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   EuGH, 14.07.1961 - 9/60   

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https://dejure.org/1961,516
EuGH, 14.07.1961 - 9/60 (https://dejure.org/1961,516)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1961 - 9/60 (https://dejure.org/1961,516)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1961 - 9/60 (https://dejure.org/1961,516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Vloeberghs / EGKS Hohe Behörde

    EGKS-VERTRAG ARTIKEL 35, 80
    1 . VERFAHREN - UNTÄTIGKEITSKLAGE - ZULÄSSIGKEIT - GEFORDERTE UNTERNEHMENSEIGENSCHAFT

  • EU-Kommission

    Société commerciale Antoine Vloeberghs SA gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage und einer Schadensersatzklage; Anforderungen an die Annahme eines Unternehmens i. S. von Art. 80 des Vertrages über Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKSV); Eigenschaft eines Kohle erzeugenden Unternehmens; Zurechnung zu ...

  • Judicialis

    EGKS Art. 35; ; EGKS Art. 40 Abs. 1; ; EGKS Art. 80; ; EGKS Art. 88

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    1. VERFAHREN - UNTÄTIGKEITSKLAGE - ZULÄSSIGKEIT - GEFORDERTE UNTERNEHMENSEIGENSCHAFT

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.07.1961 - 12/60

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage und einer Schadensersatzklage; Anforderungen

    Auszug aus EuGH, 14.07.1961 - 9/60
    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 9 und 12/60 - URTEIL 435 In den verbundenen Rechtssachen 9/60 und 12/60 Société commerciale Antoine Vloeberghs, Aktiengesellschaft belgischen Rechts mit Sitz in Antwerpen,.

    Am 15. Juli 1960 erhob die Firma Vloeberghs gegen die in diesem Schreiben enthaltene Entscheidung eine Nichtigkeitsklage (Rechtssache 12/60).

    In der Rechtssache 12/60 beantragt die Klägerin: "die in dem an die Klägerin gerichteten Schreiben der Hohen Behörde vom 16. Juni 1960 enthaltene Entscheidung insoweit für nichtig zu erklären, als die Hohe Behörde es in diesem Schreiben ablehnt, entsprechend der in dem Schreiben der Klägerin vom 30. April 1960 enthaltenen Aufforderung, der französischen Regierung im Wege einer Entscheidung die Auflage zu erteilen, in Frankreich den freien Umlauf der von der Klägerin aus dritten Ländern eingeführten und in Belgien zum Freiverkehr zugelassenen Anthrazitkohle zu genehmigen, und zwar insbesondere der von der Klägerin eingelagerten Anthrazitvorräte in Straßburg (30000 Tonnen), in Givet (7500 Tonnen), in Antwerpen und Terneuzen (13000 Tonnen) sowie in Antwerpen und Gent (23391 Tonnen); festzustellen, daß die Hohe Behörde verpflichtet ist, die Maßnahmen zu treffen, die sich aus dem Nichtigkeitsurteil ergeben, und insbesondere geeignete Maßnahmen, um eine angemessene Wiedergutmachung des durch die für nichtig erklärte Entscheidung unmittelbar verursachten Schadens zu gewähren".

    Schließlich ist die Beklagte im Gegensatz zu der Klägerin der Ansicht, daß die Verfasser des Vertrages bei der Abfassung von Artikel 40 durch die Verwendung der Worte "ein in Durchführung dieses Vertrages durch einen Amtsfehler verursachter Schaden" die Zuständigkeit des Gerichtshofes auf den Fall hätten beschränken wollen, daß die Organe der Gemeinschaft wegen ihres vertragswidrigen Verhaltens haftbar gemacht werden sollten, denn von diesem Standpunkt aus ließe sich die in Artikel 40 Absatz 2 vorgesehene Zuständigkeit des Gerichtshofes im Falle eines durch persönliches Verschulden eines Bediensteten in Ausübung seiner dienstlichen Obliegenheiten verursachten Schadens nicht erklären.' B - Klage 12/60.

    In der Klagebeantwortung betont die Beklagte zunächst, mit der Klage 12/60 führe die Klägerin in die Darstellung des von ihr in der Klage 9/60 aufgeworfenen Problems einen neuen Gesichtspunkt ein: Sie mache nämlich geltend, daß sie eine Produktionstätigkeit im Sinne des EGKS-Vertrages ausübe, während sie sich in der Klage 9/60 als Importhändler und Wiederverkäufer von Kohle aus dritten Ländern bezeichnet habe.

    B - Klage 12/60.

    Zum Klagegrund der Verletzung des Vertrages In der Klageschrift zu der Rechtssache 12/60 wirft die Klägerin der Hohen Behörde vor, sie habe gegen die Artikel 3, 4, 5, 71 und 75 des Vertrages und gegen den Grundsatz des freien Verkehrs von aus dritten Ländern eingeführten Erzeugnissen verstoßen; sie stützt sich hierbei auf ähnliche Argumente wie diejenigen, die sie in der Klage 9/60 vorgebracht hat.

    A - Zur Zulässigkeit der Untätigkeitsklage (Rechtssache 12/60).

    2. Die Klage 12/60 wird als unzulässig abgewiesen.

  • EuGH - 2/58 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Frankreich / Hohe Behörde

    Auszug aus EuGH, 14.07.1961 - 9/60
    Die Beklagte erklärt hierzu, "als die Hohe Behörde am 18. Dezember 1957 die Entscheidung erließ, die die französische Regierung zu ihrer Klage 2/58 veranlaßte, hatte sie nicht die Absicht, eine Entscheidung über die Frage des freien Verkehrs von Kohle aus dritten Ländern innerhalb der Gemeinschaft herbeizuführen, denn weder in den Erwägungen zu dieser Entscheidung noch in ihrem verfügenden Teil läßt sich ein ausdrücklicher Hinweis auf diese Frage finden.

    Sie räume jedoch ein, daß zwischen dem in der vorliegenden Klage aufgeworfenen Problem des Freiverkehrs und den in der Rechtssache 2/58 behandelten Fragen ein mittelbarer Zusammenhang bestehe, denn in jener Entscheidung der Hohen Behörde sei festgestellt, daß das den französischen Käufern auferlegte Verbot, Kohle von nichtfranzösischen Händlern der Gemeinschaft zu beziehen (darunter auch von Firmen, die unter Umständen aus dritten Ländern eingeführte Kohle verkaufen), mit den Bestimmungen des Vertrages nicht vereinbar sei.

    Der Umstand, daß es einen Rechtsstreit 2/58 gegeben habe, führt die Beklagte weiter aus, "bildet einen der Gründe, die die Hohe Behörde möglicherweise veranlaßt haben, bisher davon abzusehen, das Verfahren nach Artikel 88 einzuleiten, um dadurch die französische Regierung zur Anerkennung des Grundsatzes des freien Verkehrs von Kohle aus dritten Ländern innerhalb der Gemeinschaft zu bringen".

  • EuG, 13.07.2018 - T-680/13

    Das Gericht weist die Schadensersatzklagen mehrerer Einzelpersonen und

    Die Zuständigkeit, die der Unionsrichter im Rechtsstreit nach Art. 263 AEUV wahrnimmt, unterscheidet sich sowohl nach ihrem Gegenstand als auch nach den möglichen Klagegründen von derjenigen Zuständigkeit, die dem Unionsrichter in den Streitigkeiten über die außervertragliche Haftung nach den Art. 268 und 340 AEUV übertragen ist (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 14. Juli 1961, Vloeberghs/Hohe Behörde, 9/60 und 12/60, EU:C:1961:18, S. 425).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92

    H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.

    (20) - Urteil vom 14. Juli 1961 in den verbundenen Rechtssachen 9/60 und 12/60 (Vlöberghs, Slg. 1961, 426, 461 (Hervorhebung von mir).

    (21) - Siehe auch die Schlussanträge von Generalanwalt Römer in den verbundenen Rechtssachen 9/60 und 12/60, wonach aus Anlage I zum EGKS-Vertrag hervorgeht, daß auch im Bereich der Kohle von Produktion gesprochen wird, und zwar sogar bei Rohbraunkohle, obwohl hier nichts umgestaltet, sondern lediglich ein Rohstoff gefördert wird.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1991 - 363/88

    Società Finanziaria siderurgica Finsider SpA (in Liquidation), Italsider SpA (in

    - Urteil vom 14. Juli 1961 in den verbundenen Rechtssachen 9/60 und 12/60 (Société commerciale Antoine Vloeberghs/ Hohe Behörde, Slg. 1961, 413, 447 bis 448).

    - Vgl. z. B. Urteile vom 14. Juli 1961 in den verbundenen Rechtssachen 9/60 und 12/60 (Vloeberghs, zitiert in Anmerkung 33, S. 451 f.); vom 16. Dezember 1963 in der Rechtssache 36/62 (Société des Aciéries du Templc/Hohe Behörde, Slg. 1963, 609, 630); vom 4. Oktober 1979 in den verbundenen Rechtssachen 64/76 und 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79 (Dumortier Frères/ Rat, Slg. 1979, 3091, Randnr. 21) und das l'Ungere in Anmerkung 54 zitierte Urteil Walzmühle, Randnr. 51 f. 56 - A. a. O., vgl. Anmerkung 11. I-.

  • EuG, 13.07.2018 - T-786/14

    Bourdouvali u.a. / Rat u.a.

    Or, la compétence que le juge de l'Union exerce dans le contentieux de la légalité au titre de l'article 263 TFUE diffère tant par son objet que par les griefs qui peuvent être invoqués de celle dont il est investi dans le contentieux de la responsabilité non contractuelle au titre des articles 268 et 340 TFUE (voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 14 juillet 1961, Vloeberghs/Haute Autorité, 9/60 et 12/60, EU:C:1961:18, p. 425).
  • EuG, 30.09.1998 - T-149/96

    Coldiretti u.a. / Rat und Kommission

    101 Ein Kausalzusammenhang im Sinne von Artikel 215 Absatz 2 EG-Vertrag liegt vor, wenn ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen dem schuldhaften Verhalten des betreffenden Organs und dem geltend gemachten Schaden besteht; die Beweislast tragen die Kläger (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1961 in den Rechtssachen 9/60 und 12/60, Société commerciale Antoine Vlöberghs/Hohe Behörde, Slg. 1961, 429, vom 12. Juli 1962 in der Rechtssache 18/60, Worms/Hohe Behörde, Slg. 1962, 397, 420, vom 30. Januar 1992 in den Rechtssachen C-363/88 und C-364/88, Finsider u. a./Kommission, Slg. 1992, I-359, Randnr. 25, und Urteil Blackspur u. a./Kommission, Randnr. 40).
  • EuG, 07.07.2004 - T-107/01

    Lormines / Kommission

    55 Nach Artikel 35 KS ist eine Untätigkeitsklage nur zulässig, wenn die klagende Partei Unternehmen im Sinne von Artikel 80 KS ist (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1961 in den Rechtssachen 9/60 und 12/60, Vloeberghs/Hohe Behörde, Slg. 1961, 391, 422).
  • EuG, 18.09.1995 - T-168/94

    Blackspur DIY Ltd, Steven Kellar, J.M.A. Glancy und Ronald Cohen gegen Rat der

    40 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes liegt ein Kausalzusammenhang im Sinne von Artikel 215 Absatz 2 des Vertrages vor, wenn ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen dem von dem betreffenden Organ begangenen Fehler und dem geltend gemachten Schaden besteht, für den die Kläger die Beweislast tragen (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1961 in den Rechtssachen 9/60 und 12/60, Société commerciale Antoine Vlöberghs/Hohe Behörde, Slg. 1961, 429, vom 12. Juli 1962 in der Rechtssache 18/60, Worms/Hohe Behörde, Slg. 1962, 397, 420, vom 16. Dezember 1963 in der Rechtssache 36/62, Société des Aciéries du Temple/Hohe Behörde, Slg. 1963, 621, 638 f., vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 241/78, 242/78 und 245/78 bis 250/78, DGV u. a./Rat und Kommission, Slg. 1979, 3017, 3040 f., vom 30. Januar 1992 in den Rechtssachen C-363/88 und C-364/88, Finsider u. a./Kommission, Slg. 1992, I-359, Randnr. 25, und vom 18. Mai 1993 in der Rechtssache C-220/91 P, Kommission/Stahlwerke Peine-Salzgitter, Slg. 1993, I-2393).
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