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   FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 5 K 62/19   

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https://dejure.org/2021,58106
FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 5 K 62/19 (https://dejure.org/2021,58106)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.11.2021 - 5 K 62/19 (https://dejure.org/2021,58106)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. November 2021 - 5 K 62/19 (https://dejure.org/2021,58106)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerbefreiung | Welche Leistungen einer Praxisgemeinschaft für ihre Gesellschafter sind (schon) umsatzsteuerpflichtig?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zum Umfang der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG in der Fassung bis zum 31. Dezember 2019

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 21.09.2017 - C-326/15

    DNB Banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 5 K 62/19
    (1) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs werden Leistungen von Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder dann für unmittelbare Zwecke der Ausübung von deren Tätigkeit erbracht, wenn sie unmittelbar zu den steuerbefreiten Tätigkeiten der Mitglieder beitragen, d.h., wenn sie unmittelbar zur Heilbehandlung eingesetzt werden (EuGH-Urteil vom 21. September 2017 C-326/15, UR 2017, 806, unter Verweis auf EuGH-Urteil vom 5. Oktober 2016 C-412/15, UR 2017, 4).

    Der EuGH weist dabei in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass es sich bei den Steuerbefreiungen des Art. 132 Abs. 1 MwStSystRL um Ausnahmevorschriften handele, die eng auszulegen seien (EuGH Urteile vom 5. Oktober 2016 und 21. September 2017, a.a.O.).

  • EuGH, 04.05.2017 - C-274/15

    Luxemburg hat die Regeln der Mehrwertsteuerrichtlinie in Bezug auf selbständige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 5 K 62/19
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem von der Klägerin in Bezug genommenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Mai 2017 (Az. C-274/15, UR 2017, 424).
  • EuGH, 05.10.2016 - C-412/15

    TMD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 5 K 62/19
    (1) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs werden Leistungen von Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder dann für unmittelbare Zwecke der Ausübung von deren Tätigkeit erbracht, wenn sie unmittelbar zu den steuerbefreiten Tätigkeiten der Mitglieder beitragen, d.h., wenn sie unmittelbar zur Heilbehandlung eingesetzt werden (EuGH-Urteil vom 21. September 2017 C-326/15, UR 2017, 806, unter Verweis auf EuGH-Urteil vom 5. Oktober 2016 C-412/15, UR 2017, 4).
  • BFH, 22.04.2004 - V R 72/03

    Entgeltkorrektur bei Forderungsausfall

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 5 K 62/19
    Eine anderweitige Kostenentscheidung nach § 137 Satz 1 FGO wegen eines etwa verspäteten Vorbringens kommt nicht in Betracht, weil eine etwaige Verspätung des klägerischen Vortrags nicht ursächlich für den Ausgang des Verfahrens geworden ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 22 April 2004 V R 72/03, BStBl II 2004, 684).
  • BFH, 21.04.2021 - XI R 12/19

    Zur Kleinunternehmerregelung im Jahr der Neugründung und zur Steuerpflicht von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 5 K 62/19
    In diesen Fällen ist die Umsatzgrenze für das vorangegangene Kalenderjahr (hier 17.500 EUR gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG a.F.) maßgeblich (ständige Rechtsprechung, zuletzt BFH-Urteil vom 21. April 2021 XI R 12/19, juris, m.w.N.).
  • EuGH, 20.11.2019 - C-400/18

    Infohos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 5 K 62/19
    (1) Eine Wettbewerbsverzerrung im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL liegt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dann vor, wenn eine reale Gefahr besteht, dass die Befreiung für sich genommen unmittelbar oder in der Zukunft zu Wettbewerbsverzerrung führt (EuGH-Urteil vom 2. November 2019 C-400/18, BB 2019, 2965, Rn.48, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.2013 - V B 58/13

    Zur Steuerbefreiung heilberuflicher Leistungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 5 K 62/19
    (2) Der Bundesfinanzhof hat - soweit ersichtlich - zuletzt in einem das Jahr 2004 betreffenden und nach Maßgabe des damaligen § 4 Nr. 14 Satz 2 UStG zu beurteilenden Verfahren entschieden (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2013 V B 58/13, BFH/NV 2014, 192, unter Hinweis auf bisherige Rechtsprechung), dass die unmittelbare Verwendung der Leistung des Personenzusammenschlusses zur Ausführung der ärztlichen Leistung voraussetze, dass die jeweilige Gemeinschaftsleistung unter Ausschluss einer Zwischenstufe unmittelbar gegenüber dem Patienten eingesetzt werde.
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