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   EuGH, 04.07.2013 - C-312/11   

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https://dejure.org/2013,14934
EuGH, 04.07.2013 - C-312/11 (https://dejure.org/2013,14934)
EuGH, Entscheidung vom 04.07.2013 - C-312/11 (https://dejure.org/2013,14934)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - C-312/11 (https://dejure.org/2013,14934)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EU-Mitgliedstaaten müssen alle Arbeitgeber verpflichten, praktikable und wirksame Maßnahmen zugunsten aller Menschen mit Behinderungen zu ergreifen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Die Mitgliedstaaten müssen alle Arbeitgeber dazu verpflichten, praktikable und wirksame Maßnahmen zugunsten aller Menschen mit Behinderungen zu ergreifen

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Arbeitgeberpflichten - Mitgliedstaaten der EU - Maßnahmen zugunsten aller Menschen mit Behinderungen - Vertragsverletzungsklage gegen Italien

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schutz behinderter Menschen im Arbeitsleben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Behinderte Arbeitnehmer: EU-Mitgliedstaaten müssen alle Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen verpflichten

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen für Behinderte ergreifen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Alle Arbeitgeber müssen Menschen mit Behinderung unterstützen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EU-Mitgliedsstaaten müssen alle Arbeitgeber zur Schaffung angemessener Maßnahmen zugunsten von Menschen mit Behinderungen verpflichten - Italien verstößt gegen unionsrechtliche Verpflichtungen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 20. Juni 2011 - Europäische Kommission/Italienische Republik

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2013, 1736
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    bb) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinen Entscheidungen vom 4. Juli 2013 (- C-312/11 - [Kommission/Italien]) und vom 11. April 2013 (- C-335/11 ua. - [Ring]) ausgeführt, dass und wie Art. 5 RL 2000/78/EG nach der Genehmigung der UN-BRK durch den Rat im Namen der Europäischen Gemeinschaft (Beschluss 2010/48/EG vom 26. November 2009 ABl. EU L 23 vom 27. Januar 2010 S. 35) unter Beachtung und in Übereinstimmung mit der UN-BRK auszulegen ist.

    Das bloße Schaffen von Anreiz- und Hilfsmaßnahmen genügt nicht (EuGH 4. Juli 2013 - C-312/11 - [Kommission/Italien] Rn. 60 ff. der franz.

    bb) In seinen Entscheidungen vom 11. April 2013 (- C-335/11 ua. - [Ring]) und vom 4. Juli 2013 (- C-312/11 - [Kommission/Italien]) hat der Gerichtshof der Europäischen Union seine Auslegung des Begriffs der "Behinderung" iSd. RL 2000/78/EG in Anpassung an Art. 1 Unterabs. 2 UN-BRK modifiziert (zur bisherigen Auslegung siehe EuGH 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Chacón Navas] Rn. 37, Slg. 2006, I-6467) .

  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    Gemeint sind geeignete materielle oder organisatorische Maßnahmen, die der einzelne Arbeitgeber im Rahmen der Zumutbarkeit zu ergreifen hat, um den Arbeitsplatz der Behinderung entsprechend einzurichten und dem behinderten Arbeitnehmer ua. die Ausübung eines Berufs zu ermöglichen (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 64; 4. Juli 2013 - C-312/11 -; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 54, 55; BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 22, BAGE 155, 61; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 52, BAGE 147, 60) .

    Die vorliegend maßgeblichen unionsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des EuGH geklärt (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 64; 4. Juli 2013 - C-312/11 -; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 54, 55) .

  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20

    BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?

    (1) Ausgehend von der Legaldefinition in Art. 2 Unterabs. 4 der UN-BRK sind "angemessene Vorkehrungen" notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können (zum Begriff "angemessene Vorkehrungen" vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 64 f.; 4. Juli 2013 - C-312/11 - [Kommission/Italien] Rn. 59; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 55; vgl. auch ausf.

    Die vorliegend maßgeblichen unionsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs geklärt (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 64; 4. Juli 2013 - C-312/11 - [Kommission/Italien] Rn. 59; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 54, 55; 19. Juni 2014 - C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12 - Rn. 112; 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 24 f. mwN) .

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 402/14

    Entschädigung nach dem AGG - Präventionsverfahren

    (a) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinen Entscheidungen vom 4. Juli 2013 (-  C-312/11  - [Kommission/Italien]) und vom 11. April 2013 (-  C-335/11  ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"]) ausgeführt, dass unter "angemessenen Vorkehrungen" iSv. Art. 2 Unterabs. 3 und Unterabs. 4 der UN-BRK ebenso wie unter "angemessenen Vorkehrungen" iSv. Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG materielle oder organisatorische Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitsumgebung, die Arbeitsorganisation oder die Aus- und Fortbildung zu verstehen sind, die der einzelne Arbeitgeber im Rahmen der Zumutbarkeit zu ergreifen hat, um dem behinderten Arbeitnehmer ua. die Ausübung eines Berufs zu ermöglichen (vgl. EuGH 4. Juli 2013 - C-312/11  - [Kommission/Italien]; 11. April 2013 -  C-335/11  ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 55; BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12  - Rn. 52 , BAGE 147, 60 ) .
  • LAG Hamburg, 15.04.2015 - 5 Sa 107/12

    Behindertengerechte Beschäftigung: Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsort?

    Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten ( BAG 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 - Juris, Rn. 18 u. 19), er ist aber unter Berücksichtigung des Einzelfalls verpflichtet, behinderten Menschen den Zugang zur Beschäftigung, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen (EuGH 04.07.2013 - Rs C-312/11 - Juris).
  • EuGH, 22.05.2014 - C-356/12

    Glatzel - Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang

    In seiner Rechtsprechung zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf hat der Gerichtshof bereits ausgeführt, dass der Begriff "Behinderung" im Sinne der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16) im Licht des VN-Übereinkommens so zu verstehen ist, dass er eine Einschränkung erfasst, die u. a. auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen von Dauer zurückzuführen ist, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können (Urteile HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 37 bis 39, Kommission/Italien, C-312/11, EU:C:2013:446, Rn. 56, und Z., C-363/12, EU:C:2014:159, Rn. 76).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 62/13

    Schwerbehindertenvertretung - Konzern

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinen Entscheidungen vom 4. Juli 2013 (- C-312/11 - [Kommission/Italien]) und vom 11. April 2013 (- C-335/11 ua. - [Ring]) ausgeführt, dass unter "angemessenen Vorkehrungen" iSv. Art. 2 Unterabs. 4 UN-BRK ebenso wie unter "angemessenen Vorkehrungen" iSv. Art. 5 Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (RL 2000/78/EG) materielle oder organisatorische Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitsumgebung, die Arbeitsorganisation oder die Aus- und Fortbildung zu verstehen sind, die der einzelne Arbeitgeber im Rahmen der Zumutbarkeit zu ergreifen hat, um dem behinderten Arbeitnehmer ua. die Ausübung eines Berufs zu ermöglichen (EuGH 4. Juli 2013 - C-312/11 - [Kommission/Italien]; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 49, 55; BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 52, BAGE 147, 60) .
  • EuGH, 11.09.2019 - C-397/18

    Nobel Plastiques Ibérica

    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass der Begriff "angemessene Vorkehrungen" dahin zu verstehen ist, dass er die Beseitigung der verschiedenen Barrieren umfasst, die die volle und wirksame Teilhabe der Menschen mit Behinderung am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, behindern (Urteile vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 54, und vom 4. Juli 2013, Kommission/Italien, C-312/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:446, Rn. 59).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17

    Vorsorgliche Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung; keine

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinen Entscheidungen vom 4. Juli 2013 (- C-312/11 - [Kommission/Italien]) und vom 11. April 2013 (- C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"]) ausgeführt, dass unter "angemessenen Vorkehrungen" iSv. Art. 2 Unterabs. 3 und Unterabs. 4 der UN-BRK ebenso wie unter "angemessenen Vorkehrungen" iSv. Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG materielle oder organisatorische Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitsumgebung, die Arbeitsorganisation oder die Aus- und Fortbildung zu verstehen sind, die der einzelne Arbeitgeber im Rahmen der Zumutbarkeit zu ergreifen hat, um dem behinderten Arbeitnehmer ua. die Ausübung eines Berufs zu ermöglichen (vgl. EuGH 4. Juli 2013 - C-312/11 - [Kommission/Italien]; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 55; BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 52, BAGE 147, 60 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-354/13

    Generalanwalt Jääskinen ist der Auffassung, dass morbide Adipositas eine

    2000, L 303, S. 16. Vgl. u. a. die Urteile Chacón Navas (C-13/05, EU:C:2006:456), Coleman (C-303/06, EU:C:2008:415), Odar (C-152/11, EU:C:2012:772), HK Danmark (C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222), Kommission/Italien (C-312/11, EU:C:2013:446), Z. (C-363/12, EU:C:2014:159) und Glatzel (C-356/12, EU:C:2014:350).

    28 - Urteile Z. (EU:C:2014:159, Rn. 80) und Kommission/Italien (EU:C:2013:446, Rn. 56), unter Verweis auf das Urteil HK Danmark (EU:C:2013:222, Rn. 38 und 39).

    29 - Urteil Kommission/Italien (EU:C:2013:446, Rn. 57).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-406/15

    Milkova

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2021 - C-485/20

    Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Nach Auffassung von Generalanwalt

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2020 - C-795/19

    Tartu vangla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-363/12

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wahl lässt sich für Eltern eines im Rahmen

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2016 - C-573/15

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