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   FG Köln, 13.12.2018 - 7 K 131/17   

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FG Köln, 13.12.2018 - 7 K 131/17 (https://dejure.org/2018,52602)
FG Köln, Entscheidung vom 13.12.2018 - 7 K 131/17 (https://dejure.org/2018,52602)
FG Köln, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 7 K 131/17 (https://dejure.org/2018,52602)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • FG Münster, 11.12.2014 - 3 K 764/12

    Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäfts

    Auszug aus FG Köln, 13.12.2018 - 7 K 131/17
    Zudem habe der Erblasser die Stiftung anonym gegründet, so dass eine Zuordnung des Stiftungsvermögens unter Durchbrechung des Trennungsprinzips stets anzunehmen sei (FG Münster vom 11.12.2014 3 K 764/12, EFG 2015, 736).

    Dieser zivilrechtlichen Rechtsprechung folgt auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. Urteile des FG Düsseldorf vom 25.01.2017 4 K 2319/15 Erb, EFG 2017, 581 m. zust. Anm. Neu und vom 02.04.2014 4 K 3718/12 Erb, EFG 2014, 855, zitiert nach juris Rn. 30; Urteil des FG Münster vom 11.12.2014 3 K 764/12 Erb, EFG 2015, 736, zitiert nach juris Rn. 34, 35, Rev. II R 9/15).

    Das Stiftungsvermögen war - aus o.g. Gründen und der damit einhergehenden fehlenden Trennung des Vermögens der U Stiftung vom Vermögen des Erblassers - mit dem Erbfall in den Nachlass der Erbin gefallen, § 1922 BGB (vgl. Urteil des FG Münster vom 11.12.2014 3 K 764/12 Erb, EFG 2015, 736 unter Rn. 35, Rev. II R 9/15).

  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    Auszug aus FG Köln, 13.12.2018 - 7 K 131/17
    Vorsätzlich in diesem Sinne handelt nach ständiger Rechtsprechung auch, wer es für möglich hält, dass er den Tatbestand verwirklicht oder das billigt oder doch in Kauf nimmt (vgl. BGH-Urteil vom 16.12.2009 1 StR 491/09, HFR 2010, 866 und 08.09.2011 1 StR 38/11, NStZ 2012, 160 m.w.N.).

    Bei der Steuerhinterziehung ist bedingter Vorsatz bereits dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige sich über die Steuerrechtslage im Unklaren ist und es ihm möglich erscheint, dass bei zutreffender Anwendung des Steuerrechts er die steuerlich relevanten Tatsachen der Finanzbehörde mitteilen müsste (vgl. BGH-Urteil vom 08.09.2011 1 StR 38/11, NStZ 2012, 160 m.w.N.).

    Soweit die Klägerin vorträgt, dass ihr nicht klar war, dass die Auskehrung des Stiftungsvermögens einen steuerpflichtigen Erwerb nach § 3 ErbStG darstellt, handelt es sich insoweit nicht um einen vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum i.S.v. § 16 Strafgesetzbuch - StGB -, sondern um einen Verbotsirrtum nach § 17 StGB (vgl. Urteil des FG Nürnberg vom 15.05.2014 4 K 1403/12, DStRE 2015, 1203; s. auch BGH-Urteil vom 08.09.2011 1 StR 38/11, NStZ 2012, 160 unter III.).

  • BFH, 05.12.2018 - II R 9/15

    Vermögen einer unselbständigen Stiftung liechtensteinischen Rechts als

    Auszug aus FG Köln, 13.12.2018 - 7 K 131/17
    Dieser zivilrechtlichen Rechtsprechung folgt auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. Urteile des FG Düsseldorf vom 25.01.2017 4 K 2319/15 Erb, EFG 2017, 581 m. zust. Anm. Neu und vom 02.04.2014 4 K 3718/12 Erb, EFG 2014, 855, zitiert nach juris Rn. 30; Urteil des FG Münster vom 11.12.2014 3 K 764/12 Erb, EFG 2015, 736, zitiert nach juris Rn. 34, 35, Rev. II R 9/15).

    Das Stiftungsvermögen war - aus o.g. Gründen und der damit einhergehenden fehlenden Trennung des Vermögens der U Stiftung vom Vermögen des Erblassers - mit dem Erbfall in den Nachlass der Erbin gefallen, § 1922 BGB (vgl. Urteil des FG Münster vom 11.12.2014 3 K 764/12 Erb, EFG 2015, 736 unter Rn. 35, Rev. II R 9/15).

  • FG Nürnberg, 15.05.2014 - 4 K 1403/12

    Schenkung bei Übertragung eines ausländischen Kontos bzw. Depots auf Einzelkonto

    Auszug aus FG Köln, 13.12.2018 - 7 K 131/17
    Soweit die Klägerin vorträgt, dass ihr nicht klar war, dass die Auskehrung des Stiftungsvermögens einen steuerpflichtigen Erwerb nach § 3 ErbStG darstellt, handelt es sich insoweit nicht um einen vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum i.S.v. § 16 Strafgesetzbuch - StGB -, sondern um einen Verbotsirrtum nach § 17 StGB (vgl. Urteil des FG Nürnberg vom 15.05.2014 4 K 1403/12, DStRE 2015, 1203; s. auch BGH-Urteil vom 08.09.2011 1 StR 38/11, NStZ 2012, 160 unter III.).

    Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden (vgl. Urteil des FG Nürnberg vom 15.05.2014 4 K 1403/12, DStRE 2015, 1203).

  • FG Bremen, 16.06.2010 - 1 K 18/10

    Erbschaftsteuerpflicht der Auskehrung des Vermögens einer liechtensteinischen

    Auszug aus FG Köln, 13.12.2018 - 7 K 131/17
    Im Streitfall fehlt es zwar im Testament an einer Verfügung des Erblassers über das Stiftungsvermögen der U Stiftung, jedoch kann eine solche Regelung im Wege der ergänzenden Auslegung des Testaments hergeleitet werden, § 2084 BGB entsprechend (vgl. Urteil des FG Bremen vom 16.06.2010 1 K 18/10 (5), EFG 2010, 1801 unter II.; insoweit zustimmend Piltz, ZEV 2011, 236, 238).

    Denn fehlt es an einer formwirksamen Verfügung von Todes wegen, hat der Erblasser aber das ernstliche Verlangen geäußert, dass nach seinem Tode mit Teilen des Nachlasses in dem von ihm gewollten Sinne zu verfahren sei, und kommt der Erbe diesem Willen nach, ist die Erbschaftsteuer so zu erheben, wie sie bei Wirksamkeit der Verfügung zu erheben wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 09.11.2005 II B 163/04, BFH/NV 2006, 554 unter II.1.; s. auch Urteil des FG Bremen vom 16.06.2010 1 K 18/10 (5), EFG 2010, 1801 unter III.; insoweit zustimmend Piltz, ZEV 2011, 236, 238).

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Auszug aus FG Köln, 13.12.2018 - 7 K 131/17
    Hinsichtlich der Zinshöhe gemäß § 238 Abs. 1 Satz 1 AO von einhalb Prozent für jeden Monat hat der Beklagte den angefochtenen Hinterziehungszinsenbescheid mit Bescheid vom 23.11.2018 nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 3 und 4 AO zutreffend für vorläufig erklärt, so dass eine zukünftige Entscheidung des Bundesverfassungsgericht in der Sache 1 BvR 2237/14 entsprechend berücksichtigt werden könnte.
  • BGH, 03.12.2014 - IV ZB 9/14

    Pflichtteilsrecht: Reichweite einer Verpflichtung des Erben zur

    Auszug aus FG Köln, 13.12.2018 - 7 K 131/17
    Steht als Hauptzweck für die Stiftungsgründung die Steuerhinterziehung fest, hat dies zur Folge, dass unter Durchbrechung des sog. Trennungsprinzips das Stiftungsvermögen nicht vom Vermögen des Stiftungsgründers getrennt ist, sondern weiterhin diesem zuzurechnen ist (s. auch BGH-Beschluss vom 03.12.2014, IV ZB 9/14, ZEV 2015, 163 unter II.2.a.(3)).
  • BFH, 28.06.2007 - II R 21/05

    Vermögensübertragung auf Auslandsstiftung bei fehlender freier Verfügungsmacht

    Auszug aus FG Köln, 13.12.2018 - 7 K 131/17
    Das sog. Trennungsprinzip (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG) werde in diesen Fällen durchbrochen (s. BFH-Urteil vom 28.06.2007 II R 21/05, BStBl II 2007, 669).
  • BGH, 16.12.2009 - 1 StR 491/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Mitwirkung an einem

    Auszug aus FG Köln, 13.12.2018 - 7 K 131/17
    Vorsätzlich in diesem Sinne handelt nach ständiger Rechtsprechung auch, wer es für möglich hält, dass er den Tatbestand verwirklicht oder das billigt oder doch in Kauf nimmt (vgl. BGH-Urteil vom 16.12.2009 1 StR 491/09, HFR 2010, 866 und 08.09.2011 1 StR 38/11, NStZ 2012, 160 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2010 - 22 U 126/06

    Wirksamkeit einer Stiftung

    Auszug aus FG Köln, 13.12.2018 - 7 K 131/17
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in seinem Teilurteil vom 30. April 2010 (Az. I-22 U 126/06, ZEV 2010, 528 unter B.I.2.d.) entschieden, dass eine Stiftung ausländischen Rechts - dort liechtensteinischen Rechts - nach dem Vorbehalt des ordre public gemäß Art. 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch ausnahmsweise nicht anzuerkennen ist, wenn ihr Hauptzweck der Hinterziehung von deutschen Steuern dient.
  • BFH, 21.07.2014 - II B 40/14

    Schenkungsteuer bei Zuwendungen ausländischer Stiftungen

  • BFH, 14.08.1991 - X R 86/88

    Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen aufgrund geschätzter

  • FG Düsseldorf, 25.01.2017 - 4 K 2319/15

    Erbschaftsteuerpflicht eines Erwerbs durch Erbanfall

  • FG Düsseldorf, 02.04.2014 - 4 K 3718/12

    Errichtung einer liechtensteinischen Stiftung - Stiftungsgeschäft als Vertrag

  • BFH, 09.11.2005 - II B 163/04

    Verfahrensmangel; formunwirksame Verfügung von Todes wegen

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