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   Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85   

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Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85 (https://dejure.org/1987,15159)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.09.1987 - 293/85 (https://dejure.org/1987,15159)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. September 1987 - 293/85 (https://dejure.org/1987,15159)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Diskriminierungsverbot - Zugang zum Unterricht an Universitäten und sonstigen Hochschulen - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85
    In den Rechtssachen Forcheri und Gravier begrenzte der Gerichtshof die Wirkungen seiner Urteile zeitlich nicht, obwohl er dies analog zu Artikel 174 EWG-Vertrag nach Artikel 177 EWG-Vertrag hätte tun können (Rechtssache 43/75, Defrenne/Sabena, Slg. 1976, 455).
  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85
    Da Artikel 7 unmittelbare Wirkung hat, die auch von den nationalen Gerichten beachtet werden muß (vgl. Rechtssache 2/74, Reyners/Belgischer Staat, Slg. 1974, 631, und Rechtssache 13/76, Donà/Mantero, Slg. 1976, 1333), hatten die betroffenen Studenten aus der Gemeinschaft, die solche Gebühren entrichtet hatten, nach dem Erlaß der Urteile Forcheri und Gravier durch den Gerichtshof grundsätzlich Anspruch auf Erstattung.
  • EuGH, 18.06.1987 - 316/85

    CPAS de Courcelles / Lebon

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85
    Selbst wenn einem Arbeitsuchenden ein solches Recht zusteht, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Juni 1987 in der Rechtssache 316/85 (Centre public d'aide sociale de Courcelles/Lebon, Slg. 1987, 2811) anzunehmen scheint, steht der Arbeitsuchende für eine tatsächliche, echte Tätigkeit und nicht nur für eine Aushilfstätigkeit zur Verfügung.
  • EuGH, 14.07.1976 - 13/76

    Dona / Mantero

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85
    Da Artikel 7 unmittelbare Wirkung hat, die auch von den nationalen Gerichten beachtet werden muß (vgl. Rechtssache 2/74, Reyners/Belgischer Staat, Slg. 1974, 631, und Rechtssache 13/76, Donà/Mantero, Slg. 1976, 1333), hatten die betroffenen Studenten aus der Gemeinschaft, die solche Gebühren entrichtet hatten, nach dem Erlaß der Urteile Forcheri und Gravier durch den Gerichtshof grundsätzlich Anspruch auf Erstattung.
  • EuGH, 27.02.1980 - 68/79

    Just

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85
    Wenn auch "die Ausgestaltung des gerichtlichen Verfahrens, das den Schutz der den einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten soll, Sache ... der einzelnen Mitgliedstaaten" ist, so dürfen dabei "diese Bedingungen nicht ungünstiger gestaltet werden als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen; jedenfalls dürfen sie die Ausübung von Rechten, die die innerstaatlichen Gerichte zu schützen verpflichtet sind, nicht praktisch unmöglich machen" (Rechtssache 68/79, Just/Dänisches Ministerium für das Steuerwesen, Slg. 1980, 501, 523).
  • EuGH, 10.07.1980 - 811/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Ariete

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85
    Der Gerichtshof hat in der Rechtssache 811/79 (Amministrazione delle finanze dello Stato/Ariete, Slg. 1980, 2545, 2553) (und sonst mit ähnlichen Worten) folgendes festgestellt: "Aus dem grundlegenden Erfordernis, daß das Gemeinschaftsrecht in allen Fällen einheitlich anzuwenden ist, folgt, daß es allein Sache des Gerichtshofes ist, darüber zu entscheiden, wie die zeitliche Geltung der von ihm vorgenommenen Auslegung abzugrenzen ist.".
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85
    Slg. 1982, 1035) ab.
  • EuGH, 21.06.1988 - 39/86

    Lair / Universität Hannover

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85
    Das Problem beschränkt sich also auf Universitäten und betrifft nicht Studenten, die als "Arbeitnehmer" Sonderrechte geltend machen können; um dieses Problem geht es in den zwei anderen der fünf genannten Rechtssachen, nämlich in den Rechtssachen 39/86 (Lair/Universität Hannover) und 197/86 (Brown/Secretary of State for Scotland).
  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85
    In seinem Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 293/83 (Gravier/Stadt Lüttich, Slg. 1985, 593) hat der Gerichtshof wie folgt entschieden: "1) Eine Abgabe, Einschreibe- oder Studiengebühr für den Zugang zum berufsbildenden Unterricht stellt eine gegen Artikel 7 EWG-Vertrag verstoßende Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar, wenn sie von Studenten aus anderen Mitgliedstaaten, nicht aber von inländischen Studenten erhoben wird.
  • EuGH, 03.07.1974 - 9/74

    Casagrande / Landeshauptstadt München

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85
    Im Urteil Gravier stellt der Gerichtshof fest, daß "die Organisation des Bildungswesens und die Bildungspolitik als solche zwar nicht zu den Materien gehören, die der Vertrag der Zuständigkeit der Gemeinschaftsorgane unterworfen hat" (eine Erwägung, die auf der Rechtssache 9/74, Casagrande/Landeshauptstadt München, Slg. 1974, 773, 779 beruht); "gleichwohl stehen der Zugang zum und die Teilnahme am Unterricht im Bildungswesen und in der Lehrlingsausbildung, insbesondere, wenn es sich um die Berufsausbildung handelt, nicht außerhalb des Gemeinschaftsrechts" (Randnr. 19).
  • EuGH, 13.07.1983 - 152/82

    Forcheri / Belgischer Staat

  • EuGH, 31.01.1984 - 74/82

    Kommission / Irland

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