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   Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-64/08   

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https://dejure.org/2010,3729
Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-64/08 (https://dejure.org/2010,3729)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.02.2010 - C-64/08 (https://dejure.org/2010,3729)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - C-64/08 (https://dejure.org/2010,3729)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Engelmann

    Niederlassungsfreiheit - Glücksspiel - Konzessionssystem für den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken - Möglichkeit zur Erlangung einer Konzession nur für Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland - Kohärenz der nationalen Politik auf dem Gebiet des Spiels - Werbung

  • EU-Kommission PDF

    Engelmann

    Niederlassungsfreiheit - Glücksspiel - Konzessionssystem für den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken - Möglichkeit zur Erlangung einer Konzession nur für Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland - Kohärenz der nationalen Politik auf dem Gebiet des Spiels - Werbung

  • EU-Kommission

    Engelmann

    Niederlassungsfreiheit - Glücksspiel - Konzessionssystem für den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken - Möglichkeit zur Erlangung einer Konzession nur für Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland - Kohärenz der nationalen Politik auf dem Gebiet des Spiels - ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Nach Auffassung von Generalanwalt Mazák verstößt ein Mitgliedstaat, der den Betrieb von Spielbanken Gesellschaften mit Sitz im Inland vorbehält, gegen das Unionsrecht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mitbewerber anderer Mitgliedstaaten dürfen nicht von Teilnahme an Ausschreibungen zur Konzessionserteilung für Glücksspiele ausgeschlossen werden

  • blogspot.com (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Europäischer Gerichtshof entscheidet zum Spielbankenmonopol - neue Vorlage aus Österreich

  • blogspot.com (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Europäischer Gerichtshof verhandelt am 14. Januar 2010 österreichische und schwedische Glücksspiel-Vorlageverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-64/08
    32 und 61), vom 21. September 1999, Läärä (C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnr. 14), vom 21. Oktober 1999, Zenatti (C-67/98, Slg. 1999, I-7289, Randnr. 15), vom 6. November 2003, Gambelli (C-243/01, Slg. 2003, I-13031, Randnr. 63), Placanica (Randnr. 47) und vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International (C-42/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 57).

    Für den Glücksspielsektor vgl. Urteil Gambelli, in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass der Ausschluss der Möglichkeit für Kapitalgesellschaften, die auf den reglementierten Märkten der anderen Mitgliedstaaten notiert sind, Konzessionen zu erhalten, "auf den ersten Blick eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar[stellt], und zwar auch dann, wenn diese Beschränkung unterschiedslos allen Kapitalgesellschaften mit Sitz in Italien oder in einem anderen Mitgliedstaat auferlegt ist, die ein Interesse an diesen Konzessionen haben könnten" (Randnr. 48).

    21 - Vgl. u. a. Urteil Gambelli, Randnr. 65.

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-64/08
    Wie der Gerichtshof im Urteil Gebhard ausdrücklich ausgeführt hat, "kann eine Person in mehr als einem Mitgliedstaat im Sinne des Vertrages niedergelassen sein, und zwar namentlich im Fall von Gesellschaften durch die Errichtung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften ... und, wie der Gerichtshof im Fall von Angehörigen der freien Berufe ausgeführt hat, durch die Einrichtung eines zweiten Berufsdomizils" (Randnr. 24)(10).

    9 - Vgl. Urteile vom 4. Dezember 1986, Kommission/Deutschland (205/84, Slg. 1986, 3755, Randnr. 21), vom 30. November 1995, Gebhard (C-55/94, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 22), und vom 29. April 2004, Kommission/Portugal (C-171/02, Slg. 2004, I-5645, Randnrn.

    13 - Urteil Gebhard, Randnr. 22.

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-64/08
    32 und 61), vom 21. September 1999, Läärä (C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnr. 14), vom 21. Oktober 1999, Zenatti (C-67/98, Slg. 1999, I-7289, Randnr. 15), vom 6. November 2003, Gambelli (C-243/01, Slg. 2003, I-13031, Randnr. 63), Placanica (Randnr. 47) und vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International (C-42/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 57).

    22 - Urteile Zenatti (Randnr. 36) und Gambelli (Randnr. 62).

  • OVG Bremen, 11.03.2010 - 1 B 314/09

    OVG bestätigt Einschreiten gegen Wettbüros - Hängebeschluss; Sportwetten;

    Die Generalanwälte Mazák (Schlussantrag vom 23.02.2010 in der Rechtssache C-64/08, Rn. 90) und Mengozzi (Schlussantrag vom 04.03.2010 in der Rechtssache C-316/07 u.a., Rn. 72) haben jüngst zudem auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.07.2004 (C-262/02, KOM ./. Vereintes Königreich, Rn. 37) hingewiesen, die den Mitgliedstaaten in Bezug auf den Schutz der Bevölkerung die Möglichkeit eines differenzierten Vorgehens zugesteht.
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