß sich der einzelne auf das Diskriminierungsverbot des Art. 95 vor den nationalen Gerichten nicht berufen könne, wenn der betreffende Mitgliedstaat die Umsatzsteuer nach dem System der kumulativen Mehrphasensteuer erhebt und von der in Art. 97 "erteilten Erlaubnis" Gebrauch gemacht hat, indem er den betreffenden Steuersatz als Durchschnittssatz eingeführt hat.

    Nach ihm gelten daher die am 30. Dezember 1966 bestehenden Ausgleichsteuer-Sätze von diesem Zeitpunkt an als Durchschnittssätze im Sinne von Art. 97 EWGV und der Vorabentscheidung des EHG in der Rechtssache 28/67.

  • EuGH, 23.02.1994 - C-236/92

    Comitato di coordinamento per la difesa della Cava u.a. / Regione Lombardia u.a.

    9 Eine Gemeinschaftsbestimmung ist unbedingt, wenn sie eine Verpflichtung begründet, die weder an eine Bedingung geknüpft ist noch zu ihrer Erfuellung und Wirksamkeit einer Maßnahme der Gemeinschaftsorgane oder der Mitgliedstaaten bedarf (vgl. insbesondere Urteil vom 3. April 1968 in der Rechtssache 28/67, Molkerei-Zentrale Westfalen/Lippe, Slg. 1968, 215).
  • EuGH, 20.04.2023 - C-348/22

    Die Konzessionen für die Nutzung der italienischen Strände dürfen nicht

    Der Gerichtshof hat klargestellt, dass eine Unionsvorschrift zum einen unbedingt ist, wenn sie eine Verpflichtung normiert, die an keine Bedingung geknüpft ist und zu ihrer Durchführung oder Wirksamkeit auch keiner weiteren Maßnahmen der Unionsorgane oder der Mitgliedstaaten - außer des Rechtsakts, mit dem sie in nationales Recht umgesetzt wird - bedarf, und sie zum anderen hinreichend genau ist, um von einem Einzelnen geltend gemacht und vom Gericht angewandt zu werden, wenn sie in unzweideutigen Worten eine Verpflichtung festlegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. April 1968, Molkerei-Zentrale Westfalen/Lippe, 28/67, EU:C:1968:17, S. 226, vom 26. Februar 1986, Marshall, 152/84, EU:C:1986:84, Rn. 52, sowie vom 8. März 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld [Unmittelbare Wirkung], C-205/20, EU:C:2022:168, Rn. 18).
  • EuGH, 04.04.1968 - 25/67

    Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Saarbrücken

    In seinem auf eine Vorlage des Bundesfinanzhofs ergangenen Urteil vom 3. April 1968 in der Rechtssache 28/67 hat der Gerichtshof entschieden, daß Artikel 97 keine unmittelbaren Wirkungen erzeugt und keine individuellen Rechte begründet, welche die staatlichen Gerichte zu beachten haben.

    aufgrund des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 28/67 vom 3. April 1968.

    des Generalanwalts Herrn Joseph Gand (Siehe Rechtssache 28/67 Seite 237 ff.) 332.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2003 - C-222/02

    NACH ANSICHT DER GENERALANWÄLTIN VERLEIHT KEINE DER BANKENRECHTLICHEN RICHTLINIEN

    24 - Urteile vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74 (Von Duyn, Slg. 1974, 1337, Randnrn. 13 f.), vom 3. April 1968 in der Rechtssache 28/67 (Molkerei- Zentrale Westfalen/Lippe, Slg. 1968, 216) und vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-236/92 (Difesa, Slg. 1994, I-483).
  • BFH, 10.12.1968 - VII R 29/66

    Vertoß gegen höherrangiges Recht durch die Einführung eines Umsatzsteuersatzes

    Die im Streitfall in Betracht kommenden Fragen der Auslegung der Art. 95 und 97 EWGV hat der EGH bereits u.a. in den Urteilen zu den Rechtssachen 57/65 vom 16. Juni 1966 (RsprGH XII, 257, Bundeszollblatt 1966 S. 735 - BZBl 1966, 735 -) und 28/67 vom 3. April 1968 (BZBl 1968, 340) entschieden.

    Für den Fall, daß ein Mitgliedsstaat Steuersätze als Durchschnittssätze eingeführt hat, hat der EGH in der Rechtssache 28/67 dem Art. 97 Abs. 1 jedoch keine unmittelbare Wirkung zugesprochen.

    Nach dem o.a. Urteil des EGH in der Rechtssache 28/67 sind darunter in weiter Auslegung alle Abgaben zu verstehen, die das inländische Erzeugnis tatsächlich und spezifisch auf allen Fertigungs- und Vertriebsstufen treffen, die derjenigen der Einfuhr gleichartiger Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten vorangehen oder entsprechen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2007 - C-267/06

    Maruko - Hinterbliebenenversorgung aus einem berufsständischen

    17 - Urteile vom 3. April 1968, Molkerei-Zentrale Westfalen (28/67, Slg. 1968, 211), vom 23. Februar 1994, Comitato di coordinamento per la difesa della Cava u. a. (C-236/92, Slg. 1994, I-483, Randnr. 9), vom 17. September 1996, Cooperativa Agricola Zootecnica S. Antonio u. a. (C-246/94 bis C-249/94, Slg. 1996, I-4373, Randnr. 18), und vom 29. Mai 1997, Klattner (C-389/95, Slg. 1997, I-2719, Randnr. 33).
  • EuGH, 04.04.1968 - 27/67

    Fink-Frucht GmbH / Hauptzollamt München-Landsbergerstrasse

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2003 - C-397/01

    Pfeiffer

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-205/20

    Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Effet direct) - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76

    Schöttle & Söhne OHG gegen Finanzamt Freudenstadt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2000 - C-287/98

    Linster

  • EuGH, 29.05.1997 - C-389/95

    Klattner / Elliniko Dimosio

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2002 - C-276/01

    Steffensen

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-262/96

    Sema Sürül gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2007 - C-64/06

    Telefónica O2 Czech Republic - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1997 - C-94/95

    Danila Bonifaci u.a. (C-94/95) und Wanda Berto u.a. (C-95/95) gegen Istituto

  • EuGH, 17.09.1996 - C-246/94

    Cooperativa Agricola Zootecnica S. Antonio u.a. / Amministrazione delle Finanze

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1995 - C-317/93

    INGE NOLTE GEGEN LANDESVERSICHERUNGSANSTALT HANNOVER.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1993 - C-236/92

    Comitato di coordinamento per la difesa della Cava und andere gegen Regione

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1997 - C-261/95

    Rosalba Palmisani gegen Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS). -

  • BFH, 29.01.1985 - VII R 103/81

    Nachforderung von Zöllen und Verbrauchsteuern - Nachbelastungen für ein

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