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   FG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - 5 K 236/03   

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https://dejure.org/2006,8901
FG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - 5 K 236/03 (https://dejure.org/2006,8901)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.09.2006 - 5 K 236/03 (https://dejure.org/2006,8901)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. September 2006 - 5 K 236/03 (https://dejure.org/2006,8901)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsgemäßheit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartner von der Zusammenveranlagung und vom Splittingtarif; Steuerrechtliche Differenzierung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft

  • Judicialis

    EStG § 26; ; EStG § 26b; ; EStG § 32a Abs. 1; ; EStG § 32a Abs. 5; ; EStG § 33a; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • ra.de
  • lsvd.de PDF

    Lebenspartnerschaft - Zusammenveranlagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Splittingtarif nicht für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft anwendbar

  • rechtsportal.de

    Splittingtarif nicht für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft anwendbar

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Splittingtarif nicht für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft anwendbar

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Splittingtarif für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 547
  • EFG 2007, 189
  • EFG 2007/189
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.01.2006 - III R 51/05

    Keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - 5 K 236/03
    Diese Voraussetzungen sind hier aus dem Gründen des Urteils des BFH vom 26. Januar 2006 III R 51/05, BStBl II 2006, 515, denen das erkennende Gericht vollumfänglich beitritt, nicht erfüllt.
  • BFH, 20.04.2004 - VIII R 88/00

    Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft: kein Kinderfreibetrag für Kind der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - 5 K 236/03
    Unter einer "Ehe" ist nur die rechtlich verbindliche Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau zu verstehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. April 2004 VIII R 88/00, BFH/NV 2004, 1103 m.w.N.; die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1143/04 wurde durch Beschluss vom 12. Januar 2006 nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BVerfG, 12.01.2006 - 2 BvR 1143/04
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - 5 K 236/03
    Unter einer "Ehe" ist nur die rechtlich verbindliche Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau zu verstehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. April 2004 VIII R 88/00, BFH/NV 2004, 1103 m.w.N.; die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1143/04 wurde durch Beschluss vom 12. Januar 2006 nicht zur Entscheidung angenommen).
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