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   FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9161/05 B   

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FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9161/05 B (https://dejure.org/2008,8236)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2008 - 7 B 9161/05 B (https://dejure.org/2008,8236)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 7 B 9161/05 B (https://dejure.org/2008,8236)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuerverbindlichkeiten einer GmbH; Haftung einer GmbH als Umsatzsteuerschuldner bei Fehlen einer organisatorischen und wirtschaftlichen Eingliederung als Organgesellschaft in andere Gesellschaften; Kriterien für ...

  • Judicialis

    AO § 34; ; AO § 69; ; AO § 166; ; UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; UStG § 13; ; UStG § 13c; ; UStG § 17; ; UStG § 17 Abs. 1 S. 2; ; InsO § 134 Abs. 1; ; StÄndG 2003 Art. 5 Nr. 14; ; StÄndG 2003 Art. 25 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsauslösendes grobes Verschulden eines Geschäftsführer durch Nichteinschaltung eines Steuerberaters zur Beurteilung der Umsatzsteuerfolgen eines Forderungsverzichts; Inhaltliche Bestimmtheit eines Umsatzsteuerhaftungsbescheids; Erlass eines Haftungsbescheids wegen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftungsauslösendes grobes Verschulden eines Geschäftsführer durch Nichteinschaltung eines Steuerberaters zur Beurteilung der Umsatzsteuerfolgen eines Forderungsverzichts - Inhaltliche Bestimmtheit eines Umsatzsteuerhaftungsbescheids - Erlass eines Haftungsbescheids ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1519
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • BFH, 12.10.1999 - VII R 98/98

    Der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners steht der Erlass des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9161/05
    Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Antragstellers als Haftungsschuldner, dass die entsprechende Steuerschuld entstanden ist und im Zeitpunkt des Erlasses des Haftungsbescheides noch besteht (Grundsatz der Akzessorietät, vergleiche Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 12.10.1999 VII R 98/98, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 190, 25, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2000, 486), ist erfüllt.

    Denn auch nach Festsetzung der Jahressteuerschuld besteht der Anspruch des Finanzamts auf Entrichtung der rückständigen Vorauszahlungsschulden fort, da sich die Vorauszahlungsansprüche in dem Anspruch auf Entrichtung der Umsatzsteuer-Jahresschuld fortsetzen (BFH, Urteil vom 12.10.1999 VII R 98/98, BFHE 190, 25, BStBl. II 2000, 486).

    Davon ausgehend kann die Finanzbehörde zwar auch nach Ablauf des Jahresbesteuerungszeitraums und auch nach Erlass eines Jahresumsatzsteuerbescheides Haftungsbescheide für einzelne Voranmeldungszeiträume erlassen (BFH, Urteil vom 12.10.1999 VII R 98/98, BFHE 190, 25, BStBl. II 2000, 486; Finanzgericht Berlin, Beschluss vom 12.03.2001 9 B 2477/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 801; Urteil vom 30.08.2002 9 K 2456/00, EFG 2003, 354), jedoch ist die Finanzbehörde nicht darauf verwiesen, nach Ablauf des Veranlagungszeitraums Haftungsansprüche ausschließlich für einzelne Voranmeldungszeiträume geltend zu machen, auch dann nicht, wenn noch kein Jahressteuerbescheid ergangen ist.

  • BFH, 04.05.2004 - VII B 318/03

    Geschäftsführerhaftung; Beauftragung eines Steuerberaters

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9161/05
    Der Geschäftsführer ist verpflichtet, diejenigen Personen, denen er die Erledigung der ihm als Vertreter des Steuerpflichtigen auferlegten steuerlichen Pflichten überträgt, sorgfältig auszuwählen und daraufhin zu überwachen, insbesondere sich ständig so eingehend über den Geschäftsgang zu unterrichten, dass er unter normalen Umständen mit der ordnungsgemäßen Erledigung der Geschäfte rechnen kann bzw. dass ihm ein Fehlverhalten des beauftragten Dritten rechtzeitig erkennbar wird (BFH, Beschluss vom 05.03.1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325; vom 18.08.1999 VII B 106/99, BFH/NV 2000, 541; vom 04.05.2004 VII B 318/03, BFH/NV 2004, 1363; vom 30.05.2005 VII S 27/04 [PKH], BFH/NV 2005, 1487).

    Ferner entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass der Geschäftsführer bei mangelnder Sachkunde verpflichtet ist, fremde Hilfe durch einen Angehörigen eines rechts- oder steuerberatenden Berufes in Anspruch zu nehmen (BFH, Beschluss vom 04.05.2004, VII B 318/03, BFH/NV 2004, 1363).

  • BFH, 25.04.1995 - VII R 99/94
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9161/05
    Zwar kommt es bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Nichtanmeldung von Steuern auch in Betracht, dass der Haftungsschuldner in voller Höhe haftet, nämlich wenn durch die fehlende Anmeldung aussichtsreiche Vollstreckungsmöglichkeiten vereitelt wurden (vergleiche BFH-Urteile vom 25.04.1995 VII R 99-100/94, BFH/NV 1996, 97; vom 06.03.2001 VII R 17/00, BFH/NV 2001, 1100), jedoch ist nach Aktenlage nicht ersichtlich, dass bei einer rechtzeitigen Anmeldung die Vollstreckungsmöglichkeiten für den Antragsgegner besser gewesen wären als bei einer über den Haftungszeitraum verteilten Tilgung.

    Der Antragsgegner hat auch zu Recht den Beginn des Haftungszeitraums auf den 30.07.2003, den Abschluss der Forderungsverzichtsverträge, terminiert, weil der Antragsteller bei pflichtgemäßer Einholung von Auskünften durch Angehörige der steuerberatenden Berufe ab diesem Zeitpunkt Anlass gehabt hätte, Mittel für die Steuerzahlung zurückzulegen (vergleiche die oben zitierte Rechtsprechung und BFH, Urteil vom 25.04.1995 VII R 99-100/94, BFH/NV 1996, 97 a. E.).

  • BFH, 24.04.1990 - VII R 114/88

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids an einer Geschäftsführer einer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9161/05
    Dabei genügt es, wenn aus dem gesamten Inhalt des Bescheids einschließlich der von der Behörde gegebenen Begründung hinreichende Klarheit über das Verlangte gewonnen werden kann (BFH, Urteile vom 24.04.1990 VII R 114/88, BFH/NV 1991, 137; vom 16.07.1992 VII R 59/91, BFH/NV 1993, 146).

    Sie erleichtert die Rechtsverteidigung des Haftungsschuldners, hat aber auf die inhaltliche Bestimmtheit des Bescheids keinen Einfluss (BFH, Urteil vom 24.04.1990 VII R 117/88, BFH/NV 1991, 137; vergleiche auch BFH, Urteil vom 17.03.1994 VI R 120/92, BFHE 174, 89, BStBl. II 1994, 536; vom 16.07.1992 VII R 59/91, BFH/NV 1993, 146).

  • BFH, 16.07.1992 - VII R 59/91
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9161/05
    Dabei genügt es, wenn aus dem gesamten Inhalt des Bescheids einschließlich der von der Behörde gegebenen Begründung hinreichende Klarheit über das Verlangte gewonnen werden kann (BFH, Urteile vom 24.04.1990 VII R 114/88, BFH/NV 1991, 137; vom 16.07.1992 VII R 59/91, BFH/NV 1993, 146).

    Sie erleichtert die Rechtsverteidigung des Haftungsschuldners, hat aber auf die inhaltliche Bestimmtheit des Bescheids keinen Einfluss (BFH, Urteil vom 24.04.1990 VII R 117/88, BFH/NV 1991, 137; vergleiche auch BFH, Urteil vom 17.03.1994 VI R 120/92, BFHE 174, 89, BStBl. II 1994, 536; vom 16.07.1992 VII R 59/91, BFH/NV 1993, 146).

  • BFH, 05.12.2007 - V R 26/06

    Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9161/05
    Das vollständige Fehlen eines dieser Elemente kann nicht durch die anderen Elemente kompensiert werden (BFH, Urteil vom 05.12.2007 V R 26/06, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2008, 453 m.w.N.).

    Dass der seit Jahren unter verschiedenen Anteilseignern amtierende Antragsteller als Geschäftsführer nicht in der Lage gewesen sein soll, eine vom Willen des Organträgers abweichende Willensbildung bei der D-GmbH zu entwickeln, ist daher weder dargelegt worden noch nach Aktenlage ersichtlich (BFH, Urteil vom 05.12.2007 V R 26/06, DStR 2008, 453 m.w.N.).

  • BFH, 13.03.2003 - VII R 46/02

    Haftung eines Vereinsvorsitzenden

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9161/05
    Die Pflichtwidrigkeit indiziert den Schuldvorwurf der groben Fahrlässigkeit (BFH, Urteil vom 13.03.2003 VII R 46/02, BFHE 202, 22, BStBl. II 2003, 556 [560]).
  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9161/05
    Der Geschäftsführer ist verpflichtet, diejenigen Personen, denen er die Erledigung der ihm als Vertreter des Steuerpflichtigen auferlegten steuerlichen Pflichten überträgt, sorgfältig auszuwählen und daraufhin zu überwachen, insbesondere sich ständig so eingehend über den Geschäftsgang zu unterrichten, dass er unter normalen Umständen mit der ordnungsgemäßen Erledigung der Geschäfte rechnen kann bzw. dass ihm ein Fehlverhalten des beauftragten Dritten rechtzeitig erkennbar wird (BFH, Beschluss vom 05.03.1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325; vom 18.08.1999 VII B 106/99, BFH/NV 2000, 541; vom 04.05.2004 VII B 318/03, BFH/NV 2004, 1363; vom 30.05.2005 VII S 27/04 [PKH], BFH/NV 2005, 1487).
  • BFH, 06.03.2001 - VII R 17/00

    USt; Geschäftsführer-Haftung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9161/05
    Zwar kommt es bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Nichtanmeldung von Steuern auch in Betracht, dass der Haftungsschuldner in voller Höhe haftet, nämlich wenn durch die fehlende Anmeldung aussichtsreiche Vollstreckungsmöglichkeiten vereitelt wurden (vergleiche BFH-Urteile vom 25.04.1995 VII R 99-100/94, BFH/NV 1996, 97; vom 06.03.2001 VII R 17/00, BFH/NV 2001, 1100), jedoch ist nach Aktenlage nicht ersichtlich, dass bei einer rechtzeitigen Anmeldung die Vollstreckungsmöglichkeiten für den Antragsgegner besser gewesen wären als bei einer über den Haftungszeitraum verteilten Tilgung.
  • BFH, 27.02.2007 - VII R 60/05

    Berechnung der Haftungsquote für Umsatzsteuer - Nichtberücksichtigung gezahlter

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9161/05
    Dies beruht auf der Sonderstellung der Lohnsteuer, die den Geschäftsführer zur vorrangigen und ungekürzten Abführung der Lohnsteuer an das Finanzamt vor der Begleichung sonstiger Verbindlichkeiten verpflichtet (BFH, Urteil vom 27.02.2007 VII R 60/05, BFHE 216, 487; Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2007, 944).
  • BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92

    Die Lohnsteuer-Haftungsschuld ist grundsätzlich individuell zu ermitteln;

  • BFH, 18.08.1999 - VII B 106/99

    Haftungsbescheid

  • BFH, 04.12.2007 - VII R 37/06

    Wirkung der Tilgung der Steuerschuld durch einen anderen Haftungsschuldner

  • BFH, 07.11.1995 - VII R 26/95

    Haftung bei gleichzeitigem Konkurs aller GbR-Gesellschafter

  • BFH, 07.11.1989 - VII R 34/87

    In der Vergleichsrechnung zur Ermittlung der anteiligen Umsatzsteuerquote im

  • BFH, 30.05.2005 - VII S 27/04

    GmbH-Geschäftsführer; Haftung; Überwachungsverschulden

  • BFH, 07.01.2003 - VII B 196/01

    GmbH, Geschäftsführer-Haftung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 01.03.1990 - VII R 117/88

    Anforderungen an die Ablehnung eines Freistellungsauftrages - Ausgleich der

  • BFH, 03.04.2003 - V R 63/01

    Eingliederung einer Bauträgergesellschaft in ein Architekturbüro?

  • BFH, 19.05.2005 - V R 31/03

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft - Gegenstand des Klageverfahrens

  • BFH, 13.10.2005 - IV R 55/04

    Wirksamkeit einer Prüfungsanordnung, die an eine durch Ausscheiden des vorletzten

  • BFH, 13.07.2006 - V B 70/06

    Insolvenzverfahren: Änderung der Bemessungsgrundlage für den Vorsteuerabzug,

  • BFH, 08.11.1995 - V R 64/94

    Steuerbescheid für GbR in Liquidation: - Keine Nichtigkeit durch Bezeichnung der

  • BFH, 26.06.2007 - IV R 75/05

    Betroffensein der Insolvenzmasse im Fall des gerichtlichen Streits über die

  • BFH, 27.11.1991 - V B 161/91

    Ermittlung des Regelungsinhalts eines Verwaltungsaktes durch Auslegung -

  • FG Berlin, 30.08.2002 - 9 K 2456/00

    Inanspruchnahme des alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH

  • FG Berlin, 12.03.2001 - 9 B 2477/00

    Geschäftsführerhaftung: Umsatzsteuer-Voranmeldungsbeträge

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.1998 - 5 K 3260/97
  • FG Schleswig-Holstein, 05.02.2019 - 1 K 42/16

    Ermessen; Geschäftsführer; Haftung; Haftungsquote; Haftungszeitraum; Unterschied

    Dementsprechend seien für den Kläger und L jeweils individuelle Haftungszeiträume zugrunde zu legen, so dass sich in der Folge unterschiedliche Haftungsquoten ergäben (Hinweis auf die Beschlüsse des FG Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2008 7 B 9160/05, zitiert nach juris, und 7 B 9161/05, EFG 2008, 1519 ).

    d.) Der hier vertretenen Sichtweise stehen die seitens des Beklagten angeführten Beschlüsse des FG Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2008 7 B 9160/05 (zitiert nach juris) und 7 B 9161/05 (EFG 2008, 1519 ) nicht ohne weiteres entgegen.

  • OLG Köln, 21.10.2010 - 8 U 12/10
    Umgekehrt kann es für die Eigenhaftung des Geschäftsführers einer GmbH gemäß § 69 AO aufgrund grob fahrlässiger Pflichtverletzung gerade auch haftungsbegründend sein, wenn er die Umsatzsteuervoranmeldung der GmbH nur durch eine Buchhalterin erstellen lässt, ohne sich bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe über die weiteren umsatzsteuerlichen Auswirkungen zu informieren (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.05.2008 - 7 B 9161/05 B).
  • BFH, 27.08.2009 - V B 76/08

    Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Haftungsbescheides - Auslegung

    den Beschluss des FG Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2008 7 B 9161/05 B aufzuheben und die Vollziehung des Haftungsbescheides des FA vom 21. April 2005 auszusetzen.
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