Rechtsprechung
EuGH, 09.08.1994 - C-359/92 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Deutschland / Rat
EWG-Vertrag, Artikel 100a Absatz 1; Richtlinie 92/59 des Rates, Artikel 9
Rechtsangleichung; Maßnahmen zur Verwirklichung des Binnenmarktes; Begriff; Maßnahmen, gegebenenfalls auch Einzelmaßnahmen, hinsichtlich eines bestimmten Erzeugnisses; Einbeziehung; Richtlinie 92/59 über die allgemeine Produktsicherheit; Befugnis der Kommission, die ... - EU-Kommission
Deutschland / Rat
- Wolters Kluwer
Begriff der Maßnahmen zur Verwirklichung des Binnenmarktes; Maßnahmen oder auch Einzelmaßnahmen hinsichtlich eines bestimmten Erzeugnisses; "Maßnahmen zur Angleichung"; Das Inverkehrbringen des Produkts beschränkende oder seine Rücknahme vom Markt anordnende ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Produktsicherheitsrichtlinie
- opinioiuris.de
Produktsicherheits- Richtlinie
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 100a Abs. 1; ; Richtlinie 92/59 Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 92/59 Art. 3; ; Richtlinie 92/59 Art. 5; ; Richtlinie 92/59 Art. 6 Abs. 1; ; Richtlinie 92/59 Art. 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsangleichung - Maßnahmen zur Verwirklichung des Binnenmarktes - Begriff - Maßnahmen, gegebenenfalls auch Einzelmaßnahmen, hinsichtlich eines bestimmten Erzeugnisses - Einbeziehung - Richtlinie 92/59 über die allgemeine Produktsicherheit - Befugnis der Kommission, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/59/EWG über die allgemeine Produktsicherheit - Rechtsgrundlage - Artikel 100a und 145 dritter Gedankenstrich EWG-Vertrag.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1994 - C-359/92
- EuGH, 09.08.1994 - C-359/92
Papierfundstellen
- BB 1994, 789
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 17.05.1994 - C-41/93
Frankreich / Kommission
Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-359/92
22 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-41/93 (Frankreich/Kommission, Randnr. 22, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) ausgeführt hat, ermächtigt Artikel 100a Absatz 1 EWG-Vertrag zur Verwirklichung der in Artikel 8a EWG-Vertrag (nunmehr Artikel 7a EG-Vertrag) genannten Ziele den Rat, nach dem hierfür vorgesehenen Verfahren die Maßnahmen zur Beseitigung der Handelsschranken zu erlassen, die sich aus den Unterschieden zwischen den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten ergeben. - EuGH, 28.06.1990 - C-174/89
Hoche / BALM
Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-359/92
44 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. Urteil vom 28. Juni 1990 in der Rechtssache C-174/89, Hoche, Slg. 1990, I-2681, Randnr. 19) gebietet es der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, daß die Handlungen der Gemeinschaftsorgane zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet sind und nicht über die Grenzen des hierzu Erforderlichen hinausgehen.
- EuGH, 22.01.2014 - C-270/12
Die Befugnis der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, in …
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. August 1994, Deutschland/Rat (C-359/92, Slg. 1994, I-3681, Rn. 37), entschieden hat, dass es auf bestimmten Gebieten möglich ist, dass die Angleichung nur der allgemeinen Vorschriften nicht ausreicht, um die Einheit des Marktes zu gewährleisten. - EuGH, 14.12.2004 - C-210/03
Swedish Match
34 Je nach den Umständen können diese geeigneten Maßnahmen darin bestehen, dass alle Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Vermarktung des oder der betreffenden Erzeugnisse zu genehmigen, an eine solche Verpflichtung zur Genehmigung bestimmte Bedingungen zu knüpfen oder sogar die Vermarktung eines oder einiger Erzeugnisse vorläufig oder endgültig zu verbieten (…vgl. im Kontext der Richtlinie 92/59/EWG des Rates vom 29. Juni 1992 über die allgemeine Produktsicherheit, ABl. L 228, S. 24, Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-359/92, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-3681, Randnrn.Folglich kann das Recht auf freie Berufsausübung ebenso wie das Eigentumsrecht Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese Beschränkungen tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Gemeinschaft entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antasten würde (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 265/87, Schräder, Slg. 1989, 2237, Randnr. 15, vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 78, vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-293/97, Standley u. a., Slg. 1999, I-2603, Randnr. 54, vom 15. Juli 2004 in den Rechtssachen C-37/02 und C-38/02, Di Leonardo und Dilexport, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 82, sowie Spanien und Finnland/Parlament und Rat, Randnr. 52).
Kein Wirtschaftsteilnehmer kann nämlich ein Eigentumsrecht an einem Marktanteil geltend machen, übrigens auch dann nicht, wenn er ihn zu einem Zeitpunkt vor der Einführung einer diesen Markt betreffenden Maßnahme besessen hat, da ein solcher Marktanteil nur eine augenblickliche wirtschaftliche Position darstellt, die den mit einer Änderung der Umstände verbundenen Risiken ausgesetzt ist (vgl. Urteil Deutschland/Rat vom 5. Oktober 1994, Randnr. 79).
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-270/12
Generalanwalt Jääskinen ist der Ansicht, dass Art. 28 der Verordnung über …
51 - Randnr. 44. Siehe auch das Urteil des Gerichtshofs vom 9. August 1994, Deutschland/Rat (C-359/92, Slg. 1994, I-3681, Randnr. 37).54 - Das Vereinigte Königreich beruft sich u. a. auf die Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in der Rechtssache Deutschland/Rat (C-359/92, Urteil vom 9. August 1994, Slg. 1994, I-3681, Nr. 36), in denen der Generalanwalt ausführt, dass der frühere Art. 100a, jetzt Art. 114 AEUV, "nur zum Erlass solcher Maßnahmen herangezogen werden [kann], mit denen einheitliche Bestimmungen festgelegt werden, deren Anwendung auf Einzelfälle anschließend Sache der nationalen Behörden ist".
59 - Die Kommission führt das Urteil vom 9. August 1994, Deutschland/Rat (C-359/92, Slg. 1994, I-3681, Randnr. 37), an, in dem dieser Grundsatz aufgestellt wird.
- EuGH, 14.12.2004 - C-434/02
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DAS VERBOT VON TABAKERZEUGNISSEN ZUM ORALEN GEBRAUCH FÜR …
35 Je nach den Umständen können diese geeigneten Maßnahmen darin bestehen, dass alle Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Vermarktung des oder der betreffenden Erzeugnisse zu genehmigen, an eine solche Verpflichtung zur Genehmigung bestimmte Bedingungen zu knüpfen oder sogar die Vermarktung eines oder einiger Erzeugnisse vorläufig oder endgültig zu verbieten (vgl. im Kontext der Richtlinie 92/59/EWG des Rates vom 29. Juni 1992 über die allgemeine Produktsicherheit, ABl. L 228, S. 24, Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-359/92, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-3681, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-376/98
GENERALANWALT NIAL FENNELLY SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE RICHTLINIE ÜBER …
Was die Vereinbarkeit von Harmonisierungsmaßnahmen, die bestimmte Wirtschaftstätigkeiten beschränken oder verbieten, mit dem gemeinsamen Markt betrifft, vgl. auch Rechtssache Spanien (zitiert in Fußnote 58), Rechtssache Einlagensicherung (zitiert in Fußnote 52), und Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-359/92 (Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-3681, im folgenden: Produktsicherheit), die im folgenden noch erörtert werden.104: - Rechtssache Abfall I (zitiert in Fußnote 85, Randnr. 19); vgl. auch Rechtssache C-426/93 (Deutschland/Rat, Slg. 195, I-3723, Randnr. 33).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10
Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann die Ausübung des Anspruchs auf …
77 - Vgl. Urteil vom 9. August 1994, Deutschland/Rat (C-359/92, Slg. 1994, I-3681). - Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-74/99
Imperial Tobacco u.a.
Was die Vereinbarkeit von Harmonisierungsmaßnahmen, die bestimmte Wirtschaftstätigkeiten beschränken oder verbieten, mit dem gemeinsamen Markt betrifft, vgl. auch Rechtssache Spanien (zitiert in Fußnote 58), Rechtssache Einlagensicherung (zitiert in Fußnote 52), und Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-359/92 (Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-3681, im folgenden: Produktsicherheit), die im folgenden noch erörtert werden.104: - Rechtssache Abfall I (zitiert in Fußnote 85, Randnr. 19); vgl. auch Rechtssache C-426/93 (Deutschland/Rat, Slg. 195, I-3723, Randnr. 33).
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-101/08
Audiolux u.a. - Gesellschaftsrecht - Allgemeine Rechtsgrundsätze des …
30 - Vgl. Urteil vom 9. August 1994, Deutschland/Rat (C-359/92, Slg. 1994, I-3681). - Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2007 - C-374/05
Gintec - Richtlinie 2001/83 - Humanarzneimittel - Werbung - Vollständige …
13 - Urteile vom 17. Mai 1994, Frankreich/Kommission (C-41/93, Slg. I-1829, Randnr. 22), und vom 9. August 1994, Deutschland/Rat (C-359/92, Slg. 1994, I-3681, Randnr. 22). - Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-184/02
Spanien / Parlament und Rat
37 - Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-359/92 (Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-3681). - Generalanwalt beim EuGH, 12.03.1996 - C-84/94
Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Rat der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-40/02
Scherndl
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-66/04
Vereinigtes Königreich / Parlament und Rat - Verordnung (EG) Nr. 2065/2003 des …