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   EuGH, 31.01.1992 - C-272/91 R   

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https://dejure.org/1992,9312
EuGH, 31.01.1992 - C-272/91 R (https://dejure.org/1992,9312)
EuGH, Entscheidung vom 31.01.1992 - C-272/91 R (https://dejure.org/1992,9312)
EuGH, Entscheidung vom 31. Januar 1992 - C-272/91 R (https://dejure.org/1992,9312)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Konzession für das automatisierte System des Lottospiels

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 05.12.1989 - 3/88

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 31.01.1992 - C-272/91
    In diesem Zusammenhang wies die Kommission die italienischen Behörden darauf hin, daß der Gerichtshof in dem Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035) entschieden habe, daß die italienische Regelung, die den Abschluß von Verträgen über die Einrichtung von Datenverarbeitungssystemen für Rechnung der öffentlichen Verwaltung Unternehmen vorbehalte, die mehrheitlich in öffentlichem Besitz stünden, u. a. gegen die Artikel 57 und 59 EWG-Vertrag verstoße; deshalb habe der Gerichtshof die Italienische Republik wegen Vertragsverletzung verurteilt.
  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

    Die im angefochtenen Beschluß verwendete Formulierung, mit der darauf hingewiesen wird, daß die Gründe auf den ersten Blick nicht ohne Grundlage erscheinen, stimmt mit der Formulierung, auf die der Gerichtshof oder sein Präsident wiederholt zurückgegriffen hat, überein oder ähnelt ihr (vgl. insbesondere Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache 56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693, Randnr. 31, vom 10. Oktober 1989 in der Rechtssache 246/89 R, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1989, 3125, Randnr. 33, vom 28. Juni 1990 in der Rechtssache C-195/90 R, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-2715, Randnr. 19, vom 31. Januar 1992 in der Rechtssache C-272/91 R, Kommission/Italien, Slg. 1992, I-457, Randnr. 24, sowie Beschluß des Gerichtshofes vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache C-280/93 R, Deutschland/Rat, Slg. 1993, I-3667, Randnr. 21).
  • EuGH, 26.04.1994 - C-272/91

    Kommission / Italien

    2 Die Vorgeschichte des Rechtsstreits ist in den Randnummern 6 bis 16 des Beschlusses des Präsidenten des Gerichtshofes vom 31. Januar 1992 (C-272/91 R, Slg. 1992, I-457) zusammengefasst.
  • EuG, 05.09.2001 - T-74/00

    Artegodan / Kommission

    In Beantwortung einer weiteren Frage hat die Kommission geltend gemacht, der Fall, der zu den Beschlüssen des Präsidenten des Gerichtshofes vom 31. Januar 1992 und vom 12. Juni 1992 in der Rechtssache C-272/91 R (Kommission/Italien, Slg. 1992, I-457 und I-3929) geführt habe, in denen der Präsident des Gerichtshofes es auf der Grundlage von Artikel 87 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes abgelehnt habe, dem Antrag der Beklagten auf Überprüfung seines ersten Beschlusses stattzugeben, weise keine großen Parallelen zum vorliegenden Rechtsstreit auf.
  • EuG, 20.07.2000 - T-169/00

    Esedra / Kommission

    Das Urteil sei daher ohne praktische Wirksamkeit (in diesem Sinne die in Vertragsverletzungsverfahren ergangenen Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Februar 1987 in der Rechtssache 45/87 R, Kommission/Irland, Slg. 1987, 783, vom 27. September 1988 in der Rechtssache 194/88 R, Kommission/Italien, Slg. 1988, 5647, und vom 31. Januar 1992 in der Rechtssache C-272/91 R, Kommission/Italien, Slg. 1992, I-457).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    (4) - Rechtssache C-272/91 R (Slg. 1992, I-457).
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