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   FG Sachsen, 23.09.2009 - 5 K 398/04   

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FG Sachsen, 23.09.2009 - 5 K 398/04 (https://dejure.org/2009,21777)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23.09.2009 - 5 K 398/04 (https://dejure.org/2009,21777)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23. September 2009 - 5 K 398/04 (https://dejure.org/2009,21777)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erhebung von Vollstreckungskosten, Säumniszuschlägen und Verspätungszuschlägen bei Steuerforderungen; Steuerliche Nebenleistungen bei der Festsetzung und Erhebung einer Umsatzsteuerforderung; Ermessen des Finanzamts hinsichtlich des "ob" und "wie" der ...

  • Judicialis

    AO § 125 Abs. 2; ; AO § 218 Abs. 1; ; AO § 240 Abs. 1; ; AO § 249 Abs. 1; ; AO § 254 Abs. 1; ; AO § 346 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckung aus einem Steuerbescheid ohne Abrechnung und Leistungsgebot als unrichtige Sachbehandlung; Nichterhebung von Kosten; Nicht mehr erfüllbares Leistungsgebot; Kontenpfändung ins Ungewisse; Kostenansatz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vollstreckung aus einem Steuerbescheid ohne Abrechnung und Leistungsgebot als unrichtige Sachbehandlung - Nichterhebung von Kosten - Nicht mehr erfüllbares Leistungsgebot - Kontenpfändung ins Ungewisse - Kostenansatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.03.2007 - IX R 9/05

    Verspätungszuschlag; Entscheidungskompetenz des FG

    Auszug aus FG Sachsen, 23.09.2009 - 5 K 398/04
    Diesen Teil der Entscheidung darf das Finanzgericht gemäß § 102 FGO nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob die Behörde den entscheidungserheblichen Sachverhalt einwandfrei und erschöpfend ermittelt, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechender Weise Gebrauch gemacht hat (Urteil des BFH vom 29.03.2007, IX R 9/05, BFH/NV 2007, 1617; ständige Rechtsprechung).

    Es handelt sich dabei um Kriterien, an denen sich das Finanzamt beim Ausüben des Ermessens zu orientieren hat (Urteil des BFH vom 29.03.2007, IX R 9/05, BFH/NV 2007, 1617).

  • BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05

    Verspätungszuschlag; Ermessen

    Auszug aus FG Sachsen, 23.09.2009 - 5 K 398/04
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, was von den Gerichten uneingeschränkt nachprüfbar ist, hat die zuständige Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob sie einen Verspätungszuschlag festsetzt (so g. Entschließungsermessen) und wie hoch sie ihn unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen des § 152 Abs. 2 AO festsetzt (so g. Auswahlermessen) (Urteil des BFH vom 15. März 2007, VI R 29/05, BFH/NV 2007, 1067 m.w.N.; ständ. Rspr.).
  • BFH, 27.10.2004 - VII R 65/03

    Unrichtige Sachbehandlung im Vollstreckungsverfahren wegen Beitreibung bei

    Auszug aus FG Sachsen, 23.09.2009 - 5 K 398/04
    Von einer unrichtigen Sachbehandlung im Sinne des § 346 Abs. 1 AO ist auszugehen, wenn sich die Vollstreckungsmaßnahme unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls im Zeitpunkt ihrer Vornahme durch das Finanzamt dadurch als offensichtlich fehlerhaft erweist, dass die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen oder die Grenzen des Ermessens nicht beachtet worden sind (Urteil des BFH vom 27. Oktober 2004, VII R 65/03, BStBl. II 2005, 401 m.w.N.).
  • BFH, 29.11.2006 - I R 103/05

    GmbH-Geschäftsführer: Haftung bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung

    Auszug aus FG Sachsen, 23.09.2009 - 5 K 398/04
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, was von den Gerichten uneingeschränkt nachprüfbar ist, hat die zuständige Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob sie einen Verspätungszuschlag festsetzt (so g. Entschließungsermessen) und wie hoch sie ihn unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen des § 152 Abs. 2 AO festsetzt (so g. Auswahlermessen) (Urteil des BFH vom 15. März 2007, VI R 29/05, BFH/NV 2007, 1067 m.w.N.; ständ. Rspr.).
  • BFH, 28.03.2007 - IX R 22/05

    Verspätungszuschlag

    Auszug aus FG Sachsen, 23.09.2009 - 5 K 398/04
    Das Finanzamt kann selbst dann, wenn die Erklärung schuldhaft nicht oder zu spät abgegeben worden ist, im Einzelfall zu dem Ergebnis kommen, dass der Gesetzeszweck keinen Zuschlag verlangt (vgl. Urteil des BFH vom 28. März 2007, IX R 22/05, BFH/NV 2007, 1450 m.w.N.).
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 12/08

    Auslegung von Gewinnfeststellungsbescheiden und Klageschriften - keine

    Auszug aus FG Sachsen, 23.09.2009 - 5 K 398/04
    Aus dem Gesamtinhalt des Verwaltungsaktes muss klar und eindeutig erkennbar sein, für welche Personen in welcher Höhe Festsetzungen getroffen werden (vgl. Beschluss des BFH vom 01. September 2008, IV B 12/08, BFH/NV 2008, 2039 m.w.N.; ständ. Rspr.).
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