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   Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2010 - C-409/06   

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Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2010 - C-409/06 (https://dejure.org/2010,6686)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.01.2010 - C-409/06 (https://dejure.org/2010,6686)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - C-409/06 (https://dejure.org/2010,6686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Winner Wetten

    Glücksspiele - Sportwetten - Nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit - Konflikt zwischen einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift und einer unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsnorm - Aufgabe des nationalen Gerichts - Verpflichtung, die Anwendung ...

  • EU-Kommission PDF

    Winner Wetten

    Glücksspiele - Sportwetten - Nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit - Konflikt zwischen einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift und einer unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsnorm - Aufgabe des nationalen Gerichts - Verpflichtung, die Anwendung ...

  • EU-Kommission

    Winner Wetten

    Glücksspiele - Sportwetten - Nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit - Konflikt zwischen einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift und einer unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsnorm - Aufgabe des nationalen Gerichts - Verpflichtung, die Anwendung ...

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    EGBA: Schlussanträge des Generalanwalts Bot bestätigen Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht gegenüber nationalem Recht im Bereich Glücksspiel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-314/08

    Filipiak - Einkommensteuerrecht - Recht auf Abzug der Sozialversicherungsbeiträge

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2010 - C-409/06
    Die Antwort auf die Vorlagefrage lässt sich, was die Auswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betrifft, sehr klar aus dem Urteil Filipiak herleiten.

    8 - Vgl. aus neuerer Zeit Urteil vom 19. November 2009, Filipiak (C-314/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 40).

    10 - Urteil Filipiak (Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    19 - Urteil Filipiak (Randnr. 82).

  • EuGH, 15.10.2007 - C-410/07

    Happel - Verbindung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2010 - C-409/06
    Das vorlegende Gericht wird auch gegebenenfalls die Hinweise berücksichtigen können, die im Urteil in den verbundenen Rechtssachen Stoß u. a. (C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07) enthalten sein werden.

    16 - C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07.

  • EuGH, 15.10.2007 - C-409/07

    Avalon Service-Online-Dienste - Verbindung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2010 - C-409/06
    Das vorlegende Gericht wird auch gegebenenfalls die Hinweise berücksichtigen können, die im Urteil in den verbundenen Rechtssachen Stoß u. a. (C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07) enthalten sein werden.

    16 - C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-407/19

    Katoen Natie Bulk Terminals und General Services Antwerp -

    67 Urteil vom 8. September 2010 (C-409/06, EU:C:2010:503).

    68 Gegen diese Möglichkeit hat sich Generalanwalt Bot in seinen Schlussanträgen vom 26. Januar 2010 in der Rechtssache Winner Wetten (C-409/06, EU:C:2010:38, Nrn. 96 bis 99) ausgesprochen.

    69 In Rn. 67 des Urteils vom 8. September 2010, Winner Wetten (C-409/06, EU:C:2010:503), heißt es: "[Es] genügt ... der Hinweis, dass - selbst wenn man davon ausgeht, dass ähnliche Erwägungen wie die, die der angeführten, für Maßnahmen der Union entwickelten Rechtsprechung zugrunde liegen, in analoger Anwendung ausnahmsweise zu einer vorübergehenden Aussetzung der Verdrängungswirkung führen können, die eine unmittelbar geltende Rechtsvorschrift der Union gegenüber ihr entgegenstehendem nationalem Recht ausübt - eine solche Aussetzung, über deren Voraussetzungen nur der Gerichtshof entscheiden könnte, im vorliegenden Fall von vornherein auszuschließen ist, da keine zwingenden Erwägungen der Rechtssicherheit vorliegen, die sie rechtfertigen könnten".

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-67/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Melchior Wathelet dürfen Unionsbürger, die sich

    23 - C-409/06, EU:C:2010:38, Nr. 35.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-24/17

    Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Winner Wetten (C-409/06, EU:C:2010:38, Nr. 119).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-396/17

    Leitner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Winner Wetten (C-409/06, EU:C:2010:38, Nr. 119).
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