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   FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 KO 169/19   

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FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 KO 169/19 (https://dejure.org/2019,57322)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.03.2019 - 3 KO 169/19 (https://dejure.org/2019,57322)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. März 2019 - 3 KO 169/19 (https://dejure.org/2019,57322)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 66 Abs 1 S 1 GKG, § 66 Abs 7 S 2 GKG, § 69 Abs 2 S 2 FGO, § 69 Abs 3 S 1 FGO, § 5b GKG
    Erinnerungsverfahren als kontradiktorisches Verfahren - Ermessen bei der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung gegen den Kostenansatz - Falsche Rechtsbehelfsbelehrung - Dokumentenpauschale

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erinnerungsverfahren gegen Kostenrechnung als kontradiktorisches Verfahren - Voraussetzungen für Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung - sofortige Zuständigkeit des Gerichts im funktionellen Sinne für eine Erinnerung sowie einen Antrag nach § 66 Abs. 7 GKG - ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 01.02.2012 - 4 A 866/10

    Erinnerung, vorläufiger Rechtsschutz, Kostenansatz

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 KO 169/19
    Die aufschiebende Wirkung kann nicht nur angeordnet werden, sie ist in Anlehnung an den Maßstab des § 69 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 i.V.m. Abs. 2 Sätzen 2 und 3 FGO anzuordnen, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Kostenansatzes ernstlich zweifelhaft ist (Just, Kostenverfahren in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rz. 684; vgl. Volpert in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 66 GKG , Rz. 122, m.w.N.; unscharf Hartmann, Kostengesetze, 48. Aufl., § 66 GKG, Rz. 44: Wahrscheinlichkeit des Erfolgs der Erinnerung), d.h., es ernstlich zweifelhaft ist, dass der Antragsteller durch ihn nicht in ihren Rechten verletzt ist, oder aber bei offener Rechtslage, wenn die Vollziehung für den Antragsteller eine unbillige (vgl. Sächsisches OVG Beschluss vom 01. Februar 2012 4 A 866/10, nachgewiesen bei juris) oder unzumutbare Härte zur Folge hätte (vgl. Schneider in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 57 FamGKG, Rz. 98).

    a) Der Erinnerungsführer und ebenso derjenige, der die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Erinnerung begehrt, hat nämlich, wenn die Erinnerung / der Antrag verworfen oder abgewiesen wird, die gerichtlichen Auslagen zu tragen (vgl. Klüsener in Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl., § 57 FamGKG, Rz. 21, in der 4. Aufl. nicht mehr kommentiert; vgl. Hartmann, Kostengesetze, 48. Aufl., § 66 GKG, Rz. 48; Schneider in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 57 FamGKG, Rz. 105; vgl. Volpert in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 66 GKG, Rz. 125; a.A. Ratschow in Gräber, FGO, 8. Aufl., § 135, Rz. 14; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 236. Lfg., § 135 FGO, Rz. 12; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, 146. Lfg., § 135 FGO, Rz. 2), da gerichtliche Auslagen erhoben werden können (so auch seine gegenteilige Aussage in Gosch, AO/FGO, § 135 FGO, 143. Lfg., Rz. 18, 19 und 25, für den Fall des Vorliegens von Auslagen einschränkend Brandt in Gosch, AO/FGO, 143. Lfg., vor §§ 135 - 149 FGO, Rz. 50; vgl. Zimmermann in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl., § 66 GKG, Rz. 43; a.A. Sächsisches OVG Beschluss vom 01. Februar 2012 4 A 866/10, nachgewiesen bei juris; a.A. womöglich auch Just, Kostenverfahren in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rz. 686) und zu erheben sind (vgl. Schneider, Gerichtskosten nach dem GNotKG, 2. Aufl., S. 127; vgl. Schneider in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 57 FamGKG, Rz. 105; vgl. Waldner in Rohs/Wedewer, GNotKG, §§ 127-130, 120. Akt.,).

  • BFH, 21.07.2016 - X R 11/14

    Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen - Auslegung von ermessenslenkenden

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 KO 169/19
    Auch dieser ist jedoch indirekt auf die (teilweise) Aufhebung der Festsetzung der Steuer im Wege der Verpflichtung zum Erlass aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO, der als Grundlagenbescheid gegenüber dem Steuerbescheid bindend ist (BFH-Urteil vom 21. Juli 2016 X R 11/14, BStBl II 2017, 22), gerichtet.
  • BFH, 29.01.2016 - X B 93/15

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den klaren Inhalt

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 KO 169/19
    Ist die Klage auf den Wegfall der resultierenden Steuerbelastung gerichtet, so erhöht sich der Streitwert nicht noch einmal um den Wert des niedrigeren mit der Klage geltend gemachten Anspruchs (BFH-Beschluss vom 29. Januar 2016 X B 93/15, BFH/NV 2016, 776).
  • LSG Bayern, 07.10.2014 - L 15 SF 61/14

    Erinnerungen nach § 66 GKG

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 KO 169/19
    (1) Dies ergibt sich bereits daraus, dass gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG sowohl die Staatskasse als auch der Kostenschuldner Erinnerungen gegen den Kostenansatz erheben können, so dass jeweils eine Anschlusserinnerung möglich ist (Bayerisches Landessozialgericht Beschluss vom 7.10.2014 L 15 SF 61/14 E, juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2018 - 5 KO 87/18

    Wesen des Erinnerungsverfahrens nach § 66 GKG - Anschlusserinnerung - Bundesland

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 KO 169/19
    Antragsgegner ist nicht etwa, wie es der Wortlaut des § 66 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 GKG nahe legen könnte eine (zumindest verfahrensrechtlich) verselbständigte Staatskasse i.S. eines Behördenprinzips, will sagen einer passiven gesetzlichen Prozessstandschaft (Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss vom 8. März 2018 5 KO 87/18, JurBüro 2018, 189; vgl. Brandis in Tipke/Kruse, AO /FGO, 145. Lfg., § 63 FGO, Rz. 2).
  • OLG Koblenz, 03.05.2016 - 13 UF 369/15
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 KO 169/19
    Nicht etwa sind die Kosten insoweit der Prozessbevollmächtigten, die die Telefaxe gesendet hat, aufzuerlegen, denn sie ist nicht Beteiligte i.S.d. abschließenden Aufzählung in § 57 FGO (a.A. OLG Koblenz Beschluss vom 03. Mai 2016 13 UF 369/15, JurBüro 2016, 361, m.w.N., zu § 23 Abs. 1 Satz 2 FamGKG).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2023 - L 10 SF 230/23 E-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahren der Erinnerung über den Kostenansatz -

    Der Senat hat von Amts wegen das Rubrum geändert, da bei einer Erinnerung des Kostenschuldners gegen den Kostenansatz die Staatskasse und nicht der Gegner des Hauptsacheverfahrens verfahrensbeteiligt ist (vgl. Finanzgericht [FG] Sachsen-Anhalt 08.03.2019, 3 KO 169/19, m.w.N., zitiert - wie sämtliche Rechtsprechung - nach juris; Volpert in Schneider/Volpert/Fölsch, 3. Aufl., NK-GK, § 66 GKG Rn. 52).
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