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   FG Hamburg, 08.08.2012 - 2 K 104/11   

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https://dejure.org/2012,30434
FG Hamburg, 08.08.2012 - 2 K 104/11 (https://dejure.org/2012,30434)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08.08.2012 - 2 K 104/11 (https://dejure.org/2012,30434)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08. August 2012 - 2 K 104/11 (https://dejure.org/2012,30434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Klageänderung und Klagehäufung - Auslegung behördlicher Schreiben - Keine stillschweigende Zustimmung zur Sprungklage

  • Justiz Hamburg

    § 44 FGO, § 45 FGO, § 46 FGO, § 40 Abs 1 FGO, § 67 FGO
    Klageänderung und Klagehäufung - Auslegung behördlicher Schreiben - Keine stillschweigende Zustimmung zur Sprungklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 44; FGO § 45; FGO § 46
    Finanzgerichtsordnung : Klageänderung und Klagehäufung, Auslegung behördlicher Schreiben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Finanzgerichtsordnung: Klageänderung und Klagehäufung, Auslegung behördlicher Schreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Hamburg, 04.04.2011 - 2 K 33/10

    Körperschaftsteuergesetz dem BVerfG vorgelegt

    Auszug aus FG Hamburg, 08.08.2012 - 2 K 104/11
    Zugleich hat sie angeregt, das Verfahren mit Rücksicht die Vorlage des erkennenden Senats vom 04.04.2011 (2 K 33/10) auszusetzen, mit dem das Gericht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt hat, ob § 8c Satz 1 KStG a. F. mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes insoweit vereinbar ist, als bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von fünf Jahren von mehr als 25 Prozent des gezeichneten Kapitals an einer Körperschaft an einen Erwerber (schädlicher Beteiligungserwerb) die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (nicht genutzte Verluste) nicht mehr abziehbar sind.
  • BFH, 14.07.2010 - X R 34/08

    Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen

    Auszug aus FG Hamburg, 08.08.2012 - 2 K 104/11
    Unabhängig von der Frage, ob das BMF-Schreiben vom 27.03.2003, der sog. Sanierungserlass, eine hinreichende Rechtsgrundlage darstellt (vgl. insoweit ablehnend FG München vom 12.12.2007 1 K 4487/06, EFG 2008, 615, offen BFH vom 14.07.2010 X R 34/08, BStBl II 2010, 916), sind jedenfalls dessen Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt.
  • BFH, 19.05.2004 - III R 18/02

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des

    Auszug aus FG Hamburg, 08.08.2012 - 2 K 104/11
    Auch kann dem Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung indizielle Bedeutung gegen das Vorliegen eines Verwaltungsaktes zukommen, ohne dass allerdings bereits allein dadurch der Regelungscharakter genommen wird (BFH von 19.05.2004, III R 18/02, BStBl II 2004, 980).
  • FG München, 12.12.2007 - 1 K 4487/06

    Anspruch auf abweichende Festsetzung der Einkommensteuer mit der Folge der

    Auszug aus FG Hamburg, 08.08.2012 - 2 K 104/11
    Unabhängig von der Frage, ob das BMF-Schreiben vom 27.03.2003, der sog. Sanierungserlass, eine hinreichende Rechtsgrundlage darstellt (vgl. insoweit ablehnend FG München vom 12.12.2007 1 K 4487/06, EFG 2008, 615, offen BFH vom 14.07.2010 X R 34/08, BStBl II 2010, 916), sind jedenfalls dessen Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt.
  • BFH, 11.05.1999 - IX R 72/96

    Ergänzungsbescheid

    Auszug aus FG Hamburg, 08.08.2012 - 2 K 104/11
    Unklarheiten gehen zu Lasten der Behörde (z. B. BFH-Urteil vom 11.05.1999 IX R 72/96, BFH/NV 1999, 1446, m. w. N.).
  • BFH, 03.07.2002 - XI R 20/01

    § 3 ZRFG : Aufhebung der Zulassung von Sonderabschreibungen

    Auszug aus FG Hamburg, 08.08.2012 - 2 K 104/11
    Die Sicht eines objektiven Betrachters ist dafür maßgebend, ob einer Erklärung Regelungscharakter zukommt (BFH-Urteil vom 03.07.2002 XI R 20/01, BStBl II 2002, 842).
  • BFH, 16.12.1987 - I R 66/84

    Rechtliche Bewertung der Ablehnung der Herausgabe von Fotokopien als

    Auszug aus FG Hamburg, 08.08.2012 - 2 K 104/11
    Insoweit hat sich der Beklagte auch nicht im Erörterungstermin auf den Verpflichtungsantrag eingelassen (s. o.), im Übrigen reicht eine stillschweigende Zustimmung auch nicht aus (BFH vom 16.12.1987, I R 66/84, BFH/NV 1988, 319).
  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    In gleicher Weise wird diese Frage mangels Entscheidungserheblichkeit offen gelassen vom FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 7. Januar 2014 6 K 6209/11, EFG 2014, 975), vom FG Hamburg (Urteil vom 8. August 2012  2 K 104/11, juris), vom Hessischen FG (Urteil vom 11. Februar 2010  3 K 351/06, Steuerrecht kurzgefasst 2010, 345) sowie vom 13. Senat des FG Köln (Urteil vom 16. Juni 2016  13 K 984/11, EFG 2016, 1756).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 23/13

    Forderungserlass nach dem sog. Sanierungserlass

    h) Das FG Hamburg hat in der Entscheidung vom 8. August 2012   2 K 104/11 die Frage, ob der sog. Sanierungserlass eine hinreichende Rechtsgrundlage für einen Billigkeitserlass darstelle, dahingestellt sein lassen, weil nach Auffassung des Gerichts dessen Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
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