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   EuGH, 27.10.2016 - C-220/15   

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https://dejure.org/2016,35328
EuGH, 27.10.2016 - C-220/15 (https://dejure.org/2016,35328)
EuGH, Entscheidung vom 27.10.2016 - C-220/15 (https://dejure.org/2016,35328)
EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - C-220/15 (https://dejure.org/2016,35328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Warenverkehr -Richtlinie 2007/23/EG - Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände - Art. 6 - Freier Verkehr von den Anforderungen der Richtlinie entsprechenden pyrotechnischen Gegenständen - Nationale Regelung, die das ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Warenverkehr - Richtlinie 2007/23/EG - Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände - Art. 6 - Freier Verkehr von den Anforderungen der Richtlinie entsprechenden pyrotechnischen Gegenständen - Nationale Regelung, die das ...

  • doev.de PDF

    Kommission/Deutschland - Anzeigepflicht für importierte Feuerwerkskörper

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Warenverkehr -Richtlinie 2007/23/EG - Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände - Art. 6 - Freier Verkehr von den Anforderungen der Richtlinie entsprechenden pyrotechnischen Gegenständen - Nationale Regelung, die das ...

  • rechtsportal.de

    Mitgliedstaatliches Anzeigeverfahren für das Inverkehrbringen CE-gekennzeichneter pyrotechnischer Gegenstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkauf von Feuerwerksartikeln in Deutschland

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Polen- und Tschechenböller ab sofort in Deutschland erlaubt?

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Deutschland

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Warenverkehr - Richtlinie 2007/23/EG - Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände - Art. 6 - Freier Verkehr von den Anforderungen der Richtlinie entsprechenden pyrotechnischen Gegenständen - Nationale Regelung, die das ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 46
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 16.10.2014 - C-100/13

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Auszug aus EuGH, 27.10.2016 - C-220/15
    Die Richtlinie 2007/23 nennt gemäß der "Neuen Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und Normung", auf die in den Erwägungsgründen 8, 16 und 20 der Richtlinie verwiesen wird, die wesentlichen Anforderungen, denen die pyrotechnischen Gegenstände genügen müssen und die mit harmonisierten Normen und nationalen Umsetzungsnormen umgesetzt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Oktober 2014, Kommission/Deutschland, C-100/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2293, Rn. 51).
  • EuGH, 27.11.2012 - C-370/12

    Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro

    Auszug aus EuGH, 27.10.2016 - C-220/15
    Die Entstehungsgeschichte einer unionsrechtlichen Vorschrift kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (vgl. Urteile vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 135, und vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 50).
  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der

    Auszug aus EuGH, 27.10.2016 - C-220/15
    Die Entstehungsgeschichte einer unionsrechtlichen Vorschrift kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (vgl. Urteile vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 135, und vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 50).
  • EuGH, 14.12.2004 - C-309/02

    Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz - Umwelt - Freier Warenverkehr -

    Auszug aus EuGH, 27.10.2016 - C-220/15
    Ferner ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Maßnahme, die geeignet ist, die Einfuhren zu behindern, als Beschränkung des freien Warenverkehrs zu qualifizieren ist, selbst wenn die Behinderung geringfügig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2004, Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz, C-309/02, EU:C:2004:799, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.02.2016 - C-163/15

    Hassan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 27.10.2016 - C-220/15
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen ist, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 1. April 1993, Findling Wälzlager, C-136/91, EU:C:1993:133, Rn. 11, und vom 4. Februar 2016, Hassan, C-163/15, EU:C:2016:71, Rn. 19).
  • EuGH, 01.04.1993 - C-136/91

    Findling Wälzlager / Hauptzollamt Karlsruhe

    Auszug aus EuGH, 27.10.2016 - C-220/15
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen ist, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 1. April 1993, Findling Wälzlager, C-136/91, EU:C:1993:133, Rn. 11, und vom 4. Februar 2016, Hassan, C-163/15, EU:C:2016:71, Rn. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die

    98 Vgl. z. B. Urteil vom 27. Oktober 2016, Kommission/Deutschland (C-220/15, EU:C:2016:815, Rn. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-535/15

    Pinckernelle - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer

    25 - Urteil vom 27. Oktober 2016, Kommission/Deutschland (C-220/15, EU:C:2016:815, Rn. 39).

    31 - Zum Verhältnis zwischen der wörtlichen Bedeutung, dem Zweck und dem Zusammenhang vgl. Urteil vom 27. Oktober 2016, Kommission/Deutschland (C-220/15, EU:C:2016:815, Rn. 37 bis 39).

    43 - Die Bedeutung der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift für ihre Auslegung wurde vom Gerichtshof kürzlich im Urteil vom 27. Oktober 2016, Kommission/Deutschland (C-220/15, EU:C:2016:815, Rn. 39) erwähnt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-611/22

    Illumina/ Kommission

    29 Voir, par exemple, arrêts du 19 novembre 2009, Sturgeon e.a. (C-402/07 et C-432/07, EU:C:2009:716, points 40 à 69), et du 27 octobre 2016, Commission/Allemagne (C-220/15, EU:C:2016:815, points 38 à 47).
  • EuGH, 26.09.2018 - C-137/17

    Van Gennip u.a.

    Sodann ist darauf hinzuweisen, dass nach ihrem zweiten Erwägungsgrund und gemäß ihrem Art. 1 Abs. 1 der Hauptzweck der Richtlinie 2007/23 darin besteht, Handelshemmnissen innerhalb der Gemeinschaft zu begegnen, die sich aus den unterschiedlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Regelung des in der Richtlinie definierten Inverkehrbringens pyrotechnischer Gegenstände ergeben, und damit den freien Verkehr dieser Gegenstände im Binnenmarkt und gleichzeitig ein hohes Niveau an Schutz für die menschliche Gesundheit, die öffentliche Sicherheit und den Schutz und die Sicherheit der Verbraucher und professionellen Endverbraucher zu gewährleisten (Urteil vom 27. Oktober 2016, Kommission/Deutschland, C-220/15, EU:C:2016:815, Rn. 40).

    Was den freien Verkehr von pyrotechnischen Gegenständen betrifft, dürfen die Mitgliedstaaten gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2007/23 die Vermarktung pyrotechnischer Gegenstände in der gesamten Europäischen Union nicht verbieten, beschränken oder behindern, es sei denn, die von ihnen ergriffenen Maßnahmen fallen unter die Ausnahmen des Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie oder unter die Marktüberwachung nach Art. 14 Abs. 6 der Richtlinie (Urteil vom 27. Oktober 2016, Kommission/Deutschland, C-220/15, EU:C:2016:815, Rn. 43).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-289/16

    Kamin und Grill Shop

    Vgl. u. a. Urteile vom 7. Dezember 2010, Pammer und Hotel Alpenhof (C-585/08 und C-144/09, EU:C:2010:740, Rn. 71 ff.), vom 15. Juli 2010, Purrucker (C-256/09, EU:C:2010:437, Rn. 84 ff.), sowie vom 27. Oktober 2016, Kommission/Deutschland (C-220/15, EU:C:2016:815).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-137/17

    Van Gennip u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/123/EG -

    31 Dies ergibt sich meines Erachtens aus dem Urteil vom 27. Oktober 2016, Kommission/Deutschland (C-220/15, EU:C:2016:815, Rn. 35 bis 47), und insbesondere der darin enthaltenen Auslegung der Reichweite von Art. 2 Nr. 2 und von Art. 6 der Richtlinie 2007/23. Zu beachten ist auch, dass der Gerichtshof das Vorbringen Deutschlands, "die Mitgliedstaaten [seien] befugt ..., alle späteren Stufen des Vertriebs [von pyrotechnischen Gegenständen] bis zum Verkauf an den Endverbraucher durch den Einzelhandel zu regeln", zurückgewiesen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-526/19

    Entoma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Lebensmittelsicherheit - Neuartige

    23 Vgl. jedoch z. B. Urteil vom 27. Oktober 2016, Kommission/Deutschland (C-220/15, EU:C:2016:815, Rn. 33 bis 48), im Gegensatz zu meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-220/15, EU:C:2016:534, Nrn. 23 bis 50).
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