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   FG Düsseldorf, 11.08.2009 - 6 K 3742/06 K, G   

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FG Düsseldorf, 11.08.2009 - 6 K 3742/06 K, G (https://dejure.org/2009,11014)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.08.2009 - 6 K 3742/06 K, G (https://dejure.org/2009,11014)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. August 2009 - 6 K 3742/06 K, G (https://dejure.org/2009,11014)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses mit dem Einwand einer unangemessenen Barabfindung durch die betroffenen Minderheitsaktionäre; Ermächtigung der Hauptversammlung zu einer Umgestaltung der privatrechtlichen Beziehungen zwischen den Aktionären ...

  • Judicialis

    AktG § 327a; ; AktG § 327e; ; AktG § 327; ; GG Art. 14 Abs. 3; ; BGB § 873; ; EStG § 2a Abs. 1; ; EStG § 4; ; EStG § 23; ; KStG § 8b Abs. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses mit dem Einwand einer unangemessenen Barabfindung durch die betroffenen Minderheitsaktionäre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 133
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 18.09.1987 - III R 254/84

    Rücklage für ERsatzbeschaffung (Abschn. 35 EStR) bei Entschädigung für den Abriß

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.08.2009 - 6 K 3742/06
    Auch der BFH habe sich von dem Erfordernis eines Elementarereignisses gelöst und eine Rücklage für Ersatzbeschaffung in einem Schadensfall für zulässig gehalten, der mit einem Baumangel zusammenhing (BFH-Urteil vom 18.09.1987 III R 254/84, BStBl II 1988, 330).

    aa) Der Senat teilt die Auffassung der Mehrzahl der Ertragssteuersenate des BFH und der herrschenden Ansicht im Schrifttum, dass es bereits an einem allgemeinen Rechtssatz fehlt, wonach eine Gewinnverwirklichung durch Aufdeckung stiller Reserven stets zu vermeiden ist, wenn ein stille Reserven enthaltendes Wirtschaftsgut ohne oder gegen den Willen des Steuerpflichtigen aus seinem Betriebsvermögen ausscheidet (z.B. BFH-Urteile vom 15.05.1975 IV R 138/70, BStBl II 1975, 692 , vom 18.09.1987 III R 254/84, BStBl II 1988, 330 und vom 10.06.1992 I R 9/91, BStBl II 1993, 41; Loose in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O. § 5 Rz. 580 m.w.N.).

    So hat die Rechtssprechung die für den Begriff "höhere" Gewalt naheliegende Einschränkung auf Elementarereignisse aufgegeben und eine Rücklage bei Zufallsschäden aller Art anerkannt, falls den Steuerpflichtigen kein Verschulden trifft (vgl. BFH-Urteile vom 18.09.1987 III 254/84, BStBl II 1988, 330 und vom 14.10.1999 IV R 15/99, BStBl II 2001, 130).

  • BFH, 14.10.1999 - IV R 15/99

    Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Verkehrsunfall

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.08.2009 - 6 K 3742/06
    So hat die Rechtssprechung die für den Begriff "höhere" Gewalt naheliegende Einschränkung auf Elementarereignisse aufgegeben und eine Rücklage bei Zufallsschäden aller Art anerkannt, falls den Steuerpflichtigen kein Verschulden trifft (vgl. BFH-Urteile vom 18.09.1987 III 254/84, BStBl II 1988, 330 und vom 14.10.1999 IV R 15/99, BStBl II 2001, 130).

    Der auf Billigkeitserwägungen beruhende Grundgedanke sei vielmehr, dass dem Steuerpflichtigen der für das ausgeschiedene Wirtschaftsgüter erlangte Betrag ungeschmälert für die Ersatzbeschaffung zur Verfügung stehen solle, was nicht möglich wäre, wenn er zum Teil "weggesteuert" würde (so BFH-Urteil vom 24.05.1973 IV R 23-24/68, BStBl 1973, 582; vgl. ferner BFH-Urteil in BStBl II 2001, 130 mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 14.11.1990 - X R 85/87

    1. Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung nach § 6b EStG (i. d. F. bis 1989) - 2.

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.08.2009 - 6 K 3742/06
    Ein die Rücklage für Ersatzbeschaffung begründender behördlicher Eingriff liegt vor, wenn der Steuerpflichtige kraft öffentlichen Zwangs gehalten ist, seine Entschließungsfreiheit aufzugeben (z.B. BFH-Urteil vom 14.11.1990 X R 85/87, BStBl II 1991, 222 u. Loose in Herrmann/Heuer/Raupach, § 5 EStG Rz. 586 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Er verneint eine gewohnheitsrechtliche Verfestigung der in Abschn. 35 EStR (nunmehr R 6.6 EStR) niedergelegten Grundsätze und hält es für nicht ausgeschlossen, dass weitere Fälle durch Restriktion des Gewinnrealisierungstatbestandes im Wege der Rechtsfortbildung der Rücklage für Ersatzbeschaffung unterstellt werden könnten (Urteil vom 14.11.1990 X R 85/87, BStBl II 1991, 222).

  • LG Berlin, 17.02.2003 - 99 O 111/02
    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.08.2009 - 6 K 3742/06
    Die Schaffung einer Ausschlussmöglichkeit von Minderheitsaktionären stellt damit keine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG dar, zumal ein möglicher Rechtsverlust nicht vom Staat oder von einem mit staatlichen Zwangsrechten beliehenen Unternehmer ausgeht Hiervon geht auch die zivilgerichtliche Rechtsprechung aus (s. LG Berlin, Urteil vom 17.02.2003 99 O 111/02, Der Betrieb 2003, 707; vgl. hierzu auch BGH-Beschluss vom 25.07.2005 II ZR 327/03, Betriebsberater 2005, 2651).
  • BFH, 10.06.1992 - I R 9/91

    Folgekosten eines Versorgungsunternehmens sind Erhaltungsaufwand

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.08.2009 - 6 K 3742/06
    aa) Der Senat teilt die Auffassung der Mehrzahl der Ertragssteuersenate des BFH und der herrschenden Ansicht im Schrifttum, dass es bereits an einem allgemeinen Rechtssatz fehlt, wonach eine Gewinnverwirklichung durch Aufdeckung stiller Reserven stets zu vermeiden ist, wenn ein stille Reserven enthaltendes Wirtschaftsgut ohne oder gegen den Willen des Steuerpflichtigen aus seinem Betriebsvermögen ausscheidet (z.B. BFH-Urteile vom 15.05.1975 IV R 138/70, BStBl II 1975, 692 , vom 18.09.1987 III R 254/84, BStBl II 1988, 330 und vom 10.06.1992 I R 9/91, BStBl II 1993, 41; Loose in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O. § 5 Rz. 580 m.w.N.).
  • BFH, 15.05.1975 - IV R 138/70

    Änderung einer angemessenen Gewinnverteilung bei einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.08.2009 - 6 K 3742/06
    aa) Der Senat teilt die Auffassung der Mehrzahl der Ertragssteuersenate des BFH und der herrschenden Ansicht im Schrifttum, dass es bereits an einem allgemeinen Rechtssatz fehlt, wonach eine Gewinnverwirklichung durch Aufdeckung stiller Reserven stets zu vermeiden ist, wenn ein stille Reserven enthaltendes Wirtschaftsgut ohne oder gegen den Willen des Steuerpflichtigen aus seinem Betriebsvermögen ausscheidet (z.B. BFH-Urteile vom 15.05.1975 IV R 138/70, BStBl II 1975, 692 , vom 18.09.1987 III R 254/84, BStBl II 1988, 330 und vom 10.06.1992 I R 9/91, BStBl II 1993, 41; Loose in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O. § 5 Rz. 580 m.w.N.).
  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 327/03

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über das Hinausdrängen von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.08.2009 - 6 K 3742/06
    Die Schaffung einer Ausschlussmöglichkeit von Minderheitsaktionären stellt damit keine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG dar, zumal ein möglicher Rechtsverlust nicht vom Staat oder von einem mit staatlichen Zwangsrechten beliehenen Unternehmer ausgeht Hiervon geht auch die zivilgerichtliche Rechtsprechung aus (s. LG Berlin, Urteil vom 17.02.2003 99 O 111/02, Der Betrieb 2003, 707; vgl. hierzu auch BGH-Beschluss vom 25.07.2005 II ZR 327/03, Betriebsberater 2005, 2651).
  • BFH, 04.02.1999 - IV R 57/97

    Brandentschädigungsforderung-Rücklage für Ersatzbeschaffung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.08.2009 - 6 K 3742/06
    a) Nach den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 4.02.1999 IV R 57/97, BStBl II 1999, 602 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; ferner Loose in Herrmann/Heuer/Raupach, § 5 EStG Rz. 580) entwickelten und von der Finanzverwaltung in die Einkommensteuerrichtlinien - EStR - (früher Abschnitt 35 EStR; nunmehr R 6.6 EStR) übernommenen Grundsätzen zur sog. Rücklage für Ersatzbeschaffung kann eine Gewinnrealisierung durch Aufdeckung stiller Reserven ausnahmsweise dann vermieden werden, wenn ein Wirtschaftsgut aufgrund höherer Gewalt oder infolge bzw. zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und alsbald ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut angeschafft wird.
  • EuGH, 29.03.2007 - C-347/04

    DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.08.2009 - 6 K 3742/06
    Auch aus dem Urteil des EuGH vom 29.03.2007 C-347/04, BB 2007, 923 in der Rechtssache REWE Zentralfinanz ergebe sich, dass eine Teilwertabschreibung auf eine EU-Beteiligung bei der inländischen Muttergesellschaft zu berücksichtigen sei.
  • BFH, 11.12.1984 - IX R 27/82

    Die Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen ist weder eine

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.08.2009 - 6 K 3742/06
    Zweck der Anerkennung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung und deren Übertragung auf ein Ersatzwirtschaftsgut sei nämlich nicht allein die als unbillig empfundene Besteuerung eines Gewinns, der durch die zwangsweise Aufdeckung stiller Reserven entstehe; dem Steuerpflichtigen solle nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung vielmehr zugleich ermöglicht werden, die erlangte Entschädigung zur Wiederbeschaffung des Ersatzwirtschaftsguts zu verwenden (z.B. BFH-Urteile vom 9.12.1982 IV R 54/80, BStBl II 1983, 371 und vom 11.12.1984 IX R 27/82, BStBl II 1985, 250).
  • BFH, 09.12.1982 - IV R 54/80

    Einbeziehung von erstatteten Mehrkosten für beschleunigte Ersatzbeschaffung in

  • BFH, 30.07.1965 - VI 143/64
  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

  • BFH, 13.10.2010 - I R 79/09

    Keine Rücklage für Ersatzbeschaffung beim sog. Squeeze-out - Abzugsverbot gemäß §

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 11. August 2009  6 K 3742/06 K,G ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 133 veröffentlicht.
  • BFH, 20.04.2011 - I S 2/11

    Anhörungsrüge: Fristbeginn bei Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Der Senat hat die Revision der Klägerin, Revisionsklägerin und Rügeführerin (Klägerin) gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11. August 2009  6 K 3742/06 K,G (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 133) durch Urteil vom 13. Oktober 2010 I R 79/09 (BFHE 231, 529) als unbegründet zurückgewiesen.
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