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   EuGH, 03.10.2013 - C-32/12   

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https://dejure.org/2013,26381
EuGH, 03.10.2013 - C-32/12 (https://dejure.org/2013,26381)
EuGH, Entscheidung vom 03.10.2013 - C-32/12 (https://dejure.org/2013,26381)
EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 2013 - C-32/12 (https://dejure.org/2013,26381)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Richtlinie 1999/44/EG - Rechte des Verbrauchers bei Vertragswidrigkeit des Verbrauchsguts - Geringfügigkeit dieser Vertragswidrigkeit - Ausschluss der Auflösung des Vertrags - Befugnisse des nationalen Richters

  • Europäischer Gerichtshof

    Duarte Hueros

    Richtlinie 1999/44/EG - Rechte des Verbrauchers bei Vertragswidrigkeit des Verbrauchsguts - Geringfügigkeit dieser Vertragswidrigkeit - Ausschluss der Auflösung des Vertrags - Befugnisse des nationalen Richters

  • EU-Kommission

    Duarte Hueros

    Richtlinie 1999/44/EG - Rechte des Verbrauchers bei Vertragswidrigkeit des Verbrauchsguts - Geringfügigkeit dieser Vertragswidrigkeit - Ausschluss der Auflösung des Vertrags - Befugnisse des nationalen Richters“

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 1999/44/EG - Rechte des Verbrauchers bei Vertragswidrigkeit des Verbrauchsguts - Geringfügigkeit dieser Vertragswidrigkeit - Ausschluss der Auflösung des Vertrags - Befugnisse des nationalen Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Das spanische Prozessrecht gewährleistet nicht die Effektivität der Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf und die Garantien für Verbrauchsgüter

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Das spanische Prozessrecht gewährleistet nicht die Effektivität der Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf und die Garantien für Verbrauchsgüter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EU-Staaten müssen Verbrauchern das von der EU-Richtlinie angestrebte hohe Verbraucherschutzniveau gewährleisten - Nationale Regelungen dürfen Effektivität der Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf und die Garantien für Verbrauchsgüter nicht behindern

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Duarte Hueros

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Juzgado de Primera Instancia de Badajoz - Auslegung von Art. 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. L ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2013, 918
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-32/12
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 1999/44 - wie aus ihrem ersten Erwägungsgrund hervorgeht - dem Ziel dient, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten (Urteil vom 17. April 2008, Quelle, C-404/06, Slg. 2008, I-2685, Randnr. 36).

    Daher haftet der Verkäufer dem Verbraucher nach Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Verbrauchsguts besteht (vgl. Urteile Quelle, Randnr. 26, und vom 16. Juni 2011, Gebr.

    Kann er die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands nicht erlangen, so kann er gemäß Art. 3 Abs. 5 in einem zweiten Schritt eine Minderung des Kaufpreises oder die Vertragsauflösung verlangen (vgl. Urteile Quelle, Randnr. 27, sowie Gebr.

  • EuGH, 14.03.2013 - C-415/11

    Die spanischen Rechtsvorschriften widersprechen dem Unionsrecht, soweit sie dem

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-32/12
    Was den Grundsatz der Effektivität angeht, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs jeder Fall, in dem sich die Frage stellt, ob eine nationale Verfahrensvorschrift die Anwendung des Unionsrechts unmöglich macht oder übermäßig erschwert, unter Berücksichtigung der Stellung dieser Vorschrift im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens vor den verschiedenen nationalen Stellen zu prüfen ist (Urteile vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito, C-618/10, Randnr. 49, und vom 14. März 2013, Aziz, C-415/11, Randnr. 53).

    Allerdings ist unter Berücksichtigung des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten dieses Verfahrenssystems davon auszugehen, dass ein solcher Fall sehr unwahrscheinlich ist; es besteht nämlich die nicht zu vernachlässigende Gefahr, dass der betroffene Verbraucher - sei es wegen des besonders strengen Erfordernisses der Übereinstimmung mit dem Hauptantrag oder weil er den Umfang seiner Rechte nicht kennt oder nicht richtig erfasst - keinen Hilfsantrag stellt, mit dem im Übrigen ein geringerer Schutz als mit dem Hauptantrag erreicht werden kann (vgl. entsprechend Urteil Aziz, Randnr. 58).

  • EuGH, 16.06.2011 - C-65/09

    Im Fall einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut muss der

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-32/12
    Weber und Putz, C-65/09 und C-87/09, Slg. 2011, I-5257, Randnr. 43).
  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-32/12
    Insoweit obliegt es dem vorlegenden Gericht, zu prüfen, welche nationalen Vorschriften auf den bei ihm anhängigen Rechtsstreit anwendbar sind, sowie unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles zu tun, was in seiner Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit von Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 1999/44 zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem mit der Richtlinie verfolgten Ziel im Einklang steht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.06.2012 - C-618/10

    Das nationale Gericht darf eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-32/12
    Was den Grundsatz der Effektivität angeht, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs jeder Fall, in dem sich die Frage stellt, ob eine nationale Verfahrensvorschrift die Anwendung des Unionsrechts unmöglich macht oder übermäßig erschwert, unter Berücksichtigung der Stellung dieser Vorschrift im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens vor den verschiedenen nationalen Stellen zu prüfen ist (Urteile vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito, C-618/10, Randnr. 49, und vom 14. März 2013, Aziz, C-415/11, Randnr. 53).
  • EuGH, 21.02.2013 - C-472/11

    Banif Plus Bank - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-32/12
    Diese Modalitäten dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als die, die bei ähnlichen internen Sachverhalten gelten (Grundsatz der Äquivalenz), und nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die Unionsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 2013, Banif Plus Bank, C-472/11, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-128/20

    Nach Auffassung von Generalanwalt Rantos ist der Einbau einer integrierten

    74 Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros (C-32/12, EU:C:2013:637, Rn. 25 und 26).

    79 Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros (C-32/12, EU:C:2013:637, Rn. 26 bis 28).

    84 Es kann insoweit vom Verbraucher insbesondere nicht verlangt werden, das Ergebnis der Prüfung hinsichtlich der rechtlichen Bewertung der Vertragswidrigkeit des Verbrauchsguts vorwegzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros, C-32/12, EU:C:2013:637, Rn. 40).

    86 In der Rechtssache, in der das Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros (C-32/12, EU:C:2013:637, Rn. 17, 18 und 20), ergangen ist, hatte ein Verbraucher ein mit einem Schiebedach ausgestattetes Auto gekauft, in dessen Innenraum bei Regen Wasser durch das Dach eindrang.

  • LG Erfurt, 15.06.2020 - 8 O 1045/18

    EuGH-Vorlage: Keine Vorteilsausgleichung bei Kaufvertragsrückabwicklung wegen

    Dies haben die nationalen Gerichte zu beachten (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2013, C-32/12).
  • EuGH, 09.11.2016 - C-149/15

    Wathelet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 1999/44/EG -

    [36] Zweitens ist festzustellen, dass die teleologische Auslegung von Art. 1 II lit. c der Richtlinie 1999/44 anhand des Ziels der Richtlinie, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten ( EuGH , Urt . v. 03.10.2013 - C-32/12, EU:C:2013:637 Rn .
  • EuGH, 23.09.2021 - C-145/20

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 715/2007

    Insbesondere verpflichtet Art. 2 Abs. 1 dieser Richtlinie den Verkäufer, dem Verbraucher dem Kaufvertrag gemäße Güter zu liefern( 74 Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros (, EU:C:2013:637, Rn. 25 und 26).

    Wie jedoch aus Art. 3 Abs. 6 hervorgeht, hat der Verbraucher bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit des gelieferten Gutes keinen Anspruch auf Vertragsauflösung; in diesem Fall hat er nur das Recht, eine angemessene Minderung des Kaufpreises des betreffenden Gutes zu verlangen( 79 Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros (, EU:C:2013:637, Rn. 26 bis 28).

    Hierbei handelt es sich um einen subjektiven Faktor, der nicht beweisbar ist und sich übrigens im Lauf der Zeit ändern kann, insbesondere im Licht der Informationen, die der Verbraucher über die Schwere der Vertragswidrigkeit möglicherweise noch erhält( 84 Es kann insoweit vom Verbraucher insbesondere nicht verlangt werden, das Ergebnis der Prüfung hinsichtlich der rechtlichen Bewertung der Vertragswidrigkeit des Verbrauchsguts vorwegzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros, , EU:C:2013:637, Rn. 40).

    Auch hat sich der Gerichtshof nicht unmittelbar zu dessen Tragweite geäußert( 86 In der Rechtssache, in der das Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros (, EU:C:2013:637, Rn. 17, 18 und 20), ergangen ist, hatte ein Verbraucher ein mit einem Schiebedach ausgestattetes Auto gekauft, in dessen Innenraum bei Regen Wasser durch das Dach eindrang.

  • EuGH, 23.09.2021 - C-134/20

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 715/2007

    Insbesondere verpflichtet Art. 2 Abs. 1 dieser Richtlinie den Verkäufer, dem Verbraucher dem Kaufvertrag gemäße Güter zu liefern( 74 Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros (, EU:C:2013:637, Rn. 25 und 26).

    Wie jedoch aus Art. 3 Abs. 6 hervorgeht, hat der Verbraucher bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit des gelieferten Gutes keinen Anspruch auf Vertragsauflösung; in diesem Fall hat er nur das Recht, eine angemessene Minderung des Kaufpreises des betreffenden Gutes zu verlangen( 79 Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros (, EU:C:2013:637, Rn. 26 bis 28).

    Hierbei handelt es sich um einen subjektiven Faktor, der nicht beweisbar ist und sich übrigens im Lauf der Zeit ändern kann, insbesondere im Licht der Informationen, die der Verbraucher über die Schwere der Vertragswidrigkeit möglicherweise noch erhält( 84 Es kann insoweit vom Verbraucher insbesondere nicht verlangt werden, das Ergebnis der Prüfung hinsichtlich der rechtlichen Bewertung der Vertragswidrigkeit des Verbrauchsguts vorwegzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros, , EU:C:2013:637, Rn. 40).

    Auch hat sich der Gerichtshof nicht unmittelbar zu dessen Tragweite geäußert( 86 In der Rechtssache, in der das Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros (, EU:C:2013:637, Rn. 17, 18 und 20), ergangen ist, hatte ein Verbraucher ein mit einem Schiebedach ausgestattetes Auto gekauft, in dessen Innenraum bei Regen Wasser durch das Dach eindrang.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2014 - C-497/13

    Faber - Richtlinie 1999/44/EG - Eigenschaft des Käufers - Gerichtlicher Schutz -

    18 - Vgl. zur Richtlinie 1999/44 Urteil Duarte Hueros (C-32/12, EU:C:2013:637, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    42 - Vgl. Urteil Duarte Hueros (EU:C:2013:637, Rn. 25).

  • LG Erfurt, 09.08.2021 - 8 O 481/21

    Vorlage an den EuGH: Individualschützende Wirkung der europarechtlichen

    Dies haben die nationalen Gerichte zu beachten (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2013 - C-32/12, ECLI:EU:C:2013:637).
  • LG Erfurt, 17.06.2021 - 8 O 1130/20

    Dieselskandal: Schadenersatz aufgrund "europäischer Grundrechte und Eigenrechten

    Dies haben die nationalen Gerichte zu beachten (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2013, C-32/12, ECLI:EU:C:2013:637).
  • LG Erfurt, 15.11.2021 - 8 O 610/21

    Klimawandel: Wenn Flüsse und Frösche vor Gericht klagen können

    Dies haben die nationalen Gerichte zu beachten (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2013 - C-32/12, ECLI:EU:C:2013:637, Rn. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-83/22

    Tuk Tuk Travel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Richtlinie (EU)

    23 Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros (C-32/12, EU:C:2013:637, Rn. 39).

    Das zweite Beispiel ist das Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros (C-32/12, EU:C:2013:637).

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