Rechtsprechung
EuGH, 30.06.2016 - C-200/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Câmpean
Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit - Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität - Nationale Regelung, die Modalitäten für die Erstattung zu Unrecht erhobener Steuern mit Zinsen festlegt - Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen ...
- Europäischer Gerichtshof
Câmpean
Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit - Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität - Nationale Regelung, die Modalitäten für die Erstattung zu Unrecht erhobener Steuern mit Zinsen festlegt - Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen ...
- IWW
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Câmpean
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit - Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität - Nationale Regelung, die Modalitäten für die Erstattung zu Unrecht erhobener Steuern mit Zinsen festlegt - Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-200/14
- EuGH, 30.06.2016 - C-200/14
Papierfundstellen
- NVwZ 2016, 1403
- NZV 2016, 542
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16
Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist
Ist dies der Fall, ist in einem zweiten Schritt festzustellen, ob die für solche nationalen Klagen geltenden Verfahrensmodalitäten insoweit tatsächlich günstiger sind (vgl. ua. EuGH 30. Juni 2016 - C-200/14 - [Câmpean] Rn. 51 und 55; 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 34, Slg. 2010, I-7003) . - EuGH, 14.10.2020 - C-677/19
Valoris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - Grundsatz …
Aus ihrer Präambel geht hervor, dass dieser Rechtsakt auf die Urteile vom 9. Juni 2016, Budi?Ÿan (C-586/14, EU:C:2016:421), vom 30. Juni 2016, Câmpean (C-200/14, EU:C:2016:494), und vom 30. Juni 2016, Ciup (C-288/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:495), hin erlassen wurde, mit denen der Gerichtshof mehrere für Kraftfahrzeuge geltende Umweltsteuern, die Rumänien eingeführt hatte, darunter die als sogenannte Umweltgebühr erhobene Steuer, für mit Vorschriften des Unionsrechts, insbesondere mit Art. 110 AEUV, unvereinbar erklärt hat.Zudem hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass sich aus dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit ergibt, dass ein Mitgliedstaat keine Bestimmungen erlassen darf, die die Erstattung einer Abgabe, die durch ein Urteil des Gerichtshofs für unionsrechtswidrig erklärt worden ist oder deren Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht sich aus einem solchen Urteil ergibt, Voraussetzungen unterwerfen, die speziell diese Abgabe betreffen und die ungünstiger sind als diejenigen, die auf eine solche Erstattung anwendbar wären, wenn diese Bestimmung nicht erlassen worden wäre (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Februar 1999, Dilexport, C-343/96, EU:C:1999:59, Rn. 39, vom 30. Juni 2016, Câmpean, C-200/14, EU:C:2016:494, Rn. 40, …und vom 30. Juni 2016, Ciup, C-288/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:495, Rn. 27).
Im Hinblick auf die vom nationalen Gericht vorzunehmende Beurteilung kann der Gerichtshof diesem jedoch Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juni 2016, Câmpean, C-200/14, EU:C:2016:494, Rn. 45 und 46…, vom 31. Mai 2018, Sziber, C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 35, 41 und 42, …sowie vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale, C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 76 und 77).
- EuGH, 15.12.2022 - C-40/20
Presidenza del Consiglio dei Ministri u.a. (Chercheurs universitaires)
Diese Grundsätze finden nämlich nur im Zusammenhang mit dem Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte Anwendung und betreffen somit nicht diese Rechte an sich, sondern nur die Modalitäten des Verfahrens für ihre Ausübung, da diese Modalitäten durch das nationale Recht geregelt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2016, Câmpean, C-200/14, EU:C:2016:494, Rn. 46 und 47). - Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-535/15
Pinckernelle - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer …
67 - Vgl. z. B. Urteile vom 30. Juni 2016, Toma (…C-205/15, EU:C:2016:499, Rn. 46) und Câmpean (C-200/14, EU:C:2016:494, Rn. 70), und vom 10. September 2014, Kusionová (…C-34/13, EU:C:2014:2189, Rn. 45 bis 47). - EuGH, 10.02.2022 - C-487/20
Philips Orastie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung des Steuerrechts …
Was die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität betrifft, auf die in Rn. 24 des vorliegenden Urteils bereits verwiesen wurde, ist darauf hinzuweisen, dass die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nicht weniger günstig ausgestaltet sein dürfen als die für entsprechende innerstaatliche Klagen (Grundsatz der Äquivalenz) und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Grundsatz der Effektivität) (vgl. u. a. Urteil vom 30. Juni 2016, Câmpean, C-200/14, EU:C:2016:494, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).