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   EuGH, 12.02.2009 - C-475/07   

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https://dejure.org/2009,28099
EuGH, 12.02.2009 - C-475/07 (https://dejure.org/2009,28099)
EuGH, Entscheidung vom 12.02.2009 - C-475/07 (https://dejure.org/2009,28099)
EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - C-475/07 (https://dejure.org/2009,28099)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Polen

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Polen

    Verfahren - Klageschrift - Formerfordernisse - Ermittlung des Streitgegenstands - Kurze Darstellung der Klagegründe - Eindeutige Formulierung der Anträge des Klägers (Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 38 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 43-44)

  • EU-Kommission

    Kommission / Polen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 25. Oktober 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Republik Polen

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 96/2003, Richtlinie 2003/96/EG
    Besteuerung; Energie; Strom; Stromsteuer

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 96/2003 Art 21 Abs 5, EG Art 226
    Energieerzeugnisse, System der Besteuerung von elektrischem Strom

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechter Erlass der Maßnahmen, die erforderlich sind, um Art. 21 Abs. 5 der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-100/20

    Hauptzollamt B (Réduction fiscale facultative) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Der Gerichtshof hat dies im Urteil Kommission/Polen sehr deutlich hervorgehoben, indem er dem Vorbringen der Kommission zu diesem Punkt gefolgt ist(13).

    10 Urteil vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen (C-475/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:86, Rn. 57).

    13 Vgl. Urteil vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen (C-475/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:86, Rn. 20, 21 und 56).

    16 Vgl. entsprechend Urteil vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen (C-475/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:86, Rn. 53 und 56).

  • EuGH, 03.04.2014 - C-559/12

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die implizite unbeschränkte Bürgschaft des

    Ebenso müssen die Anträge in der Klageschrift eindeutig formuliert sein, um zu verhindern, dass der Unionsrichter ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. November 2008, Kommission/Irland, C-66/06, Rn. 30 und 31, sowie vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen, C-475/07, Rn. 43, und Beschluss vom 7. Mai 2013, TME/Kommission, C-418/12 P, Rn. 33).
  • EuGH, 10.05.2012 - C-39/10

    Kommission / Estland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit

    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben, und die Anträge der Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen, C-475/07, Randnr. 43, und vom 24. März 2011, Kommission/Spanien, C-375/10, Randnr. 10).

    Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass eine nach Art. 258 AEUV erhobene Klage eine zusammenhängende und genaue Darstellung der Rügen enthalten muss, damit der Mitgliedstaat und der Gerichtshof die Tragweite des gerügten Verstoßes gegen das Unionsrecht richtig erfassen können, was notwendig ist, damit der betreffende Staat sich sachgerecht verteidigen und der Gerichtshof überprüfen kann, ob die behauptete Vertragsverletzung vorliegt (vgl. u. a. Urteile Kommission/Polen, Randnr. 44, und Kommission/Spanien, Randnr. 11).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2015 - C-5/14

    Kernkraftwerke Lippe-Ems - Vorlage zur Vorabentscheidung - Regelung eines

    31 - Art. 21 Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2003/96. Vgl. auch Urteil Kommission/Polen (C-475/07, EU:C:2009:86, Rn. 50).

    32 - Urteil Kommission/Polen (EU:C:2009:86, Rn. 56).

  • EuGH, 16.07.2009 - C-165/08

    Kommission / Polen - Genetisch veränderte Organismen - Saatgut - Verbot des

    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben, und die Anträge der Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. u. a. Urteil vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen, C-475/07, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass eine nach Art. 226 EG erhobene Klage eine zusammenhängende und genaue Darstellung der Rügen enthalten muss, damit der Mitgliedstaat und der Gerichtshof die Tragweite des gerügten Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht richtig erfassen können, was notwendig ist, damit der betreffende Staat sich sachgerecht verteidigen und der Gerichtshof überprüfen kann, ob die behauptete Vertragsverletzung vorliegt (vgl. u. a. Urteil Kommission/Polen, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.12.2009 - C-284/05

    Der Gerichtshof stellt fest, dass Finnland, Schweden, Deutschland, Italien,

    Selbst wenn man annähme, dass die nach Art. 226 EG ergangenen Urteile die gleichen Wirkungen haben wie die nach Art. 234 EG ergangenen und daher Erwägungen der Rechtssicherheit ausnahmsweise eine Beschränkung ihrer zeitlichen Wirkungen erforderlich machen könnten (vgl. Urteile vom 7. Juni 2007, Kommission/Griechenland, C-178/05, Slg. 2007, I-4185, Randnr. 67, vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen, C-475/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 61, und vom 26. März 2009, Kommission/Griechenland, C-559/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 78), genügt doch die Feststellung, dass die Republik Finnland weder in ihren schriftlichen Erklärungen noch in der mündlichen Verhandlung in irgendeiner Weise versucht hat, das Bestehen einer Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Auswirkungen darzutun.
  • EuGH, 16.01.2014 - C-67/12

    Kommission / Spanien

    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben, und die Anträge in der Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, um zu verhindern, dass der Gerichtshof ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen, C-475/07, Rn. 43, und vom 16. Juli 2009, Kommission/Polen, C-165/08, Slg. 2009, I-6843, Rn. 42).

    Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass eine nach Art. 258 AEUV erhobene Klage eine zusammenhängende und genaue Darstellung der Rügen enthalten muss, damit der Mitgliedstaat und der Gerichtshof die Tragweite des gerügten Verstoßes gegen das Unionsrecht genau erfassen können, was notwendig ist, damit der betreffende Staat sich sachgerecht verteidigen und der Gerichtshof überprüfen kann, ob die gerügte Vertragsverletzung vorliegt (vgl. u. a. Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Polen, Rn. 43).

  • EuGH, 26.01.2017 - C-619/13

    Mamoli Robinetteria / Kommission

    Die Anträge einer solchen Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, damit das Gericht nicht ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. entsprechend Urteil vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen, C-475/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:86, Rn. 43).
  • EuGH, 15.12.2009 - C-239/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von

    Selbst wenn man annähme, dass die nach Art. 226 EG ergangenen Urteile die gleichen Wirkungen haben wie die nach Art. 234 EG ergangenen und daher Erwägungen der Rechtssicherheit ausnahmsweise eine Beschränkung ihrer zeitlichen Wirkungen erforderlich machen könnten (vgl. Urteile vom 7. Juni 2007, Kommission/Griechenland, C-178/05, Slg. 2007, I-4185, Randnr. 67, vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen, C-475/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 61, und vom 26. März 2009, Kommission/Griechenland, C-559/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 78), genügt doch die Feststellung, dass im vorliegenden Fall die Kommission in keinem Stadium des Verfahrens von ihrer grundsätzlichen Auffassung abgerückt ist.
  • EuGH, 15.12.2009 - C-387/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von

    Selbst wenn man annähme, dass die nach Art. 226 EG ergangenen Urteile die gleichen Wirkungen haben wie die nach Art. 234 EG ergangenen und daher Erwägungen der Rechtssicherheit ausnahmsweise eine Beschränkung ihrer zeitlichen Wirkungen erforderlich machen könnten (vgl. Urteile vom 7. Juni 2007, Kommission/Griechenland, C-178/05, Slg. 2007, I-4185, Randnr. 67, vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen, C-475/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 61, und vom 26. März 2009, Kommission/Griechenland, C-559/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 78), genügt doch die Feststellung, dass im vorliegenden Fall die Kommission in keinem Stadium des Verfahrens von ihrer grundsätzlichen Auffassung abgerückt ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2011 - C-39/10

    Kommission / Estland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einrede der

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2013 - C-288/12

    Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 03.03.2011 - C-134/10

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 07.05.2013 - C-418/12

    TME / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-545/10

    Kommission / Tschechische Republik - Vertragsverletzungsklage - Richtlinie

  • EuGH, 07.02.2013 - C-122/11

    Kommission / Belgien

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