Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2013 - C-59/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken - Richtlinie 2005/29/EG - Persönlicher Anwendungsbereich - Irreführende Angaben einer Krankenkasse, die in der Form einer Einrichtung des öffentlichen Rechts gegründet wurde - Begriff "Gewerbetreibender"
- EU-Kommission
BKK Mobil Oil
Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken - Richtlinie 2005/29/EG - Persönlicher Anwendungsbereich - Irreführende Angaben einer Krankenkasse, die in der Form einer Einrichtung des öffentlichen Rechts gegründet wurde - Begriff ‚Gewerbetreibender‘“
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer irreführenden Werbung einer öffentlich-rechtlichen Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Irreführende Werbung einer öffentlich-rechtlichen Krankenkasse; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Irreführende Werbung einer Krankenkasse gegenüber Verbrauchern verstößt gegen EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Generalanwalt beim EuGH: Mitgliederwerbung einer Krankenkasse unterliegt dem Wettbewerbsrecht
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Generalanwalt Bot: Krankenkasse kann "Gewerbetreibender" im Sinne der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken sein
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 29.10.2009 - 7 O 78/09
- OLG Celle, 09.09.2010 - 13 U 173/09
- BGH, 18.01.2012 - I ZR 170/10
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2013 - C-59/12
- EuGH, 03.10.2013 - C-59/12
- BGH, 30.04.2014 - I ZR 170/10
Papierfundstellen
- NZS 2013, 858 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 23.04.1991 - C-41/90
Höfner und Elser / Macrotron
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2013 - C-59/12
10 - Urteil vom 23. April 1991, Höfner und Elser (C-41/90, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 21).14 - Urteile Höfner und Elser, und vom 17. Februar 1993, Poucet und Pistre (C-159/91 und C-160/91, Slg. 1993, I-637).
- EuGH, 17.02.1993 - C-159/91
Poucet und Pistre / AGF und Cancava
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2013 - C-59/12
14 - Urteile Höfner und Elser, und vom 17. Februar 1993, Poucet und Pistre (C-159/91 und C-160/91, Slg. 1993, I-637). - EuG, 12.12.2000 - T-128/98
Aéroports de Paris / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2013 - C-59/12
17 - Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2000 (T-128/98, Slg. 2000, II-3929).
- EuGH, 16.06.1987 - 118/85
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2013 - C-59/12
12 - Urteil vom 16. Juni 1987 (C-118/85, Slg. 1987, 2599). - EuGH, 21.12.2011 - C-424/10
Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2013 - C-59/12
5 - Ich weise darauf hin, dass nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Rechts der Union als auch des Gleichheitssatzes folgt, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die den Zusammenhang der Bestimmung und das Ziel der Regelung, zu der sie gehört, berücksichtigt (vgl. Urteil vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, Slg. 2011, I-14035, Randnrn. - EuGH, 21.12.2011 - C-425/10
Szeja u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2013 - C-59/12
5 - Ich weise darauf hin, dass nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Rechts der Union als auch des Gleichheitssatzes folgt, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die den Zusammenhang der Bestimmung und das Ziel der Regelung, zu der sie gehört, berücksichtigt (vgl. Urteil vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, Slg. 2011, I-14035, Randnrn. - EuGH, 11.07.2006 - C-205/03
FENIN / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Einrichtungen, die das spanische …
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11 - Urteil vom 11. Juli 2006, FENIN/Kommission (C-205/03 P, Slg. 2006, I-6295, Randnr. 25). - EuGH, 16.03.2004 - C-264/01
DIE WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN DES EG-VERTRAGS HINDERN DIE DEUTSCHEN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2013 - C-59/12
9 - Urteil vom 16. März 2004, AOK Bundesverband u. a. (C-264/01, C-306/01, C-354/01 und C-355/01, Slg. 2004, I-2493). - EuGH, 19.01.1994 - C-364/92
SAT Fluggesellschaft / Eurocontrol
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2013 - C-59/12
13 - Urteil vom 19. Januar 1994, SAT Fluggesellschaft (C-364/92, Slg. 1994, I-43).
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-105/17
Kamenova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Unlautere …
Vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (C-59/12, EU:C:2013:450, Nr. 39).29 C-59/12, EU:C:2013:450, Nr. 37: "Der Begriff des Gewerbetreibenden ist ... so zu verstehen, dass er eine natürliche oder juristische Person meint, die im betreffenden Zusammenhang unabhängig davon, ob sie dem Privatrecht oder dem öffentlichen Recht unterliegt, im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit handelt".
30 Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (C-59/12, EU:C:2013:450, Nrn. 41 und 42).
31 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (C-59/12, EU:C:2013:450, Nr. 40).