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   FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2019 - 1 K 1280/15   

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https://dejure.org/2019,39722
FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2019 - 1 K 1280/15 (https://dejure.org/2019,39722)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.04.2019 - 1 K 1280/15 (https://dejure.org/2019,39722)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. April 2019 - 1 K 1280/15 (https://dejure.org/2019,39722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 16 Abs 3 S 3 EStG 2009, § 15 Abs 1 Nr 2 EStG 2009, § 6 Abs 5 EStG 2009, § 173 Abs 1 AO, § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO
    Aufteilung eines im Zuge einer Realteilung auf der Ebene der Gesellschaft entstandenen Aufgabegewinns auf die einzelnen Gesellschafter - Keine Einbeziehung von Sonderbetriebsvermögen in Sperrfristverletzung - Abweichende Sachanträge des notwendig Beigeladenen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sperrfristverletzung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG nach Realteilung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Zurechnung des Gewinns im Fall der Realteilung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Sperrfristverletzung nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG nach Realteilung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis in der Rechtsform einer GbR: Aufteilung des durch die Sperrfristverletzung auf der Ebene der Gesellschaft rückwirkend entstandenen Aufgabegewinns auf die einzelnen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.03.2017 - IV R 31/14

    Echte und unechte Realteilung; Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2019 - 1 K 1280/15
    Anders als § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG sieht § 6 Abs. 5 Satz 2 EStG keine Sperrfrist vor, bei deren Verletzung rückwirkend der gemeine Wert anzusetzen wäre (BFH-Urteil vom 16. März 2017 IV R 31/14, BStBl II 2019, 24, Rn. 46; Pupeter in Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, Anhang 10, Rn. 850).

    Bei der Feststellung eines Veräußerungsgewinns auf der Ebene der Gesellschafter handelt es sich um eine selbstständige Feststellung, die selbstständig angefochten werden kann (BFH-Urteil vom 16. März 2017 IV R 31/14, BStBl II 2019, 24).

    Der BFH hat in einer neueren Entscheidung (Urteil vom 16. März 2017 IV R 31/14, BStBl II 2019, 24, Rn. 42) unter Hinweis auf Sinn und Zweck der Realteilung, Umstrukturierungsmaßnahmen durch die steuerneutrale Übertragung von Betriebsvermögen zu erleichtern, sofern das unternehmerische Engagement in anderer Form fortgesetzt wird (BT-Drucks. 14/6882 zum Gesetzesentwurf des Unternehmensfortentwicklungsgesetzes, S. 34), ausgeführt, die steuerneutrale Buchwertfortführung soll dem einzelnen Realteiler (personenbezogen) zugutekommen, der das im Rahmen der Realteilung erhaltene Betriebsvermögen in einem anderen eigenen Betriebsvermögen weiternutzt und so sein unternehmerisches Engagement in anderer Form fortsetzt; der Aufschub der Versteuerung anlässlich einer Betriebsaufgabe an sich aufzudeckender stiller Reserven soll andererseits (objektbezogen) nur insoweit erfolgen, als das erhaltene Betriebsvermögen tatsächlich in einem anderen eigenen Betriebsvermögen weitergenutzt wird.

  • BFH, 30.03.2017 - IV R 11/15

    Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2019 - 1 K 1280/15
    Zumal der BFH in einer nachfolgenden Entscheidung ausdrücklich klargestellt hat, dass, soweit für die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter im Rahmen einer Realteilung besondere Bedingungen gelten sollen, diese allein in § 16 Abs. 3 Sätze 3 und 4 EStG geregelt sind (BFH-Urteil vom 30. März 2017 IV R 11/15, BStBl II 2019, 29, Rn. 35).
  • BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09

    Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2019 - 1 K 1280/15
    Dies ist nach billigem Ermessen bei der Kostenentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Februar 2013 IV R 50/09, BStBl II 2013, 494, Rn. 30; Brandis, a.a.O., § 135 FGO Rn. 26, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 13.07.2006 - IV E 1/06

    Antrag eines Rechtsanwalts, die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2019 - 1 K 1280/15
    Unterliegt der Kläger im finanzgerichtlichen Verfahren und werden ihm die Kosten des Klageverfahrens auferlegt - wie hier der Klägerin - so sind auch die Aufwendungen seines Bevollmächtigten im Vorverfahren nicht erstattungsfähig (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juli 2006 IV E 1/06, BFH/NV 2006, 1874, m.w.N.).
  • BFH, 07.02.2007 - IV B 210/04

    Hinzuziehung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2019 - 1 K 1280/15
    Der "notwendig" Beigeladene kann abweichende Sachanträge nur innerhalb der Grenzen des durch das Klagebegehren bestimmten Verfahrens- und Streitgegenstandes stellen (BFH-Beschluss vom 7. Februar 2007 IV B 210/04, BFH/NV 2007, 869; Brandis in Tipke/Kruse, AO FGO, § 60 FGO Rn. 104, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 19.03.2018 - VI B 97/17

    Auslegung von Feststellungsbescheiden

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2019 - 1 K 1280/15
    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung kann ein Gewinnfeststellungsbescheid (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO) eine Vielzahl selbständiger Regelungen (einzelne Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen) enthalten, die selbständig angefochten werden und in Rechtskraft erwachsen können (BFH-Urteil vom 19. März 2018 IV B 97/17, BFH/NV 2018, 733, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 23.11.2021 - VIII R 14/19

    Zur Zurechnung eines aus einer Sperrfristverletzung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.04.2019 - 1 K 1280/15 aufgehoben und der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2012 vom 16.04.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.11.2015 dahin geändert, dass der streitige Gewinn in Höhe von ... EUR allein der Beigeladenen zugerechnet wird.

    Auch die nachfolgende Klage blieb ohne Erfolg (Urteil des Finanzgerichts --FG-- des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.04.2019 - 1 K 1280/15, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2020, 716).

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